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Aktuelles August 2011

Novelle des Telemediengesetzes: Sind Cookies noch erlaubt?

Die Bundesregierung will und muss die sogenannte „Cookie-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umsetzen. Sie plant Verschärfungen beim Speichern von Daten.
Diese Umsetzung der EU-Richtlinie werde allerdings nicht das Aus für Cookies bringen, lautet die Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke & Dramburg in ihrem Blog Spreerecht.de.
Zwar gelte ein generelles Verbot der Datenspeicherung ohne vorherige Einwilligung der Nutzer. Es gebe aber eine wichtige Ausnahme. Das Speichern soll laut Gesetzentwurf ohne Opt-In erlaubt sein, wenn sie „unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten elektronischen Informations- oder Kommunikationsdienst zur Verfügung stellen zu können“.
Nun komme es darauf an, was juristisch unter „unbedingt erforderlich“ zu verstehen sei. Die Rechtsanwälte vermuten, dass die Auslegung hier eher eng gefasst werde. Maßgeblich dürften eher die Kernfunktionen sein, weniger Usability und Komfort.
Das bedeute: Während den Kaufvorgang den Warenkorb zu speichern, sei zulässig, weil unbedingt erforderlich für die Geschäftsabwicklung. Den Warenkorb einer nicht vollendeten Transaktion zu speichern, um ihn dem Nutzer beim nächsten besuch zur Verfügung zu stellen, damit der Kauf abgeschlossen werden kann, sei nach der geplanten Regelung dagegen unzulässig. Das Gleiche gelte für die Speicherung der Vorlieben eines Kunden. (Quelle: Redaktion acquisa)

Google+ gegen Facebook

Das neue soziale Netzwerke Google+ erntet viel Lob - vor allem, was den Datenschutz angeht. Ob es Facebook gefährlich werden kann, ist aber noch unklar.


Wann Google+ für die Allgemeinheit verfügbar sein wird, ist noch unklar. Bisher läuft das neue soziale Netzwerk im Testbetrieb für eine kleine Schar an Nutzern.
Foto: Google
Zwar durften bisher nur wenige seit Ende Juni das neue soziale Netzwerk Google+ ein bisschen ausprobieren, und neue Zugänge werden seitdem nicht mehr gewährt. Aber das tut dem Hype um die zwar nicht gerade lang ersehnte, dafür aber umso lieber diskutierte Facebook-Alternative offenbar keinen Abbruch. Dazu mag auch beitragen, dass die vielen Kommentatoren Google+ schon jetzt als das bessere Facebook ansehen, und das, obwohl viele Einzelheiten noch gar nicht bekannt sind.
"Lohnt der Wahn? Ich glaube ja!" meint etwa Czyslanski-Blogger Michael Kausch, der zu den ersten gehörte, die einen Blick auf Google+ ergattern durften. Vieles sei "altbekannt", anderes wirke "seriöser" als bei Facebook, manches - "die Tatsache, dass man nun auch fett und schräg posten kann" - scheine gar "revolutionär". Wirklich "fein", so Kausch, seien die Kreise, bei Google "Circles" genannt, in denen man seine Kontakte und Aktivitäten getrennt voneinander verwalten kann - etwa nach "Arbeit" und "Freizeit".
"Man steht zu unterschiedlichen Leuten in unterschiedlichen Beziehungen", erläuterte der für Software-Entwicklung zuständige Google-Manager Vic Gundotra jüngst im Firmenblog. Im richtigen Leben teile man das eine mit Freunden von der Uni, anderes mit den Eltern - "und fast nichts mit dem Chef", argumentierte er. "Das Problem ist, dass heute jeder im Web den Stempel "Freund" aufgedrückt bekommt und das Teilen von Inhalten unter diesem Freundschaftsbrei leidet."
Gundotra spielte damit zweifellos auf Facebook an. Das weltgrößte soziale Netzwerk hatte zuletzt unter anderem mit versehentlichen und absichtlichen Massenparty-Aufrufen seiner Nutzer in Deutschland und Kritik an der Datenschutzpolitik für Negativschlagzeilen gesorgt. Mit rund 750 Millionen Nutzern weltweit hat Facebook aber bereits eine kritische Masse erreicht, die auch einen einst starken Konkurrenten wie MySpace dahinsiechen lässt. (Quelle: CIO)

80 Prozent der deutschen Unternehmen verlieren Daten

Nach einer aktuellen Studie hat die große Mehrheit deutscher Unternehmen im Jahr 2010 wichtige Daten verloren. Am häufigsten waren dabei Kundeninformationen betroffen. In den meisten Fällen führen die Unternehmen den Datenverlust auf verlorengegangene oder gestohlene Hardware zurück.
Der Verlust wichtiger Daten ist in deutschen Unternehmen keinesfalls die Ausnahme sondern durchaus die Regel. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt eine aktuelle Studie des IT-Sicherheitsunternehmens Check Point Software Technologies, die zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen Ponemon durchgeführt wurde.
Demnach waren im letzten Jahr rund 83 Prozent der Unternehmen in Deutschland von Datenverlusten betroffen. Der internationale Durchschnitt lag mit 77 Prozent etwas niedriger. Durchgeführt wurde die Untersuchung in den führenden Industriestaaten wie USA, Deutschland, Japan, Frankreich und Großbritannien.
Betroffen: Kundeninformationen, Mitarbeiterdaten und Geschäftspläne
In den deutschen Unternehmen kamen demnach am häufigsten Kundeninformationen (52 Prozent) abhanden. Aber auch Mitarbeiterdaten (28 Prozent) oder Geschäftspläne und –strategien (20 Prozent) gehen demnach nicht gerade selten verloren.
Diebstahl und Verlust von Hardware als Hauptursache
In den meisten Fällen führen die Unternehmen den Datenverlust auf verlorengegangene oder gestohlene Hardware zurück. Allerdings seien auch Netzwerkangriffe und ungesicherte mobile Endgeräte zunehmend als Ursache für die Datenverluste auszumachen. Ebenfalls als problematisch erweisen sich in dieser Hinsicht Web-2.0-Anwendungen oder falsch adressierte E-Mails.
Wenig Vertrauen in die Mitarbeiter
Bei vielen Unternehmen hat man nur ein eher geringes Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter. So geht man in den Unternehmen davon aus, dass annähernd die Hälfte des Personals wenig bis überhaupt kein Bewusstsein für Themen wie Datensicherheit und Sicherheitsrichtlinien habe. (Quelle: Haufe Online-Redaktion)

Facebook juristisch gesehen: Was sagt der Anwalt?

Wenn sich ein Rechtsanwalt zu einem Internet-Thema äußert, wird er schnell zum Spielverderber. Oft überwiegen die skeptischen Bemerkungen und die Warnungen vor möglichen Gefahren. Nicht immer treten die von Juristen beschworenen Probleme auf. Dennoch sollten sie ernst genommen werden, denn wenn es doch zu Schwierigkeiten kommt, wird es meist recht teuer. Und selbst eine Rechtsschutzversicherung hilft dann nur selten.

Datenschutz und Masseneinladung
Soziale Netzwerke im Internet sind in. Wohl die Hälfte aller Deutschen zwischen zwölf und vierzig sind inzwischen in wenigstens einer dieser populären Online-Communitys Mitglied. Aus juristischer Sicht stellen sich hier nicht nur die derzeit heiß diskutierten Fragen um die zuweilen grotesk weitgehenden Datenschutzerklärungen der Anbieter solcher Sites, die – wirtschaftlich nachvollziehbar – ihren Erfolg vor allem durch individualisierte Werbung versilbern wollen. Diese Missstände zu bekämpfen ist Sache der Datenschutzbehörden und der Verbraucherverbände, die sich jedoch beim Kampf gegen die meist im Ausland ansässigen Anbieter recht schwer tun. Versehentliche Masseneinladungen hingegen, die aufgrund unklarer Voreinstellungen nicht wie geplant nur an Freunde gingen, sind nur in seltenen – aber Aufsehen erregenden – Fällen von Bedeutung.

Risiko Nr. 1: Der Umgang mit Fotos
Risiko Nr. 1 bei der eigenen Präsentation ist der meist recht sorglose Umgang mit fremden Rechten beim Verwenden von Bildern. Ein echtes Problem für die einzelnen Teilnehmer, das sich in der Zukunft erst noch in Schadensersatzforderungen und vor Gericht zeigen wird, liegt vor allem in den eingestellten Fotos. Dabei stellt sich nicht nur die Frage der Bildrechte, die schon jetzt zu einer Flut von Abmahnungen führt, weil selbst das kurzfristige Hochladen jedes noch so banalen Fotos zu erheblichem Lizenzschadensersatz führen soll (womöglich ein echtes Geschäftsmodell für Fotografen).

Vor allem den Schülern ist in den eigens für sie eingerichteten Communitys überhaupt nicht klar, wie gefährlich die Rechtslage ist – wer sollte sie auch aufklären? Selbst manches Unternehmen weiß nicht, auf was es sich einlässt. So konnte einem vor wenigen Jahren die Werbung eines Frühstücksflocken-Herstellers begegnen, der selbst eine solche Community einrichten wollte mit den Worten "Kinder, richtet Eure eigene Homepage ein. Wir stellen Euch kostenlos Webspace zur Verfügung. Und Ihr stellt Eure Fotos und Eure Musik ins Internet!" – Da kaum die von den Kindern selbst komponierte und "performte" Musik gemeint sein konnte, überzeugte die Musikindustrie den Anbieter schnell von der Aussichtslosigkeit seines Unterfangens.

Recht von Fotograf und Personen
Beim Einstellen von Fotos ins Internet allgemein – und in Soziale Netzwerke im Speziellen – ist also auf zweierlei zu Achten: Auf die Rechte des Fotografen und auf die der abgebildeten Personen. So mag sich ein Star nicht dagegen wehren können, wenn sich seine Fans mit Bildern schmücken, die sie von ihm besitzen. Stammen diese Fotos aber von einem professionellen Fotografen, kann dieser auch einen minderjährigen Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen erfolgreich angehen. Von den Folgen der – nach deutschem AGB-Recht ohnehin albernen – Klauseln zur angeblichen Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Anbieter soll hier gar nicht erst gesprochen werden.

Umgekehrt gibt es keine urheberrechtlichen Probleme bei eigenen Schnappschüssen. Wohl aber mit den Rechten der abgebildeten Freunde, wenn sie hiermit nicht einverstanden sind. Und das gilt nicht nur bei solcherart öffentlich gewordenen Peinlichkeiten. Die Hemmschwelle scheint hier gerade bei der jüngeren Generation recht niedrig zu liegen.

Ein Beispiel für fehlendes Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der Bildnis- und Persönlichkeitsrechte der auf den Fotos abgebildeten Personen: "Peter K. aus H. kotzt" (mit vollem Namen) – ein solches Video wollten die entsetzten Eltern eines 16-Jährigen mit anwaltlicher Hilfe aus einem Online-Videoportal entfernen lassen. Der anwaltliche Rat ging allerdings dahin, sich doch zunächst an die Eltern des (ebenfalls minderjährigen) Kameramanns zu wenden. Das reichte auch aus. Dennoch: Die Zahl peinlicher Fotos von ausschweifenden Partys ist viel zu hoch, vor allem solcher, die Abgebildete nicht bemerken, sie aber namentlich nennen.

Einverständnis: Einfach mal fragen
Ob jemand einverstanden ist, stellt man am leichtesten fest, indem man ihn fragt. Und mancher ist im Nachhinein von seinem "OK" zu einem Foto nicht mehr so angetan, dass er es auch noch für die nächsten zehn Jahre im Internet sehen möchte. Und wer ins Ausland möchte, sollte auch auf die dortigen Moralvorstellungen Rücksicht nehmen können. Man denke an die aus hiesiger Sicht recht kleinkarierte Beanstandung des NBC-"Nipplegates" mit horrenden Geldstrafen wegen einer halb entblößten Brust, während eine (bekleidet) getanzte Quasi-Kopulation völlig unbeanstandet bleibt. Wer von vornherein ein wenig Rücksicht walten lässt, muss sich diesen Fragen gar nicht erst stellen.

Besonders interessant erscheint jedoch die Tatsache, dass sich viele Jugendliche – "Ich bin online, also bin ich" – auf ihren Community-Sites sogar selbst in einer Weise präsentieren, die vielleicht ihre Altersgenossen beeindruckt, die für ihre berufliche Zukunft jedoch verheerend sein kann. Der mögliche Arbeitgeber liest mit, denn die Personalabteilung recherchiert auch und gerade online – ob sie es darf oder nach heiß diskutiertem Gesetzentwurf künftig nicht mehr darf. Wird dort ein Foto von einem Saufgelage o. ä. gefunden, mag es um den Traumjob geschehen sein. Dem Internet fehlt auch das heilsame Vergessen: Politiker werden über den Unsinn stolpern können, den sie unbedarft in Diskussionsforen geäußert haben.

Achtung bei beruflichen Statements
Vorsicht ist auch im Berufsleben geboten. Wer privat online ist, darf nicht den Eindruck erwecken, er äußere sich womöglich im Namen der Firma. Doch nicht nur dann drohen Abmahnung oder sogar Kündigung. Es ist so selbstverständlich offenbar nicht, dass Firmengeheimnisse nicht ins Internet gehören. So fanden sich in der Vergangenheit mehrfach Firmeninterna in Foren, an denen sich nach Ansicht des Nutzers nur Freunde beteiligten. Diese Freunde aber kennt der Nutzer nur virtuell. Und der Ingenieur, der aktuelle fachliche Probleme diskutiert, weiß in der Regel nicht, ob er in Wahrheit womöglich mit dem Mitarbeiter einer konkurrierenden Firma oder gar eines ausländischen Geheimdienstes diskutiert.

Fazit: Das Internet ist öffentlich
Was ist das Fazit? Wenn den Nutzern klar ist, dass das Internet und auch Soziale Netzwerke absolut öffentliche Orte sind, an denen jeder, wirklich jeder mitlesen kann, achten die meisten schon ein wenig mehr auf das, was sie von sich geben. Das Netz ist auch nicht flüchtig, sondern kann Tat und Täter noch nach Jahren ausspucken. Gerade die Eltern minderjähriger Kinder sollten dies dem Nachwuchs klarmachen – oder es sich pädagogisch klug direkt von diesem erklären lassen. Das würde viele Probleme vermeiden – und das Geld, das sonst die Anwälte verdienen würden, für andere Dinge freimachen. (Quelle Badische Zeitung - Der Autor ist promovierter Rechtsanwalt, Professor für Medienrecht an der -Hochschule Offenburg und Experte für IT-Sicherheit im Medien-Forum Freiburg)

Hacker schießen sich auf Online-Banking ein

Der Diebstahl persönlicher Daten im Internet steigt rasant. Trojaner sind oft auf deutsche Banken spezialisiert - und richten Schaden in zweistelliger Millionenhöhe an. Einfallstor sind auch Soziale Netzwerke.

Der Diebstahl persönlicher Daten im Internet nimmt rasant zu. "Die Jagd nach der digitalen Identität ist in vollem Gange", warnte der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, am Donnerstag in Berlin. Allein im Online-Banking seien solche Phishing-Fälle um 80 Prozent auf 5300 gestiegen. Der Schaden habe sich auf 21 Mio. Euro nahezu verdoppelt, die durchschnittliche Schadenssumme betrage 4000 Euro. Zwei Drittel der betroffenen Bankkunden fallen demnach auf manipulierte Webseiten herein. Täglich kämen weltweit Tausende solcher Internetseiten hinzu. Ziercke riet allen Online-Bankkunden zum Umstieg auf das sogenannte Chip-TAN-Verfahren, bei dem die Bankkarte in ein Lesegerät eingeschoben werden muss.

Das bisher gängige iTAN-Verfahren, bei dem der Kunde Transaktionen im Netz durch die Eingabe einer TAN-Nummer bestätigt, werde massiv attackiert, sagte der BKA-Chef. Verschiedene Trojaner seien speziell auf den deutschen Bankenmarkt ausgerichtet und hätten das Potenzial, das iTAN-Verfahren auszutricksen. Auch per SMS versendete TANs würden in Einzelfällen ausgespäht. Banken und Sparkassen müssten künftig das Chip-TAN-Verfahren anbieten, sonst werde sich die Sicherheit beim Online-Banking nicht verbessern lassen.
Auch Kreditkartenbetrug findet massiv im Internet statt. Dadurch sei der deutschen Finanzwirtschaft 2010 ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden, sagte Ziercke. Etwa 70 Prozent der Fälle spielten sich im weltweiten Netz ab. Insgesamt stieg der registrierte Schaden durch alle Cybercrime-Delikte um zwei Drittel auf 61,5 Mio Euro. Die Zahl der Cybercrime-Fälle erhöhte sich um 19 Prozent auf fast 60.000.

Vom Diebstahl persönlicher Daten sei nicht nur das Online-Banking betroffen. "Im Endeffekt sind die Täter an allen Arten von Zugangssoftware interessiert, mit denen sie letztlich zulasten Dritter und zum eigenen Vorteil Verfügungen vornehmen können", sagte Ziercke. Als Beispiel nannte er die Ausspähung der Passwörter von Google-Mail-Kunden Anfang Juni, die gestohlenen Daten von 1,2 Millionen Gewinnspiel-Teilnehmern bei Neckermann sowie die fünf Millionen Deutschen, deren Informationen zu den insgesamt 90 bis 100 Millionen gestohlenen Datensätzen bei Sonys Playstation gehörten.
"Es wird verstärkt in soziale Netzwerke eingedrungen - hier werden die Accounts übernommen und hier wird dann auch Schadsoftware verteilt", sagte Ziercke. Das Bundeskriminalamt gehe davon aus, dass über 50 Prozent der Zugriffe auf Phishing-Seiten aus sozialen Netzwerken kommen.
Zudem gaukle sogenannte Scareware dem Computer-Nutzer vor, sein Rechner sei mit Schadsoftware infiziert, und biete für 40 oder 50 Dollar ein Programm dagegen zum Kauf an. "Was der Kunde nicht weiß: Das installierte Tool, mit dessen Hilfe er Gefahren für seinen Rechner abwenden wollte, bringt stattdessen Schadsoftware auf seinen Rechner. Seine Kreditkartendaten sind jetzt in fremden Händen und sein Rechner ist ab sofort Teil eines weltweiten kriminellen Botnetzes", sagte Ziercke. Betreiber illegaler Botnetze kapern fremde Computer ohne Wissen der Besitzer und nutzen die Kapazitäten, um fremde Webseiten anzugreifen und lahmzulegen. (Quelle:Financial Times Deutschland)

European Conference on Cross-Border Mediation in Florenz/Italien 20./21.10.2011

Zur European Conference on Cross-Border Mediation vom 20. bis 21. Oktober 2011, werden in Florenz/Italien etwa 300 internationale Experten und Gäste erwartet. Ab sofort können sich Interessierte unter Beschreibung: Beschreibung: https://www.xing.com/img/n/outlink.gifhttp://www.ima-mediation.com/conference/registration anmelden.

Die „European Conference on Cross-Border Mediation“ präsentiert Trends und Entwicklungen zum Thema Mediation und Konfliktlösung in Europa. Schwerpunktthema der Konferenz ist die Überbrückung räumlicher Distanzen bei der Konfliktlösung mittels Online-Mediation. In zwanzig praxisnahen Workshops werden unter anderem Themen wie Online Dispute Resolution, Intercultural issues in cross-border mediations, Cross-Border Mediations in the Automotive Industry, Crossing the borders – Psychological aspects of mediation beleuchtet.

Für die Konferenz konnten international anerkannte, namhafte Referenten aus Praxis, Wissenschaft und Justiz gewonnen werden. Unter anderem William Ury, der Mitbegründer des Harvard Programms über Verhandlung und gegenwärtiges Seniormitglied des Harvard Negotiation Projekts. Allein sein Buch „Das Harvard-Konzept“ wurde in unzähligen Sprachen millionenfach verkauft. Er gilt als weltweit gefragter Experte für Verhandlung und Mediation. (Quelle: Xing)

Geplantes Mediationsgesetz: EU-Frist wird überschritten,
Rechtsanwälte sind skeptisch

Außergerichtliche Konfliktlösungen verbessern die Streitkultur und entlasten Gerichte. Soweit die Theorie, doch in der Praxis gab es unklare Schnittstellen zwischen Justiz und Mediation. Das soll das Mediationsgesetz ändern. Anwälte können die Euphorie des Gesetzgebers nicht durchgängig teilen und sehen Verfassungsprobleme.

Anspruchsvolles Vorhaben: Einkoppelung der Mediation in die die Justiz
Bisher hing die Mediation rechtlich im luftleeren Raum. Jetzt soll sie gesetzlich verankert und besser mit den Gerichtsverfahren vernetzt werden. Erstmals soll die Mediation dafür in einem eigenständigen Gesetz, dem Mediationsgesetz, geregelt werden.
Ein anspruchsvolles Vorhaben, da es in den meisten Rechtsbereichen grundsätzlich unterschiedliche Methoden der Konfliktlösung verbinden soll. Dabei geht es auch um die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie.
Berufsregeln, feste Verfahrensgrundsätze, Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarungen
Mediationsverfahren sollen, so der Wille der Gesetzgeber, zunehmen, eine echte Alternative zum Klageverfahren bilden und so die Justiz entlasten. Geregelt werden soll dafür der Ablauf des Mediationsverfahrens sowie die Kompetenzen und Pflichten der Mediatoren. Die Mediation soll als Verfahren in die verschiedenen Prozessordnungen aufgenommen werden (z.B. ArbGG, eine Ausnahme bildet die StPO).
Gesetz unterscheidet verschiedene Mediationsformen
Das geplante „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ unterscheidet verschiedene Formen der Mediation:

  • Die Mediation kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren,
  • im Verlauf eines Prozesses
  • oder sogar mit einem Richter als Mediator ablaufen.

Bei einem Scheitern der Mediation darf derselbe Richter dann aber nicht selbst in der Sache entscheiden.
Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatoren schützt. Zudem werden bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gesetzlich geregelt.

  • Die Möglichkeit einer Verweisung aus dem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird erweitert
  • und die richterliche Mediation in den verschiedenen Prozessordnungen auf eine rechtliche Grundlage

Rechtsanwälte sind nicht nur begeistert
Die Mehrheit der Rechtsanwälte sieht die angestrebte Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf bildet insbesondere die neben der außergerichtlichen und der gerichtsnahen Mediation vorgesehene gerichtsinterne Mediation einen Streitpunkt. Einigkeit besteht dagegen über die Notwendigkeit der grundliegender Ausbildungs- und Fortbildungsregelungen für Mediatoren.
Grundgesetzkonform?
Beim DAV stößt die sogenannte gerichtsinterne Mediation auf Kritik: Richter könnten künftig als Mediatoren eingeschaltet werden - mehr Personal gebe es dafür aber nicht, so entsteht die Sorge, dass mit der richterlichen Mediation die eigentliche Aufgabe der Justiz in den Hintergrund gedrängt wird.
Der DAV befürchte auch, dass Gerichtsverfahren in die Länge gezogen werden könnten. Auch entspreche es nicht dem Richterbild des Grundgesetzes, wenn ein Richter erst als Mediator auftreten müsse und anschließend nicht in der Sache entscheiden dürfe.
EU-Frist wird jedenfalls verpasst
Laut EU-Richtlinie sollten die Regelungen zur Mediation bis zum 21.05. umgesetzt sein. Selbst ohne Gegenwind muss das Gesetz noch im Bundestag gelesen werden und durch den Bundesrat, was erstmals am 23. September möglich wäre.
Ein solches Szenario ist aber schon sehr optimistisch. Wenn sich die Prognose bewahrheitet, dass die Anwaltschaft das Gesetz mit diversen Anträgen hinterfragt, wird sich das Verfahren verzögern. Das Mediationsgesetz wird jedenfalls mit Sicherheit nicht innerhalb der von der EU vorgegebenen Frist in Kraft treten. (Quelle: Haufe Online-Redaktion)

Mediation – das Kernstück innovativer Produkte der Rechtsschutzversicherung

Am 12. Januar 2011 entschied das Bundeskabinett eine Gesetzesnovelle, welche, die einvernehmliche Lösung von Auseinandersetzungen ohne langandauernde Gerichtsverhandlungen stärken soll.
In der Zwischenzeit haben viele Assekuranzen die Vorteile der außergrichtlichen Streitbeilegung erkannt und offerieren
im Rahmen ihrer Rechtsschutz Versicherungen die Möglichkeit der außergrichtlichen Streitbeilegung. Die Rechtsschutzversicherer sieht hier insbesondere eine Absenkung bzw. Stagnierung der in der Vergangenheit stetig gesteigenden Schadenaufwendungen.
gemäß Mitteilung der ARAG Rechtsschutz – einem der führenden Rechtsschutz Assekurateuren in Deutschland – hat sich das Streitverhalten im Laufe der letzten Jahren grundlegend geändert. Waren früher Gerichtsprozesse zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Versicherungsnehmer den außergerichtlichen Einigungsversuch an. Insbesondere Ansätze zur Umgehung der Streit-Esklierung sind gefragt.
Momentan sind die Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutz Assekurateuren derart gestaltet, dass im Falle einer Streitschlichtung,
der Rechtsschutzanbieter dem Rechtsschutzkunden einen erfahrenen Streitschlichter für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Dieser wird dann
beide Parteien entsprechend anhören und weitergehende Lösungswege zur Vermeidung der Intensivierung des Streites anbieten.

Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten die Streitschlichtung, auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht der Trend eindeutig in diese Richtung. Wer mit einem Rechtsschutzabschluss spekuliert, dem bietet sich ein Test der Rechtsschutz in jedem Falle an.

Aus Marktbeobachter – Sicht ist es sicher heute noch etwas zu früh, spezielle Rechtsschutz Versicherungen abzuschließen, die
insbesondere und ausschließlich auf Mediation bauen. Zum Beispiel sei der M-Aktiv – Tarif der DEURAG genannt. Momentan ist die Auswahl an Mediatoren, noch nicht ausreichend. Insbesondere im ländlichen Bereichen steckt die Marktdurchdringung derartiger Streitbeilegungsangebote noch in den Anfängen.
Es steht bereits fest, dass Vorgenanntes sich im Ergebnis der Ratifizierung des vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes, schnell ändern kann.

Im Gegensatz zum reinen Mediationsrechtschutz stellt in der derzeitigen Situation die Streitschlichtung, als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutzversicherungen eine echte Bereicherung dar.

Soziale Netzwerke in Deutschland

Facebook dominiert
Nicht nur die Nutzung von Social Media nimmt zu, sondern auch die Konzentration auf wenige Angebote. Der Gewinner dieser Entwicklung heißt Facebook.
Mehr die Hälfte, nämlich 53 Prozent der deutschen Internetnutzer, besuchen Facebook. Auf Platz zwei folgt Xing mit 25 Prozent, auf drei wer-kennt-wen.de mit 20 Prozent (siehe Grafik rechts). Das belegt der W3B-Report "Social Web: Nutzung und Potentiale".


Marktanteile sozialer Netzwerke
Facebook hat jedoch nicht nur die meisten, sondern auch die aktivsten Mitglieder: Mehr als drei Viertel der Nutzer sind mindestens wöchentlich in Netzwerk anzutreffen. Xing wird von 14 Prozent seiner Nutzer mindestens wöchentlich besucht, bei wer-kennt-wen.de liegt dieser Wert bei zwölf Prozent (siehe Grafik unten).
Mitglieder von Facebook kaufen der Studie zufolge auch überdurchschnittlich häufig online ein. Während in der Internet-Gesamtnutzerschaft jeder Zweite innerhalb der letzten Woche online eingekauft hat, sind es unter den Facebook-Nutzern über 58 Prozent. Zu den Onlineshoppern zählen vor allem User, die sich selbst als trendbewusst bezeichnen, 30- bis 40-Jährige sowie markenorientierte Facebooker.

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Börsengang: Facebook wird auf 100 Milliarden Dollar taxiert
Anteile wöchentlicher Nutzer
Ein weiteres interessantes Ergebnis ist, dass ein hoher Anteil der Facebook-Nutzer für das nächste Halbjahr die Anschaffung eines eigenen Smartphones plant. Während im Internet-Durchschnitt immerhin 15 Prozent ein Smartphone auf ihrer Kaufliste notiert haben, sind es bei den Facebook-Nutzern sogar 5 Prozentpunkte mehr, nämlich 20 Prozent.
Für die WWW-Benutzer-Analyse W3B wurden im April/Mai 2011 insgesamt 100.317 deutschsprachige Internetnutzer von Fittkau & Maaß Consulting zu aktuellen Onlinethemen befragt. (Quelle: Internet World Business)

Mediation im Rechtsschutz der Ideal mitversichert

Bei Rechtsstreitigkeiten gewinnt die Vermittlung zwischen den Streitparteien durch eine neutrale Person immer stärker an Bedeutung. Daher ist das so genannte Mediationsverfahren ab sofort ohne zusätzliche Prämie im Versicherungsumfang des Ideal RechtSchutz enthalten.
Ein Kunde der Ideal Versicherung kann, sofern er es wünscht, eine außergerichtliche Mediation in Anspruch nehmen. Der Mediator vermittelt dann zwischen den Streitenden und versucht, gemeinsam mit den Beteiligten eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden. Somit können langjährige Prozesse vermieden werden. Neu ist zudem eine Servicekarte, die jedem Rechtsschutzversicherten der Berliner zur Verfügung gestellt wird. Die Karte enthält eine kostenlose Service-Hotline für die telefonische Erstberatung sowie Namen und Versicherungsscheinnummer des Kunden.
Bei Rechtsfragen aller Art, auch zu nicht versicherten Angelegenheiten, kann der Kunde laut Ideal rund um die Uhr die Service-Hotline nutzen. Ihm entstünden dadurch keinerlei Kosten, auch werde keine Selbstbeteiligung fällig, da die telefonische Erstberatung nicht als Schadenfall gewertet werde. Über diese Telefonnummer kann der Versicherungsnehmer auch einen Schadenfall melden. Sofern alle notwendigen Informationen vorliegen, könne ihm sofort eine Deckungszusage erteilt werden. (Quelle: cash.online)