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Aktuelles

1. Ich-AG´s dürfen Mitarbeiter einstellen
2. Neuer Wegweiser für Existenzgründer
3. 930.000 neue Minijobs in 100 Tagen
4. Mediationsverfahren

Ich-AG´s dürfen Mitarbeiter einstellen

Kleinunternehmer mit einer „Ich AG“ dürfen einem Zeitungsbericht zufolge nun doch Mitarbeiter einstellen. Die Einschränkung, wonach die Existenzgründer in ihrer „Ich AG“ nur mithelfende Familienangehörige, aber keine externen Arbeitnehmer einstellen dürften, sei aufgehoben worden, berichtete die Berliner Zeitung unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium. Hintergrund sei, die Feststellung, dass bei Alleinunternehmern mit Kundenverkehr oder bei ungewollter Arbeitsunfähigkeit Probleme auftreten könnten. Beim Wirtschaftsministerium erhoffe man sich von der Regelung mehr Beschäftigung. Den Angaben der Zeitung zufolge hat die Bundesanstalt für Arbeit seit Jahresbeginn 33.360 „Ich-AG´s“ einen Zuschuss für Existenzgründer bewilligt.

Neuer Wegweiser für Existenzgründer

Das Arbeitsamt hat zwei neue Schriften herausgegeben, die Hilfe bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit bieten. Das Heft Nr. 9 aus der Reihe „Beruf Bildung Zukunft“ mit dem Titel „Existenzgründung“ informiert auf knapp 100 Seiten darüber, wie eine Geschäftsidee geplant und umgesetzt werden kann und welche Förderprogramme es gibt. Auch Beratungseinrichtungen und Gründerinitiativen werden genannt. Zusammengefasst werden die Angaben in der Broschüre „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“. Beide Schriften sind in den Berufsinformationszentren (BIZ) oder den Selbstinformationseinrichtungen (SIE) der Arbeitsämter erhältlich.

930.000 neue Minijobs in 100 Tagen

Gestritten wird nur noch über den Vater des Erfolges – ansonsten sind sich Regierung und Opposition einig: Sie begrüßen die deutliche Zunahme der Mini-Jobs, die Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) bekannt gegeben hat.

Ende Juni 2003 gab es demnach 5,8 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Das sind rund 1,7 Millionen mehr als zur letzten Messung im September 2002.

Davon sind nach Einschätzung der Bundesknappschaft rund 930.000 zusätzliche Jobs durch die Neuregelung der Minijobs entstanden. Das liege weit über den Schätzungen der Politik, die mit ca. 300.000 neuen Minijobs gerechnet habe, sagte Schmidt.

"Mit der Neuregelung der Mini-Jobs im Rahmen der Hartz-Gesetze, die am 1. April 2003 in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung den richtigen Weg eingeschlagen", sagte die Bundessozialministerin. "Das ist der Beginn einer Erfolgsstory."

"Ein großer Erfolg" ist dies auch für den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann – seiner Meinung nach jedoch für die Union.

"Diesen Erfolg darf sich die Bundesregierung nicht an die Brust heften. Sich mit falschen Federn zu schmücken, hat noch niemandem gut getan. Die Neuregelung ist die 1:1-Umsetzung des Unions-Modells. Genau so, wie wir es im Wahlkampf versprochen hatten. Hätte die Bundesregierung auch die anderen Unions-Forderungen übernommen, wären wir heute deutlich weiter", sagte Laumann.

Die Zunahme der Zahl der Mini-Jobs um 930.000 ist auch nach Meinung des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Glos, "ausschließlich auf den Druck der Unionsparteien zurückzuführen."

"Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte nach der Wahl 1998 die bewährten Regelungen über sogenannte 630-DM-Jobs aus rein ideologischen Gründen gekippt. Erst nach der Wahl 2002 gab Rot-Grün dem Drängen von CDU und CSU nach, Mini-Jobs von der Sozialversicherung zu befreien und das geringfügige Entgelt pauschal zu besteuern, wie es exakt im Wahlprogramm der Unionsparteien enthalten war", sagte Glos.

Eine große Anzahl der Minijobber arbeitet in der Dienstleistungsbranche, von der Gebäudereinigung über das Gesundheitswesen, dem Handel, Beratungsdiensten bis hin zu Post- Kurierdiensten. 67 Prozent der Minijobs werden von Frauen ausgeübt.

Erstmals stiegt auch die Zahl der in privaten Haushalten angemeldeten Beschäftigungen. Die Anmeldungen über das neue, vereinfachte so genannte Haushaltsscheckverfahren haben sich bis Ende Juni 2003 verfünffacht auf rund 28.000.

Insgesamt gab es in privaten Haushalt knapp 34.000 geringfügig Beschäftigte. Die Bundesknappschaft rechnet damit, dass Ende 2003 die Zahl von 50.000 erreicht wird.


Die Neuregelung der Minijobs seit 1. April 2003

Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen beträgt seit dem 1. April dieses Jahres 400 Euro statt 325 Euro. Gleichzeitig ist die zeitliche Begrenzung von wöchentlich 15 Stunden entfallen.

Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe in Höhe von 25 Prozent, davon 12 Prozent für die Rentenversicherung und 11 Prozent für die Krankenversicherung sowie eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent.

Versicherungsfreie Minijobs in Privathaushalten werden besonders gefördert: Die Pauschalabgaben liegen hier bei nur 12 Prozent. Zudem kann der Arbeitgeber 10 Prozent seiner Aufwendungen, 510 Euro höchstens, jährlich von der Steuer absetzen.
Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de

Mediationsverfahren

Exclusiv für Verbandsmitglieder wird derzeit im DFV ein Mediationsverfahren ausgearbeitet, dessen Regeln bereits in Potsdamm zur Mitgliederversammlung vorgestellt wurden. Die Mediation ist ein Weg für alternative Konfliktlösungen mit dem Ziel einer schnelle fall- und problemspezifische Konfliktregelung zu erarbeiten ohne zeitraubende und kostenintensive Prozesse um so langfristig gute Beziehungen zu sichern. Sie wird vom Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer beantragt. Da die Mediation auf der Freiwilligkeit der Konfliktpartner aufbaut, kann ein Verfahren nur in Gang gesetzt werden, wenn beide damit einverstanden sind. Die REgelungen des DFV zur Mediation erfragen Sie bitte unter http://www.dfv-franchise.de/