1. Die Allgemeinen
Auftragsbedingungen sind Bestandteil des erteilten Auftrages. Der
Auftraggeber bestätigt, diese im Rahmen der Vertragsverhandlungen
erhalten zu haben, und erkennt deren Verbindlichkeit für den
erteilten Auftrag und etwaige Folgeaufträge ausdrücklich
an.
2. Bei Auftragserteilung ist eine Vorkasse in Höhe des vereinbarten
Teilhonorars zu leisten. Die Zahlung des Gesamt-Honorars zur Erstellung
des System-Handbuchs erfolgt in im Angebot genauer beschriebenen
und festgelegten Teilbeträgen zuzüglich Mehrwertsteuer
und anfallender Auslagen.
3. Der Zeitrahmen für die Erstellung eines System-Handbuchs
in mehren Bänden (8 - 10 Bände) beträgt maximal 1
Jahr. Dieses Jahr beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Rechnungsstellung erfolgt in im Angebot genauer beschriebenen
und festgelegten Teilbeträgen. Sollte/n nach Ablauf dieses
Zeitrahmens das/die Handbücher in der Erstfassung noch nicht
vom Auftraggeber redigiert sein, steht der MFFM das Recht der Fertigstellung
auf Basis der Erstfassung der Handbücher sowie die Erstellung
der Abschlussrechnung zu.
4. Als Zeitrahmen für die Erstellung eines Allgemeinen oder
Basis-Handbuches ist ein Zeitrahmen von 3 Monaten anzusetzen. Auch
hier beginnt der Zeitrahmen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Rechnungsstellung erfolgt in im Angebot genauer beschriebenen
und festgelegten Teilbeträgen. Sollte nach Ablauf dieses Zeitrahmens
das Handbuch in seiner Erstfassung noch nicht vom Auftraggeber redigiert
sein, steht der MFFM das Recht der Fertigstellung auf Basis der
Erstfassung des Handbuches sowie die Erstellung der Abschlussrechnung
zu.
5. Angeforderte Informationen und Unternehmensdaten sind vom Auftraggeber
so schnell wie möglich an die MFFM weiter zu leiten, spätestens
innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Tagen nach Anforderung. Die Daten
müssen als WORD- oder JPG-Datei der MFFM überlassen werden,
damit eine weitere Verarbeitung möglich ist. Sollte dies –
auch nach einer Nachfristsetzung von weiteren 2 Wochen – nicht
geschehen, so wird die Aufbereitung der Daten auf der Grundlage
des jeweiligen Stundensatzes der MFFM erfolgen. Diese Kosten sind
unverzüglich nach Abrechnungsstellung zu erstatten.
6. Nach Übergabe der Erstfassung eines jeden Bandes des System-Handbuchs
hat der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen diese Erstfassung zu
redigieren und mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen
zu versehen und an die MFFM zurück zu versenden. Diese Frist
beginnt mit dem Datum des Versandbriefes der Erstfassung. Sollte
nach Ablauf der 4 Wochen keine Durchsicht seitens des Auftraggebers
erfolgt sein, ist die MFFM berechtigt, diesen Band auf Basis der
Erstfassung fertig zu stellen. Sonderabsprachen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
7. Die Rechnungsstellung erfolgt in Teilbeträgen und jeweils
nach Übergabe der Erstfassung des System-Handbuchs bzw. der
Einzelbände sowie nach Übergabe der Endfassung des System-Handbuchs
bzw. der Einzelbände. Die jeweiligen Honorare sind zur sofortigen
Zahlung ohne Abzug fällig. Kommt der Auftraggeber mit der
Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, so sind Verzugszinsen
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EtB zu leisten.noch
ausstehende Honorar zur sofortigen Zahlung fällig. Die MFFM
hat das Recht, die weitere Bearbeitung des/der Handbuchs/Handbücher
von dieser Zahlung abhängig zu machen.
9. Sollten sich im Laufe der Bearbeitung und Erstellung eines
Handbuchs die Unternehmensinteressen des Auftraggebers ändern
und das in Auftrag gegebene System-Handbuch so nicht mehr abgerufen
oder über 1 Jahr nach Auftragsbestätigung (Ziff. 3.)
verzögert werden, ist das Resthonorar zur sofortigen Zahlung
fällig.
10. Mit der Vorlage des System-Handbuch/Bände in seiner/ihrer
Endfassung, ist der der MFFM insoweit erteilte Beratungsauftrag
erfüllt. Zukünftig notwendig werdende Änderungen
sind Bestandteil des Aktualisierungsdienstes, dessen Abrechnung
auf der Grundlage des Stunden- bzw. Tageshonorars der MFFM erfolgt.
Dazu bedarf es einer gesonderten Auftragserteilung.
11. Die MFFM übernimmt keine Gewähr für die in
den Handbüchern ausgewiesenen Unternehmensdaten, Anforderungen
an den Franchise-Nehmer und sonstige Informationen im Zusammenhang
mit dem Franchise-System, wie z.B. Rentabilitäts- und/oder
Liquiditätsberechnungen oder Standortanalysen. Die Ausarbeitung
der Handbücher erfolgt mit größtmöglicher
Sorgfalt, wobei jedoch Schreib-, Rechen- und Formatierungsfehler
(Übertragung von Daten) sowie Fehler in grafischen Darstellungen
nicht ausgeschlossen werden können. Für Rückschlüsse
oder Entscheidungen, die auf solchen fahrlässig fehlerhaften
Darstellungen zurückgehen, wird daher keine Haftung übernommen.
12. Änderungen und/oder Ergänzungen des erteilten Auftrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
13. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB
im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr,
in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare
Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen
soweit wie möglich entspricht.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht
|