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Aktuelles Dezember 2007

 

Die MFFM macht Urlaub
vom 24.12.2007 - 04.01.2008 In dringenden Fällen wählen Sie bitte die
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Allen Geschäftspartnern und Franchise-Interessierten
eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches 2008.

 

Franchise-Studie der Deutschen Bank: Franchising wächst weiter

"Franchising in Deutschland wird erwachsen" - Unter diesem Titel präsentierte die Deutsche Bank Research gestern in Berlin eine Studie zur aktuellen Entwicklung der Franchise-Branche.

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung: Der Umsatz der Franchise-Wirtschaft stieg in den vergangenen zehn Jahren deutlich stärker als das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt; trotzdem hat sie mit rund 1,6 Prozent nach wie vor einen eher geringen Anteil am BIP. Bis 2015 prognostiziert die Studie weiteres Wachstum im Franchising , allerdings mit geringerer Wachstumsrate als bisher.

Gute Wachstumsmöglichkeiten für Franchise-Systeme sieht die Deutsche Bank Research in den Bereichen Gesundheit, ambulante Pflege, Bildung und Umwelt bzw. Energie. Besonderer Wachstums-Motor war in der Vergangenheit der Dienstleistungsbereich, zu dem mehr als 50 Prozent der Franchise-Systeme in Deutschland gehören. Auch in der Gastronomie hat Franchising zugenommen, während es im Handel an Bedeutung verlor. Der Anteil des Handwerks blieb mit etwa sieben Prozent gering.

Nach wie vor stellen der Studie zufolge für viele Franchise-Gründer die Finanzierung der Investitionssumme und die Einstiegsgebühr eine große Hürde dar; franchise-spezifische Finanzierungskonzepte gibt es bisher bei wenigen Kreditinstituten. Weitere Informationen zur Studie stehen unter www.dbresearch.de bereit.

Existenzgründung: Neue Aktion des Bundeswirtschaftsministeriums

Wir brauchen in Deutschland mehr Menschen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen, und wir müssen alles dransetzen, um diesen Schritt für Gründungswillige zu erleichtern“, sagte Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung in einem Interview:

Deshalb starte das BMWi nun die Aktion "Einfach Gründen". Ziel ist es, dass der Unternehmensstart so unkompliziert und zügig wie möglich abläuft. Aktive Unterstützung sollen dabei Gründeragenturen oder One-Stop-Shops, die als Anlaufstellen allen interessierten Gründerinnen und Gründern mit umfangreichen Informations- und Beratungsangeboten offen stehen.

Schauerte weiter: „Ich kann allen Gründern und Gründerinnen nur dringend empfehlen, sich für Idee und Planung die notwendige Zeit für eine gründliche Vorbereitung zu lassen und dabei die vielfältigen guten Beratungsangebote zu nutzen. Wir wissen, Gründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie wohlüberlegt und sorgfältig geplant sind. Wer sich also intensiv auf sein Gründungsvorhaben vorbereitet hat und nun voller Elan in den Startlöchern steht, sollte durch administrative Abläufe nicht ausgebremst werden. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Kommunen bzw. kommunalen Wirtschaftsförderungen, die "ihren" Gründerinnen und Gründern hier gute Starthilfe geben. Der Erfolg einer solchen Starthilfe beruht dabei nicht zuletzt auf dem Zusammenspiel aller Akteure vor Ort, sei es der Verwaltung, der Kammern, der Arbeitsagentur oder auch der Kreditinstitute. Diese Bemühungen wollen wir weiter unterstützen, indem wir die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen und außerdem unsere Beratungsangebote bündeln.

In den letzten Monaten haben sich einige administrative Vorgänge tatsächlich vereinfacht:
Eine Gewerbeanmeldung kann in Deutschland mittlerweile innerhalb weniger Stunden erfolgen, sofern keine aufwändigen Genehmigungen oder Erlaubnisse mit dem Vorhaben verbunden sind. In einer empirischen Studie in drei deutschen Städten hat das Wirtschaftsministerium ermittelt, dass für die Gründung einer GmbH durchschnittlich sechs Tage zu veranschlagen sind. Auch die Anstellung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin ist vereinfacht worden. Darüber hinaus trägt die Umstellung des Handelsregisters auf elektronischen Betrieb seit Beginn dieses Jahres ebenfalls zur Beschleunigung von Gründungsvorhaben bei.

Optimierungsbedarf sieht der Staatssekretär dagegen noch bei der Modernisierung des GmbH-Rechts. „Wir wollen Gründungen weiter vereinfachen, u.a. durch die Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit einem Mindestkapital von einem Euro. Auch halte ich es für wichtig, die im Gründungsprozess Beteiligten stärker als bisher zu vernetzen,“ sagte Schauerte. Auch für ein neues Leitbild des Unternehmertums in Deutschland müsse beispielsweise in den Hochschulen, aber auch in der beruflichen und schulischen Ausbildung vermittelt werden. Schauerte weiter: „Wir brauchen neuen Schwung auf das Thema, um insbesondere bei jungen Menschen Interesse für den Schritt in die Selbständigkeit zu wecken.“

"Einfach Gründen" startet mit einem Aktionstag am 20. November 2007 im Starter Center Westfälisches Ruhrgebiet bei der Handwerkskammer in Dortmund. Dort werden Gründer, Berater, Experten, Praktiker und politische Entscheidungsträger berichten und diskutieren, wo wir in Deutschland zum Thema "Einfach Gründen" stehen. Weitere Informationen sind seit dem  20. November 2007 unter www.einfach-gruenden.org erhältlich.

Mini-GmbH - Der neue Weg in die Selbstständigkeit

Seit dem 23. Mai diesen Jahres ist es beschlossene Sache: die Mini-GmbH kommt! Demnach soll eine GmbH Gründung ab Mitte 2008 mit einem symbolischen Stammkapital von einem Euro möglich sein. Die neue Rechtsform wird „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ genannt. Als Grund für diese Entscheidung nannte Justizministerin Brigitte Zypries die ständig steigende Konkurrenz für deutsche Gesellschaften durch die englische Rechtsform der Limited (Ltd.), die im Gegensatz zur deutschen GmbH schon lange mit einem besonders niedrigen Stammkapital glänzt und vor allem bei Internet Startup's und Kleinunternehmern beliebt ist. Mit dem verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" plant die Bundesregierung eine Modernisierung des GmbH-Rechts, dass seit mehr als 100 Jahren besteht.

Die Mini-GmbH soll gleichzeitig auch als Gegenmodell zur Limited gesehen werden und dem spürbaren Rückgang von Unternehmensgründungen entgegen wirken. Stellt sich nur noch die Frage, ob sie wirklich hält, was sie verspricht, denn beim zweiten Blick auf das Vorhaben kristallisieren sich eine ganze Reihe von Nachteilen heraus. Aufgrund der Herabsetzung des Stammkapitals ist die Mini-GmbH genau derselben Kritik ausgesetzt wie die Limited. Dies bedeutet, dass die dortigen Schwächen und Umstände nicht umfassend betrachtet wurden.
Es gäbe den so genannten "gläsernen Unternehmer", der Behörden und Ämtern ständige Einblicke in seine Geschäfte und damit natürlich auch in seine Entscheidungen zu geben hat. Stellt sich auch die Frage nach dem Datenschutz, die wohl noch für viele Sitzungen der Bundesregierung sorgen wird, da fast keinerlei Diskretion gewährleistet ist. Außerdem bleibt offen, wie mit Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten sowie mit Eigenkapital ersetzenden Darlehen verfahren wird. Um langsam Eigenkapital aufzubauen, soll die Gesellschaft zudem verpflichtet werden, jeweils ein Viertel des Gewinns zurückzustellen, was ein Überleben gerade am Anfang sehr erschwert.

Die Mini-GmbH steht also einerseits für komplette Kontrolle durch die Finanzverwaltung, bringt aber auch einige Vorteile mit sich. Zum Beispiel wird der Gang zum Notar bezüglich notariellen Beurkundungen für viele GmbH-Gründungen zukünftig nicht mehr notwendig sein, was natürlich wiederum schlechte Zeiten für Notare bedeutet. Allerdings geht dies nur dann, wenn man das "Gründungsset" und die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung übernimmt. Nur noch eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften ist erforderlich, damit eine Identifizierung der Gesellschafter möglich ist. Wochen vergingen bisher, bevor Anmeldung und Genehmigung abgeschlossen waren. Nun bedarf dies theoretisch nur noch einen Tag. Die Unternehmensgründung wird dadurch stark vereinfacht und vor allem beschleunigt. Durch die geringe Stammeinlage von nur einem Euro anstatt vorherigen 100, ist eine Flexibilisierung gegeben, die einen idealen Ausgangspunkt für die Geschäftsanteile darstellt, die künftig viel leichter aufgeteilt, zusammengelegt und sogar einzeln oder zu mehreren an Dritte übertragen werden können.
Durch die zwangsweise Rückstellung von Unternehmensgewinnen soll der Weg der neuen Kleinstunternehmer schrittweise in eine echte GmbH führen, für die nach der GmbH-Reform nur noch 10.000 Euro Mindestkapital erforderlich ist.

Man trägt mit dieser Änderung des schon etwas angestaubten GmbH-Rechts einigen neuen Entwicklungen Rechnung. Durch den schon lange währenden Internetboom ist Unternehmertum ohne Fabrikation und Angestellte möglich geworden. Da gerade im Schnellkommunikationsmedium Internet die Dynamik eine entscheidende Rolle spielt ist eine vereinfachte und beschleunigte Unternehmensgründung im deutschen Wirtschaftsrecht unabdingbar geworden. Zudem führt die hohe Arbeitslosenquote hierzulande zu einer in der Vergangenheit undenkbaren Bewegung in der Gesellschaft. Denn direkt von der Arbeitslosigkeit in eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zu starten war vor relativ kurzer Zeit noch ein eher seltenes Phänomen. Heute nutzt eine breite Masse die sich bietenden Möglichkeiten und schreckt dabei nicht vor Innovationen zurück. Die Möglichkeit ohne eigenes Kapital in die Selbstständigkeit zu starten, ohne privat dafür zu haften war unter diesen veränderten Rahmenbedingungen ein absolut notwendiger Schritt.

Es ist nicht nur für den deutschen Staat von Vorteil, wenn dadurch die massenhafte Abwanderung von Kleinstfirmen in englisches Recht sowie der grassierende Missbrauch in Form von „Briefkastenfirmen“ gebremst werden. Sowohl der Unternehmer, der nun keinen Firmensitz mehr in England nachweisen und auch keinen englischsprachigen Schriftverkehr mit den dortigen Behörden führen muss, als auch mögliche Gläubiger des Unternehmens, die nicht mehr befürchten müssen ihrem Geld im Ausland nachlaufen zu müssen, profitieren insofern von der Reform.
Ob man für diese Chancen das Risiko eingeht erst einmal für das ungeliebte Finanzamt mit sämtlichen Informationen geradestehen zu müssen, diese Abwägung muss natürlich jeder, der sich mit dem Gedanken ein Kleinstunternehmen zu gründen, selbst beantworten.
Die Bundesregierung sieht die Reform als Vereinfachung des bisherigen Rechts und als faire Chance quasi ohne Kapital in die Selbstständigkeit zu gelangen, Wirtschaftsliberale kritisieren die starken Kontrollen als weiteren Eingriff des Staates in die marktwirtschaftliche Entwicklung.
Da Unternehmer von Natur aus eine optimistische Einstellung mitbringen sollten, sollte man die Regulierungen möglicherweise nicht überbewerten, sich aber der zumindest in der Ansparphase des Mindestkapitals eingeschränkten unternehmerischen Freiheit jederzeit bewusst sein.
http://www.mini-gmbh-info.de/

Steuerberater fürchten GmbH-Benachteiligung

Laut Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bringen die im Jahressteuergesetz 2008 geplanten Einschnitte bei der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen eine massive Ungleichbehandlung der Betroffenen mit sich.

Die geplanten Regelungen benachteiligen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften, da zukünftig keine steuerlich wirksame Übertragung von GmbH-Anteilen mehr erlaubt sein soll. Außerdem reicht die im Gesetzentwurf vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren für Altfälle keinesfalls aus. Es droht damit ab 2013 der Wegfall der steuerlichen Anerkennung von Versorgungsleistungen.

Die BStBK fordert, dass im steuerlichen Sinne ertragbringendes Vermögen – gleich welcher Vermögensart – auch weiterhin berücksichtigt werden muss. Außerdem dürften Änderungen nur für Vermögensübertragungen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Ursachen der Fluktuation und Ansätze zur Bindung

Trotz gleichbleibend hohem Niveau der Kundenzufriedenheit geht der Anteil loyaler Kunden bei Dienstleistern und vor allem im Handel deutlich zurück: Nur noch 76 Prozent Fluktuation lokaler Führungskräfte in China

Bei einer Befragung von 63 deutsch-schweizerischen Experten und 55 chinesischen Führung skräften ergab sich ein erstaunliches Bild: Obwohl so viele Menschen Arbeit suchen, ist die Verweildauer von Nachwuchsführungskräften auf 1-3 Jahre gesunken. Was sind die Gründe dafür?

  • Die Menschen dort achten sehr genau darauf, welche Überlebenschance ein Unternehmen in ihren Augen hat. Hier haben es europäische Unternehmen schwer, denn sie können von Chinesen schwer eingeschätzt werden.
  • Wird ein Ungleichgewicht zwischen Leistung und Belohnung festgestellt, ist man bereit zu gehen.
  • Fühlen sich die Mitarbeiter untereinander ungerecht behandelt, trägt dies zur Fluktuation bei. Hier haben es bspw. Menschen aus angrenzenden asiatischen Gebieten schwerer als die Einheimischen. Unterschiedliche Karriere chancen unterstützen diesen Trend.
  • Attraktivere Arbeitgeber sind geschickt darin, Nachwuchskräfte abzuwerben. Interessant ist hierbei, dass Unternehmen mehr Geld in das Abwerben von Mitarbeitern investieren statt in eine konsistente Nachwuchskräfteförderung.
Was sind nun Punkte die zum Bleiben anhalten?
  • Die gute Reputation eines Unternehmens fördert den Erhalt der Mitarbeiter.
  • In einer Kultur, in der es ein großes Harmoniestreben gibt, sind die sozialen und personellen Kontakte miteinscheidend für einen längeren Verbleib.
  • Langfristige Karriere angebote gehören auch dazu. Ebenso wie eine gute Personalentwicklung sstrategie nach westlichem Vorbild.
Weniger wirksam sind indirekte monetäre Anreize wie Kapitalbeteiligung oder Vereinbarungen von Weitebildungskosten in Bezug zur Verweildauer. Da das chinesische Arbeitsrecht uneinheitlich und häufig von subjektiven Einschätzungen der dortigen Richter abhängt, sind subjektive Ermessensspielräume bei der Gehalts- und Vertragsgestaltung wenig attraktiv. Auch Wettbewerbsverbote u.ä. greifen kaum. Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kann im Notfall hier sowieso nichts erwirken.