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Aktuelles Februar 2012

1. Mediation - Vermitteln unter falschem Etikett
2. Neues Datenschutzrecht am Horizont
3. Soziale Netzwerke 2012 – Social Media Studie der Bitkom
4. Im Schatten von Facebook etablieren sich Mitbewerber
5. Wertvollste Marken: Apple verdrängt Nokia
6. Mittelstand: Studie offenbart Mängel bei der Markenführung
7. Warum nutzen Menschen Facebook?
8. Die EU stellt den Datenschutz auf eine neue Basis
9. 92 % der Jüngeren in sozialen Netzwerken aktiv
10. Mediationsgesetz verabschiedet
11.Entwicklung der sozialen Netzwerke in den USA
12. EU plant neue Datenschutzverordnung mit mehr Rechten für Verbraucher
13.Rabattaktionen: BGH verbietet Verlängerung
14. DFV-Franchise-Forum 2012 mit abwechslungsreichem Programm
15. Telefonieren übers Internet setzt sich weiter durch
16. US-Franchise Ranking: Die heißesten Trends der Franchise-Branche

 

Mediation - Vermitteln unter falschem Etikett

Deutschland hat jetzt ein Mediationsgesetz - Verbraucher und Unternehmen werden aber kaum davon profitieren.
Die Mediation hat in den letzten Jahren als Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung an Bedeutung gewonnen. Sie kommt bei privaten Streitigkeiten, etwa im Rahmen familiärer oder wirtschaftlicher Auseinandersetzungen, ebenso zum Einsatz wie im Verwaltungsrecht oder im Strafrecht im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Mediation wird zunehmend aber auch als "gerichtsinterne Mediation" durchgeführt. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, übernimmt ein Kollege des Streitrichters den Fall als Mediator. Einen kohärenten Rechtsrahmen dafür gab es in Deutschland bisher nicht.
Dies wird sich ändern: Deutschland bekommt ein Mediationsgesetz. Im Hintergrund steht eine europäische Richtlinie, die eigentlich schon bis zum 20. Mai 2011 umzusetzen war. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, wesentliche Rechtsfragen der Mediation zu regeln: Vertraulichkeit, Schutz vor Verjährung von Rechtsansprüchen und Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf grenzüberschreitende Fälle. Diese machen allerdings nur einen verschwindend
geringen Teil des Mediationsmarktes aus.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie zum Anlass für eine umfassende Regelung des Mediationsrechts genommen. Von dem Entwurf der Bundesregierung weicht das Gesetz vor allem in zweierlei Hinsicht ab. Zum einen soll es in Zukunft keine gerichtsinterne Mediation mehr geben. Stattdessen werden die bisher praktizierten Modelle einer solchen Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept überführt. Danach können Güteversuche von einem speziellen Güterichter desselben oder eines anderen Gerichts durchgeführt werden. Zum anderen wird die Berufsbezeichnung des "zertifizierten Mediators" geschaffen. Hinter beiden Reformen steht dasselbe Anliegen: die Förderung der privaten und die Zurückdrängung der staatlichen Mediation. Gleichzeitig sollen Qualität und Transparenz der privaten Mediation verbessert werden.
Privaten Mediatoren und ihren Verbänden war die gerichtsinterne Mediation überwiegend schon immer ein Dorn im Auge. Rechtssuchende bekommen hier eine Mediation zum Nulltarif. Zusätzlich zu den Gerichtsgebühren fallen keine weiteren Kosten an. Das geht anscheinend zu Lasten des privaten Mediationsmarktes. Zweifel werden auch an der Qualität der gerichtsinternen Mediation angemeldet. Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, ob es überhaupt eine legitime Aufgabe des Staates ist, Mediation als ein im Kern interessenorientiertes, nichtrechtliches Verfahren anzubieten.
Für den rechtspolitischen Schwenk des deutschen Gesetzgebers sprechen also gute Gründe. Aber ist das "erweiterte Güterichtermodell"" mehr als nur ein Etikettentausch? Der Güterichter könne, so heißt es, rechtliche Bewertungen vornehmen und Lösungen vorschlagen. Aber genau das machen die gerichtsinternen Mediatoren überwiegend schon heute. Die gerichtsinterne Mediation ist eine besondere Form der Mediation, die unter besonderen Rahmenbedingungen, insbesondere einem hohen Zeitdruck, stattfindet. In der Praxis dürfte sich durch die neue Bezeichnung kaum etwas ändern. Insbesondere bleiben der Kostenanreiz für die Parteien und die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des privaten Mediationsmarktes unverändert bestehen.
Der Gesetzgeber meint, die private Mediation dadurch zu fördern, dass das Gericht den Parteien eine solche vorschlagen dürfe. Das ist nach geltendem Recht freilich schon heute möglich - und hat praktisch nichts gebracht. Sind die Parteien erst einmal bei Gericht, dann bekommt man die gerichtsinterne Mediation oder die neue Güterichtertätigkeit kostenlos mitgeliefert - warum jetzt noch zusätzlich einen teuren privaten Mediator engagieren? Wirksam wäre es, wenn der Gesetzgeber eine bindende Verweisung der Parteien durch das Streitgericht in eine private Mediation ermöglichte. Dieses Modell existiert etwa bei vielen amerikanischen Gerichten. Dem stehe, so heißt es, das Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation entgegen. Es wird in Deutschland der Mediation wie eine Monstranz umgehängt. Freiwillig muss aber nur die Entscheidung zu einer gütlichen Einigung sein, nicht die Teilnahme an der Mediation selbst. Hilfreich wäre es ferner, wenn die zivilprozessuale Kostenregel "Der Verlierer zahlt alles" geändert würde: Vorgerichtliches Verhalten, insbesondere das Eingehen auf und das Agieren in einer privaten Mediation, sollte bei einer Kostenentscheidung im Rahmen des Gerichtsprozesses berücksichtigt werden können. Auch dafür gibt es Vorbilder in anderen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich. Schließlich kann man über eine flächendeckende Mediationskostenhilfe nachdenken. Nichts von alledem findet sich im Mediationsgesetz, von vagen Ankündigungen der Förderung von Forschungsvorhaben einmal abgesehen.
In guter deutscher Regelungstradition soll die private Mediation ferner vor allem dadurch vorangebracht werden, dass man sie reguliert. Ein seriöser Mediator ist in Zukunft nur noch, wer ein zertifizierter Mediator ist, und dafür muss eine nicht unerheblich lange und teure Ausbildung absolviert werden. Man reibt sich die Augen und fragt sich: Welches sind die offenkundigen Missstände, denen durch diese Maßnahme abgeholfen werden soll? Wo sind die empirischen Analysen, die zeigen, dass es das mangelnde Vertrauen der Verbraucher und Unternehmer in die Qualität der Mediatoren ist, welche den Mediationsmarkt bisher beeinträchtigt hat? Keine dieser Fragen wird beantwortet, ja sie werden noch nicht einmal gestellt.
Was das neue Ausbildungssystem zweifellos bewirken wird, ist zunächst einmal die Errichtung einer neuen Mediationsbürokratie: Eine Zertifizierungsstelle soll geschaffen werden, bei der sich Ausbildungsinstitute akkreditieren lassen können, welche dann ihrerseits zertifizierte Mediatoren produzieren. Die Profiteure des Systems liegen auf der Hand: alle diejenigen, die Mediationsausbildungen anbieten. Das sind nicht ohne Grund auch diejenigen, die am stärksten für die Neuregelung gearbeitet haben. Es werden absehbar massenweise zertifizierte Mediatoren ausgebildet werden, und zwar auf Halde. Nach einigen Jahren ohne Mediationspraxis werden sich die zertifizierten Mediatoren vermutlich irgendwann fragen, ob sie hier nicht mit einem irreführenden Etikett in eine Falle gelockt wurden. Profitieren Verbraucher und Unternehmen als Mediationsnutzer von einem höheren Qualitätsstandard? Das ist nicht zu erwarten, eher das Gegenteil: In der Vergangenheit hatten sich am Markt unterschiedliche Ausbildungsgänge verschiedener Institutionen mit unterschiedlichen Längen und Inhalten und entsprechend differenzierten Qualitätssignalen etabliert. Der neue zertifizierte Mediator wird das alles in den Augen des mediationssuchenden Publikums nivellieren: Der schwache Mediator wird auf-, der starke abgewertet. (Quelle: F.A.Z./ Autor: Prof. Dr. Horst Eidenmüller )

Neues Datenschutzrecht am Horizont

Am 7. Dezember 2011 ist ein Vorabentwurf der Europäischen Kommission für eine Allgemeine Datenschutzverordnung bekannt geworden, die das geltende Datenschutzrecht grundlegend umgestalten wird: Nicht nur, dass das Bundesdatenschutzgesetz wohl komplett abgeschafft werden dürfte; die geplante 120-seitige EU-Datenschutzverordnung enthält auch inhaltlich zahlreiche Regelungen, die Anpassungsbedarf bei den Unternehmen auslösen werden. Die Ausgestaltung als Verordnung bringt es dabei mit sich, dass die Regelungen unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten würden, so dass sie nicht erst in nationales Recht umzusetzen wären.

Vorteilhaft für Unternehmen wird sein, dass sie künftig einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten regelmäßig erst ab einer Betriebsgröße von 250 Mitarbeitern bestellen müssten - und nicht bereits, wenn 10 Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung betraut sind, wie es derzeit der Fall ist.
Es soll aber auch zahlreiche Erschwernisse und Neuregelungen geben, die Änderungen der Verarbeitungspraxis erfordern werden:

  • Zahlreiche Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, würden erstmals hiesige Datenschutzvorschriften zu beachten haben: die EU-Datenschutzverordnung (ADSVO) soll für solche Anbieter bereits gelten, wenn sie sich mit ihrem Angebot auch an EU-Bürger richten oder deren Verhalten überwachen. Bietet ein amerikanisches Unternehmen über eine Website also hier gezielt Leistungen an und erhebt in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten, so müsste es die ADSVO einhalten; auch die Verwendung von Daten eines EU-Bürgers im Rahmen eines Online Behavioural Advertising dürfte künftig zur Anwendung der EU-Datenschutzvorschriften führen.
  • Direktmarketingmaßnahmen sollen nur noch mit einer ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen zulässig sein.
  • Die Möglichkeit, von Arbeitnehmern Einwilligungen in Datenverarbeitungen zu bekommen, ist schon derzeit umstritten. Künftig soll dies definitiv ausgeschlossen sein. Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass die Datenverarbeitung auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden kann (etwa eine Betriebsvereinbarung), oder ansonsten den betroffenen Verarbeitungsschritt unterlassen.
  • Zusatzaufwand könnte auch bzgl. der notwendigen Information der Betroffenen entstehen; so soll etwa eine neue Informationspflicht über die Dauer der Datenspeicherung eingeführt werden.

Sanktionsmaßnahmen erheblich verschärft
Auch die Sanktionsmechanismen werden - teilweise erheblich - ausgeweitet:

Es soll eine immense Erhöhung der Bußgelder bei Datenschutzverstößen geben, von derzeit maximal EUR 300.000 auf einen Höchstbetrag in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens.

  • Geplant ist auch ein Verbandsklagerecht, wie es auch bereits im Zuge der BDSG-Novellierung diskutiert worden ist. Dies wird dazu führen, dass sich Daten verarbeitende Unternehmen vermehrt gerichtlichen Auseinandersetzungen über Datenschutzverstöße ausgesetzt sehen werden.
  • Schließlich enthält der Verordnungsentwurf eine allgemeine Informationspflicht bei Datenpannen, wonach im Falle eines Datenverlustes sowohl die Betroffenen als auch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu informieren wäre.
Weitere geplante Neuerungen

Der Entwurf hält aber noch zahlreiche weitere, nennenswerte Neuerungen parat:

  • Personenbezug von IP-Adressen

Art. 3 Nr. 1 der ADSVO i. V. m. Erwägungsgrund 23 soll verbindlich festlegen, dass u. a. IP-Adressen grundsätzlich personenbezogene Daten darstellen, was derzeit nach wie vor hoch umstritten ist.

  • Schutz von Minderjährigen

Der datenschutzrechtliche Schutz von Minderjährigen soll ausgeweitet werden. Einwilligungen von Minderjährigen sollen nur noch wirksam sein, wenn sie von den Erziehungsberechtigten erteilt oder autorisiert wurden.

  • Erweiterte Transparenzpflichten

In Art. 9 ADSVO sollen die Transparenzanforderungen verstärkt werden. Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen sollen demnach Datenschutzerklärungen über die von ihnen vorgenommene Datenverarbeitung erstellen und darin auch angeben, wie die betroffenen Personen ihre Rechte, z. B. auf Auskunft oder Löschung, ausüben können. Diese Erklärung muss allgemein verständlich sein und einfach zugänglich vorgehalten werden. Nach Art. 12 ADSVO soll die datenverantwortliche Stelle auch darüber informieren müssen, wie lange die verarbeiteten Daten gespeichert werden.

  • Einrichtung eines Verfahrens zur Ausübung der Betroffenenrechte

Ferner ist vorgesehen, dass datenverantwortliche Stellen nach Art. 10 ADSVO Verfahren einrichten, mittels derer die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen ihre Betroffenenrechte, wie z. B. auf Auskunft oder Löschung, geltend machen können. Unter anderem muss die datenverantwortliche Stelle hierbei dem Betroffenen grundsätzlich innerhalb eines Monats kostenlos darüber Bescheid geben, welche Maßnahmen hinsichtlich seiner Anfrage ergangen sind.

  • Recht auf Vergessenwerden

Art. 15 der ADSVO konstituiert ein neues Recht der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen: das Recht auf Vergessenwerden. Einerseits umfasst dieses Recht bereits bekannte Löschungsverpflichtungen. Andererseits soll die datenverantwortliche Stelle, die ein personenbezogenes Datum öffentlich gemacht hat, verpflichtet sein, dieses Datum wieder aus dem Internet zu „entfernen“.
Hierzu muss sie sämtliche öffentlich zugänglichen Hyperlinks auf dieses Datum sowie sämtliche öffentlich zugänglichen Kopien und Replikationen dieses Datums aus dem Internet entfernen (lassen). Wie eine datenverantwortliche Stelle dieser mit einem Bußgeld von immerhin bis zu EUR 600.000 oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bewehrten Verpflichtung nachkommen soll, wird in dem Entwurf jedoch nicht erwähnt.

  • Datenportabilität

Datenverantwortliche Stellen müssen den betroffenen Personen auf Anfrage die von ihnen verarbeiteten Daten elektronisch zur Verfügung stellen, wenn sie deren Daten automatisiert verarbeiten. Hierdurch soll es Personen insbesondere ermöglicht werden, Daten aus sozialen Netzwerken zu einem anderen Anbieter zu portieren.

  • Compliance-Nachweis

Datenverantwortliche Stellen sollen nach Art. 19 Nr. 1 der ADSVO Datenschutz-Policies und geeignete organisatorische und technische Maßnahmen vorhalten müssen, um die Einhaltung der ADSVO nachzuweisen. Zudem ist nach Art. 20 darauf zu achten, dass sowohl die Systeme mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden als auch die entsprechenden Arbeitsabläufe datenschutzfreundlich gestaltet sind. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Auftragsdatenverarbeiter.
Zudem müssen sowohl eine datenverantwortliche Stelle als auch ein Auftragsdatenverarbeiter nach Art. 25 ADSVO eine Dokumentation sämtlicher Datenverarbeitungsvorgänge vorhalten.

  • Abschaffung der Meldepflicht

Die bisher in § 4 d BDSG enthaltene Meldepflicht soll durch die ADSV abgeschafft werden. Als Ersatz hierfür werden sowohl die datenverantwortliche Stelle als auch der Auftragsdatenverarbeiter nach Art. 30 ADSVO verpflichtet, im Vorfeld der geplanten Datenverarbeitung eine Analyse der datenschutzrechtlichen Implikationen durchzuführen, die von der geplanten Datenverarbeitung ausgehen. Werden hierbei besondere Risiken festgestellt, wäre die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu konsultieren, die die geplante Datenverarbeitung ggf. sogar untersagen kann.

  • Angemessenheit des Datenschutzniveaus in Drittländern

Nach Art. 38 der ADSVO kann die EU-Kommission nunmehr auch die Angemessenheit des Schutzniveaus für einzelne Territorien und bestimmte Verarbeitungssektoren innerhalb eines Drittstaates feststellen, in die Daten anschließend übermittelt werden dürfen.

  • Binding Corporate Rules

Auch Binding Corporate Rules können wie bisher einen Datentransfer in Drittländer erlauben. Derartige Binding Corporate Rules müssen zwar auch weiterhin noch von den Datenschutzaufsichtsbehörden anerkannt werden, doch wird dieses Verfahren nunmehr in Art. 40 ADSVO vereinfacht und verbindlich geregelt, so dass die Einführung von Binding Corporate Rules insbesondere für internationale Konzerne attraktiver werden könnte.

  • Keine Auskunft an Behörden oder Gerichte aus Drittstaaten

Weder datenverantwortliche Stellen noch Auftragsdatenverarbeiter sollen nach Art. 42 ADSVO Behörden oder Gerichten aus Drittstatten personenbezogene Daten offenbaren dürfen. Im Fall von derartigen Anfragen werden die Daten verarbeitenden Stellen die Datenschutzaufsichtsbehörden benachrichtigen müssen, die dann klären sollen, ob und inwiefern Daten offenbart werden dürfen. Durch diese Regelung soll offenbar versucht werden, vor allem den durch den Patriot Act legitimierten Datenzugriffen durch staatliche Stellen in den USA einen Riegel vorzuschieben.

  • Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden

In der ADSVO ist zudem detailliert geregelt, wie die Datenschutzaufsichtsbehörden innerhalb der EU zusammenarbeiten sollen. So ist geplant auch eine neue Aufsichtsbehörde, die Europäische Datenschutzbehörde, zu schaffen, die insbesondere Koordinierungsaufgaben, aber auch Entscheidungsbefugnisse im Fall von Streitigkeiten zwischen zwei Datenschutzaufsichtsbehörden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten erhalten soll. Des Weiteren ist in der ADSVO vorgesehen, dass Maßnahmen einer Datenschutzbehörde auch in einem anderen von dem Fall betroffenen EU-Mitgliedstaat durchgesetzt werden können.
Außerdem soll zukünftig nur noch eine Datenschutzaufsichtsbehörde für einen Fall zuständig sein, und zwar auch dann, wenn eine Untersuchung eine Datenverarbeitung in mehreren EU-Mitgliedstaaten betrifft. Regelmäßig soll dann die Datenschutzaufsichtsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat zuständig sein, in dem die verantwortliche Stelle ihren Hauptsitz hat.

  • Verbandsklage

Mit den Art. 73 ff. ADSVO soll eine Art Verbandsklagemöglichkeit eingeführt werden. Danach könnte ein Verband in Vertretung zumindest einer betroffenen Person sowohl bei den Datenschutzaufsichtsbehörden als auch vor Gericht ein Verfahren wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften anstrengen und durchführen.

  • Haftung des Auftragsdatenverarbeiters gegenüber den Betroffenen

Nach § 7 BDSG ist es den Betroffenen derzeit nur möglich, gegen die datenverantwortliche Stelle einen Ersatzanspruch für den Schaden geltend zu machen, der ihnen durch die unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten entstanden ist. Diese Haftung soll durch Art. 77 ADSVO auf Auftragsdatenverarbeiter ausgeweitet werden.
Der Auftragsdatenverarbeiter soll sich aber von der Haftung exkulpieren können, wenn er nachweisen kann, dass er die unrechtmäßige Datenverarbeitung nicht verschuldet hat. Waren mehrere Daten verarbeitende Stellen beteiligt, soll jede Stelle gegenüber dem Betroffenen in Höhe des vollen Schadens haften.

Entwurf wird Ende Januar 2012 offiziell präsentiert
Nach den Ankündigungen der EU-Kommission soll dieser Entwurf offiziell am 25. Januar 2012 präsentiert werden, sodass sich bis zu diesem Termin durchaus noch leichte Änderungen ergeben können.

Gravierende Neuerungen sind freilich bis dahin nicht mehr zu erwarten. Allerdings ist davon auszugehen, dass nach der offiziellen Präsentation dieses Entwurfs ein Diskussionsprozess einsetzen wird, der noch zu mehreren Überarbeitungen und Anpassungen führen kann.
Der vorliegende Entwurf lässt schon gut erkennen, in welche Richtung sich das Datenschutzrecht auf nationaler und europäischer Ebene entwickeln wird. Unternehmen tun gut daran, sich bereits jetzt in Grundzügen mit den geplanten Änderungen vertraut zu machen, damit Datenverarbeitungsprozesse, die in Kürze erst eingeführt werden sollen, nicht alsbald abermals geändert werden müssen.
Es ist vorgesehen, dass die ADSVO zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung und Veröffentlichung im Verordnungsblatt gelten soll. Das bedeutet, dass die Verordnung - so sie denn kommt - frühestens ab 2014 die bisher geltenden Datenschutzgesetze wie das BDSG ersetzen könnte.
(Quelle: aquisa /Dr. Flemming Moos, Norton Rose LLP)

Soziale Netzwerke 2012 – Social Media Studie der Bitkom

Was der Politik aktuelle Umfragewerte sind, ist dem Social Media Marketing die Beobachtung der aktuellen Entwicklung des Nutzerverhaltens in Sachen soziale Netzwerke. Da der letzte Überblick bzw. Report zur Social Media Nutzung mit dem “Socialbakers ” aus November 2011 schon etwas zurückliegt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mit der frisch veröffentlichten BITKOM-Studie zur Nutzung sozialer Netzwerke hier ein paar Daten aufzufrischen. Grundlegend handelt es sich dabei um eine repräsentative Umfrage von 1.023 Personen ab 14 Jahren.
Wer nutzt welche sozialen Netzwerke?
Es dürfte nicht überraschen, dass auch diese Studie zu dem Ergebnis kam, dass Facebook das meistgenutzte soziale Netzwerk ist. 51% der Befragten verfügen über einen Facebook-Account, wovon sogar 45% diesen Account aktiv nutzen. Zwar an zweiter und dritter Stelle, jedoch weit abgeschlagen, folgen StayFriends und wer-kennt-wen. Interessant ist jedoch auch, dass Twitter und Google Plus inzwischen gleich auf sind und sich mit jeweils 6% Nutzeranteil bereits gemeinsam den 7. Platz teilen.
Interessant deshalb, da Google Plus gerade mal seit 7 Monaten existiert. Twitter hingegen wurde bereits 2006 gegründet und ringt seither um Nutzeranteile. Natürlich ist das starke Wachstum von Google Plus nicht zuletzt auch der Marke Google zu verdanken. Möglicherweise wird Google Plus Twitter in den nächsten Monaten sogar um ein paar Plätze überholen.
Auffällig ist auch die Altersverteilung der Nutzer sozialer Netzwerke. Klar ist: soziale Netzwerke werden vorrangig von “jüngeren” Personen genutzt. Die nachfolgende Abbildung der BITKOM-Studie zeigt jedoch auch, dass bestimmte soziale Netzwerke vorzugsweise von bestimmten Altersgruppen genutzt werden. Während 67% der Facebook-Nutzer zwischen 14 und 29 Jahren alt sind, werden StayFriends und wer-kennt-wen insbesondere von Personen älter als 30 Jahre genutzt. Trotzdessen nutzen jedoch auch die Altersgruppen zwischen 30- und 49 Jahren und 50 Jahre und älter vorwiegend Facebook. Damit lässt sich insgesamt festhalten, dass die Nutzung und Beliebtheit eines sozialen Netzwerkes in hoher Abhängigkeit zum Alter der Nutzer steht.

Wie intensiv werden soziale Netzwerke genutzt?
Bei der Frage, wie intensiv ein soziales Netzwerk genutzt wird, gilt es, vor allem die Nutzungsdauer zu betrachten. Im Gesamten sind 59% aller aktiven Nutzer sozialer Netzwerke täglich in ihrem jeweiligen Netzwerk aktiv. 48% verbringen sogar täglich bis zu 2 Stunden dort. Von “heavy Usern” spricht man bei Nutzern, die ein Netzwerk täglich länger als 2 Stunden nutzen – diese Gruppe macht ganze 11% der Nutzer aus.
Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Nutzungsintensität der drei “Top-Netzwerke”, bleibt Facebook auch hier ungeschlagen. Im Gegensatz zu StayFriends und wer-kennt-wen wird Facebook am häufigsten täglich genutzt. Die Nutzungsintensität liegt dabei bei “Täglich weniger 1 Stunde” bis “Täglich 1 bis Stunden”, während die Nutzung von StayFriends und wer-kennt-wen vor allem im wöchentlichen Rhythmus ausfällt.


Private vs. berufliche Nutzung sozialer Netzwerke
Bereits im Jahr 2012 veröffentlichte das Unternehmen Network Box eine Studie, die besagte, dass Facebook bis dato am Arbeitsplatz häufiger aufgerufen werden würde als Google. Nach den Ergebnissen der BITKOM-Studie werden soziale Netzwerke im Allgemeinen jedoch ausschließlich bzw. überwiegend für private Zwecke genutzt. Einzige Ausnahmen: Xing und LinkedIn, gefolgt von MySpace. Insgesamt nutzen 30% der Befragten auch den Arbeitsplatz, um sich in soziale Netzwerke einzuloggen. Die Kombination beider Ergebnisse lässt zumindest vermuten, dass die Nutzung von Facebook & Co. am Arbeitsplatz damit vorwiegend privaten Zwecken dient.


Nutzungsmotivation – warum soziale Netzwerke nutzen?
Im Fokus der Nutzung sozialer Netzwerke steht der Austausch mit Freunden über Nachrichten und Chat-Funktionen, wie sie beispielsweise auch Facebook bietet. Sekundäre Motivatoren sind Veranstaltungsinformationen, das Hochladen von Fotos, als auch Social Games, das Kennenlernen neuer Personen, als auch die Nutzung des Netzwerkes als allgemeinen Informationskanal.
Wo werden soziale Netzwerke genutzt?
Einer großen Veränderung unterlag die ortsbezogene bzw. gerätebezogene Nutzung sozialer Netzwerke. Neben dem Arbeitsplatz und dem heimischen PC / Notebook, setzte sich insbesondere die Nutzung mobiler Endgeräte durch und liegt aktuell bei 40% – 33% davon über Smartphones.
Warum man sich für ein soziales Netzwerk entscheidet…
Das wollte man auch im Rahmen der BITKOM-Studie erfahren und befragte die Personen nach ihre Auswahlkriterien für die Nutzung eines sozialen Netzwerkes. Dabei gaben 96% der Befragten an, dass die Wahl eines sozialen Netzwerkes in Zusammenhang zur Sicherheit der persönlichen Daten stehen würde.
Für 93% sind die Privatsphäreneinstellungen ein besonderer Faktor, als auch die Benutzerfreundlichkeit (88%). Mich persönlich überrascht das ein wenig, da die meisten sozialen Netzwerke (insbesondere Facebook) im Hinblick auf “Sicherheit & Datenschutz” dann doch noch erhebliche Mankos aufweisen.
Immerhin gaben 82% der Befragten an, dass es für sie entscheidend sei, ob Freunde oder Bekannte das Netzwerk auch nutzen.

Warum soziale Netzwerke nicht genutzt werden..
Die Untersuchung, warum jemand ein soziales Netzwerk nutzt bzw. auswählt, lässt auch die Frage aufkommen, warum viele Personen nach wie vor keine sozialen Netzwerke nutzen. Ein bedeutender Grund hierfür ist, dass keine persönlichen Daten und Informationen preisgegeben werden sollen – dies trifft für 69% zu. 68% sehen in der Nutzung sozialer Netzwerke keinen Sin bzw. keinen Nutzen. Immerhin noch 27% der Nicht-Nutzer sind der Meinung, dass die Aktivität in einem sozialen Netzwerk negative Folgen für ihr Privatleben haben können. (Quelle: Bildquellen: BITKOM, Bundesverband Informationswirtschaft, bitkom.org, / aboutpixel.de / diagramm /Sergei Brehm )

Im Schatten von Facebook etablieren sich Mitbewerber
Soziale Netze: Facebooks Schwächen rufen alternative Anbieter auf den Plan. Neue soziale Netzwerke und Projekte wie Path, Whosay.com oder Social Swarm setzen dort an, wo Facebook seine Nutzer enttäuscht.
Noch beherrschen Google, Amazon, Apple und Facebook die Netzwelt mit ihren Angeboten. Doch das Mächteverhältnis ist nicht in Stein gemeißelt. Neue Anbieter wittern dort eine Chance, wo die alten ihre Nutzer enttäuschen. Der amerikanische Journalist und Blogger Michael Arrington stellte kürzlich fest: "Keiner geht mehr zu Facebook. Es ist überfüllt." Arlington ist bei Weitem kein Unbekannter, sein Wort hat Gewicht. So führte ihn das Time Magazin 2008 in einer Liste als einen der einflussreichsten Menschen der Welt auf.
Das soziale US-Netzwerk Path verspricht mehr Vertraulichkeit als z. B. Facebook - und ist ausschließlich mobil. Insbesondere die ansprechend gestalteten Apps für iPhone und Android erhielten euphorische Fachbesprechungen.
Das Besondere ist die bewusste Beschränkung auf wenige Kontakte wie Familie und enge Freunde. Mehr als 150 Kontakte können gar nicht angelegt werden - durchschnittlich sollen es bei Facebook bereits rund 190 Kontakte sein. Auch lassen sich keine Weblinks teilen oder Inhalte kopieren. Es geht vor allem um Fotos, Videos und handgeschriebene Notizen. Damit konzentriert sich Path nicht auf das digitale, sondern auf das analoge, das echte Leben. Path zeigt außerdem, wer das eigene Profil besucht hat oder bestimmte Inhalte angesehen hat. "Dadurch wird ein gewisser Druck aufgebaut, wirklich nur diejenigen Menschen zu akzeptieren, bei denen einem dies geheuer ist", sagt Social-Media-Experte und IT-Redakteur Martin Weigert. Grundsätzlich sind alle Inhalte privat, öffentlich werden sie nur dann, wenn sie via Dienste wie Twitter, Facebook, Tumblr oder Foursquare weiterverbreitet werden sollen.
Path zielt auf Exklusivität. Damit will der neue Dienst vor allem die Nutzer ansprechen, deren Kontaktmanagement in anderen Netzwerken bereits aus allen Fugen geraten ist und die sich nicht mehr mit der etwas umständlichen Konfiguration von diversen Facebook-Freundeslisten herumschlagen wollen.
Es wandern auch diejenigen ab, die über das Teilen von Google+-Kontaktkreisen bereits mit Tausenden von Kontakten überschüttet wurden, die sie gar nicht mehr einzeln aussortieren konnten und über die sie jeden Überblick verloren haben. Zu den ersten Path-Nutzern gehören bislang vor allem Multiplikatoren, professionelle Netzwerker und Prominente aus dem Silicon Valley, wobei sich auch in Deutschland Social-Web-Experten zunehmend auf Path registrieren.
Während Path auf Exklusivität setzt, versucht der amerikanische Dienst Whosay.com Künstler, Autoren und andere Prominente über das Thema Urheberrecht anzulocken. Normalerweise verlangen nämlich Fotodienste wie Twitpic oder Yfrog, über die Bilder auf Twitter veröffentlicht werden können, dass die Nutzer den Plattformbetreibern umfassende Nutzungsrechte gewähren, teilweise sogar an sie abtreten. Mit Whosay.com sollen die Promis ihre Aktivitäten in den sozialen Netzwerken besser verwalten und damit letztlich auch Geld verdienen können. So können PR-Profis mit der mobilen App die Updates ihrer Stars einfach verwalten. Weil Nutzer sich bei Whosay.com nur auf Einladung hin registrieren können, ist Whosay.com inzwischen eine Art elitärer Netzclub geworden. Ähnlich exklusiv geriert sich auch der Anbieter "A small world", der ebenfalls auf ein sehr kleines, aber geschlossenes Netzwerk setzt.
Ein ganz anderes Problem, das alle gängigen sozialen Netzwerke teilen, will das neue Projekt "Social Swarm" angehen: Alle Daten, die Nutzer diesen Diensten anvertrauen, seien es Bilder oder Nachrichten, werden zentral gespeichert. Bei Facebook werden diese Daten bislang nicht gelöscht, wenn Nutzer diese löschen möchten. Ihre Anzeige wird lediglich unterdrückt. Seit einigen Monaten werben deshalb die deutschen Netzaktvistinnen Rena Tangens und Leena Simon sowie der Programmierer Carlo von Lynx für die Entwicklung eines Metanetzwerks. Tangens: "Wir wollen eine Gegenbewegung zur Zentralisierung im Netz, wo etwa Facebook längst zum digitalen Einwohnermeldeamt geworden ist."
Social Swarm soll eine vertrauliche Kommunikation zwischen den Kontakten ermöglichen, ohne dass die Betreiber die Daten auswerten können. Eine Idee, wie das aussehen könnte, beschreibt Tangens so: "Wenn man sich beispielsweise bei Identica einloggt, soll man über offene Schnittstellen mit denjenigen kommunizieren können, die sich bei Diaspora angemeldet haben." Die Daten sollen verschlüsselt ausgetauscht werden können. Die Kontakte sollen sich über eine einfache, ansprechende Oberfläche verwaltet werden können. Die Initiatoren von Social Swarm wollen Leute zusammenbringen, die die Software entwickeln, eine Oberfläche bauen und verschiedene Sprachversionen entwickeln. Auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs Ende Dezember wurde das Projekt mehrfach präsentiert und stieß auf großes internationales Interesse. Programmierer aus Bangladesch, Schweden und den USA, unter anderem auch Entwickler der
Facebook-Alternative Diaspora, haben erste Arbeitsaufträge übernommen. (Quelle: VDI nachrichten /HADDOUTI)
Wertvollste Marken: Apple verdrängt Nokia
Apple hat Nokia aus der Liste der zehn wertvollsten Marken verdrängt: Eine Rangliste des US-Beratungsunternehmens Interbrand weist für den I-Phone- und I-Pad-Hersteller eine Steigerung des Markenwerts von 58 Prozent und einen Sprung von Rang 17 auf den 8. Platz aus.
Der Markenwert von Apple - berechnet anhand von Finanzkraft, Bedeutung der Marke für Kaufentscheidungen und Stärke der Marke für die künftige Ertragskraft - wird mit 33,5 Milliarden Dollar beziffert. Das ist knapp die Hälfte des Markenwerts von Coca-Cola (Platz 1 des Rankings). Dahinter folgen IBM, Microsoft und Google. Nokia rutschte vom 8. auf den 14. Platz ab. Ein weiteres Marken-Ranking, erstellt von Millard Brown, sieht Apple aufgrund einer anderen Bewertung auf dem 1. Platz, gefolgt von Google, IBM und McDonalds. (Quelle: dpa/Redaktion acquisa)
Mittelstand: Studie offenbart Mängel bei der Markenführung
Dass die Bedeutung einer Marke zur Abgrenzung gegenüber dem Wettbewerb entscheidend ist, ist den meisten Führungskräften mittelständischer Unternehmen klar. Die Umsetzung dieser Markenarbeit erfolgt einer Studie zufolge bei vielen jedoch nur mangelhaft.
Die Studie mit dem Namen „Wer bin ich“, die die Markenagentur Kleiner und Bold zusammen mit dem Wirtschaftsmagazin Markt und Mittelstand durchgeführt hat, deckt auf, dass sich die Markenwerte vieler Mittelständler kaum voneinander unterscheiden. Unscharf und austauschbar seien diese in vielen Fällen, Aussagen über Qualität und Kundenorientierung seien allgemein formuliert und würden inflationär genutzt. Das Erscheinungsbild werde fälschlicherweise mit Markenarbeit gleichgesetzt.
Der Aufbau von Markenwerten sei meist Chefsache. Dies ist zwar grundsätzlich ein guter Ansatz, eine nachhaltige und tiefere Verankerung des Markenthemas bei den Mitarbeitern bleibe dabei jedoch häufig auf der Strecke. Mittelständler liefen außerdem Gefahr, aus ihrem Selbstbild heraus, die wahren Kundenbedürfnisse nicht zu erkennen.
81 Prozent der Befragten würden zwar angeben, ihre Werte mit konkreten, belegbaren Kundenversprechen zu verknüpfen, doch auf Nachfrage würden dazu meist nur schwammige und schwer belegbare Aussagen getroffen. Der Rat an mittelständische Unternehmen: Struktur schaffen, Präferenzen erkennen und Werte konkretisieren. Wer diese drei Regeln im Markenprozess einhalte, könne sich nachhaltig von seinen Wettbewerbern absetzen. (Quelle: Redaktion acquisa)
Warum nutzen Menschen Facebook?
Eine neue Studie der Universität Boston möchte herausfinden, warum Menschen soziale Netzwerke nutzen und fand heraus, dass es grundsätzlich zwei Ursachen für den Gebrauch sozialer Netzwerke gibt. Zum einen sei dies das Zugehörigkeitsbedürfnis, zum anderen jenes der Selbstprofilierung. Die Studie berücksichtigte zudem demografische sowie kulturelle Faktoren und deren Einfluss auf diese Bedürfnisse sowie die Unterschiede beim Nutzungsverhalten verschiedener Persönlichkeitstypen.
Facebook ist ein allgemein akzeptierter Kommunikationskanal. Heutzutage werden so virtuelle Freundschaften geknüpft, Videos und Musik ausgetauscht, gechattet, Bilder geteilt und man informiert einander über Veranstaltungen. Man kann Fanpages liken und zeigen, was einen gefällt. Daten über den Beruf, die Ausbildung, den Beziehungsstand oder die politische Gesinnung eingeben und sich zudem über die wichtigen und natürlich weniger interessanten Neuigkeiten informieren. Bei dieser Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten stellt sich nun aber die Frage: Warum nutzen Menschen eigentlich Facebook?
Eine neue Studie der Universität Boston möchte genau das herausfinden und definierte Social Networking Seiten (SNSs) zunächst als Internet-basierte Dienste, die dem Einzelnen drei wesentliche Möglichkeiten zur Verfügung stellen:
· Die Möglichkleit, ein öffentliches bzw. semi-privates Profil anzulegen.
· Die Möglichkeit, eine Liste von Kontakten zu erstellen, mit denen Inhalte geteilt werden können.
· Die Möglichkeit "View and Track" Verbindungen mit anderen einzugehen, was bedeuten soll, dass man Inhalte anderer sehen und zurückverfolgen kann.
Vor 2009 war es noch Myspace, das unser soziales Leben virtuell dominierte. Ab April 2009 war dieses Netzwerk allerdings so gut wie tot. Eine Studie, die 2008 von E. Hargittai durchgeführt wurde, fand heraus, dass 25 Prozent der Myspace-Bevölkerung spanische Studenten waren, wohingegen diese nur 14 Prozent der Facebook-Nutzer ausmachten. Es zeigt sich also, dass die Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark von demografischen und kulturellen Faktoren abhängt. Frauen etwa nutzen Facebook weitaus häufiger als Männer.
Auch in den Folgejahren gab es zahlreiche Studien, die sich mit der Nutzung sozialer Netzwerke beschäftigten. 2009 wurde von Grasmuck, Martin & Zhao festgestellt, dass afro- und lateinamerikanische und indische Studenten im stärkeren Ausmaß ihre kulturelle Identitäten über ihre spezifische Präferenzen zeigten, als dies etwa bei weißen und vietnamesischen Studenten der Fall war.
Welche Menschen nutzen Facebook?
Frühere Studien haben versucht herauszufinden, inwieweit die tatsächliche Persönlichkeit eines Menschen mit der virtuell dargestellten übereinstimmt und konnten bestätigen, dass zwischen dem tatsächlichen Sein und der Facebook-Identität sehr starke Parallelen bestehen. Extrovertierte Personen haben die höchste Anzahl an Freunden und Kontakten und sind weit aktiver als Introvertierte. Menschen, die man eher als "pflichtbewusste Typen" klassifizieren kann, zeigen hingegen den geringsten Grad an Facebook-Aktivität, sei es nun durch Postings oder Freunde-Anzahl.
Facebook Aktivitäten führen, wie jeder weiß, zu einer Unmenge an "Überbleibseln". Damit sind alte Statusposts, Fotos, Videos, Likes, Links und andere Hinweise auf die virtuelle Präsenz gemeint. 2009 wurde hierzu eine Studie von Ross durchgeführt, bei der sich zeigte, dass Menschen mit hohen Neurotizismus-Werten angaben, dass ihre Pinnwand ihr Lieblings-Facebook-Tool sei. Menschen, die diesbezüglich keine hohen Werte aufwiesen, präferierten hingegen ihre Bilder.
Ebenfalls interessant: Scheue Personen haben weniger Freunde als solche, die nicht als scheu bezeichnet werden können, verbringen aber weitaus mehr Zeit im Netzwerk.
Auch zwischen Narzissmus und der Nutzung von sozialen Netzwerken wurde in einer 2012 durchgeführten Studie ein positiver Zusammenhang festgestellt. Menschen nutzen ihre Profile und Bilder, um sich selbst zu promoten. Menschen, die ein hohes Level an Narzissmus und umgekehrt solche, die ein geringes Selbstbewusstsein aufwiesen, verbrachten mehr als eine Stunde am Tag auf Facebook.
Mit einer hohen Facebook-Nutzung geht somit, nach den Ergebnissen mehrerer Studien, ein hohes Level an Extroversion, ein generell niedriges Selbstbewusstsein, ein hohes Level von Neurotizismus und Narzissmus sowie ein geringes Selbstwertgefühl einher. Die Nutzung der Netzwerke erhöht in der Regel das Selbstbewusstsein und kann das Zugehörigkeitsgefühl stärken.
Wir alle wollen ein Teil von etwas sein
Selbstbewusstsein und Selbstachtung hängen stark mit einem Faktor zusammen: Dem Zugehörigkeitsgefühl. Hinsichtlich der Steigerung des Selbstwertgefühles konnte herausgefunden werden, dass die Nutzung von Netzwerken den Sozialisationsprozess und das soziale Lernen unterstützt, was beides in einem höheren Selbstbewusstsein und besserer Selbstkenntnis resultiert. Dabei spielen aber wiederum kulturelle Unterschiede eine Rolle. In kollektivistischen Kulturen etwa, kann dieser Effekt weitaus stärker ausgeprägt sein als in individualistischen, westlichen Kulturen.
Das Bedürfnis der Selbstprofilierung
Studien zufolge ist die Identität, die man auf Facebook präsentiert, dem tatsächlichen Ich nicht allzu fremd. Facebook wird aber natürlich laufend für das Eindrucksmanagement genutzt. Wenn man in der realen Welt jemanden kennenlernt, wird man ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Facebook adden, um mehr über die Person herauszufinden. Auch Job- Recruiters nutzen Facebook um sich ein Bild von Bewerbern zu machen.
Da man sich in der Regel darüber auch bewusst ist, wird man natürlich versuchen, ein entsprechend positives Image zu vermitteln. Interessant in diesem Zusammenhang: Man konnte wissenschaftlich bestätigen, dass eine zu hohe Anzahl an Freunden Zweifel über die tatsächliche Popularität eines Nutzer aufkommen lässt. Für das Impression-Management sollte man sich also bei der Kontakt-Anzahl offenbar etwas einschränken, um der Gefahr unauthentisch zu wirken, zu entgehen. Zusammenfassend: Das Facebook-Profil reflektiert durchaus die wahre Persönlichkeit, allerdings mit Tendenzen zur positiven Selbstprofilierung.
Warum nutzen wir nun Facebook?
Nach den Ergebnissen der Studie gibt es vor allem zwei Gründe, warum Menschen Facebook nutzen: Das Zugehörigkeitsbedürfnis und das Bedürfnis der Selbstdarstellung. Der Mashable Autor Sam Laird etwa schrieb einen Artikel über sein Leben ohne Facebook, nachdem er sich dazu entschieden hat, seinen Account zeitweise still zu legen. Er berichtete, dass er nun nicht mehr ständig die Frage im Hinterkopf hatte, ob er etwas posten soll oder nicht und dass er generell viel weniger Zeit vor dem Computer verbrachte. Was er aber am meisten vermisste, waren die Partyfotos, über die man sich am Tag nach dem Treffen mit Freunden amüsieren konnte und das Posten von Artikeln, die ihn interessieren. Er vermisste also das, was die meisten von uns vermissen würden: Das Gefühl, Teil von etwas zu sein und die Möglichkeit, sich selbst zu präsentieren. Dies sind also die wesentlichen Gründe für die Facebook-Nutzung.
Die EU stellt den Datenschutz auf eine neue Basis
Der Datenschutz stellt sich den Herausforderungen im Internet: Eine neue EU-Verordnung greift auch dann, wenn Anbieter keinen Sitz in der EU haben, sich aber an Kunden in Europa wenden. Dies zeige «das deutliche Bemühen, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen».
Das sagte Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Der Entwurf für die Novelle wird voraussichtlich noch im Januar  von der EU-Kommission angenommen. Ergänzt wird die Verordnung von einer Richtlinie für den Bereich der Strafverfolgung, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Bislang konnten die EU-Bestimmungen zum Datenschutz nur dann angewendet werden, wenn ein Anbieter eine Niederlassung in Europa hatte, wie etwa Facebook mit seiner Vertretung in Irland. Dieses Territorialprinzip wird jetzt von einem als «Targeting» bezeichneten Grundsatz abgelöst: Richtet sich ein Unternehmen mit seinen Produkten und Diensten an ein Publikum in der EU, muss es die dort geltenden Standards im Datenschutz einhalten. Bei Verstößen sieht die Verordnung ähnlich wie im Kartellrecht ein Bußgeldverfahren vor - mit Strafen in Höhe von vier oder fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
«Europäischer Datenschutz ist wichtig, weil wir auf nationaler Ebene in manchen Bereichen einfach nicht mehr durchdringen», sagte Schaar und nannte als Beispiel Facebook sowie «international agierende Unternehmen, bei denen wir uns als Nationalstaat sehr viel schwer tun als auf europäischer Ebene». Trotz einiger Probleme im Detail sei die Neufassung ein Fortschritt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten hätten die Möglichkeit, auch weitergehende Bestimmungen einzuführen, als die EU-Verordnung vorsehe.
Zu der vom Bundesinnenministerium gewünschten Vorratsdatenspeicherung macht die Novelle keine Aussagen. Die EU-Richtlinie zu solchen Maßnahmen wäre aber aus seiner Sicht nicht mit dem neuen EU-Datenschutzrecht vereinbar, sagte Schaar. Letztlich müsste dies dann der Europäische Gerichtshof klären. (Quelle: dpa)
92 % der Jüngeren in sozialen Netzwerken aktiv
  • 78 Prozent der 14- bis 29-Jährigen greifen täglich darauf zu
  • Insgesamt sind drei Viertel aller Internetnutzer Mitglied in einer Community
  • BITKOM-Studie zum Einsatz von sozialen Online-Netzwerken
  • Drei Viertel (74 Prozent) der Internetnutzer in Deutschland sind in mindestens einem sozialen Online-Netzwerk angemeldet. Zwei Drittel nutzen diese auch aktiv. 78 Prozent der Frauen und 70 Prozent der Männer sind Mitglied von Online-Netzwerken wie Facebook, StudiVZ oder Xing. Bei den 14- bis 29-Jährigen Internetnutzern sind bereits 92 Prozent Mitglied in einer oder mehreren Online-Communitys. Unter den 30- bis 49-Jährigen sind es 72 Prozent und in der Generation 50-Plus immerhin 55 Prozent. Das geht aus der Nutzerstudie „Soziale Netzwerke II“ hervor, die der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin veröffentlichte.
    Basis ist eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Internetnutzern ab 14 Jahre. „Soziale Online-Netzwerke haben sich zu zentralen Anlaufpunkten im Web entwickelt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Sie verbinden verschiedene Funktionen wie E-Mail, Chat oder den Austausch von Inhalten auf einer Plattform und haben damit eine starke Sogwirkung auf die User.“ Datenschutz und Datensicherheit spielten dabei eine wichtige Rolle.
    Einige Ergebnisse der BITKOM-Studie im Überblick:

    • Genutzte Funktionen: An erster Stelle steht generell die Kommunikation mit anderen Mitgliedern. 79 Prozent der Nutzer versenden in Online-Netzwerken Nachrichten bzw. E-Mails, 60 Prozent chatten mit ihren Freunden und 34 Prozent veröffentlichen Statusmeldungen. Ebenfalls wichtig ist der Austausch von multimedialen Inhalten. Laut Umfrage laden 44 Prozent der User Fotos hoch und teilen diese im Netzwerk. 16 Prozent laden Videos hoch oder teilen entsprechende Links. Die Gruppe der unter 30-jährigen ist hier am aktivsten: 57 Prozent teilen Fotos, 28 Prozent Videos. Knapp ein Viertel (24 Prozent) der Nutzer spielt im Sozialen Netzwerk so genannte Social Games. In der jüngsten Altersgruppe der 14 bis 29-jährigen sind es 33 Prozent. Beliebt ist auch die Möglichkeit, Veranstaltungen zu planen: fast die Hälfte (46 Prozent) der Nutzer hat auf diesem Weg schon Einladungen erhalten, 12 Prozent haben selbst zu einer Feier oder Veranstaltung eingeladen.
    • Nutzungsmotive: Für die große Mehrheit von 71 Prozent steht wenig überraschend „sich über Freunde informieren“ an erster Stelle. 37 Prozent der Befragten wollen neue Freunde und Bekannte kennenlernen. Mehr als jeder Vierte (28 Prozent) nutzt die sozialen Netzwerke außerdem als Informationskanal, um sich über das aktuelle Tagesgeschehen auf dem Laufenden zu halten. Immerhin 14 Prozent geben an, dass sie sich in den Communitys über Marken und Produkte informieren.
    • Nutzungsintensität: Im Schnitt nutzen 59 Prozent der Community-Mitglieder die Netzwerke täglich. Unter den 14- bis 29-Jährigen nutzen 78 Prozent die Online-Netzwerke jeden Tag, in der Altersgruppe ab 50 Jahre 46 Prozent.
    • Datenschutz: Bei der Umfrage gaben 96 Prozent der Nutzer an, bei der Auswahl einer Community sei die Sicherheit ihrer persönlichen Daten wichtig oder sehr wichtig. 93 Prozent nennen die Einstellungen zur Privatsphäre als entscheidendes Kriterium. Erst dahinter folgt mit 88 Prozent die Benutzerfreundlichkeit des Netzwerks. Was den Datenschutz angeht, sind die Nutzer aufmerksam. So haben 77 Prozent der Community-Mitglieder die Einstellungen zur Privatsphäre ihres Netzwerks aktiv verändert und damit das Datenschutz-Niveau ihren individuellen Bedürfnissen angepasst.

    Die BITKOM-Publikation „Soziale Netzwerke. Zweite, erweiterte Studie“ mit weiteren Ergebnissen steht ab sofort kostenlos zum Download bereit unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/38338_70897.aspx.
    Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Marktforschungsinstitut Forsa deutschlandweit 1.023 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. (Quelle: BITKOM)

    Mediationsgesetz verabschiedet
    Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) ist nach 2. und 3. Beratung vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 17/8058). Grundlage ist die Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. Jedoch geht das MediationsG über die Anwendung auf grenzüberschreitende Streitigkeiten hinaus und schafft auf nationaler Ebene umfassende Regelungen für die Mediation. So werden für den Mediator Aus- und Fortbildungsvoraussetzungen festgelegt und das Bundesministerium für Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Standards dazu zu bestimmen. Neben der außergerichtlichen Mediation besteht nunmehr ein Güterichtermodell.

    Der DStV begrüßt, dass das Konzept entgegen den ursprünglichen Plänen insbesondere auch auf die Verfahrensordnungen der Finanzgerichte ausgedehnt worden ist. Der vom BMJ initiierte Arbeitskreis "Zertifizierung für Mediatoren" sieht des Weiteren eine Mediatorenausbildung von mindestens 120 Zeitstunden vor. Auch die Ausbildungsinhalte werden in der Gesetzesbegründung beschrieben. Noch nicht geklärt ist, wie die in der Begründung angedachte "Stelle zur Zertifizierung der Ausbildungsträger" ausgestaltet werden soll. Dies kann staatlicherseits (z. B. durch Bundes- oder Landesministerien, Oberlandesgerichte) oder staatsfern (z. B. durch eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, Beleihung einer privatrechtlichen Organisation, privatrechtliche Organisationen mit freiwilliger Selbstkontrolle) geschehen. Hierzu sollen die maßgeblichen Verbände und Kammern sowie andere gesellschaftlichen Gruppen eine Einigung erzielen. Hinsichtlich der Mediationshilfe können Bund und Länder im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben eine Lösung ermitteln. Das MediationsG wird nach fünf Jahren evaluiert. (Quelle: DStV)
    Entwicklung der sozialen Netzwerke in den USA
    Die Nutzung der deutschen sozialen Netzwerke ist rückläufig.

    Comscore hat jetzt einen Blick auf die aktuellen Zahlen der Nutzung der sozialen Netzwerke in den USA geworfen und zeigt ein ganz anderes Bild:
    The U.S. social networking market has never been stronger, and the current dynamics suggest that while Facebook clearly remains the leader, there is room for some other players in the market to emerge and become successful in their own rights. We’ll be keeping an eye on how their audiences and engagement continue to grow as we head into 2012.


    Beeindruckend ist vor allem die Verweildauer der Nutzer auf Facebook, Tumblr und Pinterest, denn nicht nur die Nutzerzahlen sind ausschlaggebend, sondern eben auch wie lange die Nutzer auf der Plattform bleiben. Dabei sieht man auch, wie schwer es andere soziale Netzwerke haben, wirklich attraktiv zu sein und die Nutzer lange zu binden. Pinterest zieht massiv an und sorgt dafür, dass Nutzer lange stöbern, ähnlich wie bei Tumbir, dass die Nutzer ebenfalls einlädt, sich in den Inhalten zu verlieren.

    EU plant neue Datenschutzverordnung mit mehr Rechten für Verbraucher
    Soziale Netzwerke wie MySpace, Facebook, Twitter, Google+ oder SchuelerVZ haben die Art und Weise verändert, wie wir miteinander kommunizieren. Sie haben aber auch die Art und Weise verändert, wie wir mit Daten umgehen, mit eigenen, persönlichen Daten oder mit den Daten von anderen.
    Vor allem aber stellt sich die Frage, die wie die Firmen mit unseren Daten umgehen, und da scheint es nicht immer zum besten bestellt, um es mal vorsichtig auszudrücken. In jedem Land gibt es andere Datenschutzbestimmungen. Das soll sich nun ändern, es sollen europaweit dieselben Spielregeln, dieselben Datenschutzbestimmungen gelten.
    EU arbeitet an Neuordnung des Datenschutzes

    Bereits seit 2009 arbeitet die EU an einer Neuordnung des Datenschutzes, der die Rechte und Möglichkeiten der Verbraucher stärken soll. Die aktuellen Richtlinien sind von 1995 und deshalb hoffnungslos überholt, die technische Realität ist heute halt eine ganz andere als damals. Damals gab es noch keine Suchmaschinen, sozialen Netzwerke oder ausgefeilten Onlineshops.

    Im Vordergrund steht, die Regeln in Europa zu vereinheitlichen, denn bislang leistet sich jedes EU-Land eigene Regeln und Vorschriften. Das soll sich ändern. Brüssel braucht dafür eine gewisse Zeit, die Bürokratie ist langsam. Aber es kommt allmählich Bewegung in das Verfahren. Ende Januar will die luxemburgische Justizkommissarin Viviane Reding einen Entwurf vorstellen, der bereits seit einiger Zeit im Internet kursiert.
    Verordnung gilt verbindlich für alle Mitgliedsländer der EU
    Der Entwurf sieht aus Verbrauchersicht durchaus vielversprechend aus. Offensichtlich ist keine Richtlinie, sondern eine Verordnung geplant. Ein wichtiger Unterschied, denn eine Verordnung gilt – einmal verabschiedet – unmittelbar und verbindlich für alle Mitgliedsländer, eine Richtlinie müsste in jedem Land einzeln umgesetzt werden, das könnte dauern. Eine Verordnung wird von der Kommission eingebracht und vom EU-Parlament und vom Rat der EU beschlossen. Die Kommission will deutlich machen: Datenschutz wird ab sofort ernst genommen. Die großen Onlinedienste müssen sich darauf einstellen, dass sie lockeren Zeiten, in denen sie mehr oder weniger machen konnten was sie wollten, vorbei sind. Die Spielregeln werden auf jeden Fall strenger.
    Die Verordnung soll Ende Januar offiziell vorgestellt werden. Schon jetzt lässt sich aber sagen, welche Veränderungen die Verordnung konkret mit sich bringt. Es gibt diverse deutliche und wichtige Verbesserungen. Viele, vor allem amerikanische Onlinedienste wie Google, Facebook oder Microsoft berufen sich immer wieder darauf, dass für sie das amerikanische Datenschutzgesetz gelte – weil ihre Server in den USA stehen. Ein Graubereich. Mit dieser Ausrede macht die Verordnung Schluss, denn der europäische Datenschutz soll künftig auf jeden Fall gelten, unabhängig davon, wo ein Unternehmen seinen Firmensitz hat und wie die Server stehen. Das ist künftig egal.
    Keine Schlupflöcher mehr: Auch US-Unternehmen müssen sich an Datenschutz halten

    Wenn also ein Onlinedienst seine Dienste erkennbar an europäische Verbraucher ausrichtet, etwa indem Zahlung in Euro angeboten wird oder die Inhalte in EU-Sprachen angeboten werden, gilt die neue Richtlinie. Das ist sehr sinnvoll, so werden lästige Schlupflöcher gestopft. Da werden einige Anbieter, vor allem aber Facebook umdenken müssen.

    Die EU will auch das “Profiling” erschweren, also die Möglichkeit für Onlinedienste und Onlineshops, mit Hilfe der gespeicherten und erhobenen Daten ein Profil des Benutzers anzufertigen. Hier sollen klare Grenzen gezogen werden, was möglich sein soll und was nicht. Die Daten von Minderjährigen unter 18 Jahren sollen sogar gar nicht mehr herangezogen werden dürfen.
    Bei Verstoß drohen drakonische Strafen

    Wichtig ist natürlich auch, welche Strafen und Sanktionen drohen, wenn gegen den Datenschutz verstoßen wird. Und da sieht der Entwurf teilweise drakonische Strafen vor. Bei schweren Verstößen gegen das neue Datenschutzrecht sollen Unternehmen bis zu fünf Prozent ihrer jährlichen Umsätze bezahlen – eine empfindliche Strafe, und damit ein klares Zeichen, wie ernst es der EU in diesem Punkt ist. Die EU hat schon Milliardenstrafen durchgesetzt, wo es um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ging. Es ist also durchaus denkbar, dass solche Strafen auch wirklich vollzogen werden.

    Wichtig finde ich außerdem, dass die Verbraucher selbst auch mehr Rechte bekommen sollen. So sollen sie beispielsweise jederzeit eine Kopie sämtlicher gespeicherten Daten in elektronischer Form erhalten können. Das erlaubt nicht nur zu sehen, welche Daten ein Anbieter über einen gespeichert hat, es erlaubt auch, den Anbieter leichter zu wechseln, weil man seine Daten mitnehmen kann. Eine gute Idee.
    Mehr Privatsphäre garantiert – durch Datensparsamkeit
    Viele haben ja vor allem mit den Einstellungsmöglichkeiten Schwierigkeiten, klicken die falschen Optionen an, schon sind eigentlich privat gedachte Informationen öffentlich und jeder kann sie sehen. Der Gesetzgeber kann keine einfache Bedienbarkeit vorschreiben, aber er kann vorschreiben, welche Daten gespeichert und öffentlich gemacht werden dürfen. Da liegt es dann im Interesse der Anbieter, alles so einfach wie möglich zu gestalten, damit nichts schief läuft. Die Anbieter werden dazu verpflichtet, generell datensparsam vorzugehen und diese Einstellung jeweils zur Voreinstellung zu machen (privacy by default). Bei der Entwicklung und Bereitstellung neuer Technologien sollen mögliche Gefahren für den Datenschutz bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigt werden, das nennt sich “Privacy by design”.
    Generell dürfen Onlinedienst Daten künftig nicht länger speichern als unbedingt nötig. Die Verbraucher sollen auch einen Rechtsanspruch darauf erhalten, Daten wieder zu entfernen, eine Art Vergessensfunktion, digitaler Radiergummi sagen manche auch dazu. Die Daten von Benutzern sollen gelöscht werden, wenn der eigentliche Grund oder Anlass für die Speicherung erlischt. Dieser Punkt ist allerdings heikel, denn zum einen muss klar sein, in welchen Fällen dieses Recht konkret gilt – und es ist auch nicht immer einfach umzusetzen.
    Das Recht auf Vergessen wird eingeführt

    Man denke nur an Twitter. Wenn da jemand auf die Idee kommt, seinen Twitter-Account löschen zu wollen, soll das auch bedeuten, dass alle seine Tweets wieder entfernt werden? Die Tweets selbst wären sogar nicht mal das Problem, aber Retweets schon, denn um diese zu löschen müsste man in die Inhalte Dritter eingreifen. Das sind Dinge, über die man noch wird diskutieren müssen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch reichlich Fälle, in denen es einfacher und eindeutiger ist, und warum darauf verzichten? Das Machbare sollte gemacht werden. (Quelle: Aktuelles, blog/ Schieb)
    Rabattaktionen: BGH verbietet Verlängerung
    Zeitlich befristete Rabattaktionen dürfen nicht verlängert werden. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof als letzte Instanz eines Rechtsstreits.
    Im vorliegenden Fall hatte ein Möbelhaus mit einem Geburtstags-Rabatt geworben und diesen noch während des Geltungszeitraumes mehrfach verlängert. Dies sei, so die Richter, irreführend. Wer in der Ankündigung einer Sonderveranstaltung vorab feste zeitliche Grenzen angibt, müsse sich daran auch halten. Schließlich würden Kunden davon ausgehen, dass die in der Werbung genannten Fristen, auch eingehalten würden. Eine Ausnahme gewährt der BGH jedoch: Bei unvorhersehbaren Ereignissen sei eine zeitliche Verlängerung einer Rabattaktion möglich. Das gesamte Urteil lesen Sie hier. (Az.: I ZR 173/09) (Quelle: Redaktion acquisa)
    DFV-Franchise-Forum 2012 mit abwechslungsreichem Programm
    Das Franchise-Forum des Deutschen Franchise-Verbands (DFV) zählt zu den wichtigsten Veranstaltungen der deutschen Franchise-Wirtschaft. 2012 wird das Forum vom 24. bis 26. April im Kölner Hotel Pullman stattfinden. Auf dem Programm stehen in diesem Jahr unter anderem ein Vortrag von Prof. Günter Faltin, Leiter des Arbeitsbereichs Entrepreneurship an der Freien Universität Berlin.
    Prof. Faltin wird sich in seinem Referat mit dem modernen Umgang mit Existenzgründern und Franchise-Partnern befassen. Auch Dipl.-Ing. Peter Sawtschenko, Experte für die Marktpositionierung von Unternehmen, ist als Referent vorgesehen. Sein Thema: Positionierung statt Marketing - Alleinstellungsmerkmale aufdecken und Zugang zu erfolgversprechendsten Märkten erkennen.
    Weitere Programmpunkte sind ein Business Speeddating der DFV-Business-Community, das Vier-Augen-Gespräche mit Dienstleistern für die Franchise-Wirtschaft ermöglicht, und die Mitgliederversammlung des DFV. Im Rahmen das DFV-Franchise-Forums haben Franchise-Geber zudem wieder die Möglichkeit, besonders erfolgreiche Franchise-Partner mit dem Franny zu ehren. Am Abend des 25. April 2012 wird darüber hinaus eine Gala im Alten Wartesaal Köln veranstaltet. Am DFV-Franchise-Forum 2011 teilnehmen können auch Franchise-Interessierte, die nicht Mitglied im DFV sind. (Quelle: Franchise PORTAL)
    Telefonieren übers Internet setzt sich weiter durch
    In Europa telefoniert nach aktuellen Statistiken bereits mehr als ein Viertel der Bevölkerung zumindest gelegentlich über IP-Netze. Zwischen den EU-Staaten gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Deutschland liegt dabei auf den hinteren Rängen.
    VoIP (Voice over IP), also das Telefonieren über das Internet, bleibt auf Wachstumskurs. Nach den neuesten Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat, die jetzt der Branchenverband Bitkom präsentierte, nutzen immer mehr Bürger in Europa diese Art der Kommunikation. Demnach hat mehr als vierte EU-Bürger (28 Prozent) im Jahr 2011 bereits einmal per Internet telefoniert, während dieser Anteil in 2010 nur bei 22 Prozent gelegen hatte.
    Zwischen den EU-Staaten gibt es allerdings deutliche Differenzen im Hinblick auf die VoIP-Nutzung. Am populärsten ist diese Art des Telefonierens etwa in den baltischen Staaten Litauen und Lettland, wo Internet-Telefonate von fast zwei Dritteln der Bevölkerung (65 Prozent) genutzt werden. Auch in Estland liegt der Anteil mit 45 Prozent noch weit über dem Durchschnitt.
    In Deutschland hält sich das Interesse an dieser Technik jedoch noch zurück. Mit lediglich 21 Prozent liegt Deutschland im unteren Bereich der Rangliste, während vergleichbare Staaten wie Großbritannien und Frankreich mit 29 bzw. 35 Prozent deutlich höhere Anteile erreichen.
    Rund 22 Prozent der EU-Bürger nutzen ausschließlich VoIP-Technik für alle Telefonate. Weitere sechs Prozent nutzen VoIP für spezielle Anrufe, etwa Auslandsgespräche oder Anrufe in Handy-Netze. Bei den Auslands- und Handy-Verbindungen ergeben sich in vielen Ländern noch erhebliche Einsparungspotenziale durch VoIP-Nutzung, während konventionelle Inlands-Telefonate meist über eine Flatrate pauschal abgegolten werden, sodass ein Ausweichen auf VoIP hier keinen zusätzlichen Vorteil bringt. (Quelle: Haufe Online-Redaktion)
    US-Franchise Ranking: Die heißesten Trends der Franchise-Branche
    Die deutsche Franchising-Tradition ist noch nicht besonders alt - zumindest im Gegensatz zu der Amerikas, wo die ersten Systeme bereits in den 60er Jahren Gewinne machten. Und immer noch geht der Blick der Franchise-Branche in die USA, wenn es darum geht, die kommenden Trends und starke neue Geschäftsideen aufzuspüren. Insbesondere Master-Franchisegeber, aber auch Filialisten und Franchisenehmer, interessieren sich dafür, den Erfolg amerikanischer Konzepte für sich zu nutzen. Aktuell hat nun die US-Franchise-Zeitschrift Entrepreneur Magazine seine jährliche Rangliste der besten 500 Franchisesysteme veröffentlicht. Das Fazit der Fachredaktion: Am erfolgreichsten sind Franchisemarken, die auf wandelnde Kundenbedürfnisse reagieren und ein besonders gutes Preis-Leistungsverhältnis anbieten. Als boomende Branchen nennen die Experten insbesondere die Schnell-Gastronomie mit Service sowie Betreuende Branchen und den Einzelhandel. Außerdem ist ein Aufschwung bei Franchise-Systemen zu beobachten, die auf Mobilität setzen und zu den Kunden nach Hause kommen, wie beispielsweise mobile Reparatur-, Coaching oder Betreuungsservices.
    Nach wie vor beliebt sind bei der amerikanischen Kundschaft nach wie vor die großen Klassiker der Branche: Burger-Restaurants und Hotels gehören zu den starken Franchisegebern, die dafür sorgten, dass die amerikanische Franchisebranche 2011 um 17 Prozent wachsen konnte. Ebenfalls als gewinnträchtig werden beratungsorientierte Modelle eingestuft: Von peer-coaching-Vermittlung bis hin zur klassischen Unternehmensberatung wird Expertenrat immer häufiger in Anspruch genommen.
    Auch, was in der Franchise-Branche “out” ist, nennt das Entrepreneur Magazine: So seien beispielsweise Kosmetik- und Bräunungsstudios auf dem absteigenden Ast, genauso wie Diät-Center, wo speziell Überwichtige trainieren. Diese Nische sei durch den boomenden Fitnesscenter-Markt längst geschlossen, heißt es.
    Interessanterweise gibt es viele Franchise-Flops gerade in der eigentlich erfolgsverwöhnten Food-Branche. Es ist eben nicht alles Franchise-tauglich, nur weil es mit Lebensmitteln zu tun hat. So beispielsweise werden Gourmet-Home-Lieferanten schlecht eingestuft - wer besonders fein essen will, tut dies scheinbar lieber im Restaurant. Auch Lieferservices für Zutatenportionen zum Selbstkochen fallen durch. Begründumg: Denn wer keine Zeit zum Einkaufen hat, geht lieber auswärts essen - und wer Zeit hat, tätigt seine Lebensmitteleinkäufe schlicht selbst.
    Insgesamt ist die amerikanische Franchisebranche trotz Rezession sehr gut aufgestellt. Die Unternehmen, die in der Rangliste vertreten sind, haben in 2010 und 2011 insgesamt 13.725 Standorte hinzugewonnen - eine Entwicklung, die für europäische Franchise-Unternehmer angesichts der Finanzkrise Hoffnung macht.