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Aktuelles Dezember 2008

Kostenloser Franchise-Ratgeber des Gründer-Service neu aufgelegt

Der Gründer-Service der Wirtschaftskammer Österreich gibt die sechste Auflage seines kostenlosen Franchise-Leitfadens heraus. Der 68 Seiten umfassende Ratgeber informiert praxisnah über die Funktionsweise von Franchising und gibt sowohl Franchise-Gebern als auch Franchise-Nehmern Tipps, wie man die Partnerschaft regeln und absichern kann. Der Leitfaden soll die Leser auch umfassend mit den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten von Franchising vertraut machen.

Der Gründer-Service rechnet mit einem wachsenden Interesse an Franchising-Systemen. Derzeit sind in Österreich bereits 6.000 Unternehmer und Unternehmen im Franchise-Markt aktiv.

Die Broschüre ist im Gründer-Service des jeweiligen Bundeslandes bzw. bei der Service GmbH der Wirtschaftskammer Österreich erhältlich. Bestellung per E-Mail: mservice@wko.at oder telefonisch unter der Rufnummer 05 90 900-5050. Die Broschüre ist außerdem als Online-Dokument auf www.gruenderservice.at/publikationen verfügbar und kann auch online bestellt werden. Weitere Informationen rund um das Thema Franchising bietet das Service-Portal des Gründer-Service auf www.gruenderservice.at/franchise mit einer Informationsdatenbank.

Profitiert Couponing von der Krise?

Trotz Wirtschaftskrise werden Coupons in Deutschland verstärkt eingesetzt. Das hat eine Analyse von Acardo und Valassis gezeigt.

Bereits in den letzten Monaten hätten Markenartikler verstärkt Coupons in ihre Werbemaßnahmen, wie z.B. Printanzeigen, Mailings ooder Verkostungen, integriert. „Wir können weltweit bestätigen, dass Coupons in schwierigen Zeiten verstärkt von Konsumenten eingesetzt werden“, so Hans-Joachim Waldrich, Geschäftsführer von Valassis. Im Jahr 2007 wurden nach Schätzungen der beiden Clearing-Häuser ca. 5 Mrd. Coupons in Deutschland verteilt.

Newsletter: Montagabend und personalisiert

Eine neue österreichische Studie fand heraus, wann Newsletter am besten verschickt werden sollten, um die meisten Reaktionen hervorzurufen. Bei den Betreffzeilen schlagen sachliche werbliche.

Der beste Versandzeitpunkt ist Montag Abend (48 Prozent durchschnittliche Öffnungsrate). Ein Mailing am Donnerstag Abend wird doppelt so häufig (+94 Prozent ) geöffnet wie Donnerstag nachmittags. Personalisierte Betreffzeilen erzielen eine um 64 Prozent höhere Öffnungsrate als nicht-personalisierte Betreffzeilen. Sachliche Betreffzeilen haben eine deutlich höhere Chance, geöffnet zu werden (+28 Prozent), als Mailings mit werblichem Betreff. Für die Länge der Betreffzeile gilt eindeutig: Je kürzer, desto besser und Männer öffnen deutlich mehr Mailings als Frauen.
Dies sind die Ergebnisse des österreichischen E-Mail Marketing Spezialist Dialog-Mail, der eine Feldstudie über die Öffnungsraten von E-Mailings durchführte. Mehr als 2.000.000 analysierten E-Mails wurden dafür analysiert..

So umgehen Sie die Abgeltungsteuer

Am 1. Januar 2009 fällt der Startschuss für die neue Abgeltungsteuer. Um Kapitalerträge der Besteuerung gänzlich zu entziehen, kann es sich für Eltern empfehlen, Kapitalvermögen auf ihre - ggf. minderjährigen - Kinder zu übertragen. Wird die Übertragung vom Finanzamt anerkannt, werden die Zinsen nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern steuerlich zugerechnet.

Private Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert [1] . Kapitalerträge von Steuerpflichtigen, die unter Berücksichtigung ihrer Kapitaleinkünfte ein so niedriges zu versteuerndes Einkommen haben, dass ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, werden ab 2009 mit ihren Kapitalerträgen im Vergleich zur Rechtslage bis Ende 2008 höher besteuert. Um das zu verhindern, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein freiwillig zur Besteuerung nach dem Grund- oder Splittingtarif zu optieren. Dann werden die Kapitaleinkünfte nicht mit dem Abgeltungsteuersatz, sondern mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert.

Um Kapitalerträge der Besteuerung gänzlich zu entziehen, kann es sich für Eltern empfehlen, Kapitalvermögen auf ihre - ggf. minderjährigen - Kinder zu übertragen. Wird die Übertragung vom Finanzamt anerkannt, werden die Zinsen nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern steuerlich zugerechnet. Auf diese Weise kann ein größerer Betrag der „Familienzinsen“ im Rahmen des ab 2009 eingeführten Sparer-Pauschbetrags von 801 EUR pro Person (Eheleute 1.602 EUR) und des Grundfreibetrags steuerfrei vereinnahmt werden.

Die Finanzverwaltung steht der Übertragung von Kapitalvermögen von Eltern auf minderjährige Kinder kritisch gegenüber. Prinzipiell akzeptiert sie zwar, dass Eltern, bei denen das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, Kapitalvermögen auf ihre minderjährigen Kinder verlagern [2] . Die Finanzämter sollen aber etwaige derartige Sachverhalte recherchieren, wenn die Zinseinnahmen der Eltern im Vergleich zum Vorjahr sinken oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung [3]   für die minderjährigen Kinder beantragt wird.

Gleichzeitig erläutert die genannte Verwaltungsanweisung, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Kapitaltransfer steuerlich anzuerkennen bzw. nicht anzuerkennen ist:

  • Dass die Geldanlagen auf den Namen der minderjährigen Kinder lauten, genügt i. d. R. nicht. Zusätzlich müssen die Eltern bei Einzahlung der Einlagen den Willen haben, die Guthabenforderung den Kindern sofort zuzuwenden. Dieser Wille muss für die Bank erkennbar sein.
  • Die Eltern müssen das übertragene Vermögen und die daraus erzielten Einkünfte den familienrechtlichen Bestimmungen der elterlichen Vermögenssorge entsprechend verwalten [4] , d. h. das Geldvermögen wie fremdes  Vermögen behandeln.
  • Positiv soll bei Errichten eines Sparkontos gewertet werden, wenn gegenüber der Bank klargestellt wird, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht [5] beruht. Und danach dürfen die Eltern das Kindesvermögen nur wie fremdes Vermögen behandeln und verwalten.

Tipp: Durch Verlagerung von Kapitalvermögen auf Kinder kann ein größerer Betrag der „Familienzinsen“ im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags und des Grundfreibetrags steuerfrei vereinnahmt werden. Liegen die Einnahmen des Kindes unterhalb des Sparer-Freibetrags und des Grundfreibetrags, bleiben sie auch von der Abgeltungsteuer verschont. Am besten wird in diesen Fällen der Bank eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt. Mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung lassen sich Kapitalerträge über das Volumen eines Freiestellungsauftrags hinaus ohne Steuerabzug vereinnahmen. Wenn das Kind keine anderweitigen steuerpflichtigen Einkünfte hat, darf es sich mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung ab 2009 Kapitalerträge bis in Höhe von 8.501 EUR (Ledige) bzw. 17.002 EUR (Verheiratete) steuerfrei von seiner Bank auszahlen lassen.

Praxishinweis: Wer Kapitalvermögen auf Kinder übertragen will, sollte sich strikt an die Vorgaben der Finanzverwaltung halten, damit Probleme mit dem Finanzamt von vornherein vermieden werden. Nicht übersehen werden darf aber, dass Geldübertragungen auf Kinder zur Versagung von steuerlichen und außersteuerlichen Vergünstigungen führen können, z. B. Versagung des Kindergeldes, wenn die Einkünfte des Kindes allzu hoch sind. Eine vorherige genaue Abwägung aller Gesichtspunkte ist unerlässlich.

Ab Januar 2009 in klassischen Schwarzarbeits-Branchen strengere Regeln

Manche Branchen sind besonders anfällig für "Schwarzarbeit". Genau dort weht ab Januar 2009 ein schärferer Überwachungswind. So werden z. B. Sofortmeldungen Pflicht und die Beschäftigten müssen sich jederzeit ausweisen können.

Arbeitgeber in klassischen "Schwarzarbeitsbranchen" wie Bau, Gastronomie, Taxigewerbe, Gebäudereinigung, Spielhallen und bei Kurierdiensten müssen künftig jeden neu eingestellten Arbeitnehmer bereits am ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung anmelden .

Diese Sofortmeldepflicht ist im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( 16/10488 ) enthalten, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 5.11.2008 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen hat.

Viele Arbeitnehmer müssen den Personalausweis mitführen. Mit diesen Änderungen soll Schwarzarbeit in Zukunft besser bekämpft werden können. Neben der Sofortmeldepflicht wird außerdem die Pflicht der Arbeitnehmer, Personaldokumente mitzuführen, ausgeweitet. Diese bleibt aber auf jene Branchen beschränkt, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarzarbeit besteht .

Die Linksfraktion forderte, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht nur auf neun Branchen zu beschränken und in jedem Bundesland Sonderdezernate zum Kampf gegen Schwarzarbeit einzurichten. Darüber, so ein Vertreter der Bundesregierung, gebe es bereits Gespräche mit den Ländern.

Das neue GmbH-Recht 2008

Seit dem 1. November 2008 gilt das neue GmbH-Gesetz – die umfassendste Reform seit 100 Jahren!

Das neue GmbH-Recht ist verabschiedet und ist seit dem 1. November 2008 in Kraft. Es handelt sich nach Angaben der Fachleute um die umfassendste GmbH-Reform seit 100 Jahren

Neu geregelt wurde unter anderem:

  • Mindestammkapital 10.000 Euro
  • GmbH-Gründung ab 1 Euro und ohne notarielle Beurkundung möglich
  • Einführung einer offenlegungspflichtigen Gesellschafterliste
  • Neuregelung von Gesellschafterdarlehen
  • Neuregelung von Haftungstatbeständen für Geschäftsführer und Gesellschafter
  • u.v.m.
Als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH müssen Sie radikal umdenken. Vieles, was Ihnen in den vergangenen Jahrzehnten in Fleisch und Blut übergegangen ist, gilt so nicht mehr. Rechtsfehler führen zu einer erhöhten, persönlichen Haftung. Das neue Recht sollte ab sofort auch Ihre Entscheidungen bestimmen. Dazu brauchen Sie kompetente und praxisgerechte Informationen und Gestaltungsvorschläge.

Sie sollten sich daher umfassend bei Ihrem Rechtsbeistand informieren, um so Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.

Auf der sicheren Seite - Unternehmensnachfolge

Alles schon so oft gelesen: Viele Unternehmen gehen zugrunde, weil der Inhaber nicht rechzeitig seine Nachfolge eingeleitet hat. Die meisten hoffen nach wie vor, dass ihr Lebenswerk in der Familie bleibt, doch das ist in weniger als 44% der Fälle so. Bittere Realität: Wer hofft, dass der eigene Nachwuchs in die Fußstapfen tritt, hat meist weder für diesen Fall noch für eine Fortführung außerhalb der Familie vorgesorgt. Die Folge: Das Unternehmen verliert schleichend an Wert, jede Menge Arbeitsplätze sind in Gefahr. Was tun?

Rechzeitig planen! Die Nachfolge gehört in die Unternehmensstrategie , und sie ist ein ständiger Prozess. Die Wahl der Person ist nicht das Entscheidende, sondern die richtigen Prozesse einzuführen. Man baut ein Managementteam, eine zweite Führung sebene, auf, das erleichtert auch ein mögliches Management-Buyout (MBO). Man sorgt für große Tranparenz und klare, gut dokumentierte Abläufe. Man trennt privates und geschäftliches Vermögen, klärt die beste Rechtsform und hat auch immer den Verkauf des Unternehmens im Auge. Sonst verpasst man auch hier den bestmöglichen Zeitpunkt. Und all das sollte passieren, wenn man die 50 überschritten hat.

Praxis des Konfliktmanagements deutscher Unternehmen

Nachdem im Jahr 2005 erstmals eine Studie zu "Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich" in Zusammenarbeit von PricewaterhouseCoopers und dem Forum für Verhandlung und Mediation an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/O. vorgelegt wurde, die den Stellenwert von alternativen Methoden zur Konfliktbeilegung empirisch untersuchte, wird jetzt das Ergebnis einer Folgestudie von Oktober 2007 vorgestellt. Diese geht der Frage nach, was Unternehmen daran hindert, Konfliktbearbeitungsverfahren zu nutzen, die sie theoretisch als sinnvoll bezeichnen (das ist das Ergebnis der Studie von 2005). Dazu wurden fünf Hypothesen aufgestellt:

  • Hypothese 1 und 2: Praxis- und Theorielücke

    Zwar kennen die befragten Unternehmen alternative Formen der Konfliktregelung, haben aber kaum praktische Erfahrung damit und scheuen deshalb den Einsatz. Zudem wissen sie über die Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit getroffener Vereinbarungen nicht Bescheid.
  • Hypothese 3: Fehlender Leidensdruck

    Tatsächlich sind deutsche Unternehmen mit der Qualität des deutschen Gerichtswesens sehr zufrieden und sehen deshalb auch kaum eine Notwendigkeit, andere Konfliktlösungsformen zu nutzen. Lediglich mit der Effizienz der Verfahren vor Gericht (Dauer und Kosten) sind sie eher unzufrieden. Da aber die Alter nativverfahren ihre Effizienz bisher nichttransparent darstellen können, überwiegt die "Macht der Gewohnheit" und Konflikte werden weiterhin vor Gericht geklärt.
  • Hypothese 4: Systemwiderstände

    Vor allem in großen Unternehmen ist die spezialisierte Arbeitsteilung und mangelnde Kommunikation zwischen den Abteilungen ein Grund dafür, dass es Widerstände gegen die Durchführung von alternativen Konfliktbearbeitungsverfahren gibt. Die Studie zeigt auf, dass gerade das Management noch nicht im ausreichenden Maß von der Wirksamkeit außergerichtlicher Verfahren überzeugt ist.
  • Hypothese 5: Optimierungsbedürftiges Prozessmanagement

    Hier wurde die unternehmensinterne Konfliktkultur untersucht und erkannt, dass grundsätzliche Kriterien für gelingende Konfliktlösungen innerhalb von Unternehmen selten berücksichtigt werden: Die Organisation und Systematik der Konfliktbearbeitung wird vielerorts als mangelhaft und veränderungsbedürftig beschrieben.
Die Darstellung der Ergebnisse mündet in Handlungsempfehlungen, die die Chancen für die Implementierung außergerichtlicher Konfliktlösungsverfahren in deutschen Unternehmen vergrößern könnte:
  1. Rollenverständnis ändern

    Rechtsabteilungen sollten sich von "Rechtsanwendern" zu "Konfliktmanagern" entwickeln.
  2. Managementkompetenzen erwerben

    Konfliktmanager sind vor allem auch Manager, die dazu spezifische Fähigkeiten und Kompetenzen haben müssen. In erster Linie geht es um die Zielerreichung durch spezifische Maßnahmen, nachdem auf der Basis einer genauen Analyse die Ziele - in diesem Fall bezogen auf die Konfliktlandschaft - konkret und messbar festgestellt sind. Zudem gehört ständiges Hinterfragen des bisher Getanen dazu.
  3. Unternehmensleitung einbeziehen

    Veränderungen lassen sich dann wirksam umsetzen, wenn die Unternehmensleitungen einbezogen sind. Für die zählt in erster Linie ein konkreter wirtschaftlicher Nutzen, der darzustellen ist.
  4. Konfliktmanagementmodell entwickeln

    Ein konkretes betriebliches Konfliktmanagement ist zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind die Erkenntnisse der Konfliktforschung und Organisationsentwicklung zu berücksichtigen.
  5. Konfliktmanagement prozessorientiert organisieren

    In die Prozessorientierung von Unternehmensorganisation en ist das Konfliktmanagement einzubinden.
  6. Informationslücken schließen

    Unternehmen sollten sich weiterhin um die Kenntnis von alternativen Konfliktlösungsmodellen kümmern. Dazu sind in erster Linie Fortbildungen im Management und nicht nur bei den Unternehmensjuristen nötig.
  7. Pilotprojekte durchführen

    Neben aller Theorie ist das Experimentieren notwendig. Hier sind vor allem begleitete Projekte zu nennen, die nach umfassender Evaluation die praktischen Ergebnisse darstellen.
Die Studien zeigen, dass Formen der nicht gerichtlichen Konfliktlösung, trotz ihrer erkannten Erfolge, noch nicht genug in Deutschland genutzt werden. Ihre Stärke ist, dass sie Möglichkeiten aufzeigen, wie Unternehmen zukünftig besser mit ihren innerbetrieblichen wie externen Konflikten umgehen können und damit sogar wirtschaftlicher unternehmerisch tätig sein können.

Mittelstand Direkt: Antworten für Selbständige zur Finanzmarktkrise

Kreditklemme, Rettungsschirm, Einlagensicherung: Im Zuge der Finanzkrise gibt es täglich neue Nachrichten — meistens mit wenigen Informationen für mittelständische Unternehmer. Die wichtigsten Infos für Selbständige bietet das Portal MittelstandDirekt für seine Leser, angefangen von der Rürup-Rente über die Riesterrenten bis hin zur Lebensversicherung.

Vorweg: Eine umfassende Absicherung für Unternehmer bietet die Protektor AG. Ihr gehören jene Unternehmen verpflichtend an, die in Deutschland Lebensversicherungen anbieten. Protektor finanziert sich über die Jahresbeiträge der Mitglieder.

Riester-Renten gelten als krisensicher. Bei den Rürup-Renten hingegen gibt es keine einheitliche Garantie. Als sicher gilt die klassische Form der Rürup-Rente, bei der nur in garantierte Anlagen wie zum Beispiel Zinspapiere investiert wird. Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente hängt hingegen alles vom Erfolg der Aktien ab. Bei einem Zusammenbruch des Aktienmarktes ist die Rente nicht abgesichert. Beruhigend für Selbständige: Es gibt immer eine garantierte Mindestverzinsung auf den Sparanteil. Zudem würde im Falle einer Insolvenz der Versicherung hier die Auffanggesellschaft Protektor einspringen.

Im Falle einer Pleite sind die Lebensversicherungen stabil. In solchen Fällen übernimmt die Auffanggesellschaft Protektor den Kundenbestand und somit die Auszahlung der Versicherung…

Der vollständige Artikel ist hier  kostenlos abrufbar.

ÖFV: Weiterbildung ist Erfolgsfaktor beim Franchising

Der Österreichische Franchise-Verband (ÖFV) hat in einer Umfrage unter seinen 137 Mitgliedern deren Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen erhoben. Am höchsten ist die Weiterbildungsquote im Dienstleistungssektor, die Franchise-Partner dieser Branche nehmen 44 Prozent des Schulungsangebotes der Franchise-Zentrale wahr. Sie investieren im Schnitt 6,5 Tage ihrer jährlichen Arbeitszeit in Weiterbildung.

Werden die Franchise-Partner aller befragten Sektoren - Dienstleistung, Produktion und Vertrieb - berücksichtigt, werden pro Jahr durchschnittlich fünf Weiterbildungstage wahrgenommen. Für die Mitarbeiter der Franchise-Partner werden im Schnitt elf Trainingstage angeboten.

"Die in den Zentralen erarbeiteten Konzepte bleiben Theorie, wenn sie nicht von den Mitarbeitern erfolgreich umgesetzt werden. Der erste Schritt dazu ist eine umfassende Aus- und Weiterbildung.“ Bereich der Fortbildung greift außerdem ein wichtiger Vorteil von Franchising: "Franchise-Systeme können Trainingsveranstaltungen zentral organisieren und einheitlich für alle Franchise-Nehmer und deren Mitarbeiter anbieten", betont der ÖFV.