Aktuelles Dezember 2017

EU-DSGVO CHECKLISTE MIT DEN WICHTIGSTEN INFOS ZUR EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Stichtag ist der 25. Mai 2018: Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird wirksam. Sie ist bereits zum 25.05.2016 in allen Mitgliederstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten, und die Tage der Übergangsfrist sind gezählt. Wollen Unternehmen nicht Gefahr laufen, mit einem Bußgeld bestraft zu werden, sollten sie u.a. mit der EU-DSGVO Checkliste überprüfen, ob sämtliche ihrer Prozesse rechtskonform sind und sie gegebenenfalls anpassen.

Wir erläutern die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen auf die Bereiche Lead Management und E-Mail-Datenschutz. Außerdem erfahren Sie in unserer EU-DSGVO Checkliste, welche Schritte Sie bereits jetzt umsetzen können und sollten.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen, die wir für Sie in unserer Lead Management und E-Mail-Marketing DSGVO Checkliste rund um die neue EU-Datenschutzgrundverordnung beantworten.

EU-DSGVO CHECKLISTE - DAS ÄNDERT SICH KONKRET FÜR UNTERNEHMEN
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) reformiert und vereinheitlicht die Prozesse, die mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhängen und löst das bisherige, nationale Datenschutzrecht ab. Im ersten Teil unserer EU-DSGVO Checkliste verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die grundsätzlichen Änderungen.

  1. EINWILLIGUNG FÜR VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Datenverarbeitung ist grundsätzlich verboten – außer, es greift ein Erlaubnistatbestand wie die Einwilligung der betroffenen Person. Doch auch in Bezug auf Einwilligungen gibt es wesentliche Änderungen.

Tipp: Formulieren Sie im Online-Formular eine Einwilligungserklärung mit dem Hinweis auf das Widerrufsrecht und verbinden Sie diese mit einer nicht vorab angeklickten Checkbox.

  1. DOKUMENTATIONS- UND MELDEPFLICHT BEI DATENSCHUTZVERLETZUNGEN

Um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen zu können, müssen Unternehmen künftig umfassende Dokumentationen mit den Inhalten des Verzeichnisses aus Artikel 30 DSGVO führen. Im Falle von Datenschutzverletzungen ist die zuständige Behörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu unterrichten.

Tipp: Da es sehr aufwendig ist, ein Verfahrensverzeichnis anzufertigen, sollten Sie keine Zeit verlieren. Hier gibt es Hinweise und Mustervorlagen der Arbeitsgruppe der deutschen Aufsichtsbehörden.

  1. PRIVACY BY DESIGN UND PRIVACY BY DEFAULT

Es gelten die Grundsätze der Datensicherheit und Datensparsamkeit. Im Rahmen der Privacy by Default sind alle Voreinstellungen so vorzunehmen, dass möglichst wenige – und nur für den jeweiligen Zweck erforderliche – personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Tipp: Achten Sie darauf, im Rahmen der Lead-Generierung auch zu überprüfen, ob und welche Informationen wieder aus dem Profil gelöscht werden können.

  1. EXTRATERRITORIALITÄT UND MARKTORTPRINZIP

Die DSGVO gilt auch für jene Unternehmen, die nicht innerhalb der EU niedergelassen sind – sofern diese Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Desweiteren gilt das Marktortprinzip: Die DSGVO findet auch Anwendung, wenn sich ein Angebot an den nationalen Markt innerhalb der EU richtet.

  1. EU-DSGVO: RECHT AUF VERGESSENWERDEN ODER LÖSCHUNG

„Betroffene“ haben künftig das Recht, ihre Daten auch im Internet löschen zu lassen. Als Unternehmen müssen Sie dafür Sorge tragen, dass dieses Verlangen umgesetzt wird und zum Beispiel andere Unternehmen, die von Ihnen Adressen erhalten haben, von einem Löschungsbegehren zu informieren.

Tipp: Richten Sie Prozesse und Zuständigkeiten ein, um den Wünschen der Betroffenen unverzüglich entsprechen zu können.

  1. AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG WIRD ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG IN DER NEUEN EU-DSGVO

Jegliche Art von externer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Unternehmens fällt künftig unter die neue „Auftragsverarbeitung“. Anbieter von Cloud-Diensten müssen außerdem garantieren, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorliegen, um den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu entsprechen. Dieser Nachweis kann auch über Zertifikate wie etwa die Norm ISO/IEC 27001 erbracht werden.

Tipp: Greifen Sie ausschließlich auf zertifizierte Anbieter zurück. Ein erstes Muster für einen Auftragsverarbeitungsvertrag gibt es hier.

  1. SANKTIONEN

Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen empfindliche Geldstrafen sowie Schadensersatzforderungen betroffener Personen.

 

AUSWIRKUNGEN DER EU-DSGVO AUF E-MAIL-DATENSCHUTZ UND LEAD MANAGEMENT
Viele der grundsätzlichen Neuerungen der DSGVO wirken sich auf Lead Management und E-Mail-Marketing aus. Im zweiten Teil unserer EU-DSGVO Checkliste erklären wir daher, mit welchen Änderungen unsere Kunden und Partner im Zusammenhang mit der Email-Marketing- und Lead-Management-Software Evalanche rechnen müssen.

  1. NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN FÜR MARKETINGZWECKE

Die DSGVO vereinfacht die Nutzung personenbezogener Daten im Marketingbereich deutlich. Künftig stehen kommerzielle Interessen im Fokus. Laut DSGVO gelten spezifische Erwägungsgründe. Das Versenden von Werbe-E-Mails wird jedoch auch mit der neuen DSGVO weiterhin die Werbe-Einwilligung des Empfängers benötigen.

To-do: Für Ihr E-Mail-Marketing und Ihren Lead Management-Prozess bedeutet das, dass Sie in jedem Fall eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen einholen müssen. Bei der Datenabfrage entlang Ihrer Nurturing-Strecke müssen Sie die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit und der begrenzten Speicherung beachten.

  1. WIDERRUFSRECHT DER BETROFFENEN IM RAHMEN DER NEUEN EU-DSGVO

Der Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht in Bezug auf die Nutzung persönlicher Daten muss sich in dem Online-Formular befinden, mit dem die Einwilligung eingeholt wird.

To-do: E-Mail-Marketing: Neben dem Hinweis auf das Widerrufsrecht in der Einwilligungserklärung muss in jeder einzelnen E-Mail eine Abmeldemöglichkeit integriert sein.

  1. VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN

Die DSGVO sieht vor, dass künftig anstelle des Datenschutzbeauftragten der Verantwortliche selbst – also die Unternehmensführung –, ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten zu führen hat.

To-do: Legen Sie bereits jetzt die Zuständigkeiten für Ihr E-Mail-Marketing und Ihr Lead Management fest und beginnen Sie damit, das Verfahrensverzeichnis zu erstellen.

  1. EINWILLIGUNG MITTELS CHECKBOX UND OPT-IN-VERFAHREN IM RAHMEN DER NEUEN EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Auch im E-Mail-Marketing basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken weiterhin auf der Einwilligung des Betroffenen. Wichtig ist hierbei, dass die Freiwilligkeit und Nachvollziehbarkeit der Einwilligung gegeben sein müssen und dass Sie zum Nachweis verpflichtet sind.

To-do: Ergänzen Sie bereits jetzt Ihre Online-Formulare um eine entsprechende Checkbox mit Einwilligungserklärung und wiederholen Sie diese Einwilligungserklärung in den Datenschutzinformationen auf der Seite „Datenschutz“. Da die Einwilligung nachweisbar sein muss, protokollieren Sie jeden Schritt des Double-Opt-in-Prozesses.

  1. DAS RECHT AUF DATENÜBERTRAGUNG NACH EU-DSGVO

Die DSGVO erlaubt die Speicherung personenbezogener Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form und wahrt damit das Recht des Betroffenen, diese Daten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.

To-do: Prüfen Sie, ob Ihr System den Datenexport in üblichen Formaten oder per Schnittstelle ermöglicht.

  1. ANLEGEN VON NUTZERPROFILEN UND TRACKING IM LEAD MANAGEMENT AUF BASIS DER EU-DSGVO 2018

Nach neuem Recht ist auch „Pseudonymisierung“ eine Datenverarbeitung, so dass auch pseudonymisierte Nutzerprofile zukünftig nur auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen zulässig sein können. Personalisiertes Tracking des Nutzerverhaltens soll zukünftig durch eine neue E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Bisher liegt dazu lediglich ein Entwurf vor, der stark umstritten ist, aber ebenfalls zum 25.05.2018 in Kraft treten soll.

To-do: Wer beim Einhalten der EU-DSGVO ganz sichergehen will, holt zukünftig sowohl für das Anlegen und Führen von Nutzerprofilen als auch für das Tracking die Einwilligung seiner Nutzer ein.
(Quelle: www.sc-networks.de)


Generation Z – So sieht der Konsumgütermarkt von morgen aus

Die Wertevorstellungen der Generation Z haben sich auf digitalen Plattformen herausgebildet.
Weil klassische Marken bei jungen Kunden massiv an Vertrauen verlieren, werden sich die Marktmechanismen bis 2027 radikal verändern. Das ist das Ergebnis einer Studie von A.T. Kearney. Verändern wird sich vor allem die Art, wie Kaufentscheidungen getroffen werden.

Wir erleben derzeit eine radikale Verschiebung der Marktmechanismen hin zu einer Welt, in der Vertrauen, Personalisierung und einzelne Influencer den Ausschlag geben, so Dr. Mirko Warschun, Handels- und Konsumgüterexperte bei der Unternehmensberatung zu diesem Trend. Die Zeiten, in denen Massenmärkte den Gesetzen von Wohlstand und Verführung durch breite Werbung gehorchen, seien vorbei. In diesem Szenario hätten die großen Player Nachholbedarf in Sachen Vertrauen. Dies sei ihr Zukunftsthema, um das sie sich kümmern müssten.

Der demografische Wandel sei der zentrale Treiber auf dem Weg zur Konsumwelt von morgen. Im Jahr 2027 wird ein Drittel der Menschheit der Generation Z angehören, geboren zwischen 1998 und 2016. Die Wertevorstellungen dieser jungen Zielgruppe haben sich auf digitalen Plattformen herausgebildet. Entsprechend wird ihr Einkaufsverhalten geprägt von sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz und Individualität.

Kaufentscheidungen: Vertrauen als Basis

Dass ihre Welt "hyper-connected“ ist, ist nicht neu. Doch die Studie leitet daraus drei Prinzipien für den Konsumgütermarkt von morgen ab:

  1. Vertrauen wird zur wichtigsten Grundlage für die Geschäftsbeziehung. Für große Unternehmen und Marken wird es indes immer schwieriger, das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und auch zu halten. Während vor fünf Jahren zwischen 30 und 40 Prozent der Befragten wenig oder kein Vertrauen in die großen Player hatten, sind es heute bereits 50 bis 60 Prozent.

Der Vertrauensverlust in viele bekannte Marken wird getrieben durch das Streben nach sozialem Engagement und Umweltschutz. Mehr als 70 Prozent der Vertreter der Generation Z sind bereit, für die Einhaltung gewisser Standards in beiden Bereichen einen Aufpreis zu zahlen. Dies gilt vor allem für die westlichen Länder Großbritannien, Frankreich, USA und Deutschland, wo das Vertrauen in große Marken in den vergangenen Jahren stark gesunken ist.

  1. Das zweite Prinzip der zukünftigen Konsumwelt ist die digitale Einflussnahme. Sie führt dazu, dass aufgrund der permanenten Vernetzung einzelne Stimmen ganze Märkte beeinflussen können. Schon heute gilt: Macht hat, wer die Influencer im Netz auf seiner Seite hat. 54 Prozent der Befragten der jungen Generation geben an, dass Blogger und Vlogger ihre Kaufentscheidungen mit beeinflussen.
  2. Hinzu kommt das Prinzip der Personalisierung. Hier müssen die meisten Unternehmen noch eine Menge lernen. So wird beispielsweise Big Data für individuell maßgeschneiderte Angebote zum unausweichlichen Erfolgsfaktor. Weltweit sind 30 bis 45 Prozent der Kunden bereit, ihre Daten mit einem Unternehmen zu teilen, wenn sie im Gegenzug auf sie zugeschnittene Empfehlungen erhalten.

Neue Marktmechanismen brauchen neue Marketingstrategien
Aktuell gebe es eine weltweite Verschiebung vom Affluence- zum Influence-Modell, fasst Warschun den Wandel zusammen. In der alten Welt hätten sich die Kunden über ihren Besitz definiert und sich mit einer „one-size-fits-all“-Marketingstrategie, die den großen Trends folgt, zufriedengegeben. Das Influence-Modell von heute verlangt nach stark ausdifferenzierten Vorgehensweisen, die auf viele einzelne Meinungsführer setzen und die Signale der Kunden sofort verstehen und umsetzen können.

Nischenmarken, die für Authentizität und Werte stehen und Social-Influencer-Marketing perfekt beherrschen, können den großen Playern Marktanteile streitig machen. Doch auch große Brands hätten Chancen im Influence-Modell, wie der Sportwarenhersteller Adidas zeige, so der Berater weiter. Mit Micro-Influencern und der Einbindung von Sportlern, Kunden und Geschäftspartnern entstünden vertrauensstiftende Communities.

So geht Influencer Marketing: Was Sie tun und was Sie lassen sollten
Influencer Marketing ist der aktuelle Hype der Werbewelt. Doch was steckt dahinter? Wie wirkt es? Und vor allem: Wie funktioniert es? G+J e|MS ist diesen Fragen nachgegangen, hat die Wirkung gemessen und daraus abgeleitet die Do’s sowie Don’ts ermittelt.

Mit der Studie soll ausführlich beleuchtet werden, was hinter dem Marketing-Hype steckt. Denn wie in allen anderen Marketing-Disziplinen, kann man auch bei der Arbeit mit Influencern viel richtig, aber eben auch viel falsch machen. G+J e|MS ist deshalb den wichtigsten Fragen nachgegangen und hat aus den Antworten die Wirkung gemessen und Handlungsanweisen abgeleitet. Zu Wort kamen Marketing-Experten, Influencer sowie Follower.

Influencer gelten als ehrlich und unabhängig
Mehrere Influencer-Kampagnen aus unterschiedlichen Branchen wie FMCG, Sportartikel, Gesundheit und Finanzdienstleistungen wurden begleitet. Dabei hat die Befragung der Follower gezeigt, dass diese die Influencer zumeist als ehrlich und unabhängig empfinden, deren Botschaften jedoch durchaus als Markenkommunikation verstehen.

Die Messung der Wirkung zeigt folgende Ergebnisse:

  • Aufmerksamkeit: Den Followern fällt auf, wenn ein Influencer eine Marke erwähnt, die Botschaft wird dabei der werbenden Marke auch eindeutig zugeordnet. Mit einem Zuwachs von rund 28 Prozent schaffen Influencer-Kampagnen damit in hohem Maße Aufmerksamkeit für eine Marke.
  • Markenbekanntheit: Die Brand Awareness wird dadurch um durchschnittlich 7,4 Prozent gesteigert. Bei zuvor unbekannten Marken kann die Bekanntheit sogar mehr als verdoppelt werden.
  • Image: Influencer-Kooperation stärken die Nähe zwischen Marke und Follower. Das führt zu deutlich gestiegenen Werten für Sympathie, Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
  • Handlungsimpulse: Die Kaufbereitschaft für eine Marke wird durch Kooperationen mit Influencern im Schnitt um 23 Prozent gesteigert, die Bereitschaft eine Marke weiterzuempfehlen sogar um 31 Prozent.

Kaufentscheidung: Onliner lassen sich von Influencern überzeugen
Frank Vogel, Sprecher der Geschäftsleitung von G+J e|MS ist überzeugt, dass Unternehmen bei der Werbeerinnerung neue Wege gehen müssen. Die Studienergebnisse würden belegen, dass die Zusammenarbeit mit Influencern so ein neuer Weg sein kann. Jedoch führt der nur dann zum Ziel, wenn wichtige Do’s und Don’ts beachtet werden.

Die Do‘s:

  • Multiplikatoren-Marketing funktioniert, um neue Zielgruppen zu erreichen. Und zwar nicht nur bei jungen Menschen, sondern auch bei Zielgruppen ab 40 Jahren. 37 Prozent dieser Altersgruppe haben einen Lieblings-Influencer, dessen Content sie regelmäßig verfolgen.
  • Beachten Sie die unterschiedliche Nutzung der Social-Media-Kanäle. Während sich manche für das Liken von Inhalten eignen, sind andere ideal, um Kommentarfunktionen zu nutzen. Dann gibt es noch jene, die bevorzugt zum passiven Konsum genutzt werden.
  • Kennzeichnen Sie die Beiträge als Werbung. Damit lassen sich Reaktanzen vermeiden, zumal 87 Prozent der User sich dafür aussprechen.
  • Tauschen Sie sich während der Kampagne mit den Influencern aus. Klare Briefings zu Produkt, Inhalten, Timing und Ablauf garantieren den reibungslosen Ablauf der Kampagne.
  • Achten Sie auf inhaltliche Vielfalt. Es gibt mehr als nur Gewinnspiele. Gerade Produktempfehlungen und -vorstellungen bleiben über der Hälfte der User im Gedächtnis. Bei 43 Prozent der Nutzer haben Influencer-Kampagnen bereits zu einem Kaufimpuls geführt.

Die Don’ts:

  • Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihr Bauchgefühl. Bei der Auswahl des Influencers sind dessen Zielgruppe und KPIs, die Anzahl der Follower, Views, Kommentare, die Interaktionsrate sowie Stil und Qualität für Sie relevant.
  • Drücken Sie Ihre CI nicht um jeden Preis durch. Glaubwürdigkeit erzielen Kampagnen erst durch die Authentizität und den eigenen Stil des Multiplikators.
  • Werden Sie nicht zum Regisseur des Influencers. Lassen Sie ihn frei und kreativ arbeiten, denn er weiß, wie seine Community tickt.
  • Schauen Sie nicht nur auf die großen Social-Media-Stars. Micro-Influencer können mit ihren Aktivitäten eine deutlich höhere Interaktion erzielen. 48 Prozent der User haben einen Lieblings-Influencer, bei den 14- bis 24-Jährigen sind es sogar 65 Prozent.

 

Darüber hinaus empfiehlt er, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen: Mehr Qualität als Quantität und ein eng definiertes Leistungsversprechen anstelle einer breiten Angebotspalette.

Für die Studie wurden mehr als 7.000 mehrheitlich „zukünftige Kunden“ sowie Vertreter der Generation X, außerdem Millennials in den USA, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Japan, Indien und China befragt.
(Quelle: acquisa Online Redaktion)

Digital Marketing - Das sind die Trends im B2B-Online-Marketing 2018

Neues Jahr? Neuer Hype? Das digitale Marketing entwickelt sich zumindest weiter.
Womit werden sich Online-Marketer aus B2B-Unternehmen im nächsten Jahr befassen?
Die Digitalagentur Unovision wagt eine Prognose -  von Live-Video bis Emotion.

2017 wurde viel über Content Marketing diskutiert, die Suchmaschinen-Optimierung weiterentwickelt und sich um den Einsatz von Daten zur Personalisierung des Marketings gekümmert. Der Hype des Jahres wiederum war wohl Influencer Marketing.
Auf viele Trends setzen auch B2B-Unternehmen. Die Experten von Unovision gehen beispielsweise davon aus, dass der B2B-Bereich im kommenden Jahr die Zusammenarbeit mit Influencern testen wird.

Und das sind weitere Trends:

Live-Videos: Ein spannender Trend werden Live-Videos, Streamings und Live-Webinare werden. Erste Tests, wie gut diese Content-Art bei Nutzern, potenziellen Kunden und Bestandskunden ankommt, wurden 2017 bereits durchgeführt.
Das erste soziale Netzwerk, das mit Live-Übertragungen begann, war Youtube. Obwohl das System noch nicht ganz ausgeklügelt war, wurden Live-Videos gerne gesehen. Im B2B-Bereich kamen sie jedoch weniger zum Einsatz.
Nachgezogen haben Facebook und Twitter mit einer Live-Funktion. Bisher wurde auch hier viel experimentiert. Unovision sieht hier einen Trend für 2018 und sagt, worauf es dabei ankommt:

  • Halten Sie Live-Streams mit Interessenten, Kunden, Mitarbeitern und Journalisten.
  • Sprechen Sie immer nur eine Zielgruppe an. Beispiel: Mitarbeiter werden weitergebildet, Kunden wird eine Dienstleistung oder ein Produkt erklärt.
  • Achten Sie auf eine professionelle Moderation, einen angemessenen Stil und eine passende Tonalität.
  • Kündigen Sie den Live-Stream über Newsletter, Social-Media-Kanäle und sonstige Kanäle an.

Durch Live-Videos können Sie beispielsweise Lead für Lead einsammeln, das Vertrauen der Kunden und Zuschauer für Ihr Business stärken und digital präsent sein.

Videoclips und Erklärvideos - Bewegtbild-Nutzung steigt auf allen Screens

E-Commerce: Der Onlinehandel wird für B2B-Unternehmen relevant. Viele haben bereits einen eigenen Webshop, wo Kunden bequem und vor allem schnell bestellen können. Auch Dienstleistungen können inzwischen online angeboten werden, wie Amazon zeigt. Bisher gibt es über amazon.com/services nur Dienstleistungen im US-amerikanischen Bereich, doch es ist stark davon auszugehen, dass Amazon diesen Service auch in Europa ausrollen wird.
Ein eigener Onlineshop wird noch wichtiger, weil sich im Zuge dieser neuen Entwicklungen und Services auch im B2B das Kaufverhalten ändern wird. Unternehmen müssen sich deshalb in Zukunft noch mehr mit Themen wie Prozessoptimierung, Produktdaten und Schnittstellen befassen.

Marketing und Vertrieb müssen zusammen agieren

Integration von Abteilungen: Marketing und Vertrieb werden in Zukunft enger zusammenarbeiten, sich besser abstimmen müssen. In vielen Unternehmen, so die Erfahrung von Unovision, war dies bislang nicht der Fall. Während der Vertrieb beispielsweise mehr Videomarketing wollten, um Produkte besser erklären zu können, wollten Marketer lieber auf Whitepaper setzen.
Im Jahr 2018 müssen die beiden Abteilungen deshalb endlich an einem Strang ziehen und für ein zielmarkt- und zielgruppenorientiertes B2B-Online-Marketing zusammenarbeiten.

Emotionen: Ein Faktor, der im B2B-Bereich gerne und oft vergessen wird: Zu oft gelten operativ agierende Unternehmen als emotionslos. Doch dem ist nicht so. Schließlich fallen auch hier Menschen mit Emotionen Kaufentscheidungen – ebenso wie das im B2C-Bereich der Fall ist.
In Zukunft wird es deshalb noch wichtiger sein, auch über Website und Internet eine emotionale Kundenbindung aufzubauen. Dies gelingt gut via Videomarketing, denn nichts ist persönlicher, als ein Mensch, der seine Geschichte erzählt. Bestenfalls benennt er Probleme, die man selbst hat und erhält hilfreiche Lösungsstrategien.
So oder so ähnlich -  das sind sich Marketingexperten sicher – werden Lead Generierung beziehungsweise Kaufprozesse künftig funktionieren.
Das B2B-Marketing muss deshalb immer mehr in der Lage sein, Kunden für eine Marke zu begeistern.
(Quelle: acquisa Online Redaktion)


Bitkom-Umfrage  - Nur jedes achte Unternehmen wird die DSGVO rechtzeitig umsetzen

Die Zeit wird knapp, Unternehmen sollten sich sputen.
Laut einer Umfrage des Bitkom holt sich jedes zweite Unternehmen in Deutschland für die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) externe Hilfe. Und dennoch wird es nur jedes achte schaffen, die neuen Bestimmungen bis zum Stichtag umzusetzen.

48 Prozent der Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten geben demnach an, externe Spezialisten für die Umsetzung der DSGVO hinzuzuziehen. Das ist wenig, doch angesichts der Tatsache, dass die meisten weiterhin im Dunkeln tappen: immerhin.

Am häufigsten wurden externe Anwälte eingeschaltet (35 Prozent), externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt. Nur rund jedes achte Unternehmen werde nach eigener Einschätzung die Datenschutzgrundverordnung bis zum Stichtag umgesetzt haben, erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder überrascht sie ist die „eher geringe“ in Inanspruchnahme von externer Hilfe. Von den EU-Vorgaben seien schließlich praktisch alle Unternehmen betroffen, das sie für alle gelte, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die Zeit wird knapp.

Wird die DSGVO nicht umgesetzt, drohen hohe Strafen

Die zweijährige Übergangsfrist, die den Unternehmen für die Umstellung eingeräumt wurde, endet am 25. Mai 2018. Wer dann nicht fertig ist, muss Bußgelder in Millionenhöhe fürchten, denn ab dann können die Aufsichtsbehörden bei Verstößen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes verhängen.

Bislang setzt auch nur jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) zusätzliches Personal ein, um die Umsetzung der DS-GVO voranzubringen. Dabei haben gerade einmal fünf Prozent zusätzliches Personal eingestellt, 20 Prozent vorhandenes Personal durch Umstrukturierungen für die DS-GVO-Umsetzung eingesetzt. Dehmel warnt die Unternehmen eindringlich davor, den Kopf in den Sand zu stecken, denn das könne teuer werden.
(Quelle: acquisa Online Redaktion)


Verkehrte (Finanz)welt
ICOs – ein Finanzierungskanal mit Zukunft?

Nach dem ICO können die Coins zum Beispiel in Bitcoin getauscht werden.

Dank der Blockchain finanzieren sich immer mehr Unternehmen über sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs). Können sich ICOs trotz ihrer Vor- und Nachteile dauerhaft neben anderen Finanzierungsformen etablieren?

Nach Dienstleistungsbereichen wie Mobilität (Uber) und Hotelübernachtungen (Airbnb), dringt der Trend zu digitalen Plattformen, die zwischengeschaltete Vermittler oft überflüssig machen, nun zunehmend auch in den Finanzsektor vor. Eine zentrale Rolle spielen dabei sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs). Dieser neue Finanzierungskanal wird vor allem in der Start-Up-Szene von Unternehmen genutzt, die sich mit Blockchain-Technologie beschäftigen. Die Nähe zwischen ICOs und IPOs („Initial Public Offerings“) ist also nicht nur sprachlich vorhanden. Kann sich der digitale Finanzierungskanal dauerhaft etablieren?

Im Rahmen eines ICOs nehmen Unternehmen neue Finanzmittel auf, die sie dann in die Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Märkten investieren können. Im Zuge der Finanzierungstransaktion werden im Unterschied zu etablierten Finanzierungskanälen – wie Eigen- oder Fremdkapital – keine Aktien emittiert oder Kreditverträge ausgehandelt. Das emittierende Unternehmen gibt einen eigenen „Coin“, ergo eine eigene Währung, heraus, die Interessenten gegen Bezahlung erwerben können. Üblicherweise werden diese Coins anschließend an „Krypto“-Börsen gehandelt, wodurch sie sich in andere Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) oder bekannte Devisen wie Euro und Dollar tauschen lassen.

Abhängig von der ICO-Ausgestaltung können Coins für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden:

a) Bei sogenannten „Captive ICOs“ lässt sich der erworbene Coin ausschließlich für Produkte oder Dienstleistungen des emittierenden Unternehmens einsetzen. Das Innovationspotenzial dieser ICO-Form ist äußerst limitiert, da es sich letztlich um nichts anderes als eine Pre-Paid-Karte handelt.

b) „Equity ICOs“ ermöglichen Käufern die Ausübung von Stimmrechten und/oder die Vereinnahmung wirtschaftlicher Vorteile aus dem Unternehmen wie Dividenden oder einen Veräußerungserlös. Bei dieser Art des ICOs handelt es sich faktisch um eine alternative Finanzierungsform, die in ihrer Natur die bestehenden Finanzierungskanäle substituieren kann.

Unklare Rahmenbedingungen als Risikofaktor

Captive ICOs spielen aus regulatorischer Sicht keine wesentliche Rolle. Die Rechte, die durch die Vorauszahlung auf den Erwerb eines Gutes bzw. einer Dienstleistung erworben werden, stellen keinen nach Wertpapier-Aufsichtsrecht oder Kreditwesen-Gesetz (KWG) zu regulierenden Tatbestand dar. Equity ICOs werden dagegen sehr wahrscheinlich und eher früher als später in den bestehenden Regulierungsrahmen eingebunden. Das liegt an der Ähnlichkeit zu anderen Finanzierungsinstrumenten und den Rechten, die der Erwerber durch den Kauf solcher Coins erhält.

Neben regulatorischen Hürden gibt es jedoch weitere Herausforderungen, die aus der Natur der ICOs resultieren und bei der Nutzung des Instruments oder der Investition in solche Coins zu beachten sind:

  • Verhinderung betrügerischer Websites, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld von Investoren vereinnahmen, die glauben, an einem ICO teilzunehmen (Phishing-Attacken)
  • Sicherheit der verwendeten Wallets (elektronische Brieftaschen), die für den Erwerb und die Verwahrung der Coins notwendig sind (Wallet-Hacks)
  • Unklare Governance-Regeln für die Verwendung der Gelder, die mittels eines ICOs eingeworben werden (Consensus-Regeln)
  • Mangelnde Due Diligence durch Investoren, die an ICOs teilnehmen
  • Unklarheit über die Rechtsposition, die ein Coin-Besitzer im Verhältnis zum Emittenten und anderen Aktionären des Unternehmens einnimmt
  • Währungskursrisiken, die aus der enormen Volatilität resultieren, die Kryptowährungen üblicherweise in den ersten Jahren ihrer Existenz aufweisen

Die Herausforderungen sind insofern sowohl technischer, rechtlicher als auch regulatorischer Natur und werden sich in den kommenden Jahren im Wege der Rechtsfortbildung bestehender Gesetze und neuer Regulierung niederschlagen.

Investoren sollten umfangreich prüfen

Ausgelöst unter anderem durch die extremen Kurssteigerungen beim Bitcoin ist nun ein ICO-Hype entstanden, der fast schon mit der letzten Phase der ersten Tech-Blase Ende der 1990er Jahre vergleichbar ist. Viele Investoren lassen sich derzeit von den scheinbar exorbitanten Gewinnchancen solcher Finanzwetten blenden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Übertreibung, die wir aktuell im Bereich der Coin-Bewertung sehen, sowohl enorme Verlustrisiken entstehen lässt, als auch Betrüger anlockt, die auf diesem Weg schnell und mit geringem Aufwand Gelder von unerfahrenen Investoren abzweigen möchten.

Vermutlich wird der Ruf nach größerer Standardisierung und Transparenz erst dann einsetzen, wenn die ersten großen Betrugsfälle öffentlich geworden sind. Bis dahin kann man ICO-Investoren nur empfehlen, ihre Prüfung – zumindest der handelnden Personen – umfangreich zu gestalten. Sie sollten zudem nur Beträge investieren, deren Totalverlust nicht zu einem wesentlichen Vermögensschaden führt.

Attraktive Alternative bei der Unternehmensfinanzierung

Trotz all dieser Risiken ist davon auszugehen, dass ICOs nach der anfänglichen Sturm-und-Drang-Phase und den wahrscheinlich zu erleidenden Verlusten vieler Investoren durchaus das Potenzial haben, ein etablierter und effizienter Finanzierungskanal zu werden. Das gilt für junge, als auch für etablierte Unternehmen gleichermaßen. Der Trend zur Minimierung von Transaktionskosten durch die Nutzung plattformbasierter Geschäftsmodelle wird auch vor der Finanzbranche nicht Halt machen. ICOs stellen einen weitaus direkteren und damit effizienteren Kanal zur Vermittlung von Unternehmensfinanzierungen dar.

Zudem lassen sich damit perspektivisch Investorengruppen erreichen, die über die klassischen Finanzierungskanäle nur unzureichend in entsprechende Transaktionen eingebunden werden können. Damit wird das neue Finanzierungssegment zu einer realen Herausforderung für alle etablierten Finanzierungsformen und -standorte.

Nischenmärkte wie Gibraltar haben die Chancen dieser Entwicklung bereits verstanden und mit einem umfassenden regulatorischen Rahmenwerk auf die technologischen Neuerungen reagiert. Auch für etablierte Finanzstandorte ist es damit an der Zeit, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, der aus dem bestehenden Wildwuchs ein standardisiertes Finanzinstrument werden lässt. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass dieser Rahmen hierzulande die Finanzinnovation nicht direkt im Keim erstickt, sondern Raum lässt, die Chancen der technologischen Entwicklung auch zu nutzen.
(Quelle: xing-news.com / Wirtschaftswoche)


Digitale Transformation Führungskraft 4.0 - Was ein Digital Leader mitbringen muss

Viele Unternehmen sind auf der Suche nach den richtigen Mitarbeitern zur Gestaltung des digitalen Wandels.
Um die digitale Transformation zu meistern, brauchen Unternehmen Führungskräfte mit gewissen Fähigkeiten. Welche Eigenschaften einen Digital Leader ausmachen, wissen die Experten von Markenkonstrukt, einer Agentur für digitale Markenführung.

Was eine erfolgreiche Führungskraft ausmacht, war bisher weitgehend bekannt. Entscheider, die ihre Unternehmen erfolgreich durch die digitale Transformation begleiten sollen, benötigen jedoch noch ganz andere Skills. Selbstverständlich sollten sie über die klassischen Leader-Eigenschaften wie Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit verfügen, doch im Zeitalter des digitalen Wandels gehört weit mehr dazu.

So steht Digital Leadership unter anderem für eine Abkehr von traditionellen Strukturen und ebensolcher Führung. Wo klassische Hierarchien aufgebrochen und umgestaltet werden, sind Soft Skills gefragt. Viele Unternehmen haben die Zeichen der Zeit erkannt und einen Chief Digital Officer (CDO) eingestellt.

Alle anderen, die noch auf der Suche sind, sollten auf folgende Kompetenzen achten:

  • Kandidaten sollten den digitalen Wandel im Unternehmen aktiv gestalten können und selbst für Neues offen sein
  • Kandidaten sollten insbesondere auf sich verändernde Situationen flexibel reagieren können
  • Digital Leader verfügen über ein hohes Maß an Medienkompetenz und können diese an ihre Mitarbeiter weitergeben
  • Der passende Kandidat verfügt über die Kompetenz, das richtige Team für die digitale Transformation zusammenzustellen. Er oder sie weiß, welches Know-how vorhanden sein muss

Ein Digital Leader ist bereit für die Zukunft

  • Das Verständnis für Diversität ist vorhanden. Der Kandidat kann die Zusammenarbeit von Mitarbeitern unterschiedlicher Herkunft, Arbeitsweisen und verschiedener Altersklassen organisieren
  • Ihm oder ihr muss das Unternehmen Macht und Kompetenz zusprechen, um Unternehmensstrukturen im notwendigen Ausmaß zu verändern
  • Empathie, Fingerspitzengefühl, Geduld, Zeit und finanzielle Mittel müssen ihm oder ihr zugestanden werden, damit die digitale Transformation umgesetzt werden kann
  • Der Kandidat muss in der Lage sein, eine Vorbildfunktion auszuüben
  • Er oder sie muss den digitalen Wandel leben und Innovationsgeist ins Unternehmen einbringen
  • Ein Digital Leader begeistert sich für Technik und setzt diese auch privat ein
  • Trotz aller Technikaffinität: Der direkte Kontakt zu den Mitarbeitern ist wichtig, um den digitalen Wandel gemeinsam zu meistern

(Quelle: acquisa Online Redaktion)


Haftungsrisiken der Compliance-Officer wachsen

Zunehmende Haftungsgefahr für den Compliance-Officer
Der Verantwortungsbereich des Compliance-Officers wird immer differenzierter

Die zivilrechtliche, aber auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Compliance-Officers gewinnt für den Berufsstand zunehmend an Brisanz. Das Risiko des Compliance-Officers, bei schweren Regelverstößen auch strafrechtlich buchstäblich in Haft genommen zu werden, ist nicht zu unterschätzen.

Der Compliance-Officer muss Straftaten aktiv verhindern

Gleichzeitig wird das Verantwortungsprofil des Compliance-Officers immer deutlicher und differenzierter geregelt. Den Anfang dieser Entwicklung markiert ein Urteil aus dem Jahre 2009, in welchem der BGH in einem „obiter dictum“ die persönliche Rechtspflicht eines Compliance Officers postulierte, die Begehung von Straftaten durch Mitarbeiter des Unternehmens aktiv zu verhindern (BGH, Urteil v. 17.9.2009, 5 StR 394/08).

Schlüsselfunktion des Compliance-Officers führt zur Garantenstellung

Zu den Pflichten des Compliance-Officers gehören die

  • Implementierung,
  • Dokumentation,
  • Überwachung
  • und Weiterentwicklung

des von der Geschäftsleitung des Unternehmens beschlossenen Compliance-Systems. Mit seiner Einsetzung überträgt das Unternehmen regelmäßig eigene Leitungs- und Kontrollaufgaben und damit einen Teil seiner Herrschaftsbefugnisse auf den Compliance-Officer. Dieser übernimmt damit die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Mindeststandards auch durch die übrigen Mitarbeiter.

Daraus leitet sich eine funktionale Herrschaftsstellung ab, deren strafrechtliche Kehrseite nach dem Urteil des BGH notwendigerweise eine strafrechtliche Garantenstellung gemäß § 13 Abs.1 StGB ist.

Compliance-Officer mit quasi hoheitlichen Aufgaben

Indem der Aufgabenkreis des Compliance-Officers auch die Abwendung von Straftaten umfasst, wird der Compliance-Officer damit quasi zum verlängerten Arm der Staatsgewalt. Entscheidend für diese, mit erheblichen Rechtsfolgen verbundene Garantenstellung ist, dass

  • der dem Compliance-Officer vom Unternehmen erteilte Auftrag - in der Regel in Form des geschlossenen Dienstvertrages - ausdrücklich die Übertragung des Schutzes des Unternehmens vor Rechtsverstößen enthält,
  • der Compliance-Officer bei der Erfüllung seiner Aufgaben eine gewisse Selbstständigkeit hat
  • und er eine funktionale Nähe zur Unternehmensleitung - beispielsweise durch organisatorische Anbindung an den Vorstand - hat.

Wichtig: Für die strafrechtliche Beurteilung kommt es nicht auf die formale Bezeichnung als Compliance-Officer, sondern auf die inhaltliche Gestaltung seines Auftrages an.

Komplexes Aufgabenfeld des Compliance-Officers

Seine Aufgaben erfüllt der Compliance-Officer in der Regel dadurch, dass er

  • eine Organisationsstruktur schafft, die die Einhaltung gesetzlicher Regeln gewährleistet,
  • er diese Struktur in den Unternehmensprozessen systematisch verankert,
  • er ein System von Kontrollmechanismen implementiert, das die Einhaltung der Regeln überwacht und Verstöße gegebenenfalls sanktioniert,
  • er bei den Mitarbeitern die Sensorik für die einzuhaltenden Regeln schärft, beispielsweise durch die Einführung von Schulungsprogrammen (LG München I, Urteil v. 1012.2013, 5 HK O 1387/10).

Auch zivilrechtliche Haftungsrisiken des Compliance-Officers sind hoch

Die Rechtsprechung birgt für den Compliance-Officer nicht nur ein hohes strafrechtliches Risiko, sondern ebenso ein schadensrechtliches. Die strafrechtliche Verantwortung kann nämlich unmittelbar zu einem deliktischen Schadensersatzanspruch eines Geschädigten, insbesondere auch des geschädigten Unternehmens, führen. Dass es hierbei um sehr hohe Summen gehen kann, braucht nicht erwähnt zu werden. Das Risiko der Innenhaftung ist immens.

Auch hohe Bußgelder sind möglich

Diese Rechtsprechung hat auch noch eine ordnungsrechtliche Komponente. Nach überwiegender Auffassung folgt aus der Garantenstellung auch eine Aufsichtspflicht des Compliance-Officers gemäß §§ 9, 30, 130 OWiG. Damit ist der Compliance-Officer auch potentieller Adressat von Bußgeldbescheiden durch Ordnungsbehörden, was im Einzelfall ebenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Eine gute Versicherung ist die halbe Miete

Aus all diesen Gründen sollten Compliance-Officer grundsätzlich darauf achten, dass sie als versicherte Person in der D&O Versicherung des Unternehmens aufgeführt werden. Dies kann  zumindest vor zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen schützen, nicht dagegen vor strafrechtlichen Sanktionen. Die Versicherung kann aber so ausgestaltet werden, dass auch Rechtskosten von dem Versicherungsschutz, also beispielsweise für eine Verteidigung in einem Strafverfahren, erfasst werden.

Fazit: Jeder Compliance-Officer ist gut beraten, wenn er sich mit den haftungsrechtlichen Folgen von Pflichtverstößen dezidiert auseinandersetzt und sich versicherungsrechtlich möglichst umfassend gegen Haftungsrisiken schützt.

Hintergrund:
Auch die Gobalisierung wirkt sich haftungsrechtlich aus: Die Unternehmen müssen immer schauen, dass sie nicht gegen anwendbares Recht verstoßen. Das bedeutet, dass neben europäischem Recht auch das über beispielsweise die USA hinaus geltende US-Recht etwa von Tochterunternehmen eines US-Konzerns oder Verkäufern amerikanischer Produkte beachtet werden müssen. Fallen europäisches und amerikanisches Recht auseinander, gilt grundsätzlich das europäische Recht.
(Quelle: Haufe Online Redaktion)


Database - 5 To-dos für eine effiziente Datenintegration

Die übliche Vorgehensweise der Datenintegration halten die Experten von Atlantismedia für unnötig.
Für aussagekräftige Datenanalysen benötigen Unternehmen eine solide Datenbasis. Die Einführung einer umfassenden Gesamtlösung, wie oft praktiziert, ist unnötig. Die Experten von Atlantismedia raten zu einer agilen Vorgehensweise und empfehlen folgende 5 To-dos.

Die Einführung einer umfassenden Gesamtlösung zur Datenintegration ist aufwändig und langwierig. Unternehmensübergreifende Business-Intelligence-Systeme (BI) erfordern durch den hohen Umfang und die benötigte Performance lange Planungs- und Implementierungsphasen, die sich über mehrere Jahre hinziehen können. Zudem sind sie äußerst kostenintensiv. Besser ist nach Ansicht von Atlantismedia eine agile Vorgehensweise. Folgende Checkliste zeigt, wie das geht.

Identifizieren Sie die eingesetzten Datensysteme und deren Defizite. Datenquellen gibt es zuhauf: Von ERP-, PIM- und CRM-Systemen über Projektmanagementsoftware und Lösungen zur Zeiterfassung bis hin zu schlichten Excel-Listen. Das sind aber noch lange nicht alle Systeme, die je nach Situation in einer IT-Landschaft zu finden sind. Die Fragen, die Sie sich zu Anfang stellen sollten, sind: Wo genau werden welche Daten erfasst? Welches System hat also welchen Zweck? Und habe ich eventuell eine Datenquelle übersehen? Hier gilt, besonders auf doppelt (und damit potenziell uneinheitlich) erfasste sowie falsch bereinigte Daten zu achten.

Setzen Sie klare Ziele und ermitteln Sie Ihren Bedarf. Möchten Sie mit Ihren Daten eine klassische Business-Intelligence-Lösung bedienen? Oder sollen die einzelnen Fachabteilungen Ihres Unternehmens selbstständig Datenanalysen durchführen (Self-Service-BI)? Sind bereits Technologien im Unternehmen vorhanden, die die entsprechenden Funktionalitäten mitbringen? Oder fehlen eventuell noch Daten, die Sie für aussagekräftige Analysen und Reports unbedingt benötigen? Nehmen Sie sich Zeit, um Ihren speziellen Bedarf zu ermitteln und sich so am Ende für die richtige(n) Lösung(en) entscheiden zu können.

Datenintegration: Konsolidieren, verknüpfen, analysieren

Konsolidieren Sie Ihre Datensysteme im Hinblick auf Ihre Ziele. Im nächsten Schritt sollten Sie sich – ausgerichtet auf Ihre ermittelten Ziele – für die entsprechenden Systeme entscheiden und dabei Prioritäten setzen: Welches der Systeme soll führend sein und welches sich unterordnen? Werden Kundendaten beispielsweise im CRM-System, aber auch in der Fakturierungssoftware gepflegt, bevorzugen Sie am besten das CRM. Denn generell gilt: Minimieren Sie grundsätzlich die Anzahl der eingesetzten Systeme, um die Datenpflege zu vereinfachen.

Verknüpfen Sie die Daten. Gibt es Objekte (z.B. Artikel, Angebote, Kunden etc.), die über die unterschiedlichen Systeme hinweg einheitlich gemappt werden? Dann sorgen Sie für eine systemübergreifende Verwendung der dazugehörigen Attribute (Artikel-, Angebots-, Kundennummern). Im Idealfall nutzen Sie dafür Schnittstellen zwischen den Systemen. Anderenfalls sollten Sie exakte Workflows für eine einheitliche Datenpflege definieren. Führen Sie anschließend die Daten aus den unterschiedlichen Systemen über ein Data Lake beziehungsweise Data Warehouse zusammen.

Erstellen Sie erste Analysen und entwickeln Sie das System sukzessive weiter. Beginnen Sie mit den gewünschten Analysen aus den nun vorliegenden Daten. Im Sinne einer agilen Vorgehensweise erkennen Sie womöglich nach und nach noch Schwachstellen in Ihrer Datenqualität, die Sie direkt beseitigen können. Ihre Datenbasis wird sich so immer weiter verbessern. Darauf aufbauend sollten Sie Ihre Datenbasis und Ihre Analysen kontinuierlich weiterentwickeln.
(Quelle: acquisa Online Redaktion)