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Aktuelles November 2008

Regierung plant elektronischen Entgeltnachweis

Da zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers oder seines Steuerberaters und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden bislang der papierene Entgeltnachweis kursiert, verursacht dies nach Aussage der Regierung sowohl bei den Arbeitgebern als auch in der Verwaltung unnötige Kosten. Deswegen sollen alle Arbeitgeber verpflichtet werden, Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten künftig auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten.

Wie aus dem Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises hervorgeht, stellen rund drei Millionen Arbeitgeber in der Bundesrepublik jedes Jahr etwa 60 Millionen Entgeltbescheinigungen in Papierform aus. Mit diesen Bescheinigungen können die Beschäftigten gegenüber Behörden oder Gerichten nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen, etwa auf Arbeitslosengeld, haben. Da zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers oder seines Steuerberaters und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden bislang der papierene Entgeltnachweis kursiert, verursacht dies nach Aussage der Regierung sowohl bei den Arbeitgebern als auch in der Verwaltung unnötige Kosten.

Neues Verfahren bekommt einen Namen: Elena

Nach den Vorstellungen der Regierung soll zunächst die Bundesagentur für Arbeit den elektronischen Entgeltnachweis, kurz Elena, für die Berechnung von Leistungsansprüchen nutzen. Zugleich sollen die Wohngeld- und Elterngeldstellen mit dem Abruf der Bescheinigungsdaten beginnen. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erfahrungen soll das Verfahren dann auf andere Sozialleistungen ausgedehnt werden, schreibt die Regierung.

Mit dem Elena-Verfahren werde die Verpflichtung der Arbeitgeber, schriftliche Bescheinigungen auszustellen, durch die Pflicht zur monatlichen elektronischen Meldung von Entgeltnachweisen an eine zentrale Datenbank ersetzt. Aus dieser zentralen Datenbank soll die Behörde bei Bedarf die notwendigen Daten abrufen und auf deren Grundlage die Leistung berechnen. Dies setzte voraus, dass sich der Beschäftigte mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer zum Elena-Verfahren anmeldet. Nur nach Anmeldung und Einsatz der qualifizierten Signatur könne die Behörde die Daten abrufen. Damit werde sichergestellt, dass die Vorschriften für den Sozialdatenschutz auch für dieses Verfahren gelten.

Kosten des Elena-Verfahrens: Rund 31 Mio. EUR

Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit führt die Einführung des Elena-Verfahrens zu einer einmaligen Kostenbelastung in Höhe von rund 31 Mio. EUR, heißt es in dem Gesetzentwurf. Von 2014 an sollen dann die Kosten für den Betrieb der zentralen Datenbank und der Registratur auf die abrufenden Behörden umgelegt werden. Die Regierung schätzt, dass die Unternehmen durch die Einführung des Verfahrens um insgesamt rund 85,6 Mio. EUR entlastet werden.

Schutz durch Verschlüsselung der Daten

Da die Datenbank Angaben über 30 Millionen Bürger speichere, die zudem vertraulich seien, müsse sie durch modernste Sicherheitsvorkehrungen geschützt werden, heißt es weiter. So sollen die Daten der Arbeitgeber nur in Richtung der Datenbank fließen können, während der Datenfluss aus der Datenbank nur in Richtung der abrufenden Behörde möglich sein soll. Die Daten würden verschlüsselt abgelegt, wobei Zuordnungs- und Speicherungskriterium die Nummer des qualifizierten Zertifikats der Person sei, erweitert um die Nummer des Anbieters der Zertifizierungsdienstleistung. "Selbst bei einem gelungenem Einbruch in die Datenbank, für den die aufgezeigten Hürden bestehen, kann der Einbrecher ohne die Zuordnung von Zertifikatsidentitätsnummer zur Person nichts mit den verschlüsselten Daten anfangen", schreibt die Regierung. Die Regierung betont, dass der Bürger ein Auskunftsrecht über die Datenspeicherung erhalten soll. Zudem seien besondere Löschungsregelungen vorgesehen. Die Daten würden zwingend gelöscht, sobald sie nicht mehr für das einzelne Verfahren verwendet werden können, heißt es.

Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben in seiner Stellungnahme, weist aber auf die besondere datenschutz- und verfassungsrechtliche Brisanz hin. Es würden einkommensrelevante Daten von mehr als 30 Millionen abhängig Beschäftigten gespeichert, ohne dass feststehe, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht würden. Mit dem Elena-Verfahren werde eine der größten Sammlungen mit personenbezogenen Daten in Deutschland entstehen, die für fast jeden Beschäftigten und jedes Unternehmen von Bedeutung sei. Mehreren Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend nicht zu.(Quelle: Deutscher Bundestag)

Erweiterte Abzugsmöglichkeiten für Essenseinladung von Mitarbeitern

Bewirtet ein leitender Angestellter mit variablen Bezügen seine Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der 70%-Abzugsbeschränkung.

Sekt finanziert von der Steuer

Sekt als Posten auf der Steuererklärung

Beruflich veranlasste Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers können bei ihm Werbungskosten darstellen. Fehlt es an einer (fast) ausschließlich beruflichen Veranlassung handelt es sich bei den Aufwendungen um nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.

Selbst wenn dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben vorliegen, so sind die Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass gleichwohl nicht abziehbar, soweit sie 70 % der Aufwendungen (einschließlich Umsatzsteuer) übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind und deren Höhe und berufliche Veranlassung nachgewiesen ist.

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 19.6.2008, VI R 33/07) ist jedoch der Begriff des geschäftlichen Anlasses nicht mit dem zur Definition der Werbungskosten verwendeten Begriff der beruflichen Veranlassung identisch.

Dies hat für den Kostenabzug zur Folge, dass die Abzugsbeschränkung nicht greift, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt. Dies gilt insbesondere für solche Mitarbeiter, die ihm unterstellt sind und die durch ihre Zu- und Mitarbeit Einfluss auf die Höhe der variablen Bezüge des Bewirtenden nehmen. Die Abzugsbeschränkung bleibt damit auf die Bewirtung von Personen beschränkt, die nicht Mitarbeiter des gleichen Arbeitgebers sind.

Ähnliche Grundsätze gelten auch für den Betriebsausgabenabzug bei der Bewirtung durch Unternehmer. Bewirtet der Arbeitgeber ausschließlich seine eigenen Mitarbeiter, greift die Abzugsbeschränkung ebenfalls nicht.

Wichtig:

Bei der Würdigung, ob Aufwendungen eines Angestellten für Bewirtung beruflich veranlasst sind, kann eine variable, vom Erfolg der Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren die Aufwendungen nach neuerer Rechtsprechung nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben (BFH, Urteil v. 24.5.2007, VI R 78/04; BStBl 2007 II S. 721).

Flash-Mob-Aktionen im Arbeitskampf zulässig

Gewerkschafter dürfen Einzelhandelsgeschäfte nach einer Gerichtsentscheidung im Arbeitskampf durch überraschende Aktionen blockieren.

Nach dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sind sogenannte Flash-Mob-Aktionen zulässig, bei denen die Streikenden zum Beispiel gleichzeitig viele Pfennigartikel kaufen oder gefüllte Einkaufswagen stehen lassen und die Geschäfte damit blockieren. Aufrufe zu solchen Aktionen seien durch die "freie Wahl der Kampfmittel grundrechtlich geschützt", urteilte das Gericht und wies damit eine Klage des regionalen Handelsverbandes zurück. Dieser wollte in zweiter Instanz solche Aufrufe verbieten lassen. Das Landgericht ließ aber erneut eine Revision zu (Az: 5 Sa 967/08).

Der Einzelhandelsverband will jetzt vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. "Wir werden in Revision gehen", kündigte Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen an. Dabei solle für die gesamte Branche geklärt werden, was zulässig ist in einem Tarifkonflikt. "Es hat uns sehr überrascht, dass ein Arbeitsgericht offensichtlich strafbare Handlungen toleriert", sagte Busch-Petersen.

Der Handelsverband hält die Flash-Mob-Aktionen, zu denen im vergangenen Tarifstreit erstmals vereinzelt aufgerufen wurde, für rechtswidrige Betriebsblockaden. Die Gewerkschaft ver.di sieht sie hingegen als moderne Arbeitskampfform an.

Laut Gericht könnten bei Aufrufen zu solchen Aktionen die Arbeitnehmer erkennen, dass diese sich gegen die jeweiligen Unternehmen und nicht gegen die Beschäftigten richten. Daher werden diese auch "nicht in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt." Auch würden die Aktionen keine Eigentumsrechtsverletzungen beabsichtigen, da in den Aufrufen ausdrücklich darauf hingewiesen werde, keine Frischwaren einzupacken.

Nur jeder zweite Betrieb ist noch tarifgebunden

Die Tarifbindung sinkt zumindest in Westdeutschland weiter, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zu den Austritten aus den Arbeitgeberverbänden kommt die abnehmende Neigung neuer Betriebe, sich an Tarifverträge zu binden.

Bei neuen Betrieben schon die Ausnahme:
der Tarifvertrag

Während 1996 in der westdeutschen Privatwirtschaft noch 66 Prozent der Beschäftigten von einem Flächentarifvertrag erfasst wurden, waren es 2007 lediglich 52 Prozent. In Ostdeutschland ging ihr Anteil von 48 Prozent auf 33 Prozent zurück. Die Erosion der Flächentarifverträge sei zumindest im Westen bislang nicht gestoppt, so das IAB. In Ostdeutschland würden die Zahlen der letzten Jahre dagegen eher auf eine Stabilisierung hindeuten – allerdings auf erheblich niedrigerem Niveau.

Dynamik der Betriebslandschaft führt zu sinkender Tarifbindung

Betrachtet man statt den von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten die Anteile der tarifgebundenen Betriebe, sind die Zahlen niedriger, weil mittlere und große Betriebe häufiger der Tarifbindung unterliegen als Kleinbetriebe. Im Westen sind 33 Prozent, im Osten 19 Prozent der Betriebe in der Privatwirtschaft tarifgebunden. Bei den neu gegründeten Betrieben sind es im Westen lediglich 20 Prozent, im Osten sogar nur 14 Prozent. Da die Neugründungen seltener der Tarifbindung unterliegen als die geschlossenen Betriebe und auch längerfristig ohne Tarifbindung bleiben, führt die Dynamik der Betriebslandschaft zu einer sinkenden Tarifbindung. Der Effekt ist durchaus bedeutsam, da innerhalb von vier Jahren ein Drittel des Bestandes der rund zwei Millionen Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgetauscht wird.

Ohne Tarifbindung heißt nicht ohne Tarifeinfluss

In Westdeutschland orientiert sich rund ein Viertel aller Betriebe der Privatwirtschaft an einem Flächentarifvertrag, ohne tarifgebunden zu sein. In Ostdeutschland trifft das auf jeden dritten Betrieb zu. Mit dem Rückgang der Tarifbindung ist der Anteil der Betriebe, die sich an Tarifverträgen orientieren, leicht gestiegen. „Ob deshalb allerdings die Beschäftigten in diesen Betrieben mit den Kollegen tarifgebundener Betriebe gleichgestellt sind, ist fraglich“, schreiben die Forscher. Denn Tarifverträge regeln nicht nur Löhne und Arbeitszeit, sondern auch Zulagen, Urlaubsgeld und anderes mehr. Nicht-tarifgebundene Betriebe orientieren sich häufig nicht bei allen Aspekten am Branchentarif.

Keine Zunahme bei den Haustarifverträgen

Der starke Rückgang bei der Flächentarifbindung hat nicht zu einer spürbaren Zunahme von Haustarifverträgen geführt. Der Anteil der Betriebe, die einen Haustarif mit einer Gewerkschaft geschlossen haben, liegt relativ konstant bei circa zwei Prozent in Westdeutschland und circa vier Prozent in Ostdeutschland. Auch hinsichtlich der Reichweite für die Beschäftigten hat sich wenig geändert. Etwa sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten arbeiten in Betrieben mit Haustarifverträgen.

Die gesamte Studie steht hier zum Download bereit (PDF)

GfK-Konsumklima stabilisiert sich überraschend

Trotz der Finanzmarktkrise und starker Turbulenzen an den Aktienmärkten hat sich das Konsumklima zuletzt stabilisiert. Der entsprechende Indikator des Forschungsunternehmens GfK prognostiziere für November einen Anstieg des Konsumklimas von 1,8 Punkten im Oktober auf 1,9 Punkte, teilte die GfK in Nürnberg mit.

Stabilisiert worden sei das Konsumklima durch leicht steigende Einkommenserwartungen in Verbindung mit einer rückläufigen Sparneigung, teilte die GfK mit. Auf die teilweise panischen Ereignisse an den internationalen Finanzmärkten hätten die Verbraucher vergleichsweise besonnen reagiert.

Der private Konsum könnte deswegen nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts GfK im kommenden Jahr trotz Auswirkungen der Finanzkrise wieder etwas anziehen. "Wir erwarten, dass der Konsum bescheiden zum Wachstum beitragen kann", sagte GfK-Chef Klaus Wübbenhorst in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Nürnberg. Für das laufende Jahr rechnet die GfK, die monatlich das Konsumklima in Deutschland ermittelt, mit einer Stagnation des privaten Verbrauchs.

Zurzeit befinde man sich zwar in einer "Phase der Turbulenzen und Unruhe", sagte Wübbenhorst mit Blick auf die Finanzkrise. "Aber wann man hindurch ist, wird man feststellen, dass die Arbeitslosigkeit so niedrig ist wie seit Jahren nicht mehr, dass die Inflationsrate sinkt und das Öl wieder billiger wird." Auch der Eurokurs sei gesunken, was gut für den Export sei. Daneben werde das Rettungspaket der Bundesregierung für die Banken von den Bürgern positiv beurteilt.

"Es gibt keinen Grund zur Euphorie, aber auch keinen für Panik", sagte Wübbenhorst. Für das Weihnachtsgeschäft sieht der GfK-Chef deshalb auch nicht schwarz. Es gebe einen erheblichen Anteil an Bürgern, die sich etwas leisten könnten. So dürften zum Beispiel Luxusgüter durchaus gefragt sein. Auch innovative Produkte etwa aus der Elektronik würden gekauft werden. Die Lebensmittelbranche werde ebenfalls profitieren. "Am Ende des Jahres gönnt man sich dann doch etwas", sagte Wübbenhorst.

Negativ wird sich die Banken- und Finanzkrise nach seiner Ansicht auf die Aktienkultur in Deutschland auswirken. Ein ausgeprägtes Vertrauen in die Aktienmärkte habe sich in Deutschland ohnehin nicht entwickelt. Nach den Verlusten mit der Telekom-Aktie vor einigen Jahren seien die Privatanleger vorsichtig. Nach den jüngsten Kursstürzen werde es sehr lange dauern, ehe sich wieder Vertrauen einstelle.

Zehn goldene Regeln - Wie steht es um Ihr Talentmanagement?
Mit dem Einstieg in das Unternehmen beginnt die Entwicklung der Mitarbeiter, und wenn jeder am Ende für die eigene Entwicklung zuständig ist, so kann das Unternehmen einiges tun, um seine Mitarbeiter zu fördern.

Zehn goldene Regeln

Wie steht es um das Talentmanagement in Ihrem Unternehmen? Hier kommen zehn Regeln, anhand derer sie einmal überprüfen können, ob Sie auf dem "Stand der Technik" sind:
  1. Haben Sie eine schriftlich festgelegte Philosophie für Ihr Talentmanagement? So etwas wie: "Wir besetzen Führung spositionen bevorzugt aus den eigenen Reihen" zum Beispiel...
  2. Führen Sie Statistiken, mit deren Hilfe Sie die Beachtung Ihrer Philosophie überprüfen können? Also: 80% der neu zu besetzenden Führung spositionen werden mit eigenen Leuten "bestückt".
  3. Haben Sie festgelegt, wie transparent Ihr System sein soll? Also was dürfen die Betroffenen selbst wissen, was weiß die Personalabteilung, was erfährt das Management? Totale Transparenz ist dabei nicht unbedingt das Optimum, da freuen sich die Headhunter. Können Mitarbeiter sich selbst "nominieren", z.B. zu einem Assessment Center? Wäre im Sinne der Selbstverantwortung für die eigene Entwicklung von Vorteil.
  4. Erfassen Sie die Erwartungshaltung der Mitarbeiter? Dazu können regelmäßige Gespräche dienen, unterstützt durch eine IT-Lösung.
  5. Motivieren Sie die Führung skräfte, sich in Sachen Talent-Management zu engagieren? Könnte man z. B. in Zielvereinbarungen festhalten.
  6. Liegen den Führung skräften standardisierte Vorlagen für Entwicklungspläne vor, die es ihnen erleichtern, ihre Vorschläge festzuhalten?
  7. Haben Sie Regeln, was in Sachen Personalentwicklung verbindlich und was freiwillig ist? Muss z.B. ein AC vor der Aufnahme in eine PE-Programm absolviert werden? Gibt es bestimmte Pflicht-Kurse?
  8. Haben Sie dafür gesorgt, dass die Einschätzung des Potenzials durch den Vorgesetzten hohen Qualitätsansprüchen genügt? Dabei helfen Fragebögen, 360-Grad-Verfahren und Personalkonferenzen.
  9. Sind die Regeln für das Talentmanagement allgemein bekannt und wird auf die Regeleinhaltung geachtet? Rechnen Sie lieber damit, dass es viele Widerstände gibt und nicht jeder begeistert mitmachen wird.


Der provokative Stil in Mediation und Beratung

Es klingt wie ein Wunder, dass in der Beratung heute der provokative Ansatz Anwendung findet: Hervorgegangen ist er anscheinend aus einer langwierigen Therapie über 90 Stunden, die der Therapeut Frank Farrelly hinter sich hatte. Schließlich muss ihm der Geduldsfaden gerissen sein und er bestärkte den Klienten in der von ihm vorgetragen negativen Selbsteinschätzung. Dadurch gelang es, den Patienten zum Widerspruch zu animieren und ein positives Bild zu konstruieren. E. Noni Höfer schildert nachvollziehbar die Grundannahmen der Provokativen Arbeit mit Klienten:

  • Die zu beratende Person ist mündig (und soll es bleiben), eigene Lösungen zu finden.
  • Der Berater hält den Klienten für fähig und stark.
  • Die Klienten stecken mental in ihren Themen fest, das führt dazu, dass sie aktuell keine Zugang zu ihren Ressourcen finden.
  • Es existiert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Berater und Klient.
  • Provokation bewegt und löst die Blockaden
Sehr übersichtlich stellt sich das Vorgehen des Provokativen Stils - übrigens eine geschützte Marke - dar:
  1. Ein guter Draht wird hergestellt
  2. Der aufmerksame Berater steigt in das Weltbild des Klienten ein, lernt es kennen, indem er Aussagen zur empfundenen Befindlichkeit macht
  3. Unverschämtheit siegt: Es gibt keine Tabuthemen, sondern in der Beratung wird alles angesprochen, was auffällt, soweit es zum Thema gehört
  4. Das vom Klienten Ausgeführte wird ins Absurde gesteigert, es wird verzerrt und persifliert, bis der Klient reagiert, entweder durch Gelächter, oder durch Widerspruch
  5. Die Absurdität kennt keine Grenzen, schließlich kennen zu beratende Menschen oft nur ein Schwarz-Weiß-Bild ihrer Welt. Diese globale Sichtweise wird aufgegriffen und immer weiter übertrieben.
  6. Den Advocatus diaboli spielen
  7. Begeisterung für die Symptome werden gezeigt und die Vorteile - und die gibt es für die betroffenen Peronen immer (!) - werden deutlich herausgestellt
  8. In Metaphern sprechen, denn die bieten eine höhere Erinnerungsfähigkeit
  9. Es werden keine, höchstens erkennbar idiotische, Ratschläge gegeben
  10. Hypnotische Kommunikation zulassen
So wird von einem Fall berichtet, in dem der Klient "natürlich" feststellt, dass er selber gar nichts tun kann, damit sich eine Veränderung der Situation einstellt. Die Intervention des Beratenden wäre im Provokativen Stil dann etwa folgendermaßen: "Sie können hier gar nichts tun! Um so ein Problem zu lösen, müssten Sie ein völlig anderer Mensch sein, jünger, dynamischer und klüger. Für Sie ist das einfach eine Nummer zu groß!"
Die Erfahrung zeigt, dass Provokationen oftmals deutlich weiter gehen müssen, als sich das mit dem gesunden Menschenverstand vorgestellt werden kann, damit sie etwas bewegen. Beleidigend wirken sie aber nicht, solange in der Beratungsbeziehung darauf geachtet wird, dass der Berater innerlich wertfrei und "liebevoll" bleibt.

Finanzkrise sorgt für Talfahrt im Vertrieb

Die schwierige Wirtschaftslage hat den Abwärtstrend des sogenannten "Xenagos Sales-Indikators" weiter beschleunigt. Das nächste Quartal zeigt, ob das Vertriebsklima kippt.

Im dritten Quartal hat sich das Vertriebsklima weiter deutlich abgekühlt. Der sogenannte Xenagos Sales-Indikator, der die konjunkturellen Aussichten anhand der Entwicklung im Vertrieb anzeigt, hat sich weiter verschlechtert. Angebotsvolumen und Neukundengeschäft sinken im dritten Quartal 2008 auf die niedrigsten Werte seit 2006. Die schwierige Wirtschaftslage hat den Abwärtstrend des Indikators weiter beschleunigt. Seit der letzten Erhebung ist der Indikator um 19,13 Punkte auf 7,66 gefallen. Der immer noch positive Wert des Indikators zeigt dabei an, dass das Geschäft im Sommer besser war als im Frühjahr. Die Lage im Vertrieb ist also immer noch gut, verschlechtert sich aber zusehends und kann so in den nächsten Monaten ins Negative kippen.

Die Ergebnisse in den Sektoren fallen weit auseinander. In der Produktion ist der Wert am schlechtesten (8,33). Dienstleistung (29,00) und Handel (17,95) verzeichnen ebenfalls eine Eintrübung der Geschäfte. Sie erzielten jedoch noch deutlich bessere Abschlüsse.

Das Geschäft wird schwieriger - das merken zuerst die Vertriebsmitarbeiter mit direktem Kundenkontakt. Bei ihnen halten sich gute und schlechte Nachrichten nun beinahe die Waage. Dagegen beurteilen Vertriebsleiter die Lage deutlich positiver.

„Der Xenagos Sales-Indikator nimmt die direkten Erfahrungen der Vertriebsspezialisten auf", sagt Xenagos-Geschäftsführer Christopher Funk. Ob Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen besser oder schlechter verkaufen, bestimme über die wirtschaftliche Entwicklung. Das nächste Quartal muss zeigen, ob das Vertriebsklima, getrieben von der schlechten Stimmung, wirklich kippt oder sich doch stabilisiert.

Ebay glaubt nicht mehr an den Weihnachtsmann

Ebay hat eine Gewinnwarnung herausgegeben. Das Auktionshaus sieht für Weihnachten schwarz.

Ebay-Chef John Donahoe bezweifelt, dass das Weihnachtsgeschäft positiv ausfallen wird. Dies gab er am Mittwoch in San Francisco bekannt. Für das vierte Quartal wurde die Umsatzprognose nach unten korrigiert, obwohl Ebay in der Weihnachtszeit am meisten Umsatz macht. Als Grund für die Gewinnwarnung sieht Donahoe die derzeit prekäre Weltwirtschaftslage. Analysten sehen einen weiteren Punkt im Konkurrenzkampf mit Amazon.

Direktvertrieb und Verbraucher profitieren

Die EU-Kommission möchte das europäische Verbraucherrecht neu gestalten. Davon würden die Konsumenten, aber auch der Direktvertrieb profitieren.

Geht es nach der EU-Kommission, soll die 14-tägige Widerrufsfrist für so genannte Haustürgeschäfte bald europaweit gelten. So steht es im Richtlinien-Entwurf für ein neues Verbrauchervertragsrecht. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Direktvertrieb, der 37 führende Direktvertriebsunternehmen vertritt, bedeutet die von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Neuordnung des europäischen Verbraucherrechts eine Stärkung des Direktvertriebs.

Die so genannte Haustür-Richtlinie, die Geschäftsabschlüsse im Direktvertrieb regelt, aber in ihrer jetzigen Fassung noch von 1985 stammt, soll nach dem Willen der EU-Kommission modernisiert werden und in der neuen Verbrauchervertrags-Richtlinie aufgehen. Dabei ist der Beginn der Widerrufsfrist für den Direktvertrieb von Bedeutung. „Wir haben darauf hingewirkt, dass die 14-tägige Widerrufsfrist mit dem Tag beginnt, an dem der Kunde das Bestellformular unterschrieben hat, also sofort nach seiner Unterschrift“, sagt Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb in Berlin. Dadurch unterscheidet sich der Direktvertrieb vom Fernabsatz, denn im Direktvertrieb hat der Kunde die Möglichkeit, das Produkt schon vor seiner Kaufentscheidung ausführlich zu begutachten. Da dies im Fernabsatz nicht gegeben ist, beginnt die Widerrufsfrist dort auch erst mit Erhalt der Ware.

Hatte es bisher in Sachen Verbraucherschutz nur Mindeststandards gegeben, soll das Verbraucherrecht aufgrund der jetzt geplanten Vollharmonisierung abschließend geregelt werden. Damit ist ausgeschlossen, dass einzelne Staaten Regeln erlassen, die über die EU-Richtlinie hinausgehen. Ziel der Kommission ist die Angleichung einer Vielzahl unterschiedlicher Verbraucherschutzvorschriften in den 27 Mitgliedsstaaten. Um den Binnenmarkt zu stärken, sollen Kunden in der ganzen EU die gleichen Rechte erhalten.

Verbraucherstimmung wechselhaft

Die Stimmung unter den Verbrauchern im Herbst ist wechselhaft: Derzeit suchen die Deutschen verstärkt Gebrauchtwagen statt neue Modelle, kaufen mehr Elektrogeräte und sparen an teuren Reisen.

Im Herbst 2008 haben weniger Verbraucher sowohl Lust dazu, Geld auszugeben, als auch die finanziellen Möglichkeiten. Das ergibt der aktuelle Verbraucherindex der Creditplus Bank. Wollte und konnte bei der ersten Erhebung im Frühjahr 2006 jeder Siebte seinen Einkaufszettel in die Tat umsetzen, ist es heute jeder Zehnte. Stabil bleibt die Bereitschaft, Möbel, ein Auto oder eine Reise zu finanzieren (19 Prozent). Lediglich Haushalte mit eher geringem Einkommen verzichten lieber auf eine Anschaffung, als einen Kredit dafür aufzunehmen. Jeder Fünfte mit einem Haushaltseinkommen bis zu 1500 Euro ist dazu bereit, im Frühjahr war es jeder Dritte.

Dass sich die Verbraucher weiterhin zurückhalten, erklärt sich Jan W. Wagner, Vorstandsvorsitzender der Creditplus Bank, mit der Preisexplosion auf dem Energiemarkt. "Die Energiekosten sind in den vergangenen Monaten immens gestiegen. Für viele Haushalte machen sie mittlerweile einen großen Teil ihrer Ausgaben aus. Durch diese Mehrkosten bleibt ihnen dann für andere Anschaffungen weniger oder sogar gar kein Geld mehr übrig. So wird das Auto doch noch einige Kilometer länger gefahren und beim nächsten Urlaub gespart." Der Verbraucherindex wird im Auftrag der Creditplus Bank zweimal jährlich vom europäischen Meinungsforschungsinstitut Ipsos erhoben. Im September wurden 2.000 Verbraucher ab 14 Jahren zu ihrem Konsumverhalten befragt.

MFG prognostiziert sieben digitale Trends

Die MFG Baden-Württemberg hat sieben aktuelle Trends für die IT- und Kreativbranchen ausgearbeitet. Ein Trend sind semantische Suchmaschinen.

Das Surfen im World Wide Web, das momentan noch hauptsächlich mit dem Internet in Verbindung gebracht wird, wird künftig zur Nebensache. Semantische Suche wird laut MFG ein großer Trend sein. Dies bedeutet, dass nicht nur einzelene Begriffe, sondern ganze Fragen in Suchmaschinenmasken eingegeben werden können und darauf die Seite angezeigt wird, welche die richtige Antwort auf die bereithält. Anbei die Liste der Trends:

- Trend 1: Internet in Realtime - Das intelligente Medium der Millisekunden
- Trend 2: Internet of Things - Verschmelzung von digitaler und realer Welt
- Trend 3: Enhanced Visual Experience - Bilder erleben statt sehen
- Trend 4: Continuous Interface - Die grenzenlose Mensch-Maschine-Interaktion
- Trend 5: Sustainable IT - Internet für kommende Generationen
- Trend 6: Distributed Open Production - Offene Zusammenarbeit für mehr Innovation
- Trend 7: No E-Business without O-Business - Verbindung offener mit geschlossenen Welten

Die Trends basieren auf der Arbeit der MFG aus den vergangenen Jahren. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse des Forschungsprojekts Fazit eingeflossen, bei dem die MFG Stiftung gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim in den vergangenen drei Jahren bislang 16 Studien über zukünftige IT- und Medienmärkte am Beispiel von Baden-Württemberg durchgeführt hat. Weitere wichtige Erkenntnisse stammen aus dem europäischen Projekt Create, das die Potenziale aus dem Zusammenwirken von Informationstechnologie und neuer digitaler Kreativwirtschaft für Europa erschließt.

Neue Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ab 2009

Die Bundesregierung hat den Entwurf für einen erheblichen Ausbau der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

             Zur Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist im Rahmen eines neuen § 3 Nr. 39 EStG (statt bisher § 19a EStG)
  • die Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Arbeit gebenden Unternehmen von 135 EUR auf 360 EUR jährlich und
  • der Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung vorgesehen.

Neue Voraussetzungen für die Begünstigung sind, dass

  • die Vermögensbeteiligung als freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird und
  • die Beteiligung allen Mitarbeitern, die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, offen steht.

Zudem soll eine Ausdehnung der Fördermöglichkeit auch auf Beteiligungen über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds (z. B. für einzelne Branchen) erfolgen. Bei diesen Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % garantiert werden.

Die abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs sind erst für Anfang 2009 vorgesehen. Das Gesetz soll deshalb allgemein am 1. April 2009 in Kraft treten. Allerdings sollen die begünstigenden Neuregelungen bereits für das gesamte Jahr 2009 Anwendung finden. Für nach der Neuregelung nicht mehr begünstigte Modelle (insbesondere bei Gehaltsumwandlung) soll Bestandsschutz für eine Übergangszeit bis einschließlich 2015 gewährt werden.

Hinweis zu den vermögenswirksamen Leistungen

Im Bereich der Vermögensbildung der Arbeitnehmer soll ab 2009

  • der Fördersatz für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 % auf 20 % angehoben und
  • die Einkommensgrenze in diesem Bereich von 17.900 EUR/35.800 EUR auf 20.000 EUR/40.000 EUR (Ledige/ zusammen veranlagte Ehegatten) erhöht werden.

Weitere Änderungen für den Lohnsteuerabzug siehe: Änderungswünsche des Bundesrates zu den neuen Steuergesetzen

43 Prozent der Stammkunden flüchten

Call-Center nerven - hoffentlich - zukünftig nicht mehr Kunde, die Fragen haben. Laut einer neuen Studie würden sie ansonsten fast die Hälfte der Kunden verlieren.

Dies sind die Ergebnisse der "Dialogstudie 2020", des Customer-Care-Spezialisten Transcom. Sie zeigt ebenfalls, was Unternehmen für Strategien aufbauen müssen, um Stammkunden nicht zu verlieren. Call-Center müssen ihren derzeit vorherrschenden Produktfokus durch eine kundenorientierte Strategie ersetzen, ansonsten sind laut Studie ihre Chancen am Markt sehr gering.

Die Anfrage im Inbound wird zukünftig noch stärker als Grundlage für Forschung, Entwicklung, Marketing und Vertrieb dienen. Inbound-Selling sowie die Möglichkeit von Cross- und Upselling werden noch stärker in den Mittelpunkt treten.

12. Internationales Franchise-Symposium in Wien

Das 12. internationale Franchise-Symposium findet am Dienstag, 18. November 2008 in Wien statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Motto „Fairplay im Franchising — Spielregeln für partnerschaftlichen Erfolg“. Das Symposium wird vom Österreichischen Franchise-Verband und dem Wirtschaftsmagazin Gewinn ausgerichtet, zwei Einrichtungen, die seit Jahren eng zusammen arbeiten.

Ein wesentlicher Aspekt des Symposium ist der exemplarische Charakter der Vorträge, die durchweg von Praktikern gehalten werden. Aus unterschiedlichen Branchen wollen die Veranstaltern hautnah präsentieren, worauf es bei erfolgreichen Geschäftsmodellen ankommt.

Auch in diesem Jahr haben die Veranstalter wieder Top-Referenten aus dem In-und Ausland eingeladen, um über Themen wie „Die Führung der Marke in Franchise-Systemen“, „Fairness braucht auch Regeln“ oder „Ist Fairplay Spinnerei?“ zu referieren. Für Dramatik ist gesorgt bei der Präsentation der ungewöhnlichen Unternehmensstory „Ein Franchise-System bietet emotionale Heimat“, in der es um eine Tragödie als Beginn eines Erfolgs geht. Die Rede ist vom 150 Partner großen Northland-Netzwerk.

Die Moderation hat der Gewinn-Herausgeber Professor Georg Waldstein. Die Veranstaltung endet mit einer Podiumsdiskussion zum Thema, in der Mitglieder des Vorstands ein breites Spektrum der österreichischen Franchise-Wirtschaft repräsentieren.