Aktuelles Januar 2014

So kommt der Datenschutz Ihrer Werbung nicht in die Quere

Für den Adresshandel gelten strenge Vorschriften.
In Sachen Werbung gibt es nach wie vor viele Unsicherheiten – bei Werbetreibenden, aber auch bei Adressaten. Welche Regelungen zu beachten sind, hat jetzt die Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ des Düsseldorfer Kreises in einem Dokument zusammengefasst.

Der Düsseldorfer Kreis, ein Gremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich,  hat sich des komplexen Themas „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für werbliche Zwecke“ angenommen. Angesichts der sehr detaillierten Vorgaben des § 28 Abs. 3 BDSG können selbst Experten hier schnell den Überblick verlieren. In der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter der Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht wurden umfassende Anwendungshinweise zur datenschutzgerechten Werbung formuliert.

In dem Dokument werden zahlreiche Einzelpunkte aus dem umfangreichen § 28 Abs. 3  BDSG erläutert.

  • So weisen die Datenschutzexperten darauf hin, dass die Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Werbung grundsätzlich der Schriftform bedarf, wobei die Gestaltung der Einwilligung verständlich und korrekt sein muss.
  • Einmal erteilte Einwilligungen gelten nicht unbegrenzt. So entschied etwa das LG München I (Az. 17 HK O 138/10), dass eine 17 Monate alte Einwilligung, die in diesem Zeitraum nicht genutzt wurde, ihre Aktualität verliert und somit keine rechtliche Grundlage für Werbung mehr bietet.
  • Eine konkrete Nutzungsdauer von Listendaten ist nicht vorgeschrieben, allerdings entfällt mit dem Zweck der ursprünglichen Datenspeicherung auch die Nutzungsmöglichkeit für Werbezwecke.
  • Nutzung und Speicherung von E-Mail-Adressen eines unmittelbaren Bestandskunden gelten als zulässig, sofern die Vorgaben des § 7 Abs. 3 UWG zur elektronischen Werbung eingehalten werden. Dies gilt sowohl gegenüber Privatkunden als auch im B2B-Bereich.
  • Die telefonische Werbung bei Verbrauchern ist nur nach ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Im B2B-Bereich reicht dagegen bereits die mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen aus. Diese ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG bereits gegeben, wenn aufgrund konkreter Umstände auf ein sachliches Interesse des Angerufenen geschlossen werden kann.
  • Für die Nutzung von Werbeadressdaten, die durch Befragung von Dritten gewonnen wird, sehen die Datenschutzbeauftragten keine Rechtsgrundlage.
  • Werbewidersprüche müssen unverzüglich umgesetzt werden, allerdings dürfen bereits  angelaufene Werbeaktionen noch durchgeführt werden. Über diesen Umstand sind die Betroffenen im Rahmen des Antwortschreibens gegebenenfalls zu informieren, wobei auch ein Zeitrahmen anzugeben ist, in dem daher noch mit der Zustellung von Werbung zu rechnen ist.

(Quelle: Haufe Online-Redaktion)

Deutscher Franchise-Verband beendet Kooperation bei Franchise-Awards

Noch 2013 betonte der Deutsche Franchise-Verband (DFV) die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmermagazin Impulse bei der Verleihung der wichtigsten Preise der deutschen Franchisewirtschaft. Die Kooperation sei "eine wichtige Konstante". Jetzt hat der DFV die Zusammenarbeit mit Impulse bei der Vergabe der deutschen Franchise-Awards beendet.
Im Jahr 2014 werden die Franchisegeber-Preise erstmalig direkt vom Deutschen Franchise-Verband ausgelobt, heißt es im aktuellen DFV-Newsletter. Auch die Kategorien, in denen die Franchise-Awards vergeben werden, haben sich verändert: 2014 wird es einen Preis für den "Franchisegeber des Jahres", den neu eingeführten "Franchise Marketing Award" und die neue Auszeichnung "Bestes junges Franchise-System" geben. Von der Auszeichnung "Franchise-Gründer des Jahres" ist nicht mehr die Rede. Auch der 2013 erstmals verliehene Green Franchise Award wird 2014 wieder an ein besonders nachhaltig agierendes Franchise-System verliehen. Hier können sich auch Franchise-Systeme bewerben, die nicht Mitglied im DFV sind.
Die Awards werden weiterhin im Rahmen des DFV-Franchise-Forums überreicht, das im kommenden Jahr vom 19. bis 21. Mai in München stattfinden wird. Franchise-Geber können die Veranstaltung auch 2014 nutzen, um bis zu drei Franchise-Partner mit dem Franny zu ehren. Die Kriterien für diese Auszeichnung legen die Franchise-Geber dabei selbst fest.
(Quelle: Franchise PORTAL)



Top 10 der Apps mit dem größten Reichweitenwachstum 2013

And the winner is: Ganz eindeutig Vine. Laut Analysen von GlobalWebIndex ist die Video-App Vine 2013 die App mit dem größten Nutzerwachstum. Ganze sechs Sekunden sind die Videos, die Vine-Nutzer erstellen und via Twitter oder Facebook veröffentlichen können. Gegenüber dem ersten Quartal 2013 steigerte sich die Nutzerzahl der Anwendung um 403% auf 23 Mio. Damit rutschte Vine auf Platz 14 der meistgenutzten Apps: 3% aller mobilen Internet Nutzer greifen auf die App zu. Die App mit der höchsten Reiweite bleibt aber unangefochten Google Maps. Jeder zweite Mobiluser nutzt sie. Ihr Reichweitenwachstum liegt bei 82% – kein Anzeichen von Stagnation also.
Auf den Plätzen zwei und drei folgen mit Flickr und Instagram zwei Foto-Apps. Mit WhatsApp (+123%), Skype(+111%) und der Facebook Messenger App (+107%) sind zudem drei Messenger Apps in den Top 10.YouTube, Twitter und Foursquare komplettieren die Top 10

Erfolgsgeschichte Vine
Gegründet im Juni 2012 in New York, wurde Vine noch vor Launch, im Oktober 2012 von Twitter für $30 Mio. übernommen. Laut Twitter-Chef Dick Costolo ist es ‘the next big thing’, ein ‘Instagram für Videos’. Das Ziel: Ein weiterer Baustein, um für Twitter’s Börsengang die Nutzer-Milliarde zu knacken. Im Januar 2013 startete Vine im App Store, im Juni folgte eine Android App. Wochenlang gehörte die App zu den beliebtesten im iTunes-Store. Täglich sollen ca. eine halbe Million Tweets mit Links zu Vine-Videos gepostet werden. Konkurrent Instagram, das vergangenes Jahr von Facebook für eine Milliarde Dollar gekauft wurde, reagierte prompt und führte Ende Juni ebenfalls Videos auf Instagram ein.
Wie können Brands Vine nutzen?
Das Geschäftsmodell von Vine basiert auf Werbung. Die App ist noch nicht einmal ein Jahr alt, Reichweite ist das erklärte Ziel. Dennoch gibt es bereits erste Experimente einiger Brands. So entwickelte das Vermittlungsportal AirBnb bspw. mit ‘Hollywood & Vines‘ einen Kurzfilm zusammengesetzt aus einzelnen Vine-Videos für eine Promotion, Online-Modehändler Asos nutzt ein Unboxing-Vine-Gewinnspiel, um User beim Bestell-Check-Out an den Shop zu binden und Urban Outfitters generiert zusammen mit Converse einGewinnspiel, bei dem Nutzer im kurzen Video einen Tag im Leben ihrer Chucks dokumentieren sollen.
Fazit: Apps sind aus dem mobilen Ecosystem nicht mehr wegzudenken. Die Schnelligkeit, mit der sie derart hohe Reichweiten generieren, ist phänomenal. Die Reichweiten zeigen, dass für immer mehr Konsumenten die Nutzung mobiler Apps ganz selbstverständlich zu ihrem Alltag gehört. Für Unternehmen bedeutet das – sie können zunehmend weniger auf die Reichweiten des mobilen Kanals verzichten. Welche Plattformen allerdings genutzt werden sollten, muss individuell je nach Brand Strategy entschieden werden.
(Quelle: aquarius.biz.de)

Ausblick: Sieben Social-Media-Trends für 2014

Social-Media-Engagement wird zur Pflicht - und die Palette der Plattformen wächst.
PR-Gateway hat einen Blick auf das kommende Jahr in den Social Media geworfen. Tenor: Social-Media-Auftritte werden endgültig vom Nice-to-have zur Pflicht.

Google+ ist weiter auf dem Vormarsch
Um Google+ kommen Unternehmen immer schwerer herum.  Schließlich zählt das Netzwerk allein in Deutschland schon 6,7 Millionen aktive Nutzer. Auch die Kopplung der Plattform an den Suchmaschinen-Giganten Google spielt eine wichtige Rolle für die steigende Relevanz des Netzwerks. Denn soziale Faktoren, wie beispielsweise die +1 oder das Weiter-Teilen von eingestellten Beiträgen, sorgen dafür, dass Zielgruppen die Inhalte über die Google-Suche leichter finden.

Linkedin wächst
Um Geschäftsbeziehungen im Social Web zu knüpfen, ist das B2B-Netzwerk Linkedin schon heute schwer verzichtbar, Die Bedeutung der Plattform dürfte im kommenden Jahr weiter steigen.

Sharing-Plattformen gewinnen
Slideshare, Scribd und Co. werden in 2014 vermehrt an Bedeutung gewinnen. Denn hier können Unternehmen anhand von Fachbeiträgen, Präsentationen etc. ihre Expertise kommunizieren, um ihre Zielgruppen für ihre Produkte und Dienstleistungen zu begeistern.

Storytelling wichtiger denn je
Über eine spannende Geschichte können Projekte, Kernkompetenzen oder Produkte den Zielgruppen viel besser nähergebracht werden als über nüchterne Fakten. Plattformen, wie beispielsweise Tumblr oder Storify eignen sich dafür besonders. Hier können die Nutzer ihre Inhalte multimedial gestalten. Kein Wunder, dass beide Netzwerke konstant viele neue Nutzer dazu gewinnen.

Bilder sind King
User interagieren wesentlich häufiger mit visuellen Inhalten als mit reinen Textmeldungen. Zudem soll die Zahl der Männer, die auf Netzwerken wie Pinterest aktiv sind, in Zukunft deutlich steigen.#

Videos werden noch populärer
Videos gelingt 2014 der endgültige Durchbruch. Denn audiovisuelle Inhalte sind bei den Internetnutzern besonders beliebt. Um ihre Zielgruppen im Social Web zu begeistern, werden Unternehmen deshalb zukünftig vermehrt auf die Video-Kommunikation setzen.

Social Media wird zum Muss
Eine Präsenz in den Social Media ist für Unternehmen nicht mehr länger nur "nice to have", sondern ein absolutes Muss. Denn die Vorteile von Facebook, Twitter & Co. für die Unternehmenskommunikation sind enorm.
(Quelle: PR-Gateway/Haufe Online Redaktion)

Database - Fünf (vermeidbare) Fehler beim Umgang mit Kundendaten

Vielen Unternehmen fehlt beim Adressmanagement die richtige Strategie.
Kundendaten sind das Kapital eines Unternehmens. Umsatz und Gewinn korrelieren direkt mit Adress- und Prozessqualität im Vertrieb. Trotzdem unterlaufen vielen Unternehmen immer noch haarsträubende Fehler beim Management ihrer Kundendaten.

Doch was sind die Don'ts im Adressmanagement? Charles Gaddy, Diretor of Global Sales & Alliances bei Melissa Data, nennt die Wichtigsten.

1. Fehlende Strategie und Sensibilität für Datenqualität. Zuerst einmal gilt es, dem Thema Datenqualität bei Kundenadressen große Aufmerksamkeit zu widmen. Unternehmen sollten diese Informationen grundsätzlich mit entsprechender Sensibilität behandeln und bearbeiten. Das ist leider längst nicht überall der Fall. Dann gilt es, eine Strategie zu definieren, und anschließend auf Basis dieser Überlegungen Prozesse und Standards festzulegen. Wichtig ist: das Management sollte dies auch vorleben, damit es in der Unternehmenskultur verankert wird.

2. Unvollständige, unstrukturierte und nicht gepflegte Daten. Daten werden häufig nicht in einem einheitlichen Standard beziehungsweise Format erfasst. Außerdem sind die Informationen häufig falsch, oder unübersichtlich und in verschiedenen Datenbankfeldern angeordnet. Viele Unternehmen stehen noch auf dem Standpunkt: Wenn ich die Zahlungsinformationen des Kunden habe, genügt mir das. Auch wird fälschlicherweise oft davon ausgegangen, dass die Überprüfung einer postalischen Adresse nur notwendig sei, wenn man beabsichtigt, etwas zu versenden (Mailing oder Paket). Diese Fehler kosten Effizienz. Die Validierung und Standardisierung von Adressen ist daher besonders wichtig, wenn man einen echten Mehrwert erzielen will. Nur so können beispielsweise Dubletten identifiziert oder Kundendaten sukzessive angereichert werden, etwa mit sozio-demografischen Merkmalen, Geoinformationen oder der Auskunftsabfrage zur Bonität. Die wichtigsten Kundendaten, die uneingeschränkt „sauber“ sein sollten, sind heute primäre Kontaktinformationen:

- Name (Vorname, Nachname, Geschlecht)

- Anschrift: postalische Adresse und Hausnummer (im korrekten Format)

- Telefonnummer (Festnetz- und Mobilfunknummer)

- E-Mail (geschäftlich, privat)

Die Pflege beziehungsweise Aktualisierung dieser Informationen sollte regelmäßig in definierten Zeitabständen durchgeführt werden.

3. Nationale oder regionale Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Es gibt weltweit mehr als 110 verschiedene postalische Adressformate. In einigen Ländern steht die Postleitzahl vor, hinter, über oder unter dem Ort, oder die Adresse ist erst mit der Angabe des Bundeslands bzw. der Provinz vollständig. Auch mehrzeilige Adressfelder können zu Problemen führen. Für solche Besonderheiten sind viele Datenbanken gar nicht gerüstet.

4. Falscher Umgang mit Dubletten. Das Dublettenmanagement ist ein außerordentlich wichtiges und sehr komplexes Thema, dem viele Unternehmen keine ausreichende Bedeutung beimessen. Meist ist gar keine Lösung im Einsatz, häufig wird die vorhandene Technik aber auch nicht richtig eingesetzt. Grundsätzlich gilt auch hier, von Anfang an Prüfmechanismen zu integrieren, die Dubletten schon bei der Datenerfassung in Echtzeit erkennen und verhindern – selbstverständlich neben der Stapelverarbeitung von Bestandsdaten im Batch-Prozess. Unstrukturierte Daten aus verschiedenen Quellen beeinträchtigen die Kommunikation und können einen sehr unprofessionellen Eindruck beim Kunden hinterlassen. Gleichzeitig werden überflüssige Kosten erzeugt. Durch eine adäquate Erkennung und richtige Zusammenführung von Daten senken Unternehmen Kosten. Gleichzeitig steigern Sie die Wirksamkeit von Data Mining oder die Auswertung von Business-Intelligence-Projekten. Durch die korrekte Identifizierung von multiplen Einträgen (z.B. mit der Bildung von Haushalten im B2C Bereich) können Kommunikations-und Geschäftsabläufe erheblich verbessert werden. Dies ist außerdem hilfreich, um beispielsweise besonders ertragreiche Beziehungen zu erkennen.

5. Mangelndes Know-how beim Datenschutz. Aufgrund des erhöhten Datenaufkommens ändern sich Gesetze zum Datenschutz laufend. Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen eine ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung der Daten Ihrer Kunden einholen und auf das Werbewiderspruchsrecht des Kunden hinweisen. Außerdem muss die EU-Datenschutzverordnung beachtet werden. Hier gilt es, sich regelmäßig zu informieren und Verordnungen entsprechend anzuwenden, um Bußgelder zu vermeiden. Beim Management von Kundendatenbanken sollten entsprechende Kundenfelder definiert sein – wenn z.B. der Kunde keine Mailings wünscht, dafür aber per Telefon kontaktiert werden möchte.
(Quelle: Haufe Online-Redaktion)


8 Facebook-Funktionen, die Marketer kennen sollten

„Mehr ist nicht immer besser“, heißt es. Mehr Funktionen heißt in diesem Kontext aber auch mehr Möglichkeiten. Die folgenden acht Facebook-Funktionen sollte deshalb jeder Marketer kennen. Facebook gehört mittlerweile in nahezu jeden Marketingmix. Spezialisten beschäftigen sich mit nichts anderem als Facebook-Anzeigen, Community- und Shitstorm-Management. Warum auch nicht? Es lohnt sich.

Der geschickte Einsatz wichtiger Funktionen führt auch im Sozialen Netzwerk schnell zu Erfolgen. „Custom Audiences“, „Partner-Kategorien“ und „Sternchen-Berwertungen“ sind nur ein paar der folgenden Schlagwörter.

1. Benutzerdefinierte Zielgruppen („Custom Audiences“)

Die benutzerdefinierten Zielgruppen, besser bekannt als „Custom Audiences“, erleichtern Unternehmen das Targeting bestehender Kontakte. Sie können hierfür anderswo gesammelte „E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Facebook-Nutzer-IDs oder App-Nutzer-IDs“ nutzen, die Facebook automatisch mit den entsprechenden Accounts verknüpft. Eine wichtige zu beachtende Grenze bildet hier jedoch das deutsche Datenschutzrecht.

2. Demografisches Targeting von Facebook-Beiträgen

Nicht nur Anzeigen lassen sich gezielt für bestimmte Zielgruppen ausspielen, gleiches gilt auch für Facebook-Beiträge. Über die Funktion „Zielgruppe hinzufügen“ unterhalb des Beitragsfensters können Nutzer beim Erstellen eines Beitrags einen oder mehrere der folgenden Filter auswählen ...

Geschlecht
Beziehungsstatus
Bildungsstatus
Interessiert an
Alter
Standort
Sprache
Wie genau das demografische Targeting von Beiträgen funktioniert, erklärt auch Facebook noch einmal detailliert in der entsprechenden Hilfesektion .

3. Sternchen-Bewertungen

Schon Anfang 2012 wurden die Sternchen-Bewertungen für Facebook-Seiten eingeführt, die im Sozialen Netzwerk als „Orte“ oder „App-Page“ mit hinterlegter Adresse gelistet werden. Seit rund einem Monat blendet Facebook die gesammelten Bewertungen direkt unterhalb des Seitennamens ein. Sie sind demnach für jeden neuen Besucher sichtbar und dienen als erstes Vertrauens- oder Misstrauenssignal.

Wer die Bewertung durch treue Facebook-Fans forciert, erreicht darüber hinaus auch deren Facebook-Freunde. Es lohnt sich also.

4. Seitenmoderation

Das letzte Mittel des gewieften Community-Managers, aber dennoch wichtig zu kennen: die Seitenmoderation. Mit dieser Funktionen können Seitenbetreiber automatisch Kommentare blockieren, die bestimmte Begriffe enthalten.

5. Facebook-Power-Editor

Der „Power-Editor“ von Facebook erleichtert Seitenbetreibern das Schalten von Anzeigen, indem er laut Facebook  unter anderem „die gebündelte Bearbeitung von Kampagneneinstellungen, Zielgruppen, Geboten, Budgets und Schaltungsterminen“ ermöglicht. Hast du noch nie davon gehört? Dann wird es Zeit. Einen schnellen Einstieg ermöglicht unsere ausführliche Anleitung zum Facebook-Power-Editor.

6. Partnerkategorien

Das Targeting von Anzeigen auf Basis von Interessen stößt schnell an Grenzen, weshalb Facebook auch auf externe Datenquellen zugreift. Die sogenannten Partnerkategorien stammen von internationalen Datenlieferanten wie Acxiom oder Epsilon und finden sich im Power-Editor. Werbetreibende können darüber beispielsweise bestimmte Käufergruppen ansprechen.

7. Unpublished Page Posts

Bei den „Unpublished Page Posts“, auch als „Dark Posts“ bekannt, handelt es sich um Beiträge, die nicht wie reguläre Beiträge auf der Facebook-Seite erscheinen. Sie existieren nur für Werbezwecke, können also regulär beworben und dadurch verbreitet werden. Seitenbetreiber können mit „Dark Posts“ beispielsweise die Perfomance mehrerer Seitenbeiträge per A/B-Test vergleichen oder unterschiedliche Zielgruppen mit verschiedenen Varianten der Seitenbeiträge adressieren. Eine gute Einführung ins Thema liefert Thomas Hutter auf seinem Blog .

8. Facebook-Notizen

Facebook-Notizen lassen sich wie klassische Beiträge über die Facebook-Seite teilen, unterliegen aber nicht den selben Bestimmungen. Sie lassen sich beispielsweise formatieren und in einigen seltenen Fällen dienten sie bereits als einzig mögliches Kommunikationsmittel.
(Quelle: Shutterstock)