Aktuelles Juni 2011

Facebook hat über 20 Millionen Nutzer in Deutschland

Rasante Entwicklung des Online-Netzwerks:

Nach rasantem Aufstieg hat Facebook in Deutschland eine Schallmauer durchbrochen: Das Online-Netzwerk verzeichnet über 20 Millionen aktive Nutzer. Allein in den vergangenen vier Monaten seien vier Millionen neue Mitglieder hingekommen, teilte das Unternehmen am Mittwoch in Hamburg mit. Bei der Zählung berücksichtigt das US-Unternehmen alle, die sich mindestens einmal im Monat anmelden. Damit hat der heutige Marktführer eine rasante Entwicklung gemacht: Im Oktober 2008 waren erst 1,2 Millionen Menschen in Deutschland beim heutigen Marktführer registriet.

Weltweit zählt Facebook über 600 Millionen Mitglieder und hat damit alle Konkurrenz hinter sich gelassen. Der Umsatz wird auf rund zwei Milliarden Dollar geschätzt. Für nächstes Jahr plant das Unternehmen den Gang an die Börse. Nach dem jüngsten Hype um den Börsengang des Karrierenetzwerks LinkedIn, das mit seinen 100 Millionen Mitgliedern aus dem Stand seinen Wert auf fast neun Milliarden Dollar mehr als verdoppelt hatte, könnte Facebook durchaus für Überraschungen sorgen.

Musikdienst für Facebook-Nutzer?
Facebook plant neue Features für seine Nutzer. Zukünftig soll es auch möglich sein, Musik über das weltgrößte soziale Online-Netzwerk abzurufen. Laut Medienberichten schließt sich Facebok dafür mit dem Streaming-Dienst Spotify zusammen. Schon in zwei Wochen könnte der neue Service an den Start gehen, schrieb das Magazin „Forbes“ unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Laut derzeitiger Planungen soll ein Spotify-Symbol bei Facebook erscheinen und die Nutzer können dann alleine oder gemeinsam mit Freunden Musik übers Internet anhören. Das soziale Netzwerk etabliert sich sich mit einem solchen Schritt immer mehr in Richtung einer Unterhaltungsdrehscheibe etablieren. Spiele gehören schon lange zum Repertoire, zuletzt testete das Hollywood-Studio Warner Brothers auch ein den Online-Videoverleih via Facebook. Das Online-Netzwerk Facebook hat rund 600 Millionen Nutzer, was es für Unternehmen als Vertriebsplattform hochinteressant macht. Umgekehrt erhofft sich Facebook von mehr Inhalten auch noch mehr Nutzer, die dann noch länger verweilen. (abendblatt.de/dpa)

Das Facebook-Ranking:

1. BMW: 5,3 Millionen Fans
2. Ferrari: 4,0 Millionen Fans
3. Audi: 3,6 Millionen Fans
4. Mercedes: 2,9 Millionen Fans
 5. Porsche: 1,5 Millionen Fans
6. Mini: 1,0 Millionen Fans
 7. Honda: 990.000 Fans
 8. Volkswagen: 734.000 Fans
 9. Aston Martin: 712.000 Fans
 10. Kia: 498.000 Fans

Hintergrund: Facebook, Groupon und Co.:

Facebook


2004 gegründetes Kontaktnetzwerk, mit dem online Freundschaften gepflegt, Kontakte geknüpft oder wiederbelebt, Fotos und Videos hochgeladen werden können. Rund 600 Mio. Nutzer weltweit. Bewertung: 50 Mrd. Dollar.
 

Groupon


Anbieter des so genannten „Live-Shopping". Dabei werden zeitlich begrenzt Produkte oder Dienstleistungen in limitierter Stückzahl günstig angeboten. Googles Sechs-Mrd.-Dollar-Gebot vom November 2010 war vergeblich. Seither dürfte der Marktwert weiter gestiegen sein.
 

Twitter


Öffentlicher, kostenloser Kurznachrichtendienst, mit dem nach Anmeldung Nachrichten von bis zu 140 Zeichen Länge versendet werden können. Eine Stichwortsuche bringt Nutzer schnell auf den neuesten Stand. Trägt man sich als „Follower" ein, erhält man alle Meldungen des Betreffenden. Außerbörsliche Bewertung: Rund zehn Mrd. Dollar.
 

Secondmarket


Handelsplattform, auf der vorbörslich Firmenanteile gehandelt werden, angeboten von Mitarbeitern oder Kapitalgebern. Nutzbar auch für Private. Sie müssen ein Vermögen von mindestens einer Mio. Dollar nachweisen, um dort handeln zu können. Sharespost verfolgt ein ähnliches Geschäftsmodell.
 

Zynga


Die Software-Firma hat u. a. das beliebte Facebook-Spiel Farmville entwickelt und setzt sein Geld vorwiegend mit dem Verkauf virtueller Güter um, etwa in Form von Utensilien, die Spieler für Anwendungen wie Farmville brauchen. Der Marktwert wird auf sieben bis neun Mrd. Dollar geschätzt.
 

LinkedIn


LinkedIn ist ein soziales Netzwerk zur Pflege bestehender Geschäftskontakte und zum Knüpfen neuer Verbindungen, ähnlich dem deutschen XING. Das Unternehmen wurde 2003 gegründet und zählte 2010 in den USA auf Rang 14 der meistbesuchten Websites. Der Börsengang wird laut Unternehmen angestrebt, es gibt aber noch keine näheren Infos.
 
Naspers


Beteiligungsunternehmen, das bereits an der Börse notiert ist und auch in Deutschland gehandelt wird. Hält Beteiligungen unter anderem an Facebook und anderen Social-Media-Unternehmen.
 

Social Media im Kundenservice Praxisleitfaden hilft bei der Strategieentwicklung

Unternehmen erfahren in den sozialen Netzwerken sowie in Foren und Blogs unmittelbar, was über sie und ihre Produkte gesprochen wird; Verbraucher bekennen sich als Fans von Unternehmen; Dialogprozesse starten; Kunden tauschen sich über Produkte und Dienstleistungen aus, unterstützen sich gegenseitig, sprechen Empfehlungen aus oder deuten auf Schwachstellen hin. All diese Chancen sind vielversprechend - gerade für die Serviceprozesse. Doch wie können sie genutzt werden? Den idealen Einstieg ins Thema bietet hier die neue Studie "Social Media im Kundenservice", ein Praxisleitfaden, der auch zahlreiche Erfahrungsberichte enthält.

Durch die Verbindungen in sozialen Netzwerken werden Kunden autonomer in ihren Kaufentscheidungen und anspruchsvoller hinsichtlich Beratung und Service. In den verschiedenen Phasen einer Kaufabwicklung, hierzu gehören auch die Informationsrecherche vorab und Feedback-Äußerungen im Nachhinein, finden Rückkoppelungen mit der Community statt. Die Kunden sollten daher in möglichst allen Phasen begleitet werden. So lassen sich die relevanten Customer-Touchpoints sowie die Kommunikationskanäle identifizieren und zur Verbesserung der Serviceleistungen einsetzen. Die Studie zeigt, wie zunächst Know-how aufgebaut und Servicestrategien entwickelt werden, bevor die technische Umsetzung erfolgt.

Die Integration von Social Media in den Kundenservice eines Unternehmens geschieht in mehreren Schritten. Die Studie erläutert auch diese praxisorientiert, indem sie Erfolgskriterien und Stolpersteine unter anderem für Social Media Monitoring oder die Integration von Social Media in das Customer Relationship Management und die Unternehmensprozesse anschaulich und mithilfe zahlreicher Fallbeispiele aufzeigt. Dabei gilt, dass bisherige Social Media-Erfahrungen des Unternehmens die Roadmap für den Einstieg in den Kundendialog sowie den Kundenservice via Social Media mitbestimmen sollte. Der Leitfaden präsentiert abschließend unterschiedliche Kategorien für Anbieter von IT-Lösungen und listet Unternehmen auf, die marktfähige Softwareprodukte und Beratungskonzepte für den Social Media Customer Service entwickelt haben. Herausgegeben wird sie von mind Business Consultants gemeinsam mit absatzwirtschaft, i-CEM und marketingIT.de.

Unter www.absatzwirtschaft.de/socia-media kann der Leitfaden als PDF-Studie kostenfrei heruntergeladen werden.

Mediation soll Gerichte entlasten

Mitte Juni tritt die Mediations-Richtlinie der EU in Kraft. Sie bietet Konfliktparteien eine Alternative zu langwierigen Gerichtsprozessen:

Fast vier Millionen Klagen gehen jedes Jahr in Deutschland vor Gericht. Meist sind es Kleinigkeiten wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungsklagen oder kleine Verkehrsvergehen, die langwierige Gerichtsverfahren hinter sich ziehen. Die neue Mediations-Richtlinie der EU könnte nun Entlastung für die Gerichte bringen. Viele Konflikte sollen nicht mehr durch Prozess und Urteil, sondern durch einfache Schlichtung beigelegt werden. Die Bundesregierung will daher Mediation als Alternative zu Gerichtsverfahren fördern.

Mediationstelle in Düsseldorf eingerichtet

1. Die Mediationsstelle der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf hat eine Mediationsstelle eingerichtet, die auf der Grundlage einer Mediationsordnung, die am 2. Juni 2003 in Kraft getreten ist, die Durchführung von Mediationsverfahren zur Lösung von Wirtschaftskonflikten ermöglicht. Das angebotene Verfahren ist anwendbar auf allgemeine Wirtschaftskonflikte in Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten. Hierzu gehören sowohl gesellschaftsrechtliche als auch außer- und innerbetriebliche Streitigkeiten.

2. Was ist Wirtschaftsmediation?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten selbständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Der Mediator wird von den Parteien selbst bestimmt, wobei die Mediationsstelle die Parteien bei ihrer Auswahl berät. Der Mediator ist dabei kein Schiedsrichter und hat keine Entscheidungsgewalt. Er begleitet die Parteien bei deren Verhandlungen und hilft ihnen unter Anwendung bewährter Methodik, gemeinsam zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

3. Welcher Unterschied besteht zwischen einer Mediation und einem Schiedsverfahren?

Im Gegensatz zum Schiedsverfahren erlangen die Parteien keinen vollstreckbaren Titel. Der erzielte rechtsverbindliche Vergleich kann zwar wie jeder anderer Vertrag mit Hilfe von für vertragliche Verhältnisse vorgesehenen Instrumentarien durchgesetzt werden. Die Vollstreckbarkeit kann jedoch erst erreicht werden, wenn die Vereinbarung als ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich abgeschlossen wird (vgl. § 796 a ZPO). Auch verfügt der Mediator, anders als der Schiedsrichter, über keine Zwangs- oder Entscheidungsgewalt. In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien.

4. Welche Vorteile hat die Wirtschaftsmediation?

- Wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können
- Flexible, eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens
- Zukunftsorientierte Lösung statt Festhalten am Konflikt
- Fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust
- Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen
- Höchstmaß an Vertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren
- Geringer Zeit- und Kostenaufwand, kein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren, Schonung von Ressourcen
- Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich
- Hemmung der Verjährung von Ansprüchen bis zwei Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens

5. Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich fünf Phasen unterscheiden:

I. Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.

II. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.

III. Ermittlung der Interessen
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.

IV. Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.

V. Abschlussvereinbarung
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.

6. Was ist eine Mediationsklausel und eine Mediationsvereinbarung?

Die Parteien können auf das Mediationsverfahren zurückgreifen, wenn sie in ihren Verträgen eine Mediationsklausel aufnehmen, die beide Parteien verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die IHK Düsseldorf schlägt allen Parteien, die in ihren Verträgen auf die Verfahrensordnung der Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Bezug nehmen wollen, eine Musterklausel vor. Mit der Aufnahme dieser Klausel in den Vertrag legen sich die Parteien auf ein Mediationsverfahren und die Mediationsordnung der IHK Düsseldorf fest.

Zu Beginn des Verfahrens wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Bei dieser handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien untereinander und dem Mediator, wobei die IHK Düsseldorf eine Mediationsvereinbarung zur Verfügung stellt. Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung abgeschlossen.

E-Mails werden von Marketing-Entscheidern bevorzugt

Wie und mit welcher Intensität nutzen Werber Social Media? Diese Frage beantwortet der dritte Teil der Studie „Der europäische Social Media und E-Mail Monitor“ von E-Circle.

Die dreiteilige Studie, die sich zunächst mit den Konsumenten und deren Nutzung Sozialer Netzwerke befasste, analysierte nun die Unternehmensseite. Demnach gehört Social Media zwar mit 44 Prozent zu den Top drei der meistgenutzten Werbeformen, noch lieber kommen derzeit jedoch Bannerwerbung (48 Prozent) beziehungsweise E-Mail-Marketing (knapp 60 Prozent) zum Einsatz. Die effektivste Art des E-Mail-Marketings ist nach Ansicht der Studienteilnehmer der Versand von nach Kundensegmenten ausgesteuerten E-Mails. Entsprechend beliebt ist der Versand von Newslettern. Großbritannien verschickt mit 66 Prozent die meisten Newsletter, gefolgt von Deutschland (60 Prozent) und Frankreich (58 Prozent). Die Italiener bilden mit nur 48 Prozent das Schlusslicht.

Beim Social-Media-Marketing liegen Großbritannien, Spanien und die Niederlande vorn. Europaweit nutzen 44 Prozent der Marketer Social Media als Werbeplattform. Dabei buchen die meisten (70 Prozent) Werbung wie zum Beispiel Facebook Ads in den Netzwerken und scheinen dabei weniger Wert auf die Tatsache zu legen, dass diese Form der Werbung zugleich deutlich unbeliebter bei den Usern ist. Interessanter hingegen finden die Nutzer die Fanpages der Unternehmen, die aber auch von immerhin 60 Prozent der Firmen, die Social-Media-Marketing betreiben, genutzt werden.

Datenleck Mitarbeiter

Web 2.0 macht´s möglich: Wirtschaftsspionage leicht gemacht. 

Wer heute ein Unternehmen ausspionieren möchte, muss nicht mehr hinter seinem Schreibtisch hervorkommen. Er braucht nur auf Facebook zu gehen und Profile der Mitarbeiter des Unternehmens aufrufen. Man glaubt es kaum, welch wundersame Informationsquelle sich da auftut und über was die Mitarbeiter so alles Auskunft geben. Die Gefahr: Internes Wissen wird preisgegeben, Know-How fließt ab. Dabei kann man sich kaum ausmalen, wie geschickt die Angreifer vorgehen und wie naiv die Ausgeforschten oft sind.

Das hat zur Folge, dass viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Nutzung von Facebook am Arbeitsplatz bereits verboten haben. Dabei wird die private Nutzung des Internets noch immer unterschiedlich und meist eher lasch gehandhabt, vor allem bei KMU´s. Nun kann man schwerlich unterbinden, dass die Mitarbeiter in ihrer Freizeit über das Netz Infos ausplaudern, aber eigentlich gab und gibt es ja nun schon immer die Vertraulichkeitsklauseln in Arbeitsverträgen, und so was ist justiziabel, auch wenn es über Facebook geht.
Was kann also helfen? Social-Media-Guidelines als Regelwerk zur Nutzung von sozialen Netzwerken, die für alle verbindlich sind. Wichtiger aber wäre, die Mitarbeiter für die Gefahren zu sensibilisieren und die Hackertechniken aufzuklären. Social Media ganz aus den Unternehmen zu verbannen empfiehlt jedoch keiner der Experten.  Es gilt daher  aufzuklären und noch mal auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.

Minijobber: Das sollten Sie beachten

Im Frühling steigt traditionell der Bedarf an Saisonkräften und Aushilfen (Minijobbern). Die Beschäftigung gegen ein Entgelt von bis zu 400 Euro gilt als Minijob. Hier bekommt der Arbeitnehmer seinen Lohn grundsätzlich noch "brutto wie netto auf die Hand". Lesen Sie, was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern auf jeden Fall beachten müssen.

Seit dem Jahr 2010 gelten neue Regeln für Minijobber.
Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist bei dieser Art der Beschäftigung nicht vorgesehen und auch die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze spielt grundsätzlich keine Rolle.

Minijob-Verdienstgrenze wird seit 2010 anders ermittelt
Bei der Prüfung, ob das Entgelt 400 Euro übersteigt, ist seit dem 1.1.2010 vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Hierfür ist ein Jahreszeitraum von maximal 12 Monaten zugrunde zu legen. Das Arbeitsentgelt darf dann im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung mtl. 400 Euro nicht übersteigen. Unschädlich sind somit 4.800 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung in jedem Monat. Das Arbeitsentgelt ist entsprechend anteilig zu reduzieren, wenn bei Beginn einer Beschäftigung bereits feststeht, dass die Beschäftigung nicht durchgehend für mindestens 12 Monate gegen Arbeitsentgelt bestehen wird.

Diese Ermittlung ist vorausschauend bei Beginn einer Beschäftigung bzw. erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen vorzunehmen. Es ist also unproblematisch, wenn der Minijobber ein festes Einkommen hat, also jeden Monat gleich viel arbeitet. Wer aber immer mal wieder unterschiedlich viel arbeitet und verdient, für den muss der durchschnittliche Verdienst für 12 Monate berechnet werden.

Sozialversicherungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers
Wichtig: Auch bei Einstellung eines "Mini-Jobbers" ist wie bei allen Arbeitnehmern die versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Bei Fehlern droht hier die nachträgliche Zahlung von Beitragsgeldern. Außerdem muss für bestimmte Berufsbranchen an die Abgabe der Sofortmeldungen gedacht werden, die auch für geringfügig Beschäftigte gilt. Diese Verpflichtung trifft etwa auch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.

Die DEÜV-Meldung für die geringfügig Beschäftigten richten Arbeitgeber an die Minijobzentrale und zahlen auf die Höhe des jeweiligen Monatsentgeltes 13 % Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung, 15 % pauschal für die Rentenversicherung sowie 2 % Lohnsteuerpauschale. Die Umlage 1 (U1) für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit beträgt 0,6 % und zum U2- Verfahren 0,14 % des Bruttoarbeitsentgelts. Der pauschal versteuerte Arbeitslohn einschließlich der vom Arbeitgeber übernommenen Abgaben bleibt bei der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers außer Ansatz.

Wenn es nicht bei einem bleibt: Mehr als ein "Minijob"
Natürlich kann ein Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nachgehen. Übt ein Arbeitnehmer zwei oder mehr Minijobs nebeneinander aus, die aber zusammen nicht mehr als 400 Euro bringen, ist dies soweit kein Problem. Jede Beschäftigung bleibt dann ein Minijob. Auch ein (!) Minijob, der zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird, stellt nie kein Problem dar. Dieser Minijob bleibt dann ein Minijob. Denn die Hauptbeschäftigung wird nicht auf den Minijob angerechnet.

Anders verhält es sich jedoch, wenn neben einer sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Aushilfstätigkeiten (Minijobs) ausgeübt werden: Nur der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob bleibt in jedem Fall weiterhin ein versicherungsfreier Minijob. Denn alle anderen Beschäftigungen (weitere Minijobs und der Hauptjob) werden nun zusammengerechnet und unterliegen in ihrer Gesamtheit stets der Sozialversicherungspflicht.

Internet-Domain: Das müssen Unternehmer wissen

Eine Domain, Internet-Adresse, ist wirtschaftlich nicht abnutzbar und damit kein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut. Lesen Sie, was Unternehmer in diesem Zusammenhang beachten müssen.

Die Kosten für den Erwerb einer Domain sind keine Betriebsausgaben.
Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt wesentlich vom Domain-Namen ab. Dies ist die Internet-Adresse, unter welcher man sich im Internet präsentiert. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden mitunter hohe Beträge gezahlt, um den Domain-Namen vom Inhaber zu erwerben.

Die Kosten mindern nicht den Gewinn
Diese Aufwendungen zum Erwerb der Domain-Adresse, sind keine
sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung geben davon aus, dass sich eine Domain-Adresse wirtschaftlich nicht abnutzt, wie beispielsweise eine abschreibungsfähige EDV-Software.

Aufwendungen für den Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die entstandenen Kosten werden im Rahmen der Gewinnermittlung durch

Bilanzierung aktiviert.
Einnahmenüberschussrechnung in das Anlageverzeichnis übernommen.
Erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, Veräußerung oder Entnahme des immateriellen Wirtschaftsgutes erfolgt bei beiden Gewinnermittlungsarten eine Verlust- bzw. Gewinnrealisierung.

Die Domain ist lediglich immaterielles Betriebsvermögen
Der Domain-Name ist ein immaterieller Vermögensgegenstand (§ 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB) und damit zugleich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Zu diesen Vermögensgegenständen gehören neben Gegenständen alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs, die allein oder mit dem Betrieb verkehrsfähig sind.

Ein Domain-Name ist ein ähnliches Recht. Zu den ähnlichen Rechten und Werten gehören Positionen, die nicht unter die Begriffe Konzessionen oder gewerbliche Schutzrechte fallen, ihnen aber inhaltlich vergleichbar sind.

Domain ist nur eine Internet-Adresse
Ein Domain-Name ist auch kein gewerbliches Schutzrecht. Der Inhaber eines Domain-Namens erwirbt an der Domain kein absolutes Recht. Immaterielle Rechte, wie Patent-, Marken- oder Urheberrechte gewähren ihrem Inhaber einen Absolutheitsanspruch. Eine Domain ist dagegen nur eine technische Adresse im Internet.

Eine Domain ist allerdings mit einem gewerblichen Schutzrecht inhaltlich vergleichbar. Der Domaininhaber hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die DENIC. Mit Abschluss des Vertrages über die Registrierung einer Domain erhält der Domaininhaber zunächst einen Anspruch auf Aufnahme der Domain und ihrer technischen Daten in die Nameserver der DENIC.

Die Domain ist handelbar
Eine Domain ist sowohl verkehrsfähig, als auch übertragbar. Die Abwicklung erfolgt durch die DENIC. Diese überträgt die Domain an einen vom Kunden benannten Dritten. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien interessiert die DENIC nicht.

Für fast alle Wirtschaftsgüter besteht ein Markt
Ein Domain-Name ist schließlich auch selbständig bewertbar. Es besteht ein eigener Markt für den Handel mit Domain-Namen.

Bei den Aufwendungen handelt es sich um Anschaffungskosten und nicht um eine Entschädigungszahlung an den bisherigen Domaininhaber. Der Begriff der Anschaffungskosten bestimmt sich nach § 255 HGB. Hierzu gehören alle Aufwendungen, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Neben dem Kaufpreis rechnen dazu auch die Nebenkosten (beispielsweise: Fahrtkosten, Beratungskosten).

Domain und Homepage müssen Sie immer trennen
Die Einrichtung einer Website ist kein aus Website und Domain-Namen bestehendes einheitliches Wirtschaftsgut. Der Domain-Name hat durch die Erstellung der Websites nicht seine selbständige Bewertbarkeit und damit nicht seine Eigenschaft als selbständiges Wirtschaftsgut verloren.

Der Domain-Name kann weiterhin ohne die Web-Dateien veräußert werden.
In der Regel kann eine Domain nicht hergestellt werden, da die DENIC die Internet-Adressen verwaltet und sie nur dort geordert werden können.

Hinweis:
Die DENIC ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt. Ihre Mitglieder sind Unternehmen, die für ihre Kunden Domains verwalten. Die DENIC arbeitet dabei nicht gewinnorientiert, sondern versteht sich als neutraler Not-for-Profit-Dienstleister für alle in Deutschland am Internet Interessierten. Weitere Infos unter: http://www.denic.de

Apple überholt Google als wertvollste Marke der Welt

Einmal im Jahr erstellt der Marktforscher Millward Brown ein Ranking der wertvollsten Marken weltweit. In diesem Jahr muss Google den ersten Platz an den I-Phone-Hersteller Apple abgeben.

Mit 153,3 Milliarden US-Dollar bewertet Millward Brown den Wert von Apple. Damit ist er im Vergleich zum vergangenen Jahr um 84 Prozent gestiegen. Vorjahres-Spitzenreiter Google ließ seitdem um zwei Prozent nach und ist inzwischen nur noch 111,5 Milliarden US-Dollar wert. Um einen Platz nach hinten rutschte auch IBM. Der IT-Konzern liegt mit einem Wert von 101 Milliarden US-Dollar auf Platz drei. Mit einem Zuwachs von 246 Prozent verzeichnet Facebook jedoch das kräftigste Wachstum und landet mit einem geschätzten Wert von 19,1 Milliarden US-Dollar vorerst auf Platz 35. Die wertvollste deutsche Marke ist laut Ranking die Deutsche Telekom (29,8 Milliarden) auf dem neunzehnten Platz. Mit 26,1 Milliarden beziehungsweise 22,4 Milliarden US-Dollar sind SAP und BMW die zweit- und drittstärksten Marken hierzulande.


Studie: Social Media Top-Thema bei Kundenbindung

Social Media bleibt in deutschen Unternehmen ein Top-Thema. Laut einer Umfrage von Promio.net im Auftrag der Email-Expo betreiben bereits 55 Prozent der deutschen Unternehmen Social Media Marketing, weitere 38 Prozent planen, noch in diesem Jahr in entsprechende Maßnahmen zu investieren.

Der Fokus liegt dabei in der Regel auf Kundenbindung und –aktivierung. Offenbar werden Soziale Netzwerke bislang nicht als Verkaufskanal wahrgenommen. Außerdem hapert es bei vielen Unternehmen darin, Social Media in die bestehenden Kampagnen zu integrieren. Wird über Social Media gesprochen, dann sind meist Facebook und Twitter gemeint: 68 Prozent der aktiven Unternehmen postet im „I like“-Netzwerk, 42 Prozent  nutzen den Microblogging-Dienst Twitter. Einigkeit herrscht bei den Erwartungen: Zu den wichtigsten Zielen gehören Kundenbindung und –beteiligung (32 Prozent) sowie die Erhöhung der Reichweite (26 Prozent). Für weniger effektiv halten sie den Einsatz Sozialer Netzwerke zur Reaktivierung inaktiver Kunden, zur Adressqualifizierung oder –generierung. Die Prozentsätze liegen hier zwischen drei und sechs. Raum für Optimierung besteht auch bei der Einbindung von Social Media ins E-Mail-Marketing: Nur rund acht Prozent der befragten Unternehmen wollen hier investieren.

Vernachlässigt wird weiterhin die Auswertung von Social-Media-Kampagnen. Viele sehen entweder keine Notwendigkeit (21 Prozent) oder wissen nicht, wie sie dabei vorgehen sollen (26 Prozent). Immerhin 41 Prozent nutzen bestehende Marktlösungen und zwölf Prozent haben ihre IT-Abteilungen mit der Entwicklung einer eigenen Technologie beauftragt. Im Umgang mit schlechten Nachrichten sind die Firmen aktiver: 68 Prozent behalten die Kommunikation im Auge und 41 Prozent nehmen aktiv Stellung zu negativen Kommentaren.


E-Commerce: Social Media beeinflusst Verkaufszahlen kaum

Laut einer Studie von Forrester Research und Gsi Commerce hat der Einsatz von Social-Media-Marketing im Online-Handel kaum einen Einfluss auf den Verkaufserfolg. Lediglich zwei Prozent der untersuchten Verkäufe waren demnach von einem Beitrag in einem Sozialen Netzwerk initiiert worden.

Um die Conversion Rate zu steigern, seien klassische E-Mail und Suchmaschinen-Kampagnen besser geeignet, da Verbraucher beispielsweise Facebook aus ganz anderen Gründen nützen würden. Hingegen lohne sich der Einsatz von Social Media immer dann, wenn es um kurzfristige Aktionen und Werbemaßnahmen gehe. In diesen Fällen konnten die Marktforscher eine Steigerung der Abverkäufe von fünf auf sieben Prozent nachweisen. Dass klassische Kampagnen eine hohe Aufmerksamkeit erzielen, beweisen folgende Zahlen: 77 Prozent der Käufer von Gebrauchsgütern und sogar 82 Prozent der Käufer von Textilien waren zuvor interaktiv beworben worden. 40 (Gebrauchsgüter) beziehungsweise 60 Prozent (Textilien) waren durch E-Mail- oder Suchmaschinenmarketing auf die Händler-Websites aufmerksam geworden. (sas)


Selbstständigkeit und Franchising von Migranten

Migranten machen sich deutlich häufiger selbstständig als Einheimische. Dieser Satz allein hat eine enorme Bedeutung für die deutsche Wirtschaft und insbesondere auch für die deutsche Franchise-Wirtschaft. Auch in Folge der demografischen Entwicklung wird die hiesige Wirtschaft zunehmend auf Gründer mit Migrationshintergrund angewiesen sein. Es stellt sich die Frage, warum Migranten so viel häufiger den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. 
Neuere Studien (siehe auch weiterführende Links) sehen im ausgeprägten Gründungsverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund eine Reaktion auf schlechtere Bedingungen am Arbeitsmarkt. In den Medien werden diese Gründungen – oft „getrieben“ oder „Notgründung“ genannt – zu Unrecht als minderwertig dargestellt, denn sie scheitern keinesfalls häufiger. Die Gründe für schlechtere Chancen bei der Arbeitssuche können vielfältig sein. Schlechtere Sprachkenntnisse, die Nicht-Anerkennung im Ausland erreichter Bildungsabschlüsse oder aber Diskriminierung sind dafür nur einige Beispiele. Dem KfW Gründungsmonitor 2011 zu Folge sind unter den Gründern mit Migrationshintergrund  vor allem die „Nicht-EU-Ausländer“ besonders stark vertreten, was wiederum auf das Problem nicht-anerkannter Abschlüsse hinweist. Für EU-Ausländer ist der Zugang zum Arbeitsmarkt leichter, wie auch die neue Regelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa seit dem 1. Mai zeigt.
Die meisten Migranten, die in Deutschland leben, verfügen über Vorerfahrungen und mentale Voraussetzungen, die sie für eine Selbstständigkeit besonders geeignet machen. Denn indem sie ihr Heimatland in der Hoffnung auf ein höheres Einkommen und ein besseres Leben verlassen und einen Neuanfang in Deutschland gewagt haben, verfügen sie über Merkmale wie Ehrgeiz, geringere Risikoaversion und eine hohe Leistungsbereitschaft. Allesamt Merkmale, die erfolgreiche Gründer vorweisen. Nicht zuletzt gibt es im eigenen kulturellen Umfeld der Migranten oftmals auch viel mehr Vorbilder, die eine Selbstständigkeit gewagt haben, als das bei Deutschen der Fall ist.

Zahlen und Fakten       

•             Nach der Gründungs- und Liquidationsstatistik für 2010 des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) sind 34% aller Existenzgründungen als Einzelunternehmer von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vorgenommen worden.
•             Dieser Anteil nimmt seit Jahren zu, 2005 lag der Ausländeranteil unter Existenzgründern bei 20,8%. (Quelle: IfM Bonn)
•             Migranten gründen seit Jahren deutlich öfter als die durchschnittliche, deutsche Bevölkerung. (Quelle u.a. Global Entrepreneurship Monitor 2010)
•             Migranten gründen häufiger auf Grund von schlechten Chancen am Arbeitsmarkt. Die aus diesem Grund gegründeten Unternehmen sind deshalb aber weder weniger innovativ, erfolgreich oder kleiner als Unternehmen, die von deutschen Staatsangehörigen gegründet werden. (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Kurzbericht 8/2011)
•             Aus der gleichen Quelle (IAB-Kurzbericht) geht hervor, dass die von Migranten gegründeten Unternehmen im Schnitt größer sind als die von einheimischen Gründern. 70% (versus 50%) beschäftigen gleich nach der Gründung mindestens einen Angestellten.