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Aktuelles Januar 2009

1. Die wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer
2. Einfuhrumsatzsteuer muss verzinst werden
3.100 % Förderung bei Gründung aus Arbeitslosigkeit
4. Kurzarbeit - Die wichtigsten Fakten
5. Finanzkrise gleich Weiterbildungskrise?
6.Arbeitnehmerin erhält 20.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung
7. Das süße Gift der Harmonie - Entscheidungsfalle "Groupthink"
8. Österreich: keine Spur von Depression bei Jungunternehmern
9. Kundendaten schlecht geschützt
10. Werbemittel zur Kundenbindung
11. Marke als Megathema
12. ÖFV will Bekanntheit von Franchising in Österreich stärken
13.DFV startet kostenlose Immobilienbörse für Franchise-Systeme
14. Bundestagsentscheidung zum Telefonmarketing verzögert sich
15. Mit Kundenbindung gegen die Krise
16.Senioren schätzen E-Mails
17. Einführung eines selektiven Vertriebssystems führt nicht zur Ausgleichsminderung
18. Im Januar: "Chance 2009" in Halle mit Deutschem Franchise-Verband
19.GmbH-Reform: Hinweise für Unternehmensgründer
20. Fehlzeiten-Report 2008: Arbeitnehmer seltener wegen Krankheit zu Hause
21. Wirtschaftskrise: Angst vor Arbeitslosigkeit steigt
22. Migrantinnen mit hohem Existenzgründungs-Potenzial
23. Franchise-Expo in Paris: Handelsmarken und Franchise-Konzepte aus 20 Ländern
24. Gesetzesänderungen: Was brachte 2008, was wird in 2009 besonders relevant?
25. Österreichischer Franchise-Verband befragt Mitglieder zum Thema Fortbildung

Die wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer

Wer Einspruch einlegt zu einem Sachverhalt, der bereits bei Bundesgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, kann sich auf Antrag nach § 363 AO an das Verfahren anhängen. Wir stellen Ihnen im Folgenden wichtige Verfahren vor, die für die Besteuerung von Unternehmern von erheblicher Bedeutung sind.

Wahlrecht ohne wirksame Handelsbilanz

Kann steuerrechtlich bindend ein Wahlrecht ausgeübt werden, wenn eine nicht geprüfte und damit nicht wirksame Handelsbilanz vorliegt?

(Az. beim BFH: I R 61/07; Sächsisches FG, Urteil v. 19.12.2006, 2 K 1763/03)

Vorsteueraufteilung

Aufteilung der Vorsteuerbeträge für die Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes nach einem Umsatzschlüssel:1. Sind in die Berechnung des Aufteilungsschlüssels auch nur mittelbare Umsätze einzubeziehen, und zwar Zahlungen einer benachbarten Apotheke für die Ansiedlung von Arztpraxen?2. Und ist bei dieser Berechnung von den Kaltmieten auszugehen oder sind auch die Nebenkosten miteinzubeziehen?

(Az. des BFH: XI R 82/07; Niedersächsisches FG, Urteil v. 22.10.2007, 16 K 69/06)

Kann ein Unternehmer für Baumaßnahmen an einem gemischt-genutzten Grundstück die Vorsteuerbeträge, die weder eindeutig zugeordnet noch aufgeteilt werden können, auch insoweit nach dem Umsatzschlüssel zuordnen, als diese nicht auf tatsächlich gemischt-genutzte Gebäude entfallen?

(Az. des BFH: V R 13/08; Niedersächsisches FG, Urteil v. 30.3.2006; 16 K 10398/03)

Bilanzänderung / -berichtigung: Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung

Bildung einer Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung im Zusammenhang mit Bilanzänderung und -berichtigung.

(Az. beim BFH: I R 54/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.8.2007, 6 K 8269/04 B, EFG 2008 S. 195)

Gewinnermittlung: Teilwertabschreibung

Teilwertabschreibung: Welche Voraussetzungen gelten für die Annahme einer 'voraussichtlich dauernden Wertminderung' i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 (Streitjahr 2000), wenn beabsichtigt war, das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Teilwert gesunken war, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach dem Bilanzstichtag zu verkaufen?

(Az. des BFH: I R 74/08; FG Münster, Urteil v. 27.6.2008, 9 K 3138/06 K,G)

Ist eine Teilwertabschreibung bei Eigentumswohnungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig, wenn die Wohnungen nach dem Bilanzstichtag und vor Erstellung des Jahresabschlusses mit Verlust verkauft wurden (wertaufhellende Tatsache)?

(Az. des BFH: IV R 38/08; Sächsisches FG, Urteil v. 19.6.2008, 8 K 848/07)

Firmenwagen

Berechnet sich bei der privaten Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw die nach § 12 Nr. 3 EStG zuzurechnende Umsatzsteuer nach der im bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid festgesetzten Umsatzsteuer oder bei Anwendung der 1%-Regelung zwingend aus der Bemessungsgrundlage von 80% des Bruttolistenpreises?

(Az. des BFH: VIII R 54/07, FG Nürnberg, Urteil v. 26.4.2007, IV 299/2006)

Fahrtenbuch

Genügt ein aufgrund von Urschriften bzw. Grundaufzeichnungen später in Reinschrift verfasstes Fahrtenbuch den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit der Folge, dass die sog. 1 v.H.-Regelung nicht anzuwenden ist?

(Az. des BFH: VIII R 66/06; FG Münster, Urteil v. 13.1.2005, 8 K 2060/03 E)

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze: Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung eines teilweise fertig gestellten Büro- und Gewerbeforums erfüllt? Liegen Veräußerungsabsicht und Nachhaltigkeit vor?

(Az. des BFH: IV R 10/08; Thüringer FG, Urteil v. 2.3.2006, IV 203/03)

Nachholung von AfA bei Einnahmen-Überschussrechnern

Kann unterlassene AfA bei einem Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nachgeholt werden?

(Az. des BFH: VIII R 3/08, FG Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2007, 11 K 679/05 E)

Verdeckte Gewinnausschüttung

Besteht eine Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen i. S. des § 8a KStG?

(Az. des BFH: I R 13/08; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.11.2007, 1 K 1865/06)

Gewerbesteuer: Teilwertabschreibung

Gewerbesteuerliche Berücksichtigung einer Gewinnerhöhung auf Grund einer Wertaufholung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung?

(Az. des BFH: I R 19/08; FG Münster, Urteil v. 7.12.2007, 9 K 6262/04 G,F)

Gewerbesteuerzerlegung

Ist bei Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstandes der Arbeitslohn als unbilliger Maßstab für die Gewerbesteuerzerlegung anzusehen und deshalb eine zeitanteilige Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrages geboten?

(Az. des BFH: I R 18/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.1.2008, 6 K 6351/05 B)

Betriebsveranstaltung

Wie ist der Begriff 'Betriebsveranstaltung' nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Anwendung des Pauschsteuersatzes von 25 v.H. auszulegen, wenn an den (Abend-)Veranstaltungen (teilweise verbunden mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen und der Einladung der Ehegatten) nur Mitarbeiter der obersten Stufe der Unternehmensführung neben dem Vorstand eines international tätigen Unternehmens teilnehmen? Stellt diese Begrenzung des Teilnehmerkreises auf eine horizontale Organisationseinheit bei ca. 8000 weltweit Beschäftigten die Privilegierung einer bestimmten Gruppe der Beschäftigten dar oder sind die Abendveranstaltungen eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers?

(Az. des BFH: VI R 22/06; FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2005, 12 K 70/04)

Dieses Verfahren wurde beendet:

Bilanzänderung

Ist eine Bilanzänderung aufgrund einer erst nach dem Aufstellungszeitpunkt eingetretenen Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig?

(Az. des BFH: I R 85/07; FG Köln, Urteil v. 20.9.2007, 13 K 3156/05)

Einfuhrumsatzsteuer muss verzinst werden

Für zu Unrecht erhobene Einfuhrumsatzsteuer besteht ein Zinsanspruch gegenüber dem Finanzamt.

Auch die Abgabenordnung sagt "Ja"

Nach Auffassung des Gerichts steht der Umstand, dass die Einfuhrumsatzsteuer in § 21 Abs. 1 UStG als Verbrauchsteuer im Sinne der AO bezeichnet wird, der Verzinsung nicht entgegen. Denn die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Form der Umsatzsteuer und § 233a Abs. 1 AO bestimmt für die Umsatzsteuer schlechthin eine Verzinsung.

Praxis-Hinweis

Zinsen auf Einfuhrumsatzsteuer dürften in der Praxis eher selten entstehen. Dies liegt daran, dass der Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 Satz 1 AO erst nach 15 Monaten beginnt, die Einfuhrumsatzsteuer aber üblicherweise innerhalb dieser Frist festgesetzt und entrichtet wird. Zudem wird ihre Festsetzung - bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen - auch in Fällen der Nacherhebung anderer Einfuhrabgaben nicht mehr geändert. Gleichwohl schließen diese Umstände aber in Ausnahmefällen das Entstehen von Zinsen zur Einfuhrumsatzsteuer nicht aus.

(Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, 4-K-3994/07-Z, Urteil vom 01.10.2008)

100 % Förderung bei Gründung aus Arbeitslosigkeit

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms "Gründungscoaching Deutschland" bekommen Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit die Kosten einer Gründungsberatung zum größten Teil erstattet. In besonderen Fällen kann jedoch auch der Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent übernommen werden.

Existenzgründer, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten haben, haben seit Oktober 2008 Anspruch auf eine neue Förderleistung, den KfW-Beratungszuschuss „für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“. Die besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. 90 Prozent des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss für ein Gründungscoaching gezahlt. 10 Prozent der Coachingkosten muss der Existenzgründer aus der eigenen Tasche zahlen, in „begründeten Fällen“ könne dieser Eigenanteil bei Hartz-IV-Empfängern jedoch auch von der Arbeitsagentur übernommen werden.

Erhöhter Unterstützungsbedarf rechtfertigt weitere Leistungen

Die KfW sähe bei gründungswilligen ALG-II-Empfängern einen besonders hohen Unterstützungsbedarf, so eine aktuelle Meldung des Gründerportals Gruendungszuschuss.de. Die zuständigen Stellen (z. B. Arbeitsagenturen oder ARGE) hätten bei dieser Zielgruppe die Möglichkeit, zusätzlich den Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent zu übernehmen. Der Gesamtzuschuss steige damit von maximal 3.600 Euro auf 4.000 Euro! Als Voraussetzung gilt: das Coaching muss als notwendig und sinnvoll eingestuft werden. Laut Gruendungszuschuss.de habe die Bundesagentur für Arbeit diese Information inzwischen ausdrücklich bestätigt: Demnach können Hartz-IV-Empfänger die Übernahme des Gründercoaching-Eigenanteils in begründeten Fällen als „Sonstige Weitere Leistungen“ gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II beantragen. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung hätten die Antragsteller jedoch nicht.

Kurzarbeit - Die wichtigsten Fakten

Viele Unternehmen werden in den kommenden Monaten noch Kurzarbeit einsetzen oder planen es bereits. Aber wann können Arbeitgeber auf die Maßnahme zurückgreifen? Und welche Vorgaben müssen beachtet werden? Diese und weitere Fragen haben wir für Sie beantwortet.

1.      Kurzarbeit – was ist das überhaupt?

Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Herabsetzung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Wird im Rahmen einer Kurzarbeit die Arbeit insgesamt eingestellt, spricht man von einer sogenannten Kurzarbeit Null.

2.      Welche Vorteile bildet die Kurzarbeit?

Kurzarbeit hat den Vorteil, dass - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 % der Nettoentgeltdifferenz) von der Agentur für Arbeit bezogen werden kann. Der Arbeitgeber erspart hierdurch Lohnaufwendungen und die Arbeitnehmer sind vor starken Lohnverlusten geschützt.

3.      Ist der Arbeitgeber berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen?

Im individuellen Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber einseitig keine Kurzarbeit anordnen, wenn dies nicht mit dem Betriebsrat vereinbart wurde. Dies gilt auch für betriebsratslose Betriebe. Kurzarbeit ist dann nur möglich, wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, dass die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass der Arbeitsvertrag mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit einzuhalten ist. Oftmals finden sich aber auch entsprechende rechtliche Grundlagen in Tarifverträgen.

Zudem findet sich noch eine besondere Rechtsgrundlage in § 19KSchG. Diese Regelung kann bei einer beabsichtigten Massenentlassung einschlägig sein.

4.      Muss sich die Kurzarbeit regelmäßig über das gesamte Unternehmen bzw. den gesamten Betrieb erstrecken?

Nein, Kurzarbeit ist auch nur in einzelnen bestimmten, organisatorisch abgrenzbaren Teilen des Betriebs denkbar.

5.      Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Kurzarbeit?

Besteht ein Betriebsrat , hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG über den Umfang und die Dauer der Kurzarbeit mitzubestimmen. Kommt keine Einigung zu Stande, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Liegt eine Einigung vor, wirkt die vereinbarte Kurzarbeit unmittelbar und zwingend gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern.

Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass dem Betriebsrat soweit auch ein sogenanntes Initiativrecht zusteht. Der Betriebsrat kann daher die Einführung von Kurzarbeit anregen und ggf. eine solche Einführung über einen Spruch der Einigungsstelle herbeiführen.

Dem Betriebsrat steht auch dann ein Mitbestimmungsrecht zu, wenn eine bereits eingeführte Kurzarbeit vorzeitig eingestellt werden soll.

6.      Welche arbeitsrechtlichen Folgen bringt eine Kurzarbeit mit sich?

Die Kurzarbeit führt zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer wird von der Arbeitsleistung befreit. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Gegenzug nicht vergüten.

7.      Setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus, dass zunächst Kurzarbeit eingeführt wurde?

Nach Ansicht des BAG ist es für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung unbeachtlich, ob der Arbeitgeber hätte Kurzarbeit anordnen können.

8.      Unter welchen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Zunächst muss der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen ($170 Abs1.Nr.1 SGB III) und zudem dürfen keine anderen, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind. Daneben muss der Arbeitsausfall vorübergehend sein.

9.      Welche wirtschaftlichen Gründe kommen gemäß §170 Abs.1 SGB III in Betracht?

Zu den wirtschaftlichen Gründen zählen neben Auftragsmangel oder Absatzschwierigkeiten auch betriebliche Strukturveränderungen, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind, z.B. Umstellung auf neue Produkte oder neue Fertigungsverfahren, Erweiterung oder Einschränkung der Produktion.

10. Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber vorrangig in Betracht ziehen?

Arbeitgeber müssen zunächst prüfen, ob z.B. Versetzungen, der Abbau von Leiharbeit oder Arbeitszeitguthaben oder das Vorziehen anderer Arbeiten als weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen in Betracht kommen.

11. Wie kann man schon vor dem Arbeitsausfall wissen, dass dieser nur vorübergehend sein wird?

Hierbei handelt es sich um eine Prognose-Entscheidung. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sich nach diesem Zeitraum wieder der normale betriebliche Ablauf aufgenommen wird, so dass Entlassungen vermeidbar erscheinen. Außerdem ist erforderlich, dass die finanzielle Lage des Unternehmens (Liquidität, Ertragskraft) es zulässt, dass der Kurzarbeitszeitraum wirtschaftlich überbrückt werden kann.

12. Kann der Arbeitgeber den Umfang der Kurzarbeit nach Belieben festlegen?

Nein, du Kurzarbeit muss einen bestimmten Mindestumfang haben. §170 Abs.1 Nr.4 SGB III verlangt, dass der Arbeitsausfall im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der in dem Betrieb oder der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer erfasst und diese Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.

13. Besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit?

Ja, eine solche Pflicht besteht nach §173 SGB III. Für die Anzeige sollte das von der Agentur für Arbeit bereit gestellte Formblatt verwendet werden. Der Anzeige muss eine Stellungnahme des Betriebrats  (soweit vorhanden) beigefügt werden. Erst wenn eine ordnungsgemäße Anzeige vorliegt, kann Kurzarbeitergeld gewährt werden.

14. Welche Auswirkungen hat die Kurzarbeit auf die Sozialversicherung?

Arbeitnehmern, die Kurzarbeit leisten, entstehen dadurch keine Nachteile im grundsätzlichen Sozialversicherungsschutz. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 4 SGB V; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 49 Abs. 2 SGB XI). Ebenso besteht das rentenversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort (§ 1 Nr. 1 SGB VI). In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergelds, sondern an das Vorliegen eines Arbeitsausfalls geknüpft (§ 24 Abs. 3 SGB III).

15. Wer trägt während der Kurzarbeit die Beiträge zur Sozialversicherung?

Soweit in Zeiten der Kurzarbeit Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für dieses Arbeitsentgelt im üblichen Verhältnis. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aber allein zu tragen (§ 249 Abs. 2 Nr. 3 SGB V; § 58 Abs. 5 SGB XI; § 168 Abs. 1 Nr. 1a SGB VI). Bemessungsgrundlage für die Höhe der Beiträge sind 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem o.a. Sollentgelt und dem Istentgelt (= fiktives Arbeitsentgelt, § 232a SGB V; § 57 Abs. 1 SGB XI, § 163 Abs. 6 SGB VI). Beiträge zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) sind bei Bezug von Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten.

Finanzkrise gleich Weiterbildungskrise?

Auch die Weiterbildung sbranche wird wohl nicht ganz ungeschoren von der Finanzkrise bleiben. Welche Auswirkungen die Krise aber genau haben wird, da gehen die Einschätzungen etwas auseinander. Tendenzen sind: Passgenaue, modulare Angebote, die direkten Einfluss auf Umsätze haben, werden weiter nachgefragt werden, offene Seminarangebote mit eher weichen Themen werden wohl Federn lassen. Außerdem werden kleine Anbieter stärker leiden als große, breit aufgestellte. Auch leiden werden Anbieter aus dem öffentlichen geförderten Sektor, während "Produkte", die sich an eine einkommensstarke Klientel richtet, weniger betroffen sein.

Es wird auch damit gerechnet, dass Privatpersonen eher in Weiterbildung investieren werden aus Angst vor Jobverlust. Angehende Banker investieren womöglich in weitere Ausbildung , bevor sie auf einen unsicheren Arbeitsmarkt drängen.
Insgesamt rechnet die Branche nicht mit Auswirkungen im ersten Halbjahr 2009, aber im zweiten Halbjahr könnte es dann ungemütlicher werden. Was einen großen Absturz - hoffentlich - vermeiden wird, sind zum einen die Zuversicht der Menschen, die Erfahrung der Personaler aus dem Krisenjahr 2001, in dem zu sehr gespart wurde und last but not least, Barack Obama. Hoffen wir das Beste...

Arbeitnehmerin erhält 20.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung

Erstmals ist in Deutschland ein Arbeitgeber aufgrund einer Wahrscheinlichkeitsrechnung wegen Diskriminierung einer Mitarbeiterin veruteilt wurden.Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer Abteilungsleiterin der Verwertungsgesellschaft GEMA Entschädigung und Schadensersatz zugesprochen, weil sie bei einer Beförderung nicht berücksichtigt worden war.

Wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sprachen die Richter der Frau eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zu.

Außerdem: Differenz zwischen derzeitigen Gehalt und Verdienst bei angestrebter Beförderung .

Neben dem Schadensersatz muss der Arbeitgeber unbefristet für die Zukunft die Differenz zwischen ihrem derzeitigen Gehalt und dem Verdienst zahlen, den sie bei der angestrebten Beförderung erhalten hätte. Das LAG ging davon aus, dass eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen des Unternehmens als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden kann.

Belegschaft zwei Drittel Frauen - Führung: zu 100 Prozent männlich

Im Fall der GEMA ließen die Richter den Umstand, dass sämtliche 27 Führungspositionen - bei einem Frauenanteil von Zweidritteln in der Belegschaft - nur von Männern besetzt gewesen seien, als ausreichendes Indiz gelten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat im Hinblick auf Teile der Entscheidung die Revision beim BAG zugelassen .

In erster Instanz war die Frau mit ihrer Klage vor dem Berliner Arbeitsgericht gescheitert. Die in Berlin tätige Abteilungsleiterin hatte sich um die Position eines bundesweit zuständigen Personaldirektors der Gesellschaft beworben.

(LAG Brandenburg, Urteil v. 26.11.2008, 15 Sa 517/08)

Das süße Gift der Harmonie - Entscheidungsfalle "Groupthink"

Leider ist es nicht immer ein Zeichen von positiver Teamkultur, wenn man sich schnell einigt und Konflikte zügig beigelegt werden. Das so genannte "Einmütigkeitsstreben" kann sich sogar sehr nachteilig auf Kreativität und umfassende Entscheidungsfindung auswirken. Oft werden zu wenig Alter nativen angedacht und zu wenig umfassende Informationen eingeholt.
Welche Faktoren unterstützen diese Dynamik?

  • Hohe Gruppenkohäsion (bspw. durch hohe Zugangsbarrieren)
  • Isolation der Gruppe
  • Direktiver Leiter mit klaren eigenen Präferenzen
  • Fehlen von definierten Entscheidungsprozeduren
  • Homogenität der Gruppenmitglieder
  • Hoher Druck durch (gefühlte) Bedrohung
  • Reduziertes Selbstwertgefühl.
Damit hat man eigentlich auch schon gelernt, was man dagegen tun kann. Doch zuerst einmal die Frage, welche Symptome auf diese "Krankheit der Harmonie" hinweisen: Selbstüberschätzung, Engstirnigkeit im Denken, Selbstzensur, Peer-Druck, Erzeugung der Illusion der Einstimmigkeit, Einsatz von Mini-Guards (was soviel heißt wie Teilnehmer die Abweichler auf Linie bringen).

Doch nun zur Gegenrezeptur:
  1. Leiter sollte offene Gesprächskultur fördern und kontroverse Äußerungen fördern.
  2. Am Beginn sollte eine Anfangsneutralität da sein, die verschiedene Meinungen wünscht.
  3. In Sitzungen einzelnen die Rolle des Advocatus Diaboli zuordnen.
  4. Bei komplexen Themen die Gruppen in Untergruppen aufteilen und so verschiedene Diskussionen fördern.
  5. Evtl. externe Experten einbeziehen, die weiteren Input geben.
  6. Bei sehr wichtigen Entscheidungen ein weiteres Meeting vereinbaren, um Handlungsalternativen zu erarbeiten.
  7. Techniken einsetzen, die unabhängiges Denken fördern und umfassende Informationsverarbeitung unterstützen, bspw. Brainstorming u.a.
Schade, dass es wenig Führung skräfte gibt, die diese Meinung teilen, denn es gehört eben auch ein Portion Mut und Selbstbewusstsein dazu, Unterschiede zu fördern.

Österreich: keine Spur von Depression bei Jungunternehmern

Eingetrübt, aber nicht hoffnungslos - so lässt sich die jüngste Umfrage des Online-Marktforschers „Marketagent.com“ über die Stimmung unter Österreichs Jungunternehmern zusammenfassen. 68,1 % der Befragten beurteilen die gegenwärtigen Standortbedingungen mit sehr gut oder eher gut.

Die Hoffnung lebt - zumindest unter Österreichs Jungunternehmern. Das ergibt eine Umfrage des Online-Marktforschers „Marketagent.com“, die in einer Kooperation mit der Internetplattform „Unternehmerweb“ umgesetzt wurde. Gefragt wurde nach den aktuellen Standortbedingungen bzw. den Erwartungen der Jungunternehmer und Unternehmensgründer.

Bei den aktuellen Standortbedingungen gaben 68,1 % (322 Interviews) der Befragten an, dass diese derzeit sehr gut oder eher gut sind. In punkto Entwicklung der Standortbedingungen in den nächsten 12 Monaten hat sich die Stimmung allerdings etwas eingetrübt. Gaben bei der im April durchgeführten Umfrage noch 16,7 % an, dass sich die Standortbedingungen verbessern werden, so waren es im November nur mehr 10,6 %.48,1 % rechnen aber damit, dass sie gleich gut bleiben. Immerhin 30,7 % rechnen aber mit einer Verschlechterung der Standortbedingungen.

Investitionsklima hat sich eingetrübt
Gegenüber der April-Umfrage hat sich das Investitionsklima bei den Jungunternehmern eingetrübt. Meinten im Frühjahr noch 40,4 %, dass sie ihre Investitionen erhöhen wollen, so wollen jetzt nur mehr 22,4 % einen solchen Schritt setzen. Die Zahl jener, die ihre Investitionstätigkeit in den nächsten 12 Monaten zumindest konstant halten will, stieg um einen Prozentpunkt auf 46,9%.  26,7 % (Frühjahr: 10,7 %) wollen ihre Investitionen allerdings zurückfahren.

Jungunternehmer als Job-Kreateure
Die absolute Mehrheit von 81,1 % der Befragten gibt an, dass in Ihrem Unternehmen die Mitarbeiteranzahl konstant gehalten bzw. sogar erhöht werden soll (22,7%). Die Zahl jener, die in den nächsten 12 Monaten mit einem Mitarbeiterabbau rechnen, stieg allerdings von 6,7 auf 11,8 %.

Kundendaten schlecht geschützt

Mehr als 60 Prozent der Unternehmen in Deutschland vernachlässigen den Schutz von Kundendaten im Web. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Datensicherheit nicht verbessert.

Nur eine Minderheit von 37 Prozent der Unternehmen sichert die Transaktionen ihrer Kunden im Internet ab. Lediglich 36 Prozent verschlüsseln den Austausch von Verbraucherdaten. Damit tritt die Sicherheit von Kundendaten in deutschen Unternehmen auf der Stelle. Denn im Vergleich zum Vorjahr hat es keine Verbesserung der Datensicherheit gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „IT-Security 2008“ der InformationWeek, die zusammen mit Steria Mummert Consulting ausgewertet wurde.

Mit konkreten Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten tun sich die Unternehmen in Deutschland nach wie vor schwer. So informieren zwar zwei Drittel der Firmen ihre Mitarbeiter über Datenschutz- und Verhaltensrichtlinien. Dem unbefugten Zugriff auf Kundendaten wird damit jedoch kein wirksamer Riegel vorgeschoben. So ist beispielsweise bei 67 Prozent der Unternehmen der Datenspeicher für Kundendaten unverschlüsselt. Eine Überprüfung der Sicherheit durch Security Audits wird nicht einmal von jedem dritten Unternehmen durchgeführt. Als wichtigste Hindernisse für Sicherheitsmaßnahmen werden damit verbundene Kosten, zu hoher Zeitaufwand und fehlendes Problembewusstsein genannt. An der Studie „IT-Security 2008“ nahmen in der Zeit von Mai bis Juli 2008 468 IT-Manager und IT-Sicherheitsverantwortliche aus Deutschland teil. 

Werbemittel zur Kundenbindung

Bei der Auswahl von Werbemitteln sollte das Unternehmen Wert auf die Qualität legen, denn Kunden bringen oftmals automatisch die Qualität des Werbegeschenkes mit der Leistung der Firma in Verbindung.

Für die Neukundenwerbung eignen sich originelle Streuartikel, die bereits in sehr guter Qualität erhältlich sind. Diese können mit individuellen Aufdrucken gestaltet werden, welche den Kunden, bei der täglichen Nutzung des Gegenstandes, immer wieder an das Unternehmen erinnern. In diesem Bereich wird immer noch gerne der Kugelschreiber genutzt, denn trotz der immer häufigeren Nutzung des Notebooks oder der PDAs, kommen weder private Haushalte noch gewerbliche Unternehmen ohne die Nutzung von Kugelschreibern aus.
Werbegeschenke können und sollten an den jeweiligen Anlass oder die Jahreszeit angepasst werden. Süßigkeiten, Textilien, Schlüsselanhänger oder Feuerzeuge eignen sich hervorragend für Messen oder Veranstaltungen. Zur Weihnachtszeit gibt es kaum ein Unternehmen, welches sich bei seinen langjährigen Kunden nicht mit einem Geschenk bedankt und dadurch seine Wertschätzung zum Ausdruck bringt. Werbeartikel für langjährige Kunden und Businesspartner sollten jedoch über eine hohe Qualität verfügen und idealerweise personalisiert werden.
Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Bereich Werbeartikel, die sich gleichzeitig für den praktischen Gebrauch eignen wie zum Beispiel Essbestecke, hochwertiges Porzellan, ausgefallene Wanduhren oder edles Weinzubehör. Die exklusiven Werbegeschenke vermitteln dem Kunden einen Eindruck, wie wichtig die Geschäftsbeziehung für das Unternehmen ist, und zusätzlich wird die Firma bei dem Kunden durch die tägliche Nutzung immer wieder in positiver Erinnerung gerufen.

Marke als Megathema

Das Jahrbuch Marketing 2009 steht unter dem Motto „Die Magie der Marken“. Das Buch geht der Frage nach, was die Magie einer Marke ausmacht.

Diesmal geht es im Jahrbuch Marketing um neue Ansätze in der Innovationsforschung, um faule Umweltschützer oder um Sinn und Unsinn in der Marktforschung, um die neue Medien-Demokratie und um Marken-Erosion, um Werbung in Computer-Spielen und die Evolution der Suche im Web, um Live-Marketing, Kundenaktivierung und vieles mehr. Das Werk ist im Schweizer Verlag Künzler Bachmann Medien in St. Gallen erschienen.

ÖFV will Bekanntheit von Franchising in Österreich stärken

Der Österreichische Franchise-Verband (ÖFV) verstärkt seine Position als erster Ansprechpartner für alle Franchise-Interessierten. Als Informationsplattform der österreichischen Franchise-Wirtschaft hat sich der ÖFV zum Ziel gesetzt, möglichst schnell, einfach und umfassend Informationen zum Thema Franchising bereit zu stellen. Außerdem will der ÖFV die Bekanntheit von Franchising in Österreich steigern sowie seine knapp 140 Mitglieder in ihrem Erfolg unterstützen.

"Wir sind Österreichs 1. Franchise-Adresse", sagt Waltraud Martius, Pressesprecherin des ÖFV. "Das Herzstück in der Informationsweitergabe ist unsere Website www.franchise.at Hier wird eine Menge an Informationen für Menschen, die sich als Franchise-Nehmer selbstständig machen wollen und auch für jene, die ein Franchise-System gründen wollen, bereitgestellt."

Auf der Website findesich viele nützliche Tools: Ein Forum zum anonymen Stellen von Fragen, einen Shop, in dem die neuesten Publikationen zum Thema angeboten werden, eine Kontaktbörse zur Vermittlung zwischen potenziellen Franchise-Nehmern und Franchise-Gebern sowie eine Terminübersicht über franchiserelevante, aktuelle Veranstaltungen in Österreich.

Der österreichische Franchise-Verband tritt auch als Organisator von Veranstaltungen zum Thema Franchising auf. Wichtigster Termin ist dabe das jährlich stattfindende Internationale Franchise-Symposium. "Heuer ging das Symposium Mitte November zum zwölften Mal über die Bühne. Auch dieses Mal war die Veranstaltung mit über 100 Teilnehmern ein voller Erfolg", so Martius. Neben dem Franchise-Symposium organisiert der ÖFV auch jährlich eine ERFA-Tagung für den Erfahrungsaustausch unter Franchise-Gebern und —Nehmern.

Darüber hinaus bemüht sich der ÖFV um einen engen Kontakt mit dem Gründer-Center der einzelnen Wirtschaftskammern. Regelmäßig organisieren die Wirtschaftskammern Gründungsveranstaltungen, bei denen auch Franchising ein Thema ist. Meist ist dann der ÖFV mit einem Infostand vor Ort und eines der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder hält einen Vortrag zum Thema Franchising in Österreich.

Heute werden österreichweit über 6.900 Standorte in rund 400 Franchise-Systemen betrieben, an denen im Schnitt sechs Mitarbeiter beschäftigt sind. Bereits über 100.000 Menschen sind hierzulande im Rahmen von Franchise-Systemen beschäftigt. Der Umsatz der Franchise-Wirtschaft in Österreich wird auf jährlich rund 4,5 Milliarden Euro geschätzt.

DFV startet kostenlose Immobilienbörse für Franchise-Systeme

Wer eine Gewerbeimmobilie für den Franchise-Start sucht, hat jetzt eine neue Möglichkeit: Unter www.franchiseverband.com bietet der Deutsche Franchise-Verband (DFV) in Kooperation mit dem Immobilienportal "Immoblienscout24" eine kostenlose Gewerbeimmobilienbörse an.

Das professionelle Suchportal auf der Verbandsseite steht nicht nur den Mitgliedern des DFV, sondern allen Interessierten zur Verfügung. "Die kontinuierlich wachsende Franchise-Wirtschaft sucht ständig nach geeigneten Gewerbeimmobilien, deutschlandweit", sagt Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer. "Mit dem neuen Service finden Franchise-Unternehmer aller Branchen schnell die geeignete Gewerbeimmobilie."

Der Deutsche Franchise-Verband versteht sich als zentraler Repräsentant der deutschen Franchise-Wirtschaft. Seine Webseite besuchen nach eigener Aussage monatlich mehr als 60.000 Interessierte.

Bundestagsentscheidung zum Telefonmarketing verzögert sich

Der Bundestag plant eine öffentliche Anhörung zum „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“. Für das Experten-Hearing ist der 28. Januar angesetzt.

Es wird erwartet, dass seitens der Bundestagsfraktion insgesamt ca. zehn Experten benannt werden, die den Fachpolitikern Rede und Antwort stehen. Matthias Wieland, Geschäftsführer von Die Erfolgslobbyisten, schätzt, dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes demnach nicht vor dem 1. Juli 2009 zu rechnen ist.

Mit Kundenbindung gegen die Krise

In wirtschaftlich turbulenten Zeiten kommt dem Thema Kundenbindung ein höherer Stellenwert zu. Die Händler nehmen dafür vermehrt Geld in die Hand. Das zeigt eine Studie des EHI Retail-Institutes.

Drei Viertel der 43 befragten Handelsunternehmen wollen trotz der viel zitierten Werbekrise ihre Marketingausgaben bis 2011 erhöhen, weiß die in Köln präsentierte empirische EHI-Studie "Marketing Monitor Handel 2008 - 2011". Allerdings setzt sich die Verlagerung des Budgets fort: Weg von der klassischen Printwerbung wie Handzettel oder Kataloge, hin zu Internet-basierten Medien oder Direkt- bzw. Außenwerbung. So werden Flyer und Beilagen erstmals nicht mehr ganz 50 Prozent der Ausgaben innerhalb des Mediamixes ausmachen. Die Dominanz der Printwerbung wird abgelöst durch einen vielfältigen Mix an unterschiedlichen Werbeformen.

Der Fokus bei der diesjährigen Befragung lag auf den wichtigen Themen Kundenzufriedenheit und Kundenbindung. Nach einer Selbsteinschätzung schaffen 70 Prozent der Händler es, bei ihren Kunden eine hohe Zufriedenheit zu generieren. Allerdings werden damit vorwiegend die Basiserwartungen der Kunden abgedeckt. Damit der Handel aber seine Kunden begeistern kann, muss er ihnen Services und Leistungen bieten, die der Kunde nicht von vornherein erwartet, von denen er also positiv überrascht ist.

Jeder zweite der befragten Händler nutzt Internet-basierte Netzwerke bereits, um Kunden zur Partizipation zu motivieren. Für die Budgets der genannten Social Communities prognostiziert man sogar eine Steigerung um bis zu 80 Prozent.
Eine große Hürde sehen die Handelsforscher in der Frage, wie Kundendaten vom Handel ausgewertet werden. Denn nur etwa jeder fünfte Befragte hielt regelmäßige Erhebungen für notwendig.

Senioren schätzen E-Mails

Wie eine Studie des Verbandes Bitkom ergeben hat, sind 98 Prozent der Senioren ab 65 der Ansicht, E-Mails erhöhten ihre Lebensqualität. Fast ebenso viele fühlen sich dadurch flexibler.

Allerdings sind die meisten Senioren immer noch offline. 81 Prozent von ihnen besitzen keinen Internetanschluss. Die Daten wurden von Aris Umfrageforschung erhoben. Befragt wurden über 1000 Personen.

Einführung eines selektiven Vertriebssystems führt nicht zur Ausgleichsminderung

In einer neuen Entscheidung zum Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers hat der BGH dazu Stellung genommen, inwieweit bevorstehende Änderungen des Vertriebssystems bei der Ausgleichsberechnung zu berücksichtigen sind.

Ausgangsfall

Ein Vertragshändler hatte für einen Hersteller im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Softwareprodukte verkauft. Nach dem Vertrag war der Händler berechtigt, die Software sowohl an autorisierte als auch an nicht autorisierte Händler und Endkunden abzugeben. Das Vertragsverhältnis endete aufgrund beiderseitiger Kündigung; im Zuge der Abwicklung verlangte der Hersteller Zahlung des Restkaufpreises für an den Händler gelieferte Ware. Der Händler berief sich auf das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs analog § 89b HGB und stellte seine Forderung zur Aufrechnung gegen den verlangten Kaufpreis. Der Hersteller vertrat den Standpunkt, der geltend gemachte Ausgleichsanspruch bestehe der Höhe nach nicht. Noch vor Beendigung des Vertragshändlervertrages habe er damit begonnen, sein Absatzsystem auf einen selektiven Vertrieb umzustellen. Künftig sei nur noch der Vertrieb an geschulte, autorisierte Händler möglich. Dass der Vertragshändler aufgrund dieser Umstellung auch im Fall der Fortsetzung des Vertrages erhebliche Einbußen erlitten hätte, wirke sich anspruchsmindernd aus.

Inhalt der Entscheidung

Anders als im Regelfall hatte sich der BGH nicht mit der Standardproblematik zu befassen, ob die Analogievoraussetzungen des § 89b HGB, der unmittelbar nur für Handelsvertreter gilt, auch auf das zu beurteilende Vertragsverhältnis Anwendung finden. Streitentscheidend war vielmehr die Frage, inwieweit sich nach Vertragsbeendigung umgesetzte Änderungen der Vertriebsstruktur nachteilig auf den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers auswirken können.

Der BGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass zum Zweck der Feststellung des aus der Vertragsbeendigung erwachsenden Nachteils die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses und eine gleich bleibende Tätigkeit des Händlers zu fingieren sei. Der Rechtsauffassung des Herstellers, es müsse auf Entgelte abgestellt werden, die der Händler bei Fortführung des Vertrages zu neuen Konditionen zu erwarten gehabt hätte, folgte das Gericht nicht. Grundsätzlich sei es zwar möglich, dass absehbare Änderungen des Vertriebssystems sich auf die Berechnung des Ausgleichsanspruchs auswirken. Bei einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien sei der Hersteller jedoch nicht dazu berechtigt gewesen, den Kundenkreis des Händlers nachträglich einseitig einzuschränken. Einen entsprechenden Vorbehalt enthalte der Vertrag nicht, weshalb der Ausgleichsberechnung eine unveränderte Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ohne die Einschränkung des selektiven Vertriebs zugrunde zu legen sei (BGH, Urteil v. 1.10.2008 – VIII ZR 13/05).

Im Januar: "Chance 2009" in Halle mit Deutschem Franchise-Verband

Unter dem Motto "Zukunft selbst gestalten" findet die Messe "Chance 2009" vom 16. bis zum 18. Januar 2009 in Halle statt. Laut Veranstalter präsentieren sich über 150 Aussteller zu den Themen Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung , Unternehmensentwicklung und Karriere. Eröffnet wird die Messe von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer.

Begleitet wird die "Chance 2009" von einer Job- und Lehrstellenbörse, die Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Bewerbungen können zudem vor Ort an den Messeständen der Unternehmen abgegeben werden. Das Messeprogramm umfasst zudem Workshops mit Experten, Diskussionsrunden und Fachvorträge. Auch der Deutsche Franchise-Verband präsentiert sich erstmals auf der Ausbildungs- und Karrieremesse. Weitere Informationen sind unter www.chance.halle-messe.de zu finden.

GmbH-Reform: Hinweise für Unternehmensgründer

Am 1. November 2008 sind wichtige Änderungen des GmbH-Rechts in Kraft getreten. Das Sächsische Justizministerium
hat dazu ein Merkblatt für Unternehmensgründer veröffentlicht.

Am 1. November 2008 treten Änderungen des GmbH-Rechts in Kraft. Sie erlauben eine „Mini-GmbH", vereinfachen die Gründung einer GmbH und beschleunigen die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz beantwortet die wichtigsten Fragen von Unternehmensgründern zu der Reform.

Hinweise für Unternehmensgründer

Musterprotokoll Einpersonengesellschaft

Musterprotokoll Mehrpersonengesellschaft

Fehlzeiten-Report 2008: Arbeitnehmer seltener wegen Krankheit zu Hause

Arbeitnehmer bleiben seltener wegen Krankheit zu Hause. Und Unternehmen profitieren von Gesundheitsangeboten für die Belegschaft, so das WIdO.

Das ist das Ergebnis des "Fehlzeiten-Report 2008" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und der Universität Bielefeld. Wurde 1997 noch jeder Arbeitnehmer im Schnitt rund 18,5 Kalendertage im Jahr krankgeschrieben, waren es 2007 nur noch 16,4 Tage, wie das WIdO am 18.11. in Berlin mitteilte.

Positiver Trend nicht gefährdet: Krankenstand langfristig sinkend

Trotz leichter Zunahme des Krankenstands um 0,3 Punkte auf 4,5 Prozent 2007 sei keine Trendwende in Sicht. Zu den Hauptgründen für die gesunkenen Krankenstände zählt den Angaben zufolge neben Fortschritten in der Medizin vor allem die bessere Gesundheitsvorsorge in den Betrieben. Eine Studie mit über 37.000 befragten Mitarbeitern aus 314 Betrieben habe ergeben, dass gerade erfolgreiche Unternehmen Wert auf eine gute Unternehmenskultur legten, wozu Gesundheitsprogramme zählten. Dies zahle sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus.

Wirtschaftskrise: Angst vor Arbeitslosigkeit steigt

Wegen der Wirtschaftskrise blickt eine große Mehrheit der Deutschen eher pessimistisch ins kommende Jahr. Vor allem, was den Arbeitsmarkt betrifft.

Nach einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Fernsehsenders "n-tv" rechnen drei Viertel aller Bundesbürger damit, dass sich die Zahl der Arbeitslosen 2009 erhöhen wird. Vor allem Arbeiter und Menschen mit niedrigem Einkommen sehen ihren Arbeitsplatz durch den Abschwung infolge der weltweit immer mehr ausufernden Finanz- und Wirtschaftskrise gefährdet.

7 % glauben noch immer an sinkende Arbeitslosenzahlen

Nur eine Minderheit (7 %) erwartet sinkende Arbeitslosenzahlen, hieß es in der am 20.11. veröffentlichten Erhebung. Immerhin noch 18 % der Befragten meinen, die Zahl der Erwerbslosen werde unverändert bleiben.

Verhalten: Einschätzung der Einkommensentwicklung

Auch mit Blick auf die Einkommensentwicklung sind die Erwartungen verhalten. Fast zwei Drittel der Befragten (65 %) gehen davon aus, dass sich die Höhe des eigenen Einkommens 2009 nicht ändern wird. 15 % rechnen mit einer Erhöhung, 20 % mit einer Verringerung. An der Erhebung nahmen am 18. November 2008 nach Forsa-Angaben 1.001 Befragte teil.

Migrantinnen mit hohem Existenzgründungs-Potenzial

Eine Bevölkerungsgruppe, die im Hinblick auf eine immense Gründungsdynamik hohes Potenzial für die Leistungsfähigkeit des Standorts Deutschlands darstellt, ist die der Migrantinnen. Laut derbundesweiten Gründerinnnenagentur (bga) haben etwa zehn Prozent der Existenzgründerinnen und -gründer einen Migrationshintergrund. Auch wenn sie bei den Existenzgründungen insgesamt noch in der Minderheit sind, ist der Anteil der zugewanderten Gründerinnen seit den 1990er Jahren um mehr als 60 Prozent gestiegen.

Diese Daten dokumentieren eindrücklich die immense wirtschaftliche Dynamik, die von diesen Gründerinnen ausgeht. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gründungsgeschehen und stellen ein großes Potenzial für künftige Existenzgründungen dar. Dennoch sind Migrantinnen deutlich unterproportional am Gesamtgründungsgeschehen beteiligt - darin unterscheiden sie sich kaum von deutschen Existenzgründerinnen.

Die Zahl der ausländischen Selbständigen in Deutschland ist seit den 90-er Jahren um mehr als 60 Prozent angestiegen, während der Zuwachs bei den deutschen Gründerinnen und Gründern im selben Zeitraum bei 20 Prozent lag. Anhand dieser jüngsten Daten zeigt die bga auf, dass der Anteil der Gründungen von Migrantinnen in den letzten zehn Jahren um zehn Prozent angestiegen ist.In einem aktuellen Dossier und "Thema des Monats" hat die Gründerinnenagentur aktuelle Informationen, Forschungsprojekte und Publikationen, Veranstaltungen, Beratungs- und Netzwerkaktivitäten zu diesem Themenspektrum zusammengestellt. Ziel sei es, „gezielt Impulse zu setzen, die in weitere Existenzgründungen von Frauen mit Migrationshintergrund münden.“

Weitere Informationen sind unter www.gruenderinnenagentur.de  erhältlich.

Franchise-Expo in Paris: Handelsmarken und Franchise-Konzepte aus 20 Ländern

Vom 13. bis 16. März 2009 bietet die Franchise Expo ein Forum für Unternehmensgründer und Geschäftsleute in Paris. Auf der Veranstaltung werden 400 französische und internationale Handelsmarken sowie Franchise-Konzepte aus rund zwanzig Ländern erwartet. 75 Branchen stellen sich vor, angefangen von der Feinkost bis hin zum Prêt-à-porter, von der Autoreparatur bis zum Immobilienhandel, vom Spielzeug bis zum Schönheitssalon, vom Papiergeschäft bis zum Schwimmbad. 2008 wurden 14 Prozent der Besucher aus dem Ausland verzeichnet.

Im Rahmen der Franchise Expo können sich Teilnehmer über Verträge,Verpflichtungen, den europäischen Verhaltenskodex für Franchising und das seit 1989 gültige Doubin-Gesetz, das die Rechte und Pflichte der Franchise-Vertragspartner regelt, informieren und beraten lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Der französische Franchising-Verband und die Mitglieder des Expertenkollegiums bieten bei dieser Gelegenheit eine kostenlose Beratung an. Eine Vortragsreihe und Workshops dienen dem Austausch über Franchising und Unternehmensgründungen.

Der erste Tag ist internationalen Investoren, Franchise-Gebern und Master-Franchise-Nehmern gewidmet: Die Eröffnungsveranstaltung und das Vortragsprogramm werden an diesem Tag simultan in die englische Sprache übersetzt. Im Laufe der gesamten Messelaufzeit findet nachmittags die Master Franchise School statt, die zwei Stunden kostenlose Weiterbildung in englischer Sprache bietet. Sie wendet sich an ausländische Franchise-Geber, die einen Master-Franchise-Nehmer in Frankreich suchen sowie an ausländische Investoren, die eine französische oder internationale Marke in ihrem Herkunftsland mittels Master-Franchising fördern wollen.

Das jährliche Gipfeltreffen des „World Franchise Council“ vertritt alle weltweiten Franchise-Verbände, die dem WFC angeschlossen sind, und findet am 12. und 13. März statt. Vom 14. bis zum 16. März geben ausländische Verbände Unternehmern und Investoren Auskunft über die Entwicklung des Franchising in ihren jeweiligen Ländern. Ehrengast der Franchise Expo 2009 ist Brasilien. Aus diesem Anlass beteiligt sich ebenfalls der brasilianische Franchise-Verband ABF mit einer Reihe von Handelsmarken, die nach Frankreich und weltweit exportieren möchten. Außerdem werden Begegnungen mit den brasilianischen Investoren organisiert. Mit der Verleihung des Business Award Franchise an einen brasilianischen Franchise-Geber soll die Entwicklung einer Marke über die Grenzen hinaus gefördert werden. Zusätzlich zu den spanischen, australischen, italienischen Pavillons und dem International Village wird es auf der Franchise Expo Paris 2009 einen dänischen Pavillon geben. Nähere Informationen über die auf dem Pariser Messegelände Porte de Versailles in Halle 7.2. stattfindende Veranstaltung sind erhältlich unter www.franchiseparis.com

Gesetzesänderungen: Was brachte 2008, was wird in 2009 besonders relevant?

Einige Rechtsänderungen und Gesetze aus dem Jahr 2008 werden zum Jahresende besonders relevant, andere sollte man im neuen Jahr auf dem Plan haben.

Wichtig im Rückblick auf das laufende Jahr 2008:

  • Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 entfaltet für die Gewinnermittlung des laufenden Jahres erstmals seine volle Auswirkung.
  • Das Jahressteuergesetz 2008 brachte eine Fülle von Neuregelungen und die Ausgabe für 2009 enthält eine Reihe von Maßnahmen, die entweder ab 2008 oder in allen offenen Fällen anzuwenden sind.
  • Rückwirkend zum 1.1.2008 trat das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge in Kraft ( Eigenheimrentengesetz v. 29.7.2008, BGBl 2008 I S. 1509). Damit wird das Sparen fürs eigene Haus oder die eigene Wohnung wieder gefördert, faktisch als Ersatz nach der Abschaffung der Eigenheimzulage.
  • Das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen ( MoRaKG ) gilt im Wesentlichen bereits für 2008 und soll eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen an jungen und mittelständischen Unternehmen schaffen (vgl. MoRaKG v. 18.8.2008, BGBl 2008 I S. 1672).
  • Bei der Riester-Rente wurde 2008 die vierte und letzte Förderstufe in Kraft gesetzt. Hierdurch stiegen Grund- und Kinderzulage auf den jeweiligen Endstufenbetrag von 154 EUR bzw. 185 EUR jährlich. Erstmals ab 2008 gibt es für den Neuabschluss eines Vertrags einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR für Förderberechtigte unter 25 Jahren.
  • Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen belohnt Betriebe seit dem 1.7.2008 mit attraktiven Zuschüssen , wenn sie zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber oder für am Ausbildungsmarkt benachteiligte junge Menschen schaffen.
  • Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts soll den Inter-Banken-Geschäftsverkehr normalisieren, Liquiditätsengpässe der Institute überbrücken und so die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sichern. Zudem wird die frühere Definition der Überschuldung wieder eingeführt, wonach bei einer positiven Fortführungsprognose keine Überschuldung vorliegt. Unternehmen, die mittelfristig ihre Verpflichtungen erfüllen können, müssen also bei temporärer bilanzieller Unterdeckung nicht Insolvenz anmelden. (vgl. Finanzmarktstabilisierungsgesetz v. 17.10.2008, BGBl 2008 I S. 1982)
  • Die neuen EStR sowie LStR 2008 sind für die Finanzverwaltung ab dem VZ 2008 anzuwenden und beinhalten insbesondere eine Anpassung an die Rechtsprechung.

Ausblick auf das kommende Jahr 2009

  • Das Jahressteuergesetz 2009 bringt als eine Fülle von Neuregelungen zu nahezu allen Steuerarten, die zum Teil erst ab 2009 gelten.
  • Das System der Abgeltungsteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft und gilt grundsätzlich für alle nach 2008 zufließenden privaten Kapitalerträge ( § 52a Abs. 1 EStG ). Dabei gibt es einen Bestandsschutz, vor 2009 erworbene Wertpapiere fallen in vielen Fällen noch unter § 23 EStG a. F. Die Regelungen waren bereits im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthalten, es ergeben sich aber bereits reihenweise Anpassungen durch die Jahressteuergesetze 2008 und 2009.
  • Die Reform der Erbschaftsteuer mit neuen Bewertungsregeln und Tarifen soll voraussichtlich am 1.1.2009 in Kraft treten.
  • Im Rahmen der Regelungen zum Alterseinkünftegesetz gibt es wiederkehrend die jahrgangsbezogenen planmäßigen Anpassungen für 2009, was einen verbesserten Sonderausgabenabzug und eine höhere Steuerquote nach sich zieht.
  • Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens ( Steuerbürokratieabbaugesetz ) soll papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzen und damit Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung für Bürger, Unternehmen und den Fiskus bringen. Die Maßnahmen sollen im Wesentlichen 2009 in Kraft treten.
  • Über das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen Arbeitnehmer vom Unternehmenserfolg profitieren. Die Maßnahmen treten am 1.4.2009 und für Lohnzahlungszeiträume 2009 in Kraft.
  • Über die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die amtlichen Sachbezugswerte zum 1.1.2009 erhöht und gelten einheitlich für alle Bundesländer.
  • Das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz soll bürokratische Hindernisse beseitigen, indem Einzelmaßnahmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie bereinigt werden. Dabei werden die Freibeträge für steuerbefreite Körperschaften sowie Vereine und Stiftungen ab 2009 erhöht.
  • Das Risikobegrenzungsgesetz tritt im Wesentlichen am 1.3.2009 in Kraft und soll die Risiken von Finanzinvestitionen begrenzen, indem Unternehmen besser vor unerwünschten Aktivitäten von Finanzinvestoren wie etwa Übernahmen durch Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds geschützt werden (vgl. Risikobegrenzungsgesetz v. 18.8.2008, BGBl 2008 I S. 1666)
  • Die Regelungen zum Kontenabruf für steuerliche Zwecke in § 93 Abs. 7 AO ändern sich durch das Unternehmensreformgesetz ab 2009. Der AEAO wurde hinsichtlich der Regelungen zum Kontenabruf bereits angepasst (vgl. BMF, Schreiben v. 8.11.2007, BStBl 2007 I S. 778).
  • Die im Juli 2007 begonnene Umstellung auf die bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer soll im Dezember 2008 beendet sein, wenn alle Bürger die neue Kennzahl erhalten haben. Das löst ab 2009 eine Reihe zusätzlicher Kontrollmaßnahmen aus. Im Laufe des Jahres wird mit der Versendung der steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO begonnen.
  • Über das Gesetz zur Änderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes soll mit der Bildungsprämie ab 2009 eine neue Komponenten zur Förderung von individueller beruflicher Weiterbildung eingeführt werden, um Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen einen Anreiz für ihre privaten Bildungsinvestitionen zu geben. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ( MoMiG ) bringt eine neue haftungsbeschränkte Mini-GmbH, unkomplizierte Standardgründungen sowie einen besseren Gläubigerschutz. Das Gesetz tritt am 1.11.2008 in Kraft.
  • Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts soll den Inter-Banken-Geschäftsverkehr normalisieren, Liquiditätsengpässe der Institute überbrücken und so die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sichern. Unternehmen, die mittelfristig ihre Verpflichtungen erfüllen können, müssen also bei temporärer bilanzieller Unterdeckung nicht Insolvenz anmelden (vgl. Finanzmarktstabilisierungsgesetz v. 17.10.2008, BGBl I 2008 S. 1982).
  • Das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen bringt Verbesserungen beim Kindergeld und den haushaltsnahen Leistungen .
  • Das Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen soll durch 15 verschiedene Mittel die Sicherung der Finanzierung und Liquidität bei Unternehmen sowie die Finanzierung von Investitionen gewährleisten.
  • Ab dem 1.1.2009 gilt ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BSV) v. 29.10.2008, BGBl. 2008 I S. 2109).
  • Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze werden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ab dem 1.1.2009 neue Maßnahmen eingeführt, z. B. die Sofortmeldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsaufnahme in Risikobranchen oder die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten an Stelle des Sozialversicherungsausweises.

Österreichischer Franchise-Verband befragt Mitglieder zum Thema Fortbildung

Der Österreichische Franchise-Verband (ÖFV) hat seine 137 Mitglieder zu deren Nutzung von Fortbildungsmaßnahmen befragt. Die Ergebnisse der Umfrage legt der Verband nun vor. Am höchsten ist demnach die Weiterbildungsquote im Dienstleistungssektor: 44 Prozent der Franchise-Partner dieser Branche nehmen das Schulungsangebot ihrer Franchise-Zentralen wahr. Sie absolvieren Weiterbildungsmaßnahmen an durchschnittlich 6,5 Tagen pro Jahr.

Im Schnitt investieren die Franchise-Partner aller befragten Sektoren - Dienstleistung, Produktion und Vertrieb - pro Jahr fünf Arbeitstage in ihre Weiterbildung. Für die Mitarbeiter der Franchise-Partner werden im Schnitt elf Trainingstage angeboten. "Die in den Zentralen erarbeiteten Konzepte bleiben Theorie, wenn sie nicht von den Mitarbeitern erfolgreich umgesetzt werden", erklärt Waltraud Martius, Pressesprecherin des ÖFV. "Der erste Schritt dazu ist eine umfassende Aus- und Weiterbildung", so Martius weiter.

Ein Vorteil der Franchise-Systeme sei es, dass sich Trainingsveranstaltungen zentral organisierten lassen und einheitlich für alle Franchise-Nehmer und deren Mitarbeiter angeboten werden. Angesichts der Finanzmarkt- und der drohenden Wirtschaftskrise könnte Fortbildung ihr zufolge an Bedeutung gewinnen.