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Aktuelles März 2008

Buchtipp: Neuauflage des Standardwerks "Das Franchise-System"

Unter dem Titel "Das Franchise-System - Handbuch für Franchisegeber und Franchisenehmer " ist am 27. März 2008 die vierte, vollständig überarbeitete Auflage des Standardwerks zum Thema Franchising erschienen. Herausgeber sind die Franchise-Experten Dr. Jürgen Nebel, Albrecht Schulz und Prof. Dr. Eckhard Flohr.

Das vom Vahlen-Verlag veröfflichte Buch will Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern das ökonomische und rechtliche Instrumentarium an die Hand geben, um die Kraft des Systems Franchising voll zu nutzen. Das Buch richtet sich u. a. an Manager und Marketingfachleute sowie an Studierende und Dozenten der Wirtschaftswissenschaften. "Das Franchise-System " umfasst 672 Seiten und ist für 78 Euro im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8006-3330-2). Weitere Informationen stehen unter www.vahlen.de bereit. (mz)

Buchtipp: Franchise-Recht in Deutschland und Österreich

"Franchising in Deutschland und Österreich" - so lautet der Titel des im Januar 2008 in zweiter, wesentlich erweiterter Auflage erschienen Fachbuchs der Franchise-Experten Prof. Dr. Eckhard Flohr und RA DDr. Alexander Petsche.

Nach Angaben des Zap-Verlags befasst sich das Werk mit den beiden wichtigsten deutschsprachigen Franchise-Märkten und zeigt deren Unterschiede auf. Besonders praxisrelevant mache das Buch die Tatsache, dass zahlreiche deutschsprachige Franchise-Systeme in beiden Ländern aktiv seien.

Das Buch bietet darüber hinaus Franchise-Vertrags-Muster für Deutschland und Österreich, Checklisten, Mustertexte, Formulierungsbeispiele und Entscheidungsübersichten. Die 417 Seiten starke Publikation ist im Buchhandel für 48 Euro erhältlich
(ISBN: 978-3-89655-299-0).

AGG - auf die Spitze getrieben

Es scheinen bisher eher Einzelfälle zu sein, aber offensichtlich gibt es die Fälle von "AGG-Hopping". Dabei versuchen Menschen, sich bei einem Unternehmen zu bewerben und provozieren eine Absage. Erfolgt diese, klagen sie auf Schadenersatz, der drei Monatsgehälter betragen kann. Wie gehen diese Abzocker vor? Sie suchen sich fehlerhafte Stellenanzeigen aus (z.B. "junger Mitarbeiter gesucht"), deren Anforderungen nicht AGG konform sind und denen sie nicht entsprechen. Dann bewerben sie sich. Werden sie abgelehnt, klagen sie, und dann muss das Unternehmen beweisen, dass andere Kritieren als z.B. das Alter bei der Absage eine Rolle gespielt haben.

Oder sie schicken eine Bewerbung , in der es vor Fehlern nur so wimmelt bzw. schicken ein unmögliches Foto und klagen, dass sie deswegen abgelehnt wurden. Allerdings haben Gerichte hierauf reagiert und lehnen die Schadensersatzklagen bei erkennbaren "Spaßbewerbungen" ab. Unternehmen können also eine Bewerbung daraufhin untersuchen, ob der Bewerber wirklich alles getan hat, um sich interessant für ein Unternehmen zu machen. Ist dies nicht der Fall (was im Zweifelsfall bewiesen werden muss), können sie von einer nicht ernsthaften Bewerbung ausgehen.

Die Grenzen der Wikis und Weblogs

Hierbei geht es um das Thema "Haftung" für Inhalte in Firmenweblogs. Kann der Anbieter, also das Unternehmen, das den Weblog betreibt, für die Inhalte verantwortlich gemacht werden? Grundsätzlich gilt das Telemediengesetz (TMG), und nach diesem ist der Anbieter nicht haftbar zu machen, wenn rechtswidrige Äußerungen unverzüglich entfernt werden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wird oder wenn er keine Kenntnis des Sachverhaltes hatte. Letzteres kann man vernachlässigen bei moderierten Beiträgen, hier ist immer von der Kenntnis auszugehen.

Wichtig zu wissen: Wer seinen Mitarbeitern einen Firmen- Weblog zur Verfügung stellt, der muss deren Einträge direkt sich selbst zurechnen lassen. Danach kann eine Haftung wohl nie ausgeschlossen werden - was aber rechtlich noch nicht sicher ist.
D.h. man kann die Haftung auch nicht durch eine Vereinbarung ausschließen, dennoch besteht die Empfehlung, eine solche zu treffen.