Aktuelles Februar 2014

Der Deutschen liebste Marken 2013


Der Deutschen liebste Marken 2013 - © Nivea; dm; Samsung; Audi; Wikipedia

Seit 2008 untersucht die YouGov Deutschland AG - ein Marktforschungs- und Beratungsinstitut - welche Marken die Deutschen am liebsten kaufen. Von Nivea bis Lufthansa sind alle Klassiker wieder dabei. Aber 2013 gab es auch Überraschungen.

Es gibt mittlerweile in allen Marktbereichen eine unüberschaubare Zahl von Anbietern und Produkten. Doch auf einige wenige Traditionsmarken können sich offenbar alle einigen. Die Marktforscher von YouGov Deutschland haben 2013 über 650.000 Online-Interviews geführt, analysiert und anschließend den YouGov BrandIndex ermittelt.

Hier sind die Top-Performer 2013: War 2012 noch Canon der Deutschen liebste Marke, so schiebt sich nun Nivea ganz nach vorne. Kein Wunder. Trendige Werbespot-Kampagnen auf allen Social-Media-Kanälen, immer neue Produkte und dabei starke Traditions-Pflege (mit der blauen Creme-Dose als Kern) sind eine tolle Kombination. Beiersdorf scheint momentan alles richtig zu machen.

Balea kommt!
Doch das muss nicht so bleiben! Verblüffender Weise landete die Billig-Marke Balea in der Kategorie Pflege- und Kosmetik hinter dem blauen Marktführer auf Platz zwei. Ordentliche Qualität zum günstigen Preis zahlt sich also auch imagetechnisch aus. Eine steigende Herausforderung für das Nivea-Marketing und ein Erfolg für die Drogerie-Kette dm (Balea ist deren Hausmarke).

dm belegt tatsächlich seit Jahren bei den Drogerien Platz 1 und ist im Gesamtergebnis die zweitliebste Marke der Deutschen. Ein Dauerwunder. Weder ist dm außergewöhnlich billig, noch macht der Konzern viel Werbung. Vielleicht ist aber gerade die Schlichtheit der Eigenpräsentation, gekoppelt mit einer expansiven Filial-Präsenz in der Fläche die Erklärung. Und natürlich der Konkurs des ewigen Marktführers Schlecker. 2013 hat dm nach eigenen Angaben 180 Millionen Euro in die Erweiterung und Regeneration des Filialnetzes investiert und plant rund 170 weitere Neueröffnungen.

Auf Platz 3 kommt der Smartphone- und TV-Gigant Samsung. Die rechtzeitige Investition in eine Produktpalette, die mit edlem Design Apple das Wasser reichen kann, hat sich bezahlt gemacht. Die Idee, die mittlerweile allgegenwärtigen Flatscreens mit Klavierlack zu fertigen auch. Canon (der Vorjahressieger bei Technologie) muss sich dringend überlegen, was auf die kultigen Spiegelreflex-Kameras folgen soll.

Alle lieben Wikipedia
Auf Platz 4 landet das kostenlose Online-Lexikon Wikipedia, im Bereich Internet hart bedrängt von Google und YouTube. Ein Grund für den auch hier überraschenden Erfolg mag in der weitgehenden Skandalfreiheit der Marke liegen. Während sich Google (Platz 5) immer stärker als aggressiver Konzern gebärdet, bleiben die Entwickler aus San Francisco in der Rolle der Weltverbesserer. Kommerziell natürlich ein Riesenproblem (die mittlerweile penetrante Bitte um Spenden spricht Bände). Heiße Newcomer sind hier Spotify (ein Musik-Stream-Dienst) und Stepstone (eine Online-Jobbörse). Sie schaffen den Sprung in die Bestenliste.

Otto kommt wieder
Der immer wiederkehrenden Skandale um die miesen Arbeitsbedingungen bei Amazon halten den Verkaufsgiganten nicht davon ab, die Kategorie eCommerce anzuführen. Dennoch musste er einige Punkte einbüßen. Mit Abstand verdrängt der Online-Versandhändler aber immer noch seinen Konkurrenten eBay auf den zweiten Platz. eBay steht einfach noch für Zufall, Amazon für berechenbare Qualität.

Interessanterweise schaffte das altehrwürdige Versandhaus Otto den Einzug in die Top 5 in dieser Kategorie. Der Aufschluss ins eCommerce-Business ist also offenbar gelungen. Totgesagte leben länger!

Auf den Plätzen 6 und 7 folgen Ritter Sport (trotz dem Knatsch mit Stiftung Warentest um angeblich falsch ausgewiesene Zusätze) und der unabhängige Browser Firefox.

Audi rollt und rollt
Audi ist und bleibt die beliebteste Automarke der Deutschen. Dafür sorgt wohl die gute Verarbeitung auf Mercedes- und BMW-Niveau, betont intensiver Service und das Angeber-freie Image. Das vor Jahren bei Alfa-Romeo geklaute Kühler-Design prägt die gesamte Fahrzeug-Palette und sorgt für ein unverwechselbares, ewig sportliches Aussehen. Dahinter folgt Inhouse-Konkurrent Volkswagen. Auf Platz 10 landet schließlich Lufthansa (der Vertrauensbonus in Sachen Service und Sicherheit ist den Deutschen immer einen Euro wert).
(Quelle: marketingfish.de)

Soziale Netzwerke - Instagram wächst mehr als Facebook & Google+

Die Auswertung der weltweiten Nutzerkonten durch den Statistikservice Global Web Index hat ein überraschendes Ergebnis zu Tage gefördert: Instagram verfügt über die höchsten Zuwachsraten.

Mit einem Zuwachs von ganzen 23 Prozent an neuen Mitgliedern im Zeitraum zwischen dem zweiten und vierten Quartal des vergangenen Jahres konnte Instagram die höchste Steigerung unter allen großen sozialen Netzwerken erzielen. Dies hat eine Analyse von Global Web Index basierend auf Nutzerdaten von 170.000 Menschen aus 32 Ländern ergeben. Rang 2 bei den wachstumsstärksten sozialen Netzwerken nimmt demnach Reddit mit 13 Prozent ein, gefolgt vom Business-Netzwerk LinkedIn mit 9 Prozent Zunahme im zweiten Halbjahr 2013. Die großen Namen im Marktsegment tummeln sich allesamt auf den hinteren Plätzen: Während sich Google+ und Twitter mit 6 bzw. 2 Prozent noch über moderate Zuwächse freuen konnten, verloren YouTube und Facebook jeweils 3 Prozent.
In die Auswertung sind auch inaktive Konten eingeflossen, weshalb die Rangliste bei den aktiv genutzten sozialen Netzwerken ganz anders aussieht. Hier liegt erwartungsgemäß Facebook mit einer aktiven Nutzung von durchschnittlich 50 Prozent weit vorne – 55 Prozent in Nordamerika und 43 Prozent in Europa. Twitter folgt mit durchschnittlich 25 Prozent aktiven Nutzern auf dem zweiten Platz, während sich Google+ je nach Region in Bereichen zwischen 28 Prozent (Mittlerer Osten und Afrika) und nur 16 Prozent (Europa) bewegt. Wachstums-Sieger Instagram landet nach YouTube (18-26%) auf dem fünften Platz mit knapp 10 Prozent aktiven Usern, wobei die Diskrepanz zwischen Nordamerika (12 Prozent) und Europa (gerade mal 6 Prozent) sehr groß ausfällt.


(Quelle: Global Web Index)

Fazit
Die "Big Players" im Marktsegment der sozialen Netzwerke haben offenbar ihre maximale Sättigung erreicht – YouTube und Facebook haben mit sinkenden Nutzerzahlen zu kämpfen. Alternative Services wie Instagram und Reddit scheinen von der Schwäche der großen Netzwerke zu profitieren. Wobei sich das Bild bei den aktiv genutzten Konten deutlich wandelt: Hier liegen die etablierten Anbieter Facebook, Twitter und Google+ weiterhin mit großem Abstand vor der Konkurrenz.
(Quelle: com.magazin.de)

EU verlängert Übergangsfrist für SEPA-Umstellung

Entwarnung für Online-Shops und Unternehmen allgemein: Die EU verlängert die Freist für die SEPA-Umstellung.
Aus Angst vor einem Zahlungschaos will die EU-Kommission die SEPA-Übergangsfrist um sechs Monate verlängern. Die bisherigen Überweisungs- und Lastschriftverfahren sollen noch bis zum 1. August 2014 gelten. Das Europaparlament und der Rat der EU müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

Die Verlängerung der Übergangsfrist für die Umstellung auf das SEPA-Verfahren kündigte EU-Kommissar Michel Barnier in einer Mitteilung am Donnerstag an. Er bedaure die Entscheidung, aber Unterbrechungen im Zahlungsverkehr müssten verhindert werden. Der reibungslose Übergang wäre bei der bisherigen Frist nicht gewährleistet. Die SEPA-Umstellung sei insgesamt nicht weit genug fortgeschritten, so der EU-Kommissar.

Nicht SEPA-konforme Zahlungen werden somit auch nach dem 1. Februar 2014 bis zum 1. August 2014 nicht blockiert. Trotzdem bleibt der 1. Februar das offizielle Fristende. Bisherige Überweisungs- und Lastschriftformen behalten aber noch weitere sechs Monate ihre Funktionsfähigkeit. Damit sollen Firmen und Vereine mehr Zeit zur Umstellung erhalten. (Quelle: Haufe Online Redaktion/dpa)

Das Europaparlament und der Rat der EU müssen der Fristverlängerung noch zustimmen.

An der verlängerten Übergangsfrist für private Verbraucher ändert sich aber nichts. Sie haben noch bis 2016 Zeit, sich auf das SEPA-Verfahren einzustellen.

Das alles ändert sich im Jahr 2014

Zum Jahreswechsel gibt es wieder eine ganze Reihe von Rechtsänderungen, unter anderem im Verbraucherschutz, bei neuen Mindestlöhnen, dem Energiesparen und dem Finanzsektor. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Was ändert sich für Rechtsuchende?

Prozesskosten- und Beratungshilfe: Zum 1.1.2014 treten Neuregelungen bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe in Kraft. Es ändern sich die Formulare und es verschärfen sich die Vorgaben für die Bewilligung durch eine strengere Überprüfung der Bedürftigkeit. Das bisherige Recht bleibt anzuwenden, wenn eine Partei vor dem 1.1.2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt hat. Eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gilt dabei als besonderer Rechtszug.

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess: Im Zivilprozess wird zum 1.1.2014, wie schon bisher in anderen Gerichtszweigen, die Rechtsmittelbelehrung eingeführt. Dies soll dem Rechtsuchenden die Orientierung erleichtern und gleichzeitig die Justiz vor unnötigem Bearbeitungsaufwand durch Einlegung unzulässiger Rechtsbehelfe bzw. zulässiger Rechtsbehelfe bei unzuständigen Stellen schützen. Die künftige Belehrung soll über Form, Frist, Art und zuständiges Gericht möglicher Rechtsbehelf Auskunft geben.

Was ändert sich im Verbraucherschutz?

Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sollen eingedämmt werden. Verträge sollen nicht mehr nach Werbetelefonaten „untergejubelt“ werden können. Trotzdem sollen Inkasso und Abmahnungen weiter möglich bleiben. Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (umgangssprachlich „Anti-Abzocke-Gesetz“) soll ab 1.1,2014 vor Abmahnmissbrauch, undurchschaubarem Inkasso und untergeschobenen Vertragsbindungen schützen. Im Einzelnen:

Abmahnungen: Rechtsanwälte dürfen von privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung, etwa mittels illegalem Herunterladen von Bildern, Filmen oder Musik begehen, bei Abmahnungen maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 EUR verlangen. Nur wenn die geringe Gebühr nach den "besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist", dürfen sie mehr verlangen. Geklagt werden muss am Wohnort des Verbrauchers, der die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Die Deckelung der Abmahngebühr wird dadurch erreicht, dass der außergerichtliche Streitwert, nach dem sich die Abmahngebühr bemisst, auf 1000 EUR begrenzt wird. Außerdem müssen Anwaltskanzleien künftig genau aufschlüsseln, wofür sie die Abmahnzahlungen einfordern. Die Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass sich schwarze Schafe unter den Kanzleien auf massenhafte Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrechtsverstößen spezialisieren. Der Redtube-Abmahnexzess zeigt die Notwendigkeit, aber auch die begrenzte Aussicht der Bemühungen.

Inkassowesen: Deckelung und Regelsätze für Inkassokosten soll eine Regulierung des Inkassowesens und Transparenz für den Verbraucher bringen. Inkassounternehmen müssen exakt darlegen, für wen sie arbeiten, aus welchem Rechtsgrund sich die Forderung ergibt und wie sich die Inkassokosten berechnen. Für Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5000 auf 50.000 EUR angehoben und die Inkasso-Branche soll strenger beaufsichtigt werden. Die Informationspflicht für Inkassounternehmen besteht jedoch erst ab 1.11.2014.

Telefonwerbung: Der Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste wird einem Formerfordernis unterworfen. Gewinnspielverträge müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Allerdings gilt diese Regelung ausschließlich für Gewinnspiele. Bei unerlaubten Werbeanrufen wird das Bußgeld auf bis zu 300.000 EUR steigen. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden.

Verbraucherinsolvenzrecht: Ab 1.7.2014 gilt bei einer Verbraucherinsolvenz die Verkürzung der Insolvenzzeit von 6 auf 3 Jahre. Die Restschuldbefreiung in drei Jahren erhält nur, wer in diesen drei Jahren 35% der zur Insolvenztabelle festgestellten Schulden sowie die Gerichtskosten aufbringen kann. In fünf Jahre  erhält er sie (gem. § 300 Abs. 1 Ziff. 3 InsO), wenn es dem Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest gelingt, die gesamten Verfahrenskosten (im Regelfall ca. ca. 1.500 - 3.000 EUR) abzutragen.

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung: Ab 1.4.2014 gelten neue Regeln zum Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Damit sollen Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei Bedarf einschreiten können.

Was ändert sich im Sozialversicherungsrecht?

Beitragsmessungsgrenzen:  Die bundesweit geltenden Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung steigen ab 1.1.2014 von derzeit 3.937,50 EUR auf 4.050 EUR im Monat (48.600 EUR jährlich).

Die BBGen in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen im Westen auf 5.950 EUR/Monat bzw. 71.400 EUR/Jahr. In den neuen Bundesländern gilt 2014 die BBG Ost von 5.000 EUR/Monat bzw. 60.000 EUR/Jahr.

In der Knappschaftlichen Rentenversicherung gelten besondere BBGen von jährlich 87.600 EUR (West) und 73.800 EUR (Ost).

Höchstbeitrag und Beitragszuschuss zur Krankenversicherung: Der maximale Arbeitnehmerbeitrag in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld 2014 beträgt 332,10 EUR (8,2 %). Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers für Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich oder privat sind, beträgt bundesweit 295,65 EUR (7,3 %).

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die im Krankenversicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 52.200 EUR auf 53.550 EUR, die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle von derzeit 47.250 EUR auf 48.600 EUR.

Bezugsgröße 2014: Die Bezugsgröße wird zum 1.1.2014 angepasst. Im Rechtskreis West steigt sie auf 2.765 EUR/Monat bzw. 33.180 EUR/Jahr, im Rechtskreis Ost auf 2.345 EUR/Monat bzw. 28.140 EUR/Jahr. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bei der Bezugsgröße keine Rechtskreistrennung, die Bezugsgröße West gilt bundesweit.

Abschläge für Familienangehörige: Die höhere Bezugsgröße wirkt sich auf die Belastungsgrenze und so auf die Befreiung von den Zuzahlungen (§ 61 SGB V) aus. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze können von den jährlichen Bruttoeinnahmen 2014 4.977 EUR für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und 3.318 EUR für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Lebenspartner abgezogen werden.

Familienversicherung: Eine beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner oder das Kind kann ab 1.1.2014 nur durchgeführt werden, wenn dessen Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV) höchstens 395 EUR monatlich beträgt.

Krankengeld: Das für die Krankengeldberechnung maßgebende kalendertägliche Höchstregelentgelt (§ 47 Abs. 6 SGB V) ab 1.1.2014 beträgt 135 EUR, der tägliche Krankengeldhöchstbetrag steigt auf 94,50 EUR.

Neuerungen beim Thema Gesundheit

Gesundheitskarte: Ab 1.1.2014 sollten gesetzlich Krankenversicherte die neue, mit Foto versehene elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen (können). Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder einen innerhalb von 10 Tagen nachgereichten gültigen Versicherungsnachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.

Informationspflicht für Pflegeheime: Pflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Angaben zu veröffentlichen. Die Regelung wird am 1.1.2014 wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes.

Ausbildung zum Rettungsassistenten/Notfallsanitäter: Zum 1.1.2014 wird die Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert. Dabei orientiert sich die Ausbildung stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen, ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte Dauer vergütet.

Was ändert sich bei Banken und Finanzen?

SEPA: Am 1.2.2014 startet das europäische Zahlungssystem Sepa («Single Euro Payments Area»). Damit lösen im Euro-Zahlungsraum die einheitlichen europäischen SEPA-Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren ab. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen.

SEPA erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das System anwenden. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Anlageberatung: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1.8.2014 geregelt. Verbraucher sollen auf unabhängige, honorierte  Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren und sich davon u.U. in ihrer Beratung leiten zu lassen.

Strengere Eigenkapitalregeln für Banken: Ab 1.1.2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Finanzkrise lässt grüßen: Mehr Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst aufzufangen. Die strengeren Kapitalanforderungen an Banken sollen ab 2019 voll gelten.

Aufbau eines Trennbankensystems: Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Geschäftsleiter von Banken und Versicherungen haben nun konkrete Pflichten für das Risikomanagement. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährden.

Bankenaufsicht: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden EUR.

Was ändert sich im Steuerrecht?

Steuerlicher Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1.1.2014 von 8.130 EUR auf 8.354 EUR. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Es ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 EUR steigen.

Reisekosten: Das Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter zu handhaben. Die Neuerungen betreffen Verpflegungsmehraufwendungen sowie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Geschäfts- und Dienstreisen. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von 12 EUR als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- und Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von 12 EUR gewährt werden.

Riester-Rente: Ab 1.1.2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden.

Tabak: Zum 1.1.2014 tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft, die die Hersteller der Glimmstängel wohl an die Verbraucher weiterreichen werde.

Grunderwerbsteuer: In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kommt es zum 1.1.2014 nun auch zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.
Kfz-Steuer:  Für die erstmaliger Zulassung von Pkws ab 1.1.2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.
Umsatzsteuer: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.
AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz: Steuerschlupflöcher werden geschlossen. Als Teil der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen durch das neu geschaffene Modell der Investment-Kommanditgesellschaften attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Außerdem wurden die Rechtsgrundlage für das „FATCA-Abkommen“ mit den USA geschaffen, um den (legalen) Datenstrom bei Steuern zu verbessern.

Was ändert sich im Verkehrsrecht?

Neuer Punktekatalog / Fahreignungsregister: Zum 1. Mai kommt das neue Punktesystem. Aus dem Verkehrsregister wird das Fahreignungsregister. Im neuen Punktesystem soll es künftig nur noch 3 Kategorien von Verkehrsverstößen geben: einen Punkt gibt es bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Die bisherigen komplizierten Tilgungsregelungen werden durch feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße ersetzt. Der Beginn der Tilgungsfrist soll einheitlich der Tag der Rechtskraft sein.

Warnweste-Pflicht:  Ab 1.7.2014 besteht in Deutschland eine Warnwesten-Pflicht. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.

Was ändert sich im Arbeitsrecht?

Kurzarbeitergeld: Bis Ende 2014 wurde die Regelung ausgedehnt, nach der Arbeitnehmer bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten.

Mindestlöhne

Für die Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1.1.2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern gilt ein Brutto-Mindestlohn von 10,00 EUR, in den neuen Ländern 9,10 EUR die Stunde.

Für die Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung gilt in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von 13,00 EUR, in den neuen Ländern von 11,65 EUR pro Stunde.

Für die Beschäftigten im Baugewerbe gilt in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe ein Mindestlohn zwischen 11,10 und 13,95 EUR, in Berlin zwischen 11,10 EUR und 13,80 EUR. In den neuen Bundesländern einheitlich 10,50 EUR pro Stunde.

Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) in den alten Ländern und Berlin ein Mindestlohn von 9,31 EUR, in den neuen Ländern von 7,96 EUR pro Stunde. Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin auf 12,33 EUR, in den neuen Ländern auf 10,31 EUR.

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Ab 1.1.2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.

Was wird geändert, um Energie zu sparen?

EEG-Umlage steigt: Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien steigt zum 1.1.2014 auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten.

Umlage zur Entlastung der Stromnetze: Der aktuelle Strombedarf kann gesenkt werden, wenn Großverbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine Umlage für abschaltbare Lasten geben.

Neue Kennzeichnung für Klimageräte: Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über Stromverbrauch und Energieeffizienz zu informieren. Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU.

Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Ab dem 1. 3. 2014 gilt für elektrische Leuchten das neue Energieeffizienzlabel. Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken.

Strengere Energievorschriften für Bauherren: Bauherren werden verpflichtet werden, den jährlichen Energiebedarf der Gebäude zu senken. Eine Änderung der Energieeinsparverordnung im Frühjahr 2014 stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 % weniger Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden sollen um 20 % verringert werden.

Energieeinsparung an der Kühltheke: Klima- und Kälteanlagen werden gefördert, wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden Abwärme. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1.1.2014 entgegen.
(Quelle: Haufe Online-Redaktion)

Was wird 2014 im Social-Media-Marketing wichtig?

Der einflussreiche Social-Media-Blogger Jeff Bullas veröffentlicht die seiner Meinung nach größten Social-Media-Trends 2014. Wir haben die wichtigsten zusammengefasst.

1. Ohne Geld geht immer weniger
Alle großen sozialen Netzwerke – mit Ausnahme von Google+ – haben mittlerweile bezahlte Werbung im Repertoire. Mit den Börsengängen von Twitter und Facebook stehen die Unternehmen nun in der Pflicht, für ihre Shareholder auch Rendite zu erwirtschaften. Gratis Reichweite gehört also mehr und mehr der Vergangenheit an, bezahlter Werbung gehört auch in sozialen Netzwerken die Zukunft.

2. Ein Plan muss her
Mittlerweile reicht es nicht mehr nur zu sagen, man mache Social-Media-Marketing, da man eine Twitter- und Facebook-Seite besitze. Social Media muss ins Zentrum einer Marketing-Strategie gestellt werden. Es bedarf eines Plans mit Zielen, eigenem Budget und eigenen Ressourcen.

3. Brands werden die wichtigeren Publisher
Brands haben die Macht von Social Media früher erkannt als traditionelle Publisher. Sie produzieren hochwertigen Content in allen möglichen Formen, da sie erkannt haben, dass guter Content und Social Media Hand in Hand gehen. Gerade Red Bull ist hier ein leuchtendes Beispiel und konnte eine große Menge an Followern generieren, durch die die Social-Media-Aktivitäten des Unternehmens leben. Laut einer Studie werden 99 Prozent der Unterhaltungen über Brands von Followern der jeweiligen Marke geführt. Das zeigt die Macht einer solchen Gruppe.

4. Social Media wird noch visueller
Mit Bildplattformen wie Pinterest, Vine und Instagram war bereits 2013 das Jahr der Bilder in sozialen Netzwerken. Dieser Trend geht auch 2014 weiter. Gerade das immer schneller werdende mobile Internet erlaubt es auch Smartphone- und Tablet-Nutzern, diese Netzwerke in aller Ausführlichkeit zu nutzen.

5. Mobile und Social Media gehören enger verknüpft
Mit der flächendeckenden Verbreitung von mobilen Geräten muss Social-Media-Content 2014 zwingend auch für diese Gruppen optimiert sein. Die Zielseite muss unbedingt mobil optimiert, am besten sogar responsive, sein. Auch bei Video-Content und Bildern muss dieser Punkt im Blick sein. War Mobile bei Social Media im letzten Jahr noch ein nettes Gimmick, wird es 2014 eine Notwendigkeit.

6. Automatisierung ist zulässig
Lange war es verpöhnt, Social-Media-Aktivitäten jeglicher Art zu automatisieren. Aber viele neue Start-Ups kümmern sich genau darum. Social-Media-Marketing muss effektiver werden, weswegen Automatisierung kein Tabu mehr ist.

7. Wearables in großen, kleinen Schritten
2014 könnte das Jahr der Smartwatches und allen anderen Wearables werden – oder nicht. Wearables sind momentan eine nicht exakt zu bestimmende Variable im Social-Media-Marketing. Der Erfolg oder das Scheitern von Google Glass und ob Apple im Markt aktiv werden wird, wird große Auswirkungen haben. Viele Start-ups bringen sich auch hier in Position, um dem kommenden Hype gerecht zu werden. Gut möglich aber, dass wir uns erst 2015 intensiv mit diesem Thema beschäftigen müssen – zumindest von einem Social-Media-Standpunkt aus.

8. Google+ wird Content relevant
Das Wachstum von Google+ ist mittlerweile unbestreitbar. Und da Googles soziales Netzwerk dazu da ist, Adwords zu helfen und selber keine Werbung einblendet, könnte Google+ auch für Facebook- und Twitter-Nutzer interessant werden. Google+ muss 2014 Teil einer Social-Media-Strategie sein.

9. Influencer werden von Marken umworben
Blogger und andere einflussreiche Social-Media-Figuren werden immer mächtiger. So mächtig, dass Firmen sie 2014 nicht mehr ignorieren können. Sponsoring von Influencern – wie etwa bei Spitzensportlern – könnte so zur Normalität werden.

10. Marken ignorieren klassische Medien
Als Beyonce im Dezember ihr neues Album veröffentlichte, ignorierte sie Pressetermine wie Aufritte in TV-Shows oder Zeitungsinterviews. Stattdessen kündigte sie das Album auf Instagram an. Gemessen an den Verkaufszahlen und dem darauffolgenden Social-Media-Hype war die Aktion ein Erfolg. Dieser Trend feiert 2014 vielleicht noch nicht den Durchbruch, aber Nachahmer sind garantiert. Die Frage lautet: Sind traditionelle Medien bei ausreichend großer Social-Media-Fanbase überhaupt noch relevant?

(Quelle: Jeff Bullas/Haufe Online Redaktion)


UnternehmenDeutsche Startup-Firmen häufig in sozialen Netzwerken unterwegs

Mehr als die Hälfte der Startup-Firmen in Deutschland nutzt soziale Netzwerke, Blogs oder Twitter für ihre Arbeit.
Zahlen der Förderbank KfW zufolge sind 56 Prozent der bis zu vier Jahre alten Unternehmen in sozialen Medien aktiv. Fast jedes zweite Startup ist demnach mit einem Profil in sozialen Netzwerken wie Facebook vertreten. Gut ein Viertel gebe Kunden die Möglichkeit, online Lob und Kritik zu äußern. Auf anderen Kanälen sei die Nutzung etwas verhaltener. Für 81 Prozent der jungen Unternehmen hätten sich die Hoffnungen in den Social-Media-Einsatz erfüllt. Als „voll erfüllt“ sieht seine Erwartungen aber nur jede zehnte Firma. Basis der Auswertung ist das KfW/ZEW-Gründungspanel, in das Daten von rund 6000 Startups einfließen. (Quelle: FOCUS)

Deutscher Franchise-Verband beendet Kooperation bei Franchise-Awards

Noch 2013 betonte der Deutsche Franchise-Verband (DFV) die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmermagazin Impulse bei der Verleihung der wichtigsten Preise der deutschen Franchisewirtschaft. Die Kooperation sei "eine wichtige Konstante". Jetzt hat der DFV die Zusammenarbeit mit Impulse bei der Vergabe der deutschen Franchise-Awards beendet.
Im Jahr 2014 werden die Franchisegeber-Preise erstmalig direkt vom Deutschen Franchise-Verband ausgelobt, heißt es im aktuellen DFV-Newsletter. Auch die Kategorien, in denen die Franchise-Awards vergeben werden, haben sich verändert: 2014 wird es einen Preis für den "Franchisegeber des Jahres", den neu eingeführten "Franchise Marketing Award" und die neue Auszeichnung "Bestes junges Franchise-System" geben. Von der Auszeichnung "Franchise-Gründer des Jahres" ist nicht mehr die Rede. Auch der 2013 erstmals verliehene Green Franchise Award wird 2014 wieder an ein besonders nachhaltig agierendes Franchise-System verliehen. Hier können sich auch Franchise-Systeme bewerben, die nicht Mitglied im DFV sind.
Die Awards werden weiterhin im Rahmen des DFV-Franchise-Forums überreicht, das im kommenden Jahr vom 19. bis 21. Mai in München stattfinden wird. Franchise-Geber können die Veranstaltung auch 2014 nutzen, um bis zu drei Franchise-Partner mit dem Franny zu ehren. Die Kriterien für diese Auszeichnung legen die Franchise-Geber dabei selbst fest.
(Quelle: Franchise PORTAL)