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Aktuelles Mai 2009

Trend zum E-Recruiting im Mittelstand

Nicht nur deutsche Großunternehmen bevorzugen Online-Kanäle, um vakante Stellen zu besetzen, auch mittelständische Betriebe setzen mittlerweile verstärkt auf das Internet. Laut einer aktuellen Studie kommen 40 Prozent der Neueinstellungen in Mittelstandsfirmen über die eigene Unternehmens-Webseite und Online-Stellenbörsen zustande.

Wie auch bei deutschen Großunternehmen kommunizieren die mittelständischen Betriebe ihre offenen Stellen vermehrt über Internetkanäle. Erstmals wurden in 2008 mehr als ein Drittel der Stellenanzeigen über Internet-Stellenbörsen (ein Plus von 4,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr) veröffentlicht und mehr als sechs von zehn über die unternehmenseigene Webseite (ein Zuwachs von 4,3 Prozentpunkten). Anders als bei den Großunternehmen spielen die Printmedien und die Arbeitsagentur bei den Stellenausschreibungen im Mittelstand noch eine größere Rolle - allerdings ist ihr Anteil rückläufig (Printmedien verlieren 3,0 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr - die Arbeitsagentur verliert 8,2 Prozentpunkte an Anteil).

Effizienter und praktischer finden die Mittelständler inzwischen auch die elektronische Bewerbung. So ergab die Studie zum ersten Mal, dass 46 Prozent der Befragten die Bewerbung via E-Mail oder Online-Bewerbungsformular bevorzugen. Zwar gehen im Moment immer noch mehr papierbasierte als elektronische Bewerbungen bei den Unternehmen ein. Doch die Umfrageteilnehmer erwarten, dass Online-Bewerbungen in vier bis fünf Jahren den Bewerbungseingang dominieren werden.

Schon knapp die Hälfte der mittelständischen Unternehmen in Deutschland nutzt die Vorteile der elektronischen Bewerbungsunterlagen und behält eingehende Bewerbungen über den Rekrutierungsprozess hinaus. Immer öfter speichern die Unternehmen auch die Profile aktueller und ehemaliger Mitarbeiter für spätere, interne Stellenausschreibungen oder nutzen sie, um den Wiedereinstieg ehemaliger Angestellter - so genannte Boomerang Hires - zu ermöglichen.

Die Studie "Recruiting Trends im Mittelstand" hat das Centre of Human Resources Information Systems (CHRIS) der Universitäten Frankfurt am Main und Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Online-Karriereportal Monster Worldwide Deutschland durchgeführt. Dabei wurden 1.000 deutsche mittelständische Unternehmen im Zeitraum zwischen August und Oktober 2008 befragt.

Die vollständige Studie "Recruiting Trends im Mittelstand 2009" kann bei Monster Worldwide Deutschland unter alexandra.guentzer@monster.de angefordert werden.

Deutsche zeigen sich konsumfreudig

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist nach Analyse der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) trotz der anhaltenden konjunkturellen Hiobsbotschaften weiterhin stabil.

Es wird immer noch gekauft: Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist trotz der anhaltenden konjunkturellen Hiobsbotschaften weiterhin stabil, meldet die Gesellschaft für Konsumforschung in Nürnberg. Das Konsumklima prognostiziere für Mai einen Wert von 2,5 Punkten, womit der Wert im Vergleich zum revidierten Vormonatswert stabil sei.Nach leichten Einbußen im Vormonat legten auch Konjunktur- und Einkommenserwartungen wieder etwas zu. Gründe seien eine niedrige Inflation sowie erste vereinzelte Anzeichen, die auf eine konjunkturelle Trendwende zum Jahresende hoffen ließen. Allerdings bleibt das Niveau der Konsumstimmung insgesamt eher niedrig. Deshalb werde die Binnennachfrage in diesem Jahr die schweren Einbrüche bei Export und Investitionen allenfalls etwas abfedern, jedoch bei weitem nicht kompensieren können.

Im Rausch der Zeichen - Phaenomen Twitter

Barack Obama tut es, Demi Moore tut es, Al Gore tut es - und mit ihnen sechs Millionen andere Menschen weltweit. Die Rede ist von Twitter.

Die einen nennen es die "e-Mail des armen Mannes", die Erfinder ein großartiges Produkt. Sechs Millionen Menschen haben sich bei Twitter registriert, wo sie öffentlich Kurznachrichten absetzen können - maximal 140 Zeichen sind erlaubt. Also wird munter drauflos gezwitschert. Eine tolle Sache, wenn das kleine Unternehmen nicht jede Menge Geld verbrennen würde. Den Chef stört das wenig, und interessierte Investoren gibt es genug. Worin könnte das wirtschaftliche Potenzial bestehen?

  • Twitter als Jobbörse: Menschen könnten hierüber einen Job finden, ist schon passiert.
  • Twitter als Shop: Unternehmen könnten neue Produkte vorstellen, wie dies Dell tut.
  • Twitter als Nachrichtenagentur: Schon jetzt werden hierüber jede Menge Mitteilungen höchst aktuell verbreitet, u.a. auch natürlich Pressemitteilungen von Unternehmen.
  • Twitter als Plattform für Freiberufler, die sich hierüber selbst vermarkten.
  • Twitter als Kundenbindungsinstrument - hier finden Unternehmen Klagen über ihre Produkte und können darauf reagieren.
Bleibt die Frage, ob jemand bereit ist, dafür Geld zu zahlen. Und was Menschen eigentlich so toll daran finden, solche öffentlichen Kurznachrichten zu lesen.

Anmerkungen zu einigen Grundfragen der Mediation aus psychologischer Sicht

Zur Konfliktbeilegung reicht es nicht aus, lediglich die divergierenden Interessen zu vermitteln. Auch normative Positionen und Ansprüche sind zu berücksichtigen.

Gegenüber einem Gerichtsverfahren hat die Mediation die Chance, jeden Konflikt zu bearbeiten. Vor Gericht geht es um justiziable Konflikte, das schließt manche Themen grundsätzlich aus (z.B. die Schuldfrage bei Ehescheidungen). Die Mediation dagegen befasst sich auch mit den subjektiven Gründen eines Konflikts. In der Regel wird das seitens der Kontrahenten auch als ein Verstoß gegen individuelle Normen empfunden. Diese gegensätzlichen Normverstöße lassen sich nicht durch einen Kompromiss , aber auch nicht durch das gegenseitige Verständnis der konträren Interessen einfach beilegen.

Die Mediation hat ihre Chance in der Beilegung von Konflikten vor allem durch die Eigenverantwortlichkeit der zu treffenden Vereinbarung und durch die Annäherung der divergierenden normativen Überzeugungen.
Konkret beschreibt Montada die Möglichkeiten:

  1. Annäherung durch Schuldeingeständnis und die Bitte um Verzeihung
  2. Annäherung durch Neubewertung der Verantwortlichkeit und durch überzeugende Rechtfertigungen
  3. Normative Diskurse
  4. Annäherung in Beziehungskonflikten
  5. Beilegung der Konflikte durch Relativierung ihrer Bedeutung
  6. Erkenntnis der eigenen Anteile an Konfliktsituationen durch Selbstaufmerksamkeit
  7. Einbezug von Anliegen wichtiger Dritter
  8. Einbeziehung vorausgegangener Konflikte
  9. Kreative Sammlung von Gestaltungsoptionen
  10. Beilegung eines Konfliktes durch Grenzziehung
  11. Gerechte und ethische Verträge

Somit eignet der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren ein deutlicher Mehrwert. Die Beilegung eines Konflikts fordert von den Parteien in der Mediation eine aktive Bearbeitung der eigenen Positionen, Haltungen und Strategien, die im Gerichtsverfahren nicht erforderlich ist. Die Mediation hat, selbst wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Vereinbarung führt, also als gescheitert bezeichnet werden kann, zu mehr Selbsterkenntnis geführt. Schon das ist als Gewinn zu bezeichnen.

Pflichtveröffentlichung - Gegenwehr zwecklos

Seit Ende 2007 müssen GmbHs ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. Aber noch immer halten sich viele nicht daran. Das Bundesamt für Justiz setzt die Pflichtveröffentlichung durch.

Nach wie vor sehen viele Geschäftsführer nicht ein, dass sie ihren kompletten Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Das ist verständlich.Die Rechtslage ist aber unterdessen so abgesichert, dass Rechtsmittel oder Ausweichstrategien gegen die Pfl ichtveröffentlichung höchstens erreichen, dass der Jahresabschluss zwar ein wenig verzögert veröffentlicht wird – mehr ist rechtlich aber nicht durchsetzbar.

Dagegen steht: Die Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Justiz) ist aufwändig und kostet viel Geld. Für jeden Vorgang werden zusätzlich 35 Euro Verwaltungsgebühren fällig, die GmbH muss den Anwalt zahlen, und das zuständige Gericht (Landgericht Bonn) entscheidet in so gut wie allen Fällen zugunsten des Bundesamts für Justiz. Nicht weiter bringt auch der Hinweis, dass der Jahresabschluss der GmbH noch nicht aufgestellt werden konnte oder von den Gesellschaftern noch nicht festgestellt wurde. Hier gilt folgende Rechtslage: Einwendungen, die auf praktische Schwierigkeiten abzielen, greifen grundsätzlich nicht. GmbHs müssen sich auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung einstellen. In der Praxis betrifft das zum Beispiel folgende Situationen:

  1. Eine finanziell schwierige Situation rechtfertigt die Nichterfüllung der gesetzlichen Pflicht nicht.
  2. Auch die fehlende Beschlussfähigkeit des vertretungsberechtigten Organs, anhängige Rechtsstreitigkeiten oder laufende Betriebsprüfungen stellen keinen Ausnahmegrund dar.
  3. Ein Ordnungsgeldverfahren unterbleibt auch dann nicht, wenn eine der Offenlegung vorausgehende Pfl icht wie die Aufstellung des Jahresabschlusses oder die unverzügliche Erteilung des Prüfauftrags noch nicht erfüllt ist.



Übrigens: Ein Verschulden des vertretungsberechtigten Organs oder des Steuerberaters wird der GmbH bzw. dem Geschäftsführer zugerechnet – so die juristische korrekte Fachterminologie. Im Klartext heißt das: Selbst wenn der Steuerberater laut Beratungsumfang auch für die Pfl ichtveröffentlichung zuständig ist, entbindet das den Geschäftsführer nicht von seinen Pfl ichten. Im Ernstfall treibt das Bundesamt für Justiz das Bußgeld vom Geschäftsführer persönlich ein.

Die Pflichtveröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses zu verweigern oder zu umgehen, ist rechtlich nicht durchzusetzen. Solche Verfahren kosten nur zusätzlich Geld. Wir empfehlen, die Veröffentlichungspflichten fristgerecht einzuhalten bzw. in problematischen Einzelfällen direkt Kontakt mit dem Bundesamt für Justiz aufzunehmen. Unternehmen, die grundsätzlich aus der Offenlegungsverpflichtung herauskommen wollen, können dies nur über einen Wechsel der Rechtsform erreichen. Wer weniger Zahlen veröffentlichen will, kann das, indem er die Bilanzsumme verkürzt, sodass er nur noch als kleine GmbH eingestuft wird.

Urteile zur Pflichtveröffentlichung

Landgericht Bonn, Beschluss vom 25.10.2007, Az. 11 T 21/07

Eine fi nanziell schwierige Unternehmenssituation ist kein Rechtfertigungsgrund für die Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses.

Landgericht Bonn, Beschluss vom 6.12.2007, Az. 11 T 11/07

Versäumnisse des Vorstands/der Geschäftsführer bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind kein Rechtfertigungsgrund für die Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses.

LG Bonn, Beschluss vom 22.4.2008, Az. 11 T 28/07

Laut Insolvenzordnung bleiben die Pfl ichten des Schuldners zur Rechnungslegung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt (§ 155 Abs. 1 S. 1 InsO). Träger der Rechnungslegungspfl icht bleiben auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Organe der Kapitalgesellschaft (Geschäftsführung).

LG Bonn, Beschluss vom 24.6.2008, Az. 30 T 40/08

Wurde gegen die Ordnungsgeldandrohung kein Einspruch eingelegt, kann eine sofortige Beschwerde nicht darauf gestützt werden, dass die Androhungsverfügung nicht gerechtfertigt ist. Zur Geltendmachung materieller Einwendungen ist allein das Einspruchsverfahren gegeben.

LG Bonn, Beschluss vom 30.6.2008, Az. 11 T 48/07

§ 335 HGB verstößt nicht gegen EU-Recht und ist auch nicht verfassungswidrig. Das Gericht hält die Anordnung und Durchsetzung von Bußgeld in diesen Fällen für geeignet, erforderlich und verhältnismäßig

Studie: Markenpräferenzen erstrecken sich über verschiedene Produktbereiche

Eine Studie des Spiegel Instituts Mannheim hat gezeigt, dass die Sympathien für starke Marken oft über mehrere Branchen miteinander verknüpft sind. Zum Beispiel wurde bei Sympathisanten für asiatische Automobilmarken eine hohe Affinität für Elektromarken aus Asien festgestellt.

Bei der Wahl für Marken in verschiedenen Bereichen spielt aber nicht nur die Herkunftsregion eine Rolle, sondern auch das Preissegment. Die höchsten Sympathiewerte unter den Automobilherstellern erzielte Audi, dicht gefolgt von VW, Porsche und BMW. Für die Onlinestudie wurden bundesweit insgesamt 441 Männer und Frauen über 18 Jahren befragt.

Gemeinschaft bestimmt Werbe-Slogans

Gemeinschaftsgefühl und Optimismus: Diese beiden Werte stehen in der Markenkommunikation im Mittelpunkt. Zu diesem Schluss kommt die Studie „Werbetrends 2009“ von Slogans.de und Trendbüro.

Die Welt ist in der Krise, Unsicherheit macht sich breit, sowohl im Geschäftsleben als auch bei Konsumenten. Die Werbung hat darauf reagiert und in ihren Slogans Begriffe wie „Gemeinschaft“, „Wir“ und „gemeinsam“ stärker als in der Vergangenheit verwendet. Der Anteil der Slogans mit dem Thema „Gemeinschaft“ ist laut „Werbetrends 2009“ von 1,8 Prozent im Jahr 2004 auf 7,4 Prozent 2008 gestiegen. Neben Gemeinschaft geht es in der Werbung auch um Optimismus. Die Slogans wollten motivieren, sagen die Autoren der Studie der Anteil der Slogans mit dem Thema Optimismus ist von 8,8 Prozent 2007 auf 9,8 Prozent im Jahr 2008 gestiegen. Es gehe um die Vermittlung von Spaß am Leben und Freude am Konsum.

Schufa-Informationen künftig auch mobil

Die Schufa bietet ihre Informationen neuerdings auch als mobilen Service an. Dienstleister ist Adress Mobile Solutions.Nutzer können in einem persönlichen Bereich verschiedene Auskünfte einholen und Rückfrage an die Schufa stellen. Die vertraulichen Informationen werden durch eine Grid-Card gesichert. Für den mobilen Service sind keine Installationen auf dem Mobiltelefon nötig.

Nur ein Drittel der Deutschen schnallt den Gürtel enger

Während die Hälfte der Europäer wegen der Krise bereits den Gürtel enger schnallt, sagt dies nur jeder dritte Deutsche von sich. Das hat eine aktuelle Studie des McKinsey Global Institute herausgefunden.

Dabei sparen die Kunden nicht quer über alle Bereiche hinweg, sondern besonders bei der Freizeitgestaltung, Kleidung und Spielzeug. Im Mittelfeld rangieren Investitionsgüter wie Möbel und Unterhaltungselektronik. An Gütern des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmitteln, wird am wenigsten gespart. Befragt wurden mehr als 4.000 Verbraucher in fünf EU-Ländern.

Frech, frei, fordernd -die Millenials

Den Baby-Boomern folgen die Millenials - auch Generation y genannt. Diese haben ganz andere Erwartungen und Ansprüche - eine Herausforderung für Unternehmen.

Angeblich wollen sie Spaß und Freizeit haben und vertreten damit gänzlich andere Werte als die Babyboomer. Wer sie anlocken und halten will, der sollte wissen, dass sie Hierarchien nicht per se akzeptieren, sie suchen ständig nach neuen Herausforderungen und sinnstiftenden Aufgaben, Bürokratie ist ihnen zuwider, sie suchen und treffen sich im Netz und finden dort auch die Informationen, die sie benötigen.

Aber aufgepasst! Nicht alle sind stark technikverliebt und netzerfahren. Entscheidendes Merkmal ist der Erlebnisfaktor, den sie auch auf der Arbeit suchen. Sie arbeiten durchaus gerne und viel, wollen aber dafür einen entsprechenden Ausgleich. Life-Balance ist ihnen wichtig.
Vielen Unternehmen sind sie suspekt, zu selbstbewusst und anmaßend. Auch eine interessante Frage: Was macht diese Generation, wenn die Zeiten schlechter werden? Passt sie sich an?

Gut gerüstet? -Die Generation Y ist auf dem Weg in die Unternehmen.
Beginnt nun ein neues Zeitalter?

Sie wollen sinnvolle Arbeit, sind ständig im Internet unterwegs, mögen Hierarchien nicht sonderlich und schätzen eine ausgewogene Work-Life-Balance . Müssen sich die Unternehmen auf die Millenials einstellen? Klar, sagen die einen, machen wir schon. Wir sind in virtuellen Erlebniswelten aktiv und haben schon Fachkräfte über Second Life gewinnen können.

Besonders weit in diesem Feld vorangeschritten ist die IT-Branche - was jetzt nicht besonders verwundert. Andere hingegen sehen die Sache gelassener, vor allem traditionelle Branchen wie die Banken. Nicht alle Mitglieder der neuen Generation zeigen eine hohe Webaffinität, bei einer Umfrage unter Studenten waren es gerade mal 14,7%. Eine hohe Selbstständigkeit , Sozialkompetenz und Einfühlungsvermögen sind ihnen wichtiger. Also: Angebote zur Work-Life-Balance und eine moderne Personalarbeit sollten die Schwerpunkte der Personaler sein.