AktuellesJuli 2012

Die Mehrheit der Deutschen nutzt in sozialen Netzwerken Klarnamen

Ob der volle Name oder ein Nickname verwendet wird, schwankt unter anderem stark je nach untersuchter Plattform. Absichtlich falsche Angaben machen nur zwei Prozent der Community-Mitglieder.
In sozialen Netzen treten die meisten Privatpersonen mit ihrem vollen Namen auf. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Bitkom ergeben. Demnach geben 58 Prozent der Community-Mitglieder ihren vollen Vor- und Nachnamen an. 18 Prozent kürzen ihren Namen ab oder nennen nur einen Namensbestandteil, 20 Prozent verwenden einen Fantasie- oder Spitznamen. Einen explizit falschen Namen geben lediglich 2 Prozent an.
“Die meisten Community-Mitglieder möchten mit dem eigenen Namen auftreten und verzichten bewusst auf Anonymität”, sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. “Es gibt aber auch etliche Nutzer, die durch Abkürzungen oder Nicknames nur für Freunde erkennbar sind.” Ob Internetnutzer besser mit ihrem echten Namen oder einem Fantasienamen auftreten, hängt Kempf zufolge von der individuellen Nutzung und der Online-Plattform ab. “Mit dem vollen Namen sollte man sich anmelden, wenn man in sozialen Netzen bewusst leichter gefunden werden will. Authentisch und mit voller Identität aufzutreten, schafft auch Vertrauen.”
Insbesondere in beruflich orientierten Netzwerken wie Xing oder LinkedIn werde der Klarname erwartet. Für andere Plattformen wie Verbraucherportale und Fachforen oder Blog-Diskussionen reicht laut Bitkom dagegen in der Regel ein Nickname. Für die Untersuchung hat Forsa 1000 Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Darunter waren 450 Mitglieder sozialer Netze.

58 Prozent der von Forsa im Auftrag des Bitkom befragten Mitglieder sozialer Netze geben dort ihren vollen Vor- und Nachnamen an (Grafik: Bitkom).

Neuer Schutzschirm für Betriebe in Schieflage

Mit dem Schutzschirmverfahren, das am 1. März 2012 im Rahmen des „Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ eingeführt wurde, können Unternehmer ihren Betrieb in einer Schieflage in Eigenregie sanieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten.

Vorausschauend planen

Mindestens für die nächsten drei Monate, besser das kommende Jahr sollten Umsatz-, Liquiditäts- und Ertragsplanzahlen vorliegen. Selbstverständlich erscheint ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich. Wichtig ist es, auch die eigene Marktsituation und die Geschäftsstrategie permanent neuen Entwicklungen anzupassen. Vorausschauend agieren lautet die Devise.

Frühzeitig reagieren

Ein Großkunde zahlt nicht – vielfach lassen Unternehmer ihre Auftraggeber nur zu lange gewähren. Ein stringentes Mahnwesen verhindert Liquiditätskrisen.

Richtig handeln in Liquiditätskrisen

Droht dennoch die Zahlungsunfähigkeit, sollte sofort ein Unternehmensberater oder erfahrener Rechtsanwalt ins Boot geholt werden. Gemeinsam mit dem Experten wird es darum gehen, die Sanierung vorzubereiten und ein Konzept zu erstellen.

Fristen beachten

Maximal hat der Unternehmer 21 Tage Zeit, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag zu stellen. Ein selbst erstellter Sanierungsplan sollte bereits vorliegen. Halten Sie Kontoauszüge, Kundenadressen, Debitorenlisten, Lieferantenlisten und Verträge sowie die Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre bereit.

Kunden und Gläubiger informieren:

Die Banken werden vermutlich ihre Kredite sofort kündigen. Es geht dennoch kein Weg daran vorbei, diese wie auch andere wichtige Geschäftspartner und vor allem die Mitarbeiter zu informieren.

Schutzschirmverfahren nutzen

Der Unternehmer kann die Zügel beim Schutzschirmverfahren weiter in der Hand halten. Um das Gericht vom Gelingen der Sanierung zu überzeugen, sollte ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit den richtigen Teilnehmern vorab ins Leben gerufen werden.

Verträge kündigen

Firmen in der Insolvenz haben ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen. Maßnahmen zum Kosten sparen sollten konsequent verfolgt werden.

Übertragende Sanierung

Vielfach übernehmen die Unternehmer im Rahmen der Sanierung später Teile der Firma und wagen den Neustart. Die Insolvenz muss nicht mit der Zerschlagung oder dem Verkauf des Unternehmens enden.(Quelle: ProFirma)

Soziales Engagement wird als Kaufargument wichtiger

87 Prozent der Deutschen fordern von Unternehmen, sich gesellschaftlich mehr zu engagieren. Bereits seit fünf Jahren ist der „gute Zweck“ für deutsche Konsumenten bei preislich und qualitativ vergleichbaren Produkten das entscheidende Kaufargument, so eine Studie der PR-Agentur Edelman.

Doch auch wenn der Preis höher ist, sind 35 Prozent der Deutschen bereit, ein Produkt zu kaufen, wenn sich das Unternehmen sozial engagiert. Als Kaufkriterium steht der ethische Konsum mit 61 Prozent deutlich vor Faktoren wie Design (24 Prozent) und Markentreue (15 Prozent). 71 Prozent der Befragten gaben an, eine sozial engagierte Marke weiterzuempfehlen und 70 Prozent würden die Marke wechseln, wenn sich eine ähnliche Marke sozial engagiere, was jeweils einen Anstieg von über 20 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Profit und Engagement sind für die Befragten allerdings kein Widerspruch: Acht von zehn Befragten finden es in Ordnung, wenn sich Marken sozial engagieren und damit Gewinn erzielen.

Sieben Grundregeln für einen erfolgreichen Online-Shop

E-Commerce bleibt in den kommenden Jahren ein wichtiger Wachstumstreiber. Dennoch wird der Wettbewerb im Onlinehandel immer härter. Mit den folgenden sieben Regeln können Sie mit Ihrem Online-Shop erfolgreich bestehen.

1. Setzen Sie auf professionelle Lösungen
Wollen Sie nur sporadisch im Web verkaufen, können Sie dies über eine professionell gestaltete Firmen-Homepage abwickeln. Betrachten Sie das Internet als Vertriebskanal, müssen Sie eine professionelle Shop-Software einsetzen. Wichtigste Auswahlkriterien sollten leichte Bedienbarkeit, Skalierbarkeit und Flexibilität sein.

2. Optimieren Sie die Verkaufsseite für Suchmaschinen
Wer von Google nicht gefunden wird, existiert für Onliner nicht. 90 Prozent aller Suchanfragen im deutschen Internet entfallen auf Google. Daher sollten Sie Ihre Website von einem Spezialisten so optimieren lassen, dass Ihre Angebotsseiten von Google gut verarbeitet werden können.

3. Schalten Sie Google-Adwords Anzeigen
In bestimmten Kategorien ist es mit kleinen und mittleren Marketingbudgets unmöglich, durch Optimierungen der eigenen Seite in die Top Ten der Suchmaschinen-Ergebnisse zu kommen. In vielen Fällen ist dann das Schalten von Google-Adwords sinnvoll. Gebucht werden die Anzeigen über ein Google-Selbstbuchungstool. Die Platzierungen werden automatisiert versteigert.

4. Bieten Sie relevante Informationen
Kommt ein Interessent von einer Suchmaschine auf Ihre Seite, muss er sofort finden, was er sucht. Machen Sie nie falsche Versprechungen, um Kunden zu locken. Stellen Sie dem Besucher so viele Informationen wie möglich zu einem Produkt zur Verfügung. Vor allem Bilder und Videos –unterstützen die Kaufentscheidung der Nutzer positiv.

5. Setzen Sie auf Dialog
Geben Sie Ihren Kunden Feedbackmöglichkeiten. Besser als durch jede teure Marktforschung können Sie so aus Fehlern lernen, Kunden verstehen und Ihre Angebote optimieren.

6. Erhöhen Sie den Traffic auf Ihrer Seite
Machen Sie Ihren Shop bekannt. Weisen Sie auf Ihre Angebote hin, wo es Ihnen möglich ist. Nutzen Sie dazu auch virale Effekte. Beispielsweise können Sie für besondere Online-Angebote auch sogenannte Social Media Buttons platzieren. Wird beispielsweise ein Sonderangebot in einem Newsletter präsentiert, erreichen Sie auf diese Weise auch Nicht-Abonnenten.

7. Gestalten Sie den Online-Kauf transparent
Der Kunde muss im Online-Verkaufsprozess jederzeit wissen, wo er sich befindet, welche Bestellschritte als Nächstes auf ihn zukommen, wie er zahlen kann und welche Versandkosten fällig werden.
(Quelle:ProFirma)

European Franchise Federation (EFF) will Ethikkodex weiterentwickeln

Die European Franchise Federation (EFF) ist der Dachverband von aktuell 20 nationalen Franchise-Verbänden in Europa. Der EFF-Ethikkodex für faires Franchising bildet die Grundlage auch für den Kodex des Deutschen Franchise-Verbands (DFV). Im April 2012 trafen sich Geschäftsführer der nationalen Verbände in Prag, unter anderem um über die Weiterentwicklung des Kodex zu beratschlagen.

Diskutiert wurden dabei vor allem Weiterentwicklungen des Britischen und des Französischen-Verbands (BFA bzw. FFF). So wurde zum Beispiel vorgeschlagen, Regelungen zur Zurückerstattung vorvertraglich geleisteter Einlagen bei Nicht-Zustandekommen eines Franchise-Vertrags in den Kodex aufzunehmen. Weitere Themen waren Bestimmungen, wie Franchise-Geber Incentives von Zulieferern behandeln und ihren Franchise-Nehmern kommunizieren bzw. weitergeben sowie Rahmenbedingungen bei einer Verlängerung eines Franchise-Vertrags, da hier häufig erneut Gebühren fällig werden. Auch die Voraussetzungen für Franchise-Nehmer, ihr Geschäft nach angemessenen „Unternehmensfortführungswert" (Going Concern Value) zu veräußern, und ethische Grundsätze beim Verkauf kompletter Franchise-Systeme standen auf der Agenda.

Ergänzungen des Franchise-Kodex

Laut DFV wird die Weiterentwicklung des Kodex in den kommenden Monaten einen Schwerpunkt der EFF-Aktivitäten bilden. Der Hintergrund: Der EFF-Ethikkodex wurde seit rund 20 Jahren nicht mehr aktualisiert. Einzelne nationale Franchise-Verbände wie zum Beispiel die BFA sind bereits dazu übergangen, ihren Ethikkodex für faires Franchising zu ergänzen. Weitere Informationen hierzu stehen auch unter www.franchise-blog.de bereit.

Neuer EFF-Vorstand kommt aus Frankreich

Darüber hinaus wurde am 22. Mai 2012 auf der EFF-Generalversammlung ein neuer Vorstand für die Amtszeit von 2012 bis 2014 gewählt. In den vergangenen zwei Jahren hatte diese Position DFV-Präsident Dr. h.c. Dieter Fröhlich inne. Den Posten übernimmt nun Guy Gras von der French Franchise Federation (FFF). Dieter Fröhlich bleibt der EFF als Vize-Präsident verbunden. Zum EFF-Schatzmeister wurde Mike Goddard von der British Franchise Association (BFA). Zur EFF-Geschäftsführung gehören die Geschäftsführer des britischen, des französischen, des italienischen, des niederländischen und des deutschen Franchise-Verbands. Die European Franchise Federation wurde 1972 gegründet und vertritt die Interessen derzeit 20 nationalen Franchise-Verbänden in Europa. (Quelle: Franchise PORTAL)

StudiVZ kapituliert vor Facebook

Der deutsche Holtzbrinck-Verlag hat keine Ideen mehr für die Netzwerke StudiVZ und MeinVZ. Lediglich für SchülerVZ gibt es eine klare Strategie. Die VZ-Gruppe leidet unter einem Massenexodus der aktiven Nutzer.

Der langjährige Facebook-Konkurrent StudiVZ ist offenbar Geschichte. Der Eigentümer, die deutsche Verlagsgruppe Holtzbrinck, will die gesamte VZ-Gruppe, darunter fallen neben StudiVZ auch SchülerVZ und MeinVZ, komplett umbauen.

Lediglich für SchülerVZ gibt es eine klare Strategie. Das Netzwerk wird künftig Idpool heißen und soll Schritt für Schritt in eine Lernplattform umgewandelt werden. Damit nimmt das Unternehmen gezielt Kinder unter 13 Jahren ins Visier, die bisher offiziell beim übermächtigen Konkurrenten Facebook noch nicht Mitglied sein dürfen.

Massenexodus bei StudiVZ
Für die Pioniere der VZ-Gruppe, StudiVZ und MeinVZ, würden lediglich „Optionen geprüft“, zitiert das Branchenmagazin „Kontakter“ die Unternehmenschefin Stefanie Waehlert. Bis dahin sollen die beiden digitalen Netzwerke weiterlaufen wie bisher. Immerhin schrieb die VZ-Gruppe im Vorjahr noch Gewinne. Dennoch mussten 25 der 70 VZ-Mitarbeiter erst kürzlich gehen.

Seit dem Aufkommen von Facebook leidet die VZ-Gruppe unter einem regelrechten Massenexodus der aktiven Nutzer. Jüngste Schätzungen gehen von vier bis fünf Millionen verbliebenen Mitgliedern aus. Facebook kommt unterdessen allein in Deutschland auf weit über zwanzig Millionen Nutzer.

Der Holtzbrinck-Verlag hatte StudiVZ im Jahr 2007 für kolportierte 85 Millionen Euro gekauft. Eine mögliche Übernahme durch Facebook hatte der Konzern ausgeschlagen. (Quelle: Die Presse)

Telefon ist wichtigster Kanal zur Neukundengewinnung

Bei kleinen Firmen ist das Telefon der wichtigste Kontaktkanal. Laut des aktuellen „Werbereport Dienstleistungsgewerbe 2012“ nutzen zwei Drittel der Neukunden das Telefon, um Termine zu vereinbaren oder Aufträge zu erteilen – ein Großteil der KMU verpasst jedoch seine Chance.

Gut ein Drittel der Neukunden meldet sich (zusätzlich) per E-Mail, ein Viertel ist Laufkundschaft. Knapp vierzig Prozent der Unternehmen haben keine Ahnung, über welchen Kanal Neukunden zu ihnen finden. Selbst die Firmen, die um die Bedeutung des Telefons zur Neukundengewinnung wissen, sind nicht optimal darauf vorbereitet. Bei einem Drittel der Unternehmen laufen Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten ins Leere. Nur die Hälfte hat einen Anrufbeantworter oder lenkt Anrufe aufs Handy um. Die KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) wissen um ihre verpassten Chancen: Drei Viertel der Mittelständler schätzen, dass sie bei einer besseren Erreichbarkeit bis zu 25 Prozent mehr Kunden und Aufträge hätten. (Quelle: aquisa)

Soziale Netzwerke im Mittelstand angekommen

Fast jedes zweite mittelständische Unternehmen in Deutschland nutzt Soziale Netzwerke. Das hat eine Auswertung des Branchenverbands Bitkom ergeben. Grundlage waren über 700 Firmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitern.

Damit liegt die Nutzung sozialer Medien von KMU nahezu auf dem gleichen Niveau von großen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Bei diesen liegt der Prozentsatz der Social-Media-Nutzung bei 46 Prozent – im Mittelstand sind es 47 Prozent.

“Die Einstiegshürden für den Social-Media-Einsatz sind niedrig”, sagte Bitkom-Vizepräsident und silicon.de-Blogger Heinz-Paul Bonn. “Jedes Unternehmen kann zu geringen Kosten im Social Web präsent sein.”

Dennoch gebe es im Mittelstand noch erheblichen Nachholbedarf: “Kleinere Unternehmen sind organisatorisch oft unzureichend aufgestellt und schöpfen die Möglichkeiten von Social Media nicht konsequent aus”, so Bonn. So hätten kleinere und mittlere Unternehmen seltener spezialisierte Mitarbeiter für diesen Bereich, verfügten kaum über interne Richtlinien für den Gebrauch und betrieben nur selten ein Monitoring.

Große Unterschiede zwischen kleinen und großen Unternehmen gibt es im Hinblick darauf, welche soziale Plattform eingesetzt wird. So nutzen 81 Prozent der großen Unternehmen Videoplattformen wie Youtube, aber nur 28 Prozent der KMU. “Ein Grund dafür ist, dass die Produktion von Videos zeit- und kostenintensiv ist”, sagte Bonn. Der Kurznachrichtendienst Twitter wird von der Hälfte der großen, aber nur von einem Viertel der KMU eingesetzt. Bei sozialen Online-Netzwerken und Blogs gibt es dagegen kaum Unterschiede – hier liegt der Wert jeweils bei über 80 beziehungsweise knapp 30 Prozent.

Große Unterschiede zwischen größeren und kleineren Unternehmen gibt es bei der Organisation des Social-Media-Einsatzes. So haben 86 Prozent der Großunternehmen eigene Mitarbeiter, die für die Steuerung der Social-Media-Aktivitäten verantwortlich sind, aber erst 41 Prozent der Mittelständler. Eine ähnlich große Kluft gibt es bei den Themen Social Media Guidelines und Social Media Monitoring. Bonns Fazit: “Der Mittelstand muss die Organisation seiner Social-Media-Aktivitäten dringend professionalisieren, wenn er das Feld nicht den Großen überlassen will.” (Quelle:  silicon.de)

„Mediationsgesetz ist ein Meilenstein“

Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB, erklärt im Vorfeld des 1. Deutschen Mediatorentages laut Pressemitteilung des Deutschen Forums für Mediation DFfM e. V.:

„Das Mediationsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Mit Hilfe von Mediatoren können Parteien ihre Konflikte auf der Basis von Freiwilligkeit und gegenseitigem Einvernehmen lösen. Dadurch wird vermieden, dass Streitigkeiten bis zum bitteren Ende ausgetragen werden und es oft nur Verlierer gibt. Die Parteien ersparen sich zudem zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren. Mediation nützt damit auch den staatlichen Gerichten, die sich auf die nicht einvernehmlich lösbaren Rechtsstreitigkeiten konzentrieren können.

Das Gesetz hat ein Maßnahmenbündel zum Inhalt: So wird das Leitbild des Mediators als unabhängiger und neutraler Mittler, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, erstmals gesetzlich geregelt.

Gleichzeitig wird die Aus- und Fortbildung zum zertifizierten Mediator gesetzlich festgelegt. Schließlich werden künftig alle Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Gericht ausgetragen werden, ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen sogenannten Güterichter verwiesen werden können, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht.

Durch den Bundesrat wurde bereits im Februar 2012 der Vermittlungsausschuss angerufen. Wann es dort zu einer Klärung kommen wird, ist noch nicht abzusehen. Ich hoffe sehr, dass das Gesetz nicht als politischer Spielball missbraucht wird. Denn das neue Mediationsgesetz stellt eine neue Kultur dar und es wird sicher einige Zeit dauern, bis die Umstellung erfolgt ist. Mit dem vorliegenden Gesetz schlagen wir aber den richtigen Weg hierzu ein.“ (Quelle: beck-blog)

Schärfere Regeln für "Grauen Kapitalmarkt" in Kraft getreten

Vermittler müssen künftig besser über Risiken von Kapitalanlagen informieren. Bild: Haufe Online Redaktion

Anleger sind künftig besser vor unseriösen Angeboten am "Grauen Kapitalmarkt" geschützt. Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Vermögensanlagegesetz werden die Rechte der Verbraucher gegenüber Anbietern sogenannter Graumarktprodukte erheblich gestärkt, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Anleger können einen von der obersten Finanzaufsicht (BaFin) geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Dieser müsse alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Anbieters und dessen Zuverlässigkeit sowie eine Bewertung der Vermögensanlage erforderlich sind. Anbieter müssten zudem einen "Beipackzettel" vorlegen, der kompakt und verständlich Chancen und Risiken einer Anlage erläutert.

Verjährungsfrist verlängert

Ferner wird durch das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung verlängert. Bislang konnten Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte eines Anlegers bereits nach einem Jahr verjähren. Künftig gilt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Außerdem werden die Voraussetzungen für eine Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte erleichtert.

Vermittler müssen Prüfung ablegen

Die im selben Gesetz verschärften Regeln für die etwa 80.000 Vermittler solcher Geldanlagen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Diese müssen künftig unter anderem eine Prüfung ablegen sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen. Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" - einem provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler - entstehen Schätzungen zufolge jährliche Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro durch unseriöse Angebote. (Quelle: Bundesfinanzministerium)