Aktuelles August 2015

Online-Shops: 7 Tipps gegen juristische Scherereien

Die rechtlichen Aspekte des Online-Handels sind mindestens so wichtig wie das Marketing und die richtige Kundenbetreuung. Was Shop-Betreiber zu Kundenrechten, AGB, Widerruf und Buttonlösungen wissen sollten, erklärt eine neue Infografik.

Traurig aber wahr: Mittlerweile verdienen Anwälte am Internet mehr als Software-Entwickler. Wer irgendetwas online anbietet, bekommt spätestens beim zehnten Verkauf den Horror. Etwa, wenn die Ware (angeblich) nicht angekommen ist, nicht den Erwartungen entspricht, oder unterwegs kaputt gegangen ist. Dabei sind nicht nur zu Recht wütende Kunden zu berücksichtigen, sondern auch notorische Nichtzahler, dubiose Abmahnfirmen, knallharte Anwälte und nicht zuletzt fiese Konkurrenten. Eine, wie wir finden, gut gemachte Infografik der Berliner Kanzlei Sören Siebert verspricht da umfassende Schutzmaßnahmen.

Wir fassen für Sie den Content "In 7 Schritten zum abmahnsicheren Online Shop" einmal zusammen.

1 - Geben Sie ein richtiges Impressum und eine Datenschutzregelung an!

Jede Website, über die etwas kommerziell oder offiziell angeboten wird, braucht ein Impressum. Dazu gehören der Name und Anschrift des Betreibers, die korrekte Rechtsform des Shops, alle Kontaktdaten, die Umsatzsteuer-ID und etwaige Registergerichtsdaten wie Registernummer etc.

Auch fehlende Datenschutzerklärungen können einem Shop-Besitzer zum Verhängnis werden. Ihre Datenschutzerklärung muss die Datenerhebung und -verarbeitung von Nutzerdaten angeben. Auch Facebook-Buttons, die Regelung von Cookies und Tracking-Software gehören dazu.

2 - Passen Sie auf den Unterschied zwischen Werbung, News und Spam auf!

Doof, aber legal: Newsletter darf man nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versenden. Selbst die Bestätigungsmail darf noch keine Werbung enthalten. Ohne ein vollständiges Impressum geht dabei ohnehin nichts. Selbst bei Bestandskunden darf der Kauf nicht mehr als ein Jahr zurück liegen. Die Werbung muss sich auch auf ähnliche Waren wie die gekaufte beziehen.

3 - Machen Sie Buttonlösungen nur, wenn Sie alle Fallstricke beiseitegelegt haben!

Sie hassen den ganzen Rechtskram? Ihre Kunden auch? Klar, das geht jedem so. Deshalb freuen sich Kunden in der Regel auch über so genannte Buttonlösungen. Wie ein drauf titschen und die Sache wird geliefert. Doch gerade die vermeintlich simple Lösung sorgte laut den Autoren der Grafik für viele Abmahnungen. Dabei wurde oft die ungenügende Beschriftung des "Kaufen"-Buttons bemängelt.

Rechtsbelehrungen müssen unbedingt vor dem Kaufabschluss noch einmal sichtbar gemacht werden. Einen kleinen Text unter den Button zu platzieren, reicht nicht. Die wesentlichen Merkmale der Waren und Dienstleistungen gehören ebenfalls noch einmal gesondert aufgeführt. Auch die Checkout-Seite im Shop muss zwingend damit verbunden sein. Das wissen viele nicht.

4 - Ihre Preise müssen unbedingt idiotensicher nachvollziehbar sein!

Einen Preis durch geschickte Untergliederungen geringer erscheinen zu lassen, gehört zum festen Handwerk eines jeden Verkäufers. Doch gerade hier hat sich in Sachen Käuferschutz viel getan. Fehlende Angaben zur Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer sind ein Klassiker beim Abmahnungen. Fehlende Versandkosten für andere Länder, keine oder ungenaue Angaben zu Lieferzeiten (wie "in der Regel" oder "3 Tage nach Geldeingang") gehören auch dazu. Informieren Sie sich beim Profi, was geht.

5 - Nehmen Sie Urheberrechte an Fotos, Texten oder Videos nicht auf die leichte Schulter!

Online-Shops leben von Bildern. Der Kunde will alles vorher im Bild sehen, wenn er es schon nicht anfassen kann. Außerdem helfen Darstellungen und natürlich Videos bei der Auffindbarkeit im Netz. Guter und einladender Bild-Content ist aber teuer. Screenshots von Bildern identischer Produkte machen jeden Shop schick, aber auch angreifbar. Abmahnkosten, Schadensersatz und Lizenzgebühren drohen hier. Das kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Aber auch so simple Sachen wie kopierte Gebrauchsanleitungen oder Artikelbeschreibungen können teuer zu stehen kommen. Also doch besser selber machen oder den Bildinhaber zumindest um Erlaubnis bitten.

6 - Sorgen Sie für unmissverständliche Widerrufs-Regelungen!

Auch das Widerrufsrecht kann man schon lange nicht mehr einfach irgendwoher beziehen. Etliche Fragen müssen minutiös geklärt sein und sind nicht mehr pauschal auf alle B2C-Beziehungen anwendbar. Wer trägt die Rücksendekosten? Sind Teillieferungen möglich? Kann ein Widerruf online, also direkt im Shop geklärt werden? Sind Paket- oder auch Speditionslösungen denkbar? Was ist mit abweichenden Rücksendeadressen bei Widerruf?

7 - Achten Sie auf fehlerfreie AGB!

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) braucht jeder Online Shop. Haben Sie Ihre auch irgendwoher kopiert? Kann tödlich sein! Abmahnungen bei unzulässigen oder sogar fehlerhaften und AGB Klauseln sind sehr häufig. Dabei passen fremde AGB manchmal gar nicht zu Ihrer speziellen Situation. Selbst wenn die falsche Info niemandem schadet, kann ein findiger Experte Ihnen daraus einen Strick drehen. Zum Beispiel einer von der Konkurrenz, der Ihnen zu Recht "unlauteren Wettbewerb" vorwirft. Außerdem kann natürlich auch der, dem Sie die AGB geklaut haben, gegen Sie vorgehen. Suchmaschinen finden Ihre Copy-Paste-Aktion schnell heraus! Selber machen, ist übrigens auch keine Alternative. Sie bauen mehr Fehler rein, als Sie welche vermeiden. Natürlich plädiert der Artikel für den Einsatz eines Profis. Kostet natürlich Geld, ist aber eine Abwägungssache. Klagen können noch teurer werden.

Unterm Strich: Online-Shops brauchen einen korrekten juristischen Rahmen und das ist nicht zum Nulltarif kopierbar.


(Quelle: abmahnung-internet.de/ marketingfish.de)

Kaufverhalten: Die 5 Mythen des stationären Handels

Auch dem stationären Handel bietet die Digitalisierung Chancen.
Die Digitalisierung setzt den Einzelhandel unter Druck, und nur wenige Händler wissen diese Entwicklung bisher zu nutzen. Dabei bietet ihnen die Digitalisierung enorme Chancen - wenn sie die zunehmende Diskrepanz zwischen Kundenerwartung und eigener Geschäftsrealität überwinden. Diese fünf Mythen gilt es zu überwinden.
   
Die Deloitte-Studie "Navigating the New Digital Divide" beleuchtet das In-Store-Käuferverhalten sowie die digitale Mediennutzung und gibt Handlungsempfehlungen zur profitablen Verschmelzung von Ladengeschäft und Online-Präsenz. Sie wurde in neun wichtigen Märkten durchführt, wobei allein in Deutschland mehr als 2.000 Ladenbesucher befragt wurden.

Mythos 1: Kaufentscheidungen werden nach wie vor im Laden getroffen
Die Digitalisierung verlagert die Kaufentscheidung zunehmend aus dem Laden heraus. 64 Prozent aller Konsumenten nutzen digitale Geräte vor dem Einkauf im stationären Einzelhandel für Shopping-Aktivitäten.
Mythos 2: Die Digitalisierung im Einzelhandel betrifft besonders das Einkaufserlebnis im Internet
Die Digitalisierung betrifft das gesamte Einkaufserlebnis – Offline, Mobile und Online: 30 Prozent der Umsätze des deutschen Einzelhandels werden durch die Nutzung digitaler Technologien beeinflusst.
Mythos 3: Die Digitalisierung erfordert ein Umdenken hin zum Absatz über Internet und Smartphone
Die Digitalisierung erfordert auch ein Umdenken bezüglich des Einkaufserlebnisses im Geschäft: 44 Prozent aller Konsumenten beabsichtigen zum Beispiel die Nutzung einer elektronischen Geldbörse (Mobile Wallet).
Mythos 4: Die Digitalisierung verwandelt Geschäfte in Ausstellungsräume für Online-Kunden
Die Digitalisierung bietet Chancen zur Steigerung der Konversionsrate im Geschäft: Vier von fünf Kunden entscheiden sich für den Kauf eines Produktes, wenn sie während ihres Einkaufs ein digitales Gerät verwenden.
Mythos 5: Die Social Media verringern die Bereitschaft des Konsumenten, im Geschäft Geld auszugeben
Social Media Nutzer geben mehr Geld im Geschäft aus: Konsumenten, die während des Einkaufsprozesses soziale Medien nutzen, geben mit einer 3,5-fach höheren Wahrscheinlichkeit mehr Geld aus.
(Quelle: Deloitte/Haufe Online Redaktion)


EU-Parlament sagt „Ja!“ zu Transatlantischem Handelsabkommen TTIP

Nach einigen Turbulenzen auch im EU-Parlament zum geplanten transatlantischen Handelsabkommen stimmte die Mehrheit nun für eine Unterstützung der Verhandlungen zwischen Europa und den USA. Aber die Abgeordneten markierten auch rote Linien.
   
Der größte Wirtschaftsraum der Erde soll durch die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) entstehen - offene Märkte in einem Wirtschaftsraum Europa/USA statt Abschottung. Technische Standards in der Produktion sollen vereinheitlicht werden (zum Beispiel keine unterschiedlichen Ausstattungserfordernisse mehr bei Kfz), Zölle, die beispielsweise in der chemischen Industrie den Handel noch erheblich behindern, würden gesenkt oder abgeschafft. Das wären nahezu paradiesische Zustände für eine freie Wirtschaft, warum also überhaupt die Kritik der vergangenen Jahre?

Verlust sinnvoller Standards
Die Gegner des Abkommens befürchten die Reduktion wichtiger europäischer Standards, u.a. durch die Einfuhr gesundheitsgefährdender Lebensmittel (Stichwort: Chlor-Hühnchen), eine weitere Senkung der ohnehin schon fragwürdigen Standards im Datenschutz und die Gefahr der Staatshaftung bei vermeintlicher Verletzung der TTIP- Vereinbarungen. Manche Kritiker beschwören schon das Ende der europäischen Kultur.

Ruinöse Schiedsgerichte gegen den Staat
Das größte Schreckgespenst ist die insbesondere seitens der USA befürwortete Einführung von Schiedsgerichten. Als Beispiel wird die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesregierung wegen des Atomausstiegs angeführt.
Beispiel:  Vattenfall und die Energiewende
Vattenfall hat die Bundesrepublik vor einem US-Schiedsgericht auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt, weil die Bundesregierung im Rahmen der Energiewende durch eine Gesetzesänderung die Schließung von Kernkraftwerke erzwungen hat.
In dieser Gesetzesänderung sieht Vattenfall einen rechtswidrigen Eingriff in das wirtschaftliche Engagement des Konzerns in der Bundesrepublik.
Die Brisanz dieser Argumentation liegt darin, dass ein Konzern aus einer politisch motivierten Grundsatzentscheidung eines Staates Schadensersatzansprüche ableitet.
Dies ist nichts anderes als der Versuch eines Konzerns, aus wirtschaftlich motivierten Interessen Einfluss auf die freie Entscheidungsbildung von Staaten zu nehmen, denn Parlamente müssten bei Stattgabe einer solchen Schadensersatzklage sich in Zukunft immer überlegen, ob eine politisch gewollte Entscheidung möglicherweise solche, horrenden Schadensersatzansprüche auslösen könnte.

Was sonst noch gegen die Schiedsgerichte spricht
Die Kritik an den Schiedsgerichten geht aber über diesen Punkt hinaus und lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das Recht zur Einreichung von Klagen liegt einseitig nur bei Konzernen bzw. Unternehmen,
  • in der Rolle der Beklagten befinden sich ausschließlich Staaten,
  • die Verhandlungen der Schiedsgerichte sind nicht öffentlich und damit
  • intransparent.
  • Entscheidungen sind grundsätzlich endgültig, können nicht angefochten werden und
  • sind damit der ordentlichen Gerichtsbarkeit entzogen.
  • In der Haftung stehen ausschließlich die Steuerzahler des verklagten Staates.

Aber auch Vorteile werden genannt:

  • Der mit der Schiedsgerichtsbarkeit verbundene hohe Investitionsschutz für Unternehmen durch Eröffnung des Klageweges gegen Staaten, die die Freihandelsbestimmungen verletzen und
  • die Gewähr schneller und unbürokratischer Entscheidungen.
  • Eine Vorbildfunktion für Staaten mit geringen rechtlichen Standards, insbesondere für ähnliche spätere Abkommen beispielsweise mit China

ISDS muss geändert werden
Wegen der umfassenden Kritik hat das EU-Parlament es erst im zweiten Anlauf geschafft, sich grundsätzlich für den Abschluss von TTIP auszusprechen. Allerdings hat das Parlament auch klargestellt, wo die roten Linien verlaufen. Nur wenn diese roten Linie nicht überschritten werden, will Europa dem Abkommen beitreten. Das entscheidende „No go“ der Abgeordneten ist die Änderung des Schiedsgerichtsystems (ISDS).

  • Das System soll durch eine Gerichtsbarkeit ersetzt werden, die demokratischen Prinzipien unterliegt.
  • Streitigkeiten sollen von unabhängigen Richtern öffentlich verhandelt werden.
  • Eine Rechtsmittelinstanz ist nach der Entschließung der Abgeordneten zwingend.
  • Darüber hinaus soll eine Vereinbarung getroffen werden, wonach die Staaten in der Verfolgung politischer Ziele durch das Handelsabkommen nicht behindert werden dürfen (siehe Beispiel Vattenfall).

Das EU-Parlament hat das letzte Wort
Das „Ja aber“ der Parlamentarier beinhaltet insbesondere folgende weitere Forderungen:

  • Die EU-Standards im Datenschutz dürfen nicht aufgeweicht werden,
  • der in der EU erreichte Standard beim Gesundheitsschutz und Lebensmittelschutz soll Bestand haben,
  • ökologische Standards sollen nicht aufgegeben werden,

Das Votum des Parlaments bindet die Politiker für die Verhandlungen nicht. Kenner gehen auch nicht davon aus, dass sämtliche Forderungen des EU Parlaments 1 zu 1 durchgesetzt werden können. Dennoch wird die EU-Kommission bei den Verhandlungen das Votum des Parlaments nicht ignorieren können. Im Ergebnis kann TTIP in seiner Gesamtheit nur verabschiedet werden, wenn das EU-Parlament zustimmt.

(Quelle: Haufe Online Redaktion)

Wie der digitale Wandel das Marketing verändert

Der digitale Wandel rüttelt auch die Marketingabteilungen in den Unternehmen richtig durch. Wichtiger wird vor allem der datengestützte Dialog mit den Kunden. Das belegt eine Studie der Economist Intelligence Group und von Marketo.
   
Die überwältigende Mehrheit der europäischen Marketer (87 Prozent) ist überzeugt, dass sich Strukturen und Prozesse innerhalb ihrer Marketingorganisation in den kommenden drei bis fünf Jahre grundlegend ändern müssen, um mit den gestiegenen Ansprüchen von Kunden und der technologischen Entwicklung mithalten zu können. In der Wahrnehmung europäischer Marketer sind Werbung & Markenentwicklung (75 Prozent), Customer Experience & Engagement (59 Prozent) sowie Produktmanagement (58 Prozent) derzeit die wichtigsten Aufgaben der Marketingabteilung.
Dies wird sich nach Ansicht der Befragten der Studie "The rise of the marketer – Western Europe" in den nächsten drei bis fünf Jahren ändern. Die stärksten Änderungen erwarten die Befragten auf dem Gebiet der Werbung: Die geschätzte Relevanz sinkt um 30 Prozentpunkte auf 45 Prozent. Eine deutliche relative Bedeutungssteigerung erfährt hingegen die Kundenbindung: 58 Prozent der deutschen Marketer sehen in ihr einen wichtigen Geschäftsbereich der kommenden Jahre. An relativer Bedeutung gewinnen laut deutschen Marketingverantwortlichen auch die Themen Cross Selling/Upselling (57 Prozent) sowie E-Commerce (54 Prozent).
47 Prozent sind absolut überzeugt, dass Marketing derzeit den Aufbau von Kundenbeziehungen, -treue und -bindung fördert. Diese Zahl steigt nach Aussagen der Befragten in den kommenden drei bis fünf Jahren an (61 Prozent). Betrachtet man die Aussagen der deutschen Marketingverantwortlichen, stimmen 61 Prozent zu, dass von der Marketingabteilung derzeit erwartet wird, dass es das Kundenerlebnis von Anfang bis Ende der Kundenlebenszeit verwaltet – in den kommenden drei bis fünf Jahren steigt diese Zahl auf 82 Prozent.  Allerdings nutzen nur 26 Prozent der europäischen Marketingverantwortlichen Technologien, um einen fortlaufenden Dialog mit den Kunden zu führen. Auch die Möglichkeiten der Datenanalyse werden noch nicht umfassend genutzt: 45 Prozent der europäischen Marketer geben an, dass ihr Team Daten bisher noch nicht effektiv ausnutzt, um Informationen über das Kundenverhalten zu gewinnen. Grundsätzlich sind Marketing Vertrieb jedoch Vorreiter in Sachen Big Data.

Die großen Herausforderungen im Marketing
Angesichts der Umwälzungen im Marketing müssen die Unternehmen Flexibilität beweisen. Auf die Frage nach den größten Herausforderungen geben 38 Prozent der Marketingleiter ein zu geringes Budget an, 25 Prozent haben Schwierigkeiten ihren ROI zu messen und 33 Prozent kämpfen mit den Anpassungen auf dem Feld des digitalen Marketings. Letztere bereitet insbesondere den deutschen Marketern Sorge: Bei fast jedem zweiten Befragten (47 Prozent) liegt der Fokus in den kommenden Jahren auf dem digitalen Wandel im Marketing.
Weiteres Ergebnis: Über die Hälfte der Befragten (58 Prozent) gibt an, dass das Marketing momentan als Kostenfaktor wahrgenommen wird. Jedoch glauben 73 Prozent an einen Wandel und denken, dass die Geschäftsführer das Marketing in den kommenden drei bis fünf Jahren als Umsatztreiber einstufen. Außerdem sind 70 Prozent der Marketer der Meinung, dass das Marketing in drei bis fünf Jahren großen Einfluss auf die Unternehmensstrategie haben wird – im Vergleich dazu glauben das heute nur 53 Prozent.
(Quelle: Haufe Online Redaktion)


Noch jede Menge Luft nach oben bei Datenanalysen

Obwohl sich viele Unternehmen noch einfachster Mittel zur Datenanalyse bedienen, ziehen sie daraus doch oft schon konkreten Nutzen.
   
Drei Viertel der Unternehmen in Deutschland (75 Prozent) gründen relevante Entscheidungen auf Erkenntnissen einer Analyse von Unternehmens- oder Kundendaten. Und deutlich über 50 Prozent der Befragten suchen zudem aktiv nach neuen Chancen, die die Datenanalysen bieten. Das hat eine gemeinsame repräsentative Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG und des Marktforschungsunternehmens Bitkom Research unter mehr als 700 deutschen Unternehmen ergeben.
Nahezu der Hälfte (48 Prozent) gelingt es bereits, über die Erkenntnisse aus den Datenanalysen einen konkreten Nutzen für ihr Unternehmen zu ziehen. Besonders tun sich hier die Branchen Pharma und Chemie, Automobil sowie Transport und Logistik hervor.
Geht es um Kundendaten, liegt der Fokus vor allem auf CRM-Daten. 68 Prozent der Unternehmen greifen auf diese Daten zurück. Verhaltensdaten nutzen 42 Prozent und Daten aus den Social Media immerhin 23 Prozent.
Datenanalyse 1.0

Erschreckend allerdings: Die Analysen erfolgen in der Regel mit vergleichsweise simplen Anwendungen wie etwa Excel oder Access (87 Prozent). Nur selten erfolgen bereits fortgeschrittene Datenanalysen mittels spezieller Software (neun Prozent). Unter größeren Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern ist dies allerdings bereits bei jedem Dritten der Fall (33 Prozent). Fast sämtliche Befragte, die anspruchsvolle Analysen fahren, äußern sich über die entsprechenden Resultate "zufrieden" oder "sehr zufrieden". Vorreiter bei den fortgeschrittenen Analysen sind die Automobilindustrie sowie die  Versicherungsbranche und der Chemie- und Pharmasektor.
(Quelle: Haufe Online Redaktion)

Ein einheitliches Gütesiegel für Europas E-Commerce!

Einige Barrieren warten im grenzübergreifenden E-Commerce in Europa. Ein europäisches Gütesiegel soll sie etwas reduzieren.

68% der in einer aktuellen Umfrage befragten Onlineshops verkaufen auch an Kunden außerhalb der Grenzen des Landes, in dem sie ihren Sitz haben. Völlig problemlos funktioniert das aber nicht immer. Die größten Barrieren für grenzübergreifende Verkäufe in Europa sind für die Händler rechtliche Fragen, Logistik und Verteilung sowie unterschiedliche Steuersysteme.

„Barriers to Growth“ heißt die internationale Umfrage von Ecommerce Europe, aus der diese Ergebnisse stammen. Die Studie verrät noch mehr über die Herausforderungen und den Status des internationalen E-Commerce in Europa. Die Herausforderungen im europäischen E-Commerce etwas verringern, könnte jetzt ein neues europäisches Gütesiegel für Onlineshops, das ein einheitliches Regelwerk für Händler wie Kunden bieten wird. Das Gütesiegel heißt „Ecommerce Europe Trustmark“.

Konsumenten kaufen noch eher selten auswärts
Aktuell kaufen nur 15 Prozent der europäischen Konsumenten in Onlineshops ein, die aus einem anderen als ihrem Heimatland stammen, heißt es im Bericht zur Studie „Barriers to Growth“. Bei den Gründen dafür muss man mutmaßen:

Für den Konsumenten kann einerseits der Aufwand steigen, wenn es beispielsweise um Retouren geht. Auf der anderen Seite kann ein Kauf in Onlineshops des europäischen Auslands immer noch wie ein im Vergleich zum Kauf in Inland-Onlineshops größeres Risiko wirken.

Solch einem Misstrauen könnte das neue europäische Gütesiegel von Ecommerce Europe, dem Dachverband vieler E-Commerce-Verbände in Europa, entgegenwirken. Vor etwa einem Jahr (18.06.2014) berichtete Ecommerce Europe, dass man begonnen hat, ein europaweites Vertrauenssiegel im E-Commerce-Sektor für Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Am 8. Juni 2015 wurde dieses Gütesiegel nun auf dem Global E-Commerce Summit in Barcelona vorgestellt.

Letztlich wird das Gütesiegel Regeln etablieren, die nicht nur den Konsumenten, sondern auch den Händlern mehr Sicherheit im europäischen E-Commerce bringen. Ab September 2015 soll es europaweit verbreitet werden. Diejenigen Onlinehändler, die bereits das Käufersiegel des Händlerbunds besitzen, können auch mit dem neuen Trustmark ausgezeichnet werden, wird der Händlerbund-Bundesvorsitzende Andreas Arlt auf Onlinehaendler-News.de zitiert.

Eine Studie über Barrieren im europäischen E-Commerce
Das Gütesiegel könnte Konsumenten UND Händlern tatsächlich mehr Sicherheit im europäischen E-Commerce bringen. Es könnte beispielsweise dazu beitragen, einige der von Händlern in der Umfrage „Barriers of Growth“ formulierten Probleme im europäischen Handel zu reduzieren. Die Umfrage fußt auf 352 Antworten von Onlinehändlern in vielen europäischen Mitgliedsstaaten des Verbandes. Zu den Teilnehmern gehören ebenso Händler mit Online- und Offlinehandel wie Pure Player, die überwiegend oder ausschließlich im Internet verkaufen. 

Die Umfrage zeigt unter anderem, dass der Anteil, der auch im Ausland verkaufenden Onlineshops bei kleineren Shops, mit einem FTE (englisch: Full-time equivalent) von maximal 5 unter dem Durchschnitt von 68% liegt. Ein FTE von 5 wird beispielsweise durch fünf Vollzeitkräfte erreicht, die für den Onlineshop arbeiten, oder durch zehn 50-Prozent-Teilzeit-Beschäftigte. Bei größeren Onlineshops mit einem FTE über „5“ ist der Anteil der auch ins Ausland verkaufenden Shops überdurchschnittlich, am höchsten mit 77 Prozent bei Onlineshops mit einem FTE ab 20.

Bei den Onlineshops, die nur national E-Commerce betreiben, nannten 30 Prozent als einen Grund dafür, dass grenzübergreifende Verkäufe keine strategische Priorität für das Unternehmen besitzen. 27 Prozent sagten aus, dass es ihnen an Ressourcen für einen grenzübergreifenden Handel mangelt und 22 Prozent scheuten die Transportkosten. Diejenigen Onlineshops, die bereits im europäischen E-Commerce aktiv sind, sehen die eingangs erwähnten Punkte „rechtliche Fragen“, „Logistik und Verteilung“ sowie „unterschiedliche Steuersysteme“ als größte Herausforderungen.

Ecommerce Europe skizziert hier Lösungsansätze, um die Situation für die Händler zu verbessern. So mahnt der Verband im Bereich „Recht“ eine komplette Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Konsumentenrechte an, die das bestehende Regelwerk aber nicht weiter verkomplizieren darf. Beim Themenbereich Logistik verweist der Verband unter anderem auf seine kommende e-Logistics Internetplattform, die Nutzer mit Informationen über grenzübergreifende Lieferungen versorgen und ihnen helfen soll, den für sie besten Logistiker zu finden. 

Zugriff auf eine Auswahl der Studienergebnisse bietet die Website von Ecommerce Europe.
(Quelle: marketingfish.de)

Infografik: So gewinnen Sie Ihre ersten 1000 Fans auf Facebook

Sie haben eine Facebook-Fanseite eingerichtet und fragen sich jetzt, woher denn nun die Fans und Follower kommen? Klar können Sie für viel Geld ganz einfach Anzeigen schalten und um Ihre Fangunst werben, doch müssen Sie auch Acht geben vor Fake-Fans, denn damit erzielen Sie keine Reichweite und das hilft Ihnen wenig. Fest steht auch, dass Ihre Fans nicht von alleine kommen - ein bißchen was müssen Sie schon dafür tun. Was das ist, wurde nun in einer Infografik von Quicksprout festgehalten - mit diesen Tipps gewinnen Sie schnell Ihre ersten tausend Fans auf Facebook:

So gewinnen Sie Ihre ersten 1000 Facebook-Fans
Tipp 1: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr komplettes Profil ausgefüllt haben - von Bilder bis hin zu Kontaktdaten und Beschreibung.

Tipp 2: Laden Sie all Ihre Freunde auf Facebook ein, Ihrer Seite ein "Like" zu geben.

Tipp 3: Gewinnen Sie Follower über Ihre E-Mail Kontakte oder anderen Netzwerken, in denen Sie aktiv sind (z.B. Twitter, Instagram). Sie können auch das "Tell your friends"-Feature über Facebook verwenden.

Tipp 4: Bauen Sie soviele Facebook Buttons in Ihre Website ein wie nur möglich. Machen Sie es ihren potentiellen Fans so einfach wie möglich, Ihr Fan zu werden.

Tipp 5: Wenn Ihnen das Budget zur Verfügung steht, investieren Sie am Anfang in Facebook-Anzeigen.

Tipp 6: Nutzen Sie Facebook Pop-Ups auf Ihrer Seite, um jeden Besucher um ein "Like" zu bitten.
Weitere Tipps finden Sie in der Infografik:



(Quelle: Quicksprout/ marketingfish.de)